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   BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11   

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BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11 (https://dejure.org/2012,21617)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11 (https://dejure.org/2012,21617)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 7/11 (https://dejure.org/2012,21617)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gerichtliche Überprüfung einer Auswahlentscheidung hinsichtlich einer Notarstelle im Hinblick auf die Beurteilung der fachlichen und persönlichen Eignung; Zulässigkeit einer Bevorzugung von Bewerbern mit einer längeren Zugehörigkeit zum anwaltlichen Beruf bei der ...

  • rechtsportal.de

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schummeleien bei der Notarbewerbung und die persönliche Eignung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Punktesystem bei der Besetzung von Notarstellen

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10

    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeiten der Aufgaben, die der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (§ 1 BNotO), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00, DNotZ 2000, 943; vom 17. November 2008 - NotZ 10/08, NJW-RR 2009, 350, 251; vom 22. März 2010 - NotZ 21/09, ZNotP 2010, 314 Rn. 6 und NotZ 10/09, ZNotP 2010, 232 Rn. 22 und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, ZNotP 2011, 36 juris Rn. 23).

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, dass der Notar ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO, Rn. 23 und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber durch falsche Angaben versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25; vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO Rn. 25 f. und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 10/09

    Bestellung zum Notar: Anforderungen an die persönliche Eignung des Bewerbers

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeiten der Aufgaben, die der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (§ 1 BNotO), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00, DNotZ 2000, 943; vom 17. November 2008 - NotZ 10/08, NJW-RR 2009, 350, 251; vom 22. März 2010 - NotZ 21/09, ZNotP 2010, 314 Rn. 6 und NotZ 10/09, ZNotP 2010, 232 Rn. 22 und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, ZNotP 2011, 36 juris Rn. 23).

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, dass der Notar ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO, Rn. 23 und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber durch falsche Angaben versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25; vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO Rn. 25 f. und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
    Sie würde im Ergebnis nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangordnung führen (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14; vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, juris Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, juris Rn. 10).

    Das Kammergericht weist zutreffend darauf hin, dass die für die bloße Anwaltstätigkeit ohne notarnahen Bezug anzurechnenden Punkte lediglich die für die künftige notarielle Tätigkeit nützlichen allgemeinen Kenntnisse der Praxis der Rechtsbesorgung und ihrer organisatorischen Bewältigung, die Sicherheit des Bewerbers im Umgang mit dem rechtsuchenden Publikum sowie das durch die Erfahrung gewonnene Verständnis für dessen Anliegen honorieren (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. November 2004 - NotZ 16/04, NJW 2005, 212, 214 und vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, BRAK-Mitt. 2008, 181, juris Rn. 18; Regierungsbegründung des Entwurfs des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Bundesnotarordnung, BT-Drucks. 11/6007 S. 10).

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 33/92

    Eignung eines Bewerbers zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
    Bei der Gesamtbeurteilung darf und muss auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt oder Notarvertreter einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6 Eignung 4; vom 2. Juli 1984 - NotZ 1/84, DNotZ 1985, 500, 502 und vom 12. November 1984 - NotZ 9/84, DNotZ 1985, 502, 503 jeweils mwN).

    Der Verwertbarkeit solchen Verhaltens steht nicht entgegen, dass einschlägige staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, Strafverfahren oder anwaltsgerichtliche Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts, wegen geringfügigen Verschuldens, nach Erfüllung von Auflagen oder aus anderen Gründen eingestellt worden sind (Beschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6 Eignung 4).

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 121/07

    Auswahlkriterien bei mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle; Gewichtung der

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
    Die Erfahrungen, die der jeweilige Bewerber in dieser Beziehung gewonnen hat, werden auf diese Weise hinreichend honoriert (vgl. Senat, Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 121/07, DNotZ 2008, 868, juris Rn. 25).

    Dies ist nicht zu beanstanden, weil bei der notwendigen generalisierenden Betrachtungsweise nicht erkennbar ist, dass die grundsätzlich auf die bloße Abwicklung der von dem Notar begonnenen Amtsgeschäfte gerichtete Tätigkeit als Notariatsverwalter den Bewerber ihrer Art nach besser auf das Notaramt vorbereitet als eine Notarvertretung (Senat, Beschluss vom 14. April 2008 - NotZ 121/07, DNotZ 2008, 868, juris Rn. 23).

  • BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 13/11

    Bestellung zum Notar: Wahrheitspflicht des Bewerbers in der Selbstauskunft

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
    (3) Die persönliche Eignung des Bewerbers Rechtsanwalt Dr. F. auf der Rangstelle 24 hat das Kammergericht mit inzwischen rechtskräftigem Urteil vom 16. August 2011 (Not 26/10; der Antrag auf Berufung wurde zurückgewiesen am 5. März 2012 - NotZ (Brfg) 13/11; die Verfassungsbeschwerde wurde nicht angenommen) verneint.
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07

    Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um das Amt eines

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
    Sie würde im Ergebnis nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangordnung führen (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14; vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, juris Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, juris Rn. 10).
  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09

    Zulässigkeit einer Abweichung der Justizverwaltung von einer rechnerisch

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
    Sie würde im Ergebnis nur zu einer willkürlichen Abweichung von der ermittelten Rangordnung führen (vgl. Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 8/07, ZNotP 2007, 475, 477 Rn. 14; vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, juris Rn. 25 und vom 22. März 2010 - NotZ 20/09, juris Rn. 10).
  • BGH, 02.07.1984 - NotZ 1/84

    An die zu fordernden persönlichen Eigenschaften eines Notarbewerbers anzulegender

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
    Bei der Gesamtbeurteilung darf und muss auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt oder Notarvertreter einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6 Eignung 4; vom 2. Juli 1984 - NotZ 1/84, DNotZ 1985, 500, 502 und vom 12. November 1984 - NotZ 9/84, DNotZ 1985, 502, 503 jeweils mwN).
  • BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84

    Persönliche Eignung zum Notar - Öffentliches Amt eines Notars - Ehrengerichtliche

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
    Bei der Gesamtbeurteilung darf und muss auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt oder Notarvertreter einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6 Eignung 4; vom 2. Juli 1984 - NotZ 1/84, DNotZ 1985, 500, 502 und vom 12. November 1984 - NotZ 9/84, DNotZ 1985, 502, 503 jeweils mwN).
  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 12/94

    Notarrecht - Eignung - Täuschung

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 5/00

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 10/08

    Eignung eines Notarbewerbers bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben

  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08

    Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers um die Stelle eines

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 21/09

    Persönliche Eignung des Notarbewerbers: Begehung von Straftaten während seiner

  • BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18

    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit i.R.d. Auswahl unter mehreren

    Abgesehen davon ist bei der notwendigen generalisierenden Betrachtungsweise grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Anwaltskanzlei mit einem durchschnittlichen Tätigkeitsprofil regelmäßig in gewissem Umfang Vorgänge zu bearbeiten hat, die nähere Bezüge zu notariellen Aufgaben aufweisen (Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 7/11, Rn. 14, juris).

    Dies entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 7/11 - juris Rn. 14; Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, juris Rn. 18, 29; zur Berücksichtigung von Berufserfahrung auch EuGH, Urteil vom 14. März 2018 - C-482/16, NJW 2018, 1805 Rn. 32, 36, 39 - Stollwitzer gegen Österreich).

  • BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 20/13

    Notarbestellungsverfahren in Berlin: Genehmigungsbedürftigkeit einer Tätigkeit

    Entgegen der Auffassung der Beklagten kann das Senatsurteil vom 23. Juli 2012 (NotZ(Brfg) 7/11 juris Rn. 31) hier nicht herangezogen werden.
  • BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 1/18

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Persönliche und fachliche Eignung eines

    Die Bewertung der fachlichen Qualifikation anhand eines Punktesystems, insbesondere auch anhand des hier in der Stellenausschreibung genannten, hat der Senat nicht beanstandet (Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 7/11 Rn. 11, 3).
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   BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 7/11   

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BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 7/11 (https://dejure.org/2012,32520)
BGH, Entscheidung vom 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 7/11 (https://dejure.org/2012,32520)
BGH, Entscheidung vom 27. September 2012 - NotZ(Brfg) 7/11 (https://dejure.org/2012,32520)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 31.01.2011 - 4 B 10.144

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
    Es besteht kein Anspruch auf Berichtigungen von für die Entscheidung unerheblichen Feststellungen, ebenso wenig auf die nebensächlicher Punkte (vgl. BayVerwGH, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 4 B 10.144, juris Rn. 2 und Beschluss vom 20. Februar 2009 - 7 N 08.1140, juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 20.02.2009 - 7 N 08.1140

    Antrag auf Tatbestandsberichtigung; Antrag auf Berichtigung der

    Auszug aus BGH, 27.09.2012 - NotZ(Brfg) 7/11
    Es besteht kein Anspruch auf Berichtigungen von für die Entscheidung unerheblichen Feststellungen, ebenso wenig auf die nebensächlicher Punkte (vgl. BayVerwGH, Beschluss vom 31. Januar 2011 - 4 B 10.144, juris Rn. 2 und Beschluss vom 20. Februar 2009 - 7 N 08.1140, juris Rn. 3).
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