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   BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 14/11   

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BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 14/11 (https://dejure.org/2012,9032)
BGH, Entscheidung vom 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 14/11 (https://dejure.org/2012,9032)
BGH, Entscheidung vom 05. März 2012 - NotZ(Brfg) 14/11 (https://dejure.org/2012,9032)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 2 Nr 2 BNotO vom 30.11.2000, § 120 Abs 1 BNotO
    Notarbestellungsverfahren in Hessen: Erfüllung der Wartezeit für einen Rechtsanwalt mit einer Zweigstelle im Amtsbereich eines Anwaltsnotariats

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO § 6 a. F.
    Bewerbung um Anwaltsnotariat - Zweigstelle im Amtsbereich erfüllt nicht Erfordernis der örtlichen Wartezeit

  • Wolters Kluwer

    Erfüllen des Erfordernis der örtlichen Wartezeit eines Bewerbers um ein Anwaltsnotariat bei Unterhalten einer Zweigstelle in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich

  • Anwaltsblatt

    BNotO a. F. § 6 Abs. 2 Nr. 2
    Wartezeit des Anwaltsnotars: Zweigstelle reicht nicht

  • rewis.io

    Notarbestellungsverfahren in Hessen: Erfüllung der Wartezeit für einen Rechtsanwalt mit einer Zweigstelle im Amtsbereich eines Anwaltsnotariats

  • BRAK-Mitteilungen

    Zweigstelle wird örtlicher Wartezeit nicht gerecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO a.F. § 6 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Erfüllen des Erfordernis der örtlichen Wartezeit eines Bewerbers um ein Anwaltsnotariat bei Unterhalten einer Zweigstelle in dem in Aussicht genommenen Amtsbereich

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Anwaltsnotariat: Zum Erfordernis der örtlichen Wartezeit nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 BNotO a.F.

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    BNotO a. F. § 6 Abs. 2 Nr. 2
    Wartezeit des Anwaltsnotars: Zweigstelle reicht nicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1888
  • MDR 2012, 615
  • AnwBl 2012, 852
  • AnwBl Online 2012, 278
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 13/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 14/11
    Darüber hinaus soll die örtliche Wartezeit eine gleichmäßige Behandlung aller Bewerber gewährleisten und verhindern, dass Bewerber, die die allgemeine Wartezeit zurückgelegt haben, sich für die Bestellung zum Notar den ihnen hierfür am günstigsten erscheinenden Ort ohne Rücksicht auf dort bereits ansässige Rechtsanwälte aussuchen können (Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 13/06 - juris und - teilweise - abgedruckt in DNotZ 2007, 75, 76, sowie vom 22. März 2010 - NotZ 10/09 - ZNotP 2010, 232 ff. und vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 6/10 - juris).

    e) Da der Kläger nach alledem die örtliche Wartezeit des § 6 Abs. 2 Nr. 2 BNotO a.F. nicht erfüllt und eine Ausnahme von diesem Regelerfordernis erkennbar nicht in Betracht kommt (dazu vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 13/06 - DNotZ 2007, 75, 77 und vom 17. November 2008 - NotZ 10/08 - NJW-RR 2009, 350, 352), ist dessen Bewerbung zu Recht nicht in das Auswahlverfahren gemäß § 6 Abs. 3 BNotO einbezogen worden.

  • BGH, 21.02.2011 - NotZ(Brfg) 6/10

    Bestellung zum Anwaltsnotar: Einhaltung der örtlichen Wartezeit

    Auszug aus BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 14/11
    Zutreffend ist der Beklagte davon ausgegangen, dass das Regelerfordernis der örtlichen Wartezeit der Auswahl unter den geeigneten Bewerbungen vorgelagert ist (Senat, Beschluss vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 6/10 - juris mwN).

    Darüber hinaus soll die örtliche Wartezeit eine gleichmäßige Behandlung aller Bewerber gewährleisten und verhindern, dass Bewerber, die die allgemeine Wartezeit zurückgelegt haben, sich für die Bestellung zum Notar den ihnen hierfür am günstigsten erscheinenden Ort ohne Rücksicht auf dort bereits ansässige Rechtsanwälte aussuchen können (Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 13/06 - juris und - teilweise - abgedruckt in DNotZ 2007, 75, 76, sowie vom 22. März 2010 - NotZ 10/09 - ZNotP 2010, 232 ff. und vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 6/10 - juris).

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 10/09

    Bestellung zum Notar: Anforderungen an die persönliche Eignung des Bewerbers

    Auszug aus BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 14/11
    Darüber hinaus soll die örtliche Wartezeit eine gleichmäßige Behandlung aller Bewerber gewährleisten und verhindern, dass Bewerber, die die allgemeine Wartezeit zurückgelegt haben, sich für die Bestellung zum Notar den ihnen hierfür am günstigsten erscheinenden Ort ohne Rücksicht auf dort bereits ansässige Rechtsanwälte aussuchen können (Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 13/06 - juris und - teilweise - abgedruckt in DNotZ 2007, 75, 76, sowie vom 22. März 2010 - NotZ 10/09 - ZNotP 2010, 232 ff. und vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 6/10 - juris).
  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 10/08

    Eignung eines Notarbewerbers bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben

    Auszug aus BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 14/11
    e) Da der Kläger nach alledem die örtliche Wartezeit des § 6 Abs. 2 Nr. 2 BNotO a.F. nicht erfüllt und eine Ausnahme von diesem Regelerfordernis erkennbar nicht in Betracht kommt (dazu vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 13/06 - DNotZ 2007, 75, 77 und vom 17. November 2008 - NotZ 10/08 - NJW-RR 2009, 350, 352), ist dessen Bewerbung zu Recht nicht in das Auswahlverfahren gemäß § 6 Abs. 3 BNotO einbezogen worden.
  • EuGH, 24.05.2011 - C-54/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG -

    Auszug aus BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 14/11
    Weder wird dargetan, gegen welche "EU-Norm" § 6 Abs. 2 Nr. 2 BNotO a.F. verstoßen soll, noch ist ersichtlich, inwiefern das vom Kläger angeführte Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 24. Mai 2011 (- C - 54/08 NJW 2011, 2941 ff.) betreffend den Staatsangehörigkeitsvorbehalt für Notare Bedeutung für die Vorschriften über die Wartezeiten haben könnte.
  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 2/15

    Notarstellenbesetzungsverfahren: Erfüllung der allgemeinen Erfahrungszeit im

    Darüber hinaus soll die örtliche Wartezeit eine gleichmäßige Behandlung aller Bewerber gewährleisten und verhindern, dass Bewerber, die die allgemeine Wartezeit zurückgelegt haben, sich für die Bestellung zum Notar den ihnen hierfür am günstigsten erscheinenden Ort ohne Rücksicht auf dort bereits ansässige Rechtsanwälte aussuchen können (Senatsbeschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 13/06 - juris und - teilweise - abgedruckt in DNotZ 2007, 75, 76, sowie vom 22. März 2010 - NotZ 10/09 - ZNotP 2010, 232 ff.; vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 6/10 - juris und vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 14/11, NJW 2012, 1888 Rn. 6).
  • BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 6/12

    Bestellung zum Anwaltsnotar: Möglichkeit des Absehens von dreijähriger

    Darüber hinaus soll die örtliche Wartezeit eine gleichmäßige Behandlung aller Bewerber gewährleisten und verhindern, dass Bewerber, die die allgemeine Wartezeit zurückgelegt haben, sich für die Bestellung zum Notar den hierfür am günstigsten erscheinenden Ort ohne Rücksicht auf dort bereits ansässige Rechtsanwälte aussuchen können (Senatsurteil vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 14/11, NJW 2012, 1888 Rn. 6 mwN).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Gebührenaufkommen als Rechtsanwalt, das außerhalb des Amtsbereichs erwirtschaftet wird, nicht zu berücksichtigen ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 3. Dezember 2001 - NotZ 17/01, DNotZ 2002, 552, 555 und vom 24. Juli 2006 - NotZ 13/06, DNotZ 2007, 75 Rn. 14; Senatsurteil vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 14/11 aaO).

  • BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 6/18

    Voraussetzungen für ein Absehen von der örtlichen Wartezeit gemäß § 6 Abs. 2 S. 1

    Sie soll auch eine gleichmäßige Behandlung aller Bewerber gewährleisten (Senatsbeschlüsse vom 26. November 2012 - NotZ(Brfg) 6/12, NJW-RR 2013, 695 Rn. 16; vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 14/11, NJW 2012, 1888 Rn. 6; vom 17. November 2008 - NotZ 10/08, NJW-RR 2009, 350 Rn. 29; vom 24. Juli 2006 - NotZ 13/06, DNotZ 2007, 75, 76).
  • BGH, 22.03.2021 - NotZ(Brfg) 9/20

    Besetzung eines Anwaltsnotariats in Berlin: Anforderungen an die allgemeine

    Diese Voraussetzung einer örtlichen Wartezeit soll nicht nur sicherstellen, dass der Bewerber mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - NotZ (Brfg) 6/12, NJW-RR 2013, 695 f. Rn. 16 und vom 3. Dezember 2001 - NotZ 17/01, NJW 2002, 968, 969 mwN); sie dient insbesondere auch dem Zweck, zu gewährleisten, dass der Bewerber gerade im künftigen Amtsbezirk die erforderlichen organisatorischen und wirtschaftlichen Grundlagen für die angestrebte Notarpraxis gelegt hat, so dass die Voraussetzungen für seine persönliche Unabhängigkeit geschaffen sind (BT-Drs. 11/6007 S. 10; Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - NotZ (Brfg) 6/12, NJW-RR 2013, 695 f. Rn. 16 und vom 3. Dezember 2001 - NotZ 17/01, NJW 2002, 968, 969 mwN; Urteil vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 14/11, MDR 2012, 615 Rn. 6; Görk in Schippel/Görk, BNotO, aaO, § 6 Rn. 36 f.; Frenz in Frenz/Miermeister, BNotO, aaO, § 6 Rn. 14 mwN; Bormann in Diehn, BNotO, aaO, § 6 Rn. 20 f.).

    Da der Anwaltsnotar das Notaramt nur im Nebenberuf ausübt und somit die wirtschaftlichen Grundlagen des aufzubauenden Notariats in seiner Anwaltstätigkeit liegen, reicht hierfür nicht aus, dass die laufenden Mittel, die den künftigen Notariatsbetrieb sicherstellen sollen, aus dem Gebührenaufkommen entnommen werden, das außerhalb des Amtsbereichs erwirtschaftet wird (Senat, Beschluss vom 26. November 2012 - NotZ (Brfg) 6/12, NJW-RR 2013, 695 f. Rn. 16; Urteil vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 14/11, MDR 2012, 615 Rn. 6; Bormann in Diehn, BNotO, aaO, Rn. 20 mwN; Görk in Schippel/Görk, BNotO, aaO, § 6 Rn. 37 mwN).

  • BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 7/12

    Notarbestellungsverfahren in Hessen: Erfüllung der Wartezeit für einen

    In seinem Urteil vom 5. März 2012 (NotZ(Brfg) 14/11, NJW 2012, 1888 Rn. 9) hat der Senat gerade unter Bezugnahme auf das von der Klägerin angeführte Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 24. Mai 2011 (C 54/08, NJW 2011, 2941) bereits dargelegt, es sei nicht ersichtlich, inwiefern diese den Staatsangehörigkeitsvorbehalt betreffende Entscheidung für Notare Bedeutung hinsichtlich der Vorschriften über die Wartezeit haben könne.

    Das Erfordernis der Einhaltung der allgemeinen und der örtlichen Wartezeit ist der Auswahl unter den geeigneten Bewerbern (§ 6 Abs. 3 BNotO) vorgelagert (Senatsurteil vom 5. März 2012 aaO, Rn. 5; Senatsbeschlüsse vom 21. Februar 2011 aaO; vom 24. Juli 2006 - NotZ 13/06, DNotZ 2007, 75, 77 und vom 3. Dezember 2001 - NotZ 17/01, NJW 2002, 968, 969).

  • BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 7/21

    Bestellung eines Rechtsanwalts zum Notar durch Erfüllen der allgemeinen und der

    Dieses Regelerfordernis der örtlichen Wartezeit ist der Auswahl unter den geeigneten Bewerbern vorgelagert (st. Rspr.; vgl. zB Senat, Urteile vom 26. November 2012 - NotZ(Brfg) 6/12, NJW-RR 2013, 695 Rn. 18 und vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 14/11, NJW 2012, 1888 Rn. 5 mwN; Beschluss vom 21. Februar 2011 - NotZ(Brfg) 6/10, NJW 2011, 1517 Rn. 2).

    Die örtliche Wartezeit setzt voraus, dass der Rechtsanwalt während einer bestimmten, der angestrebten Notarbestellung unmittelbar vorangehenden Zeit durchgängig bei dem Amtsgericht tätig war, das für den künftigen Amtsbereich zuständig ist (siehe zu den mit dieser Regelung verfolgten Zwecken: BT-Drs. 11/6007 S. 10 und 16/11906 S. 13; vgl. weiter zB Senat, Urteil vom 5. März 2012 aaO Rn. 6; Beschlüsse vom 14. März 2022 - NotZ(Brfg) 10/21 aaO; vom 22. März 2021 - NotZ(Brfg) 9/20, NJOZ 2021, 762 Rn. 10 und vom 21. Februar 2011 aaO).

  • BGH, 14.03.2022 - NotZ(Brfg) 10/21

    Übertragung der ausgeschriebenen Notarstelle als Ausnahme ohne Erreichen der

    Diese Voraussetzung einer örtlichen Wartezeit soll nicht nur sicherstellen, dass der Bewerber mit den örtlichen Verhältnissen vertraut ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 26. November 2012 - NotZ (Brfg) 6/12, NJW-RR 2013, 695 Rn. 16 und vom 3. Dezember 2001 - NotZ 17/01, NJW 2002, 968, 969 mwN); sie dient insbesondere auch dem Zweck zu gewährleisten, dass der Bewerber gerade im künftigen Amtsbezirk die erforderlichen organisatorischen und wirtschaftlichen Grundlagen für die angestrebte Notarpraxis gelegt hat, so dass die Voraussetzungen für seine persönliche Unabhängigkeit geschaffen sind (BT-Drs. 11/6007 S. 10 und BT-Drs. 16/11906 S. 13; Senat, Beschlüsse vom 22. März 2021 - NotZ (Brfg) 9/20, juris Rn. 10 mwN; vom 26. November 2012 aaO und vom 3. Dezember 2001 aaO mwN; Urteil vom 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 14/11, MDR 2012, 615 Rn. 6; Görk in Schippel/Görk, BNotO aaO § 6 Rn. 36 f.; Frenz in Frenz/Miermeister, BNotO aaO § 6 Rn. 14 mwN; Bormann in Diehn, BNotO, 2. Aufl., § 6 Rn. 20).
  • KG, 22.07.2020 - AR 15/19

    Erfüllung der Voraussetzungen für Notarbestellung

    Auch dies ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der Anwaltstätigkeit im Rahmen des § 6 Abs. 2 S.1 Nr. 2 BNotO (vgl. BGH NJW-RR 2013, 695; BGH NJW 2012, 1888).
  • OLG Köln, 14.04.2020 - Not 7/19

    Anspruch auf Zuweisung einer Notarstelle; Voraussetzungen für die Erfüllung der

    Der Kläger hätte selbst dann, wenn man davon ausgeht, er sei bereits mit der Eröffnung seiner Zweigstelle in B am 01.06.2019 dort in nicht unerheblichen Umfang für verschiedene Auftraggeber als Rechtsanwalt tätig gewesen (vgl. BGH, Urteil vom 05.03.2012 - NotZ (Brfg) 14/11, ZNotP 2012, 194), bis zum Ablauf der maßgeblichen Bewerbungsfrist für das Bewerbungsverfahren am 17.06.2019 lediglich 17 Tage örtliche Warte- und Erfahrungszeit im Sinne von § 6 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BNotO gesammelt.
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