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   BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88   

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https://dejure.org/1988,137
BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88 (https://dejure.org/1988,137)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1988 - 4 B 102.88 (https://dejure.org/1988,137)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1988 - 4 B 102.88 (https://dejure.org/1988,137)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Naturschutz - Landschaftsschutzgebiet - Schutzwürdigkeit - Abstrakte Gefährdung der Schutzgüter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Planung und Festsetzung von Landschaftsschutzgebieten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 1020
  • DÖV 1989, 85
  • NuR 1989, 37
 
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Wird zitiert von ... (114)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88
    Der Senat hat in einem Beschluß vom 18. Dezember 1987 (- BVerwG 4 NB 1.87 - DVBl. 1988, 499), in dem es um die teilweise Aufhebung einer Landschaftsschutzverordnung ging, ausgeführt, daß die Naturschutzbehörde zu prüfen habe, ob eine - teilweise - Preisgabe der gesetzlichen Schutzgüter mit den Zielen des Bundesnaturschutzgesetzes und der entsprechenden landesrechtlichen Regelung vereinbar und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt ist.
  • BVerwG, 26.06.1984 - 4 CB 29.84

    Divergenzzulassung - Bundesverwaltungsgerichts - Abweichung -

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88
    Auf sie kann daher eine Abweichungsrüge nicht gestützt werden (BVerwG, Beschluß vom 26. Juni 1984 - BVerwG 4 CB 29.84 - Buchholz 407.4 § 17 Nr. 56).
  • BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74

    Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1988 - 4 B 102.88
    Dieser Standpunkt widerspreche den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil vom 14. Februar 1975 (- BVerwG 4 C 21.74 - BVerwGE 48, 56) entwickelt habe.
  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan;

    Dagegen ist im Ansatz aus bundesrechtlicher Sicht nichts zu erinnern, ohne dass es auf Einzelheiten des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots, namentlich die Zuordnung zum Bundesrecht (vgl. § 1 Abs. 2, § 4 Satz 3 BNatSchG) und die inhaltliche Reichweite der Abwägung ankäme (vgl. Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 2 S. 7 = NVwZ 1988, 728, vom 16. Juni 1988 - BVerwG 4 B 102.88 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 5 und vom 25. August 1995 - BVerwG 4 B 191.95 - Buchholz 406.27 § 48 BBergG Nr. 5 S. 7).
  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97

    Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und

    a) Die Beschwerde ist unzulässig, soweit die Antragsteller rügen, das Normenkontrollgericht sei bei der Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen die Ausweisung eines Naturschutzgebietes erforderlich ist, von dem Beschluß des Senats vom 16. Juni 1988 - BVerwG 4 B 102.88 - (Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 5) abgewichen.

    Schrankenfunktion hat das Tatbestandsmerkmal der Erforderlichkeit im wesentlichen lediglich insofern, als der Gesetzgeber zum Ausdruck bringt, daß in den Fällen, in denen ein Gebiet aus naturschutzrechtlicher Sicht besonders schutzwürdig und -bedürftig erscheint, eine Schutzausweisung nur dann in Betracht kommt, wenn sie vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 1.87 - Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 2, und vom 16. Juni 1988 - BVerwG 4 B 102.88 - a.a.O.; vgl. auch BGH, Urteil vom 18. Februar 1993 - III ZR 20/92 - BGHZ 121, 328).

    Hierfür reicht schon die abstrakte Gefährdung der gesetzlichen Schutzgüter aus (vgl. BVerwG, Beschluß vom 16. Juni 1988 - BVerwG 4 B 102.88 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.10.2012 - 1 S 36/12

    Verbot der Gehsteigberatung vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass ein Tatsachengericht seine Aufklärungspflicht grundsätzlich dann nicht verletzt, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht beantragt hat, es sei denn, dem Gericht musste sich auch ohne Stellung eines Beweisantrags die Notwendigkeit einer weiteren Aufklärung aufdrängen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.02.1988 - 7 B 28.88 - NVwZ 1988, 1020; Beschl. v. 01.03.2001 - 6 B 6.01 - NVwZ 2001, 923).
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