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   BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62   

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BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62 (https://dejure.org/1962,157)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1962 - NotZ 8/62 (https://dejure.org/1962,157)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1962 - NotZ 8/62 (https://dejure.org/1962,157)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ausübung des Amts als Notar - Hinderung eines blinden an der Ausübung des Notarberufs - Benennung von Einzelfällen zur Verdeutlichung der Untauglichkeit eines blinden Notars

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 38, 347
  • NJW 1963, 1010
  • MDR 1963, 409
  • DNotZ 1963, 504
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.1954 - 5 StR 661/53
    Auszug aus BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62
    Grundsätzlich sei also die Mitwirkung eines blinden Richters als Beisitzer in einem Kollegialgericht nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 4, 191; 5, 354, 355 [BGH 05.03.1954 - 5 StR 661/53]; 11, 74, 78) [BGH 22.11.1957 - 5 StR 477/57].
  • BGH, 28.04.1953 - 5 StR 136/53

    Mitwirkung eines erblindeten Richters als Beisitzer in einem strafgerichtlichen

    Auszug aus BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62
    Grundsätzlich sei also die Mitwirkung eines blinden Richters als Beisitzer in einem Kollegialgericht nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 4, 191; 5, 354, 355 [BGH 05.03.1954 - 5 StR 661/53]; 11, 74, 78) [BGH 22.11.1957 - 5 StR 477/57].
  • BGH, 28.09.1962 - 4 StR 301/62

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts bei Mitwirkung eines blinden Richters -

    Auszug aus BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62
    Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 28. September 1962 (BGHSt 18, 51) in der Mitwirkung eines blinden Richters auch dann einen Verstoß gegen § 338 Nr. 1 StPO gefunden, wenn in der Hauptverhandlung bei der Vernehmung des Angeklagten und der Zeugen eine Skizze des Tatorts verwendet wird.
  • BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57

    Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel,

    Auszug aus BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62
    Grundsätzlich sei also die Mitwirkung eines blinden Richters als Beisitzer in einem Kollegialgericht nicht zu beanstanden (vgl. BGHSt 4, 191; 5, 354, 355 [BGH 05.03.1954 - 5 StR 661/53]; 11, 74, 78) [BGH 22.11.1957 - 5 StR 477/57].
  • RG, 22.01.1926 - I 379/25

    Liegt ein Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO. vor, wenn ein Mitglied

    Auszug aus BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62
    Darauf sich stützend haben die Strafsenate des Reichsgerichts in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß ein erkennendes Gericht dann nicht vorschriftsmäßig besetzt sei, wenn einer der mitwirkenden Richter unfähig sei, die Vorgänge in der Haupt Verhandlung wahrzunehmen; deswegen dürfe ein Blinder das Amt des erkennenden Richters nicht ausüben (vgl. RGSt 60, 63, 64; JW 1928, 821).
  • RG, 18.03.1929 - VIII 36/29

    Ist § 551 Nr. 1 ZPO. anzuwenden, wenn bei der mündlichen Verhandlung ein blinder

    Auszug aus BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62
    Es komme vielmehr darauf an, ob nach der Sachlage des Einzelfalles vom Richter Personen oder Dinge auf Grund seiner sinnlichen Wahrnehmung zu beurteilen seien (vgl. RGZ 124, 153, 154/155; Stein/Jonas ZPO 18. Aufl. § 551 Anm. II 1; Wieczorek ZPO § 551 Anm. B I b 2).
  • BGH, 29.09.2010 - XII ZR 41/09

    Zivilprozess: Klärung der Existenz einer Prozesspartei

    Danach gehört vielmehr bei notariellen Urkunden die Feststellung der Identität der erklärenden Person zu dem an der Beweiskraft teilnehmenden Inhalt der Urkunde, soweit in ihr nicht gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 BeurkG vermerkt ist, dass sich der Notar keine Gewissheit über die Person verschaffen konnte (OLG Celle NJW-RR 2006, 448, 449 f.; OLG Hamm VersR 2000, 1219; vgl. auch BGH Beschluss vom 17. Dezember 1962 - NotZ 8/62 - NJW 1963, 1010, 1012; Winkler BeurkG 16. Aufl. § 1 Rn. 13 und § 10 Rn. 46; Renner in Armbrüster/Preuß/Renner Beurkundungsgesetz und Dienstordnung für Notarinnen und Notare 5. Aufl. § 10 BeurkG Rn. 10 f.; Weingärtner/Ehrlich Dienstordnung für Notarinnen und Notare 10. Aufl. § 26 Rn. 79; Stein/Jonas/Leipold ZPO 22. Aufl. § 415 Rn. 24; Musielak ZPO 7. Aufl. § 415 Rn. 10; Zöller/Geimer ZPO 28. Aufl. § 415 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 19.12.1994 - 20 W 313/93

    Wohnungseigentum: Tief- oder Sammelgarage kann grundsätzlich Sondereigentum sein;

    Der BGH (BGHZ 38, 347 ( hat schließlich in einer Entscheidung dazu, ob ein Blinder zum Notar bestellt werden kann, auch ausgeführt, dass ein blinder Richter seine Aufgabe dann nicht mehr wahrnehmen kann, wenn er sich einen auf persönlicher Wahrnehmung beruhenden Eindruck vom Aussehen einer Person oder Sache machen muss.

    Es ist vielmehr deswegen eine differenzierende Betrachtung des Einzelfalls geboten, weil der Blinde erfahrungsgemäß den Verlust des Augenlichts durch die Stärkung und Verfeinerung der anderen Sinne und die Zunahme des Gedächtnisses ausgleichen kann (BGHZ 38, 347/348; OLG Frankfurt MDR 54, 368).

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der Senat nicht in einer Weise von der Entscheidung des BGH (BGHZ 38, 347) ab, die ihm zur Vorlage gemäß § 28 II FGG zwingen würde.

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

    Persönlich geeignet ist der Bewerber, dessen innere und äußere Eigenschaften, wie sie sich insbesondere in seinem äußeren Verhalten offenbaren, keine begründeten Zweifel daran aufkommen lassen, daß er die Aufgaben und Pflichten eines Notars uneingeschränkt erfüllen werde (vgl. bereits BGHZ 38, 347; für den Anwaltsnotar insbes. Beschl. v. 13. Dezember 1971, NotZ 3/71, DNotZ 1972, 313; v. 13. Dezember 1993, NotZ 33/92, LM BNotO § 6 Nr. 16).

    Hierher gehören die Überprüfung, ob ein Umstand überhaupt für die Eignung von Bedeutung ist (körperliche Eigenschaften, BGHZ 38, 347; Neigung zum Beruf, Beschl. v. 16. Februar 1987, NotZ 16/86, BGHR BNotO § 6 Abs. 1, Notarassessor 1; Verhalten als Rechtsanwalt, Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6, Eignung 4; Verstrickung in eine fremde Straftat, Beschl. v. 9. Januar 1995, NotZ 3O/93, BGHR BNotO § 5, Eignung 5; Bejahung der demokratischen Grundordnung, Beschl. v. 30. Juli 1990, NotZ 23/89, BGHR BNotO § 6, Zuverlässigkeit politische 1), welches Gewicht ihm im Einzelfall zukommt, ob und in welchem Umfang bei einer Verfehlung ein zwischenzeitliches Wohlverhalten zu berücksichtigen ist (Beschlüsse v 2. August 1993, NotZ 31/92 und NotZ 32/92, NJW-RR 1994, 313 und 181; vgl. dazu aber auch nachstehend zu 2 a), welche Auswirkungen die Tilgung oder Tilgungsreife in öffentlichen Registern (Beschl. v. 18. September 1995, NotZ 41/94, BGHR BNotO § 6, Eignung 6) oder die Einstellung eines straf- oder ehrengerichtlichen Verfahrens (Beschl. v. 13. Dezember 1993, NotZ 33/92, LM BNotO § 6 Nr. 16) hat.

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Sie ist gegeben, wenn die inneren und äußeren Eigenschaften des Bewerbers, wie sie sich insbesondere in seinem äußeren Verhalten offenbaren, keinen begründeten Zweifel aufkommen lassen, daß er die Aufgaben und Pflichten eines Notars gewissenhaft erfüllen werde (st. Rspr. des Senats, vgl. BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100; Beschl. v. 2. August 1993, NotZ 32/92).
  • BGH, 17.12.1987 - 4 StR 440/87

    Blinder Richter - Hauptverhandlung - Besetzung - Erstinstanzliche Strafkammer

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  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    a) Der Antragsgegner hat die persönliche Eignung des Antragstellers für das angestrebte Amt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO mit einer Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit unter der gebotenen Einbeziehung aller inneren und äußeren Eigenschaften, wie sie sich in ihrem äußeren Verhalten offenbaren (vgl. bereits BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100), uneingeschränkt - wie auch bei den weiteren Beteiligten - angenommen.
  • BFH, 04.04.1984 - II R 103/81

    Urteilsverkündung - Besetzung des Senats - Blinder Richter - Blinder Richter als

    Es gelten hier nicht die strengen Regeln, die der Bundesgerichtshof (BGH) für die Tätigkeit eines Notars aufgestellt hat (vgl. hierzu den Beschluß vom 17. Dezember 1962 NotZ 8/62, BGHZ 38, 347, 351 f.).

    Blinde Richter sind als Mitglieder des Spruchkörpers eines Tatsachengerichtes in der Lage, die ihnen als Richter obliegenden Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen, soweit sie nicht an einer Augenscheinseinnahme im engeren Sinne (vgl. §§ 371 ff. ZPO) mitwirken oder es sonst für die Entscheidung auf das Gewinnen optischer Eindrücke ankommt (vgl. u. a. BGHZ 38, 347, 348; Urteil des BGH vom 28. September 1962 4 StR 301/62, BGHSt 18, 51; Urteil des Bundessozialgerichts - BSG - vom 21. Juli 1965 - 11 RA 208/64, BSGE 23, 184, hierzu Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - gemäß § 24 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht vom 16. Mai 1966 1 BvR 473, 578/65, BVerfGE 20, 52, 55; Beschluß des BSG vom 11. Februar 1971 12 RJ 424/70, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1971, 1382, sowie das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 27. April 1982 6 C 140.81, BVerwGE 65, 240).

    Dasselbe gilt für die Aufnahme des Akteninhalts durch den blinden Richter (vgl. BGH-Entscheidung vom 17. Dezember 1962 NotZ 8/62, NJW 1963, 1010, 1011).

  • OLG Frankfurt, 19.04.1994 - 20 W 30/94

    Mitwirkung blinder Richter

    Der BGH (BGHZ 38, 347) hat schließlich in einer Entscheidung dazu, ob ein Blinder zum Notar bestellt werden kann, auch ausgeführt, daß ein blinder Richter seine Aufgabe dann nicht mehr wahrnehmen kann, wenn er sich einen auf persönlicher Wahrnehmung beruhenden Eindruck vom Aussehen einer Person oder Sache machen muß.

    Es ist vielmehr deswegen eine differenzierende Betrachtung des Einzelfalls geboten, weil der Blinde erfahrungsgemäß den Verlust des Augenlichts durch die Stärkung und Verfeinerung der anderen Sinne und die Zunahme des Gedächtnisses ausgleichen kann (BGHZ 38, 347/348; OLG Frankfurt MDR 54, 368).

    Mit dieser Rechtsauffassung weicht der Senat nicht in einer Weise von der Entscheidung des BGH (BGHZ 38, 347) ab, die ihn zur Vorlage gemäß § 28 II FGG zwingen würde.

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 51/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    a) Der Antragsgegner hat die persönliche Eignung des Antragstellers für das angestrebte Amt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO mit einer Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit unter der gebotenen Einbeziehung aller inneren und äußeren Eigenschaften, wie sie sich in ihrem äußeren Verhalten offenbaren (vgl. bereits BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100), uneingeschränkt - wie auch bei den weiteren Beteiligten - angenommen.
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 4/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

    a) Der Antragsgegner hat die persönliche Eignung des Antragstellers für das angestrebte Amt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO mit einer Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit unter der gebotenen Einbeziehung aller inneren und äußeren Eigenschaften, wie sie sich in ihrem äußeren Verhalten offenbaren (vgl. bereits BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100), uneingeschränkt - wie auch bei dem weiteren Beteiligten - angenommen.
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06

    Berücksichtigung landesfremder Notare bei der Einrichtung hauptberuflicher

  • OLG Zweibrücken, 25.06.2009 - 4 U 124/08

    Geschlossener Immobilienfonds: Ansprüche des Anlegers bei einem durch Täuschung

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 3/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BSG, 21.07.1965 - 11 RA 208/64

    Unrichtige Besetzung - Blinder Richter - Ausschlussgründe bei blindem Richter -

  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 20 W 34/10

    Mitwirkung blinden Richters bei der Augenscheinseinnahme

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 1/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

  • BGH, 10.03.1997 - NotZ 22/96

    Nichtzulassung zum Notar wegen zahlreicher staatsanwaltlicher

  • BGH, 09.01.1995 - NotZ 30/93

    Falschaussage - Amtsenthebung

  • BGH, 11.12.1978 - NotZ 2/78

    Voraussetzung der Bestellung zum Notar

  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69

    Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)

  • BGH, 02.08.1993 - NotZ 32/92

    Sperrfrist - Notarrecht - Ernennung - Falschbeurkundung

  • BGH, 13.07.1992 - NotZ 12/91

    Anforderungen an Notarsbewerber

  • BGH, 05.01.1968 - 4 StR 432/67
  • BGH, 25.10.1982 - NotZ 12/82

    Notar - Notaramt - Anforderung - Eignung - Bestellung - Verfassungstreue -

  • BGH, 26.03.1973 - NotZ 7/72

    Bestellung eines weiteren Notars im Amtsgerichtsbezirk Flensburg - Abhängigkeit

  • BGH, 05.02.1996 - NotZ 26/95

    Ablehnung eines Antrags zur Notarsbestellung auf Grund mangelnder persönlichen

  • BSG, 11.02.1971 - 12 RJ 424/70

    LSG-Senat - Senatsbesetzung - Ständiger Vorsitzender - Blinder Senatspräsident -

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