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   VGH Hessen, 14.02.1990 - 3 TH 182/90   

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https://dejure.org/1990,3241
VGH Hessen, 14.02.1990 - 3 TH 182/90 (https://dejure.org/1990,3241)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14.02.1990 - 3 TH 182/90 (https://dejure.org/1990,3241)
VGH Hessen, Entscheidung vom 14. Februar 1990 - 3 TH 182/90 (https://dejure.org/1990,3241)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 Abs 1 AbfG, § 7 AbfG, § 1 AbfG
    Abfallbeseitigungsanlage: Sortieren/Lagern von Bauschutt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AbfG § 1 § 4 Abs. 1 § 7
    Abfallrecht: Sortieren und Lagern von Bauschutt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 1990, 471
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Hessen, 03.02.1986 - IX TH 120/82
    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1990 - 3 TH 182/90
    Es reicht für die Qualifizierung als Abfallentsorgungsanlage aus, daß die Einrichtung auch der Behandlung oder Ablagerung von Abfällen dient (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1982 -- BVerwGE 65, 301 , Hess. VGH, Beschluß vom 03.02.1986 -- NVwZ 1986, 662).
  • BVerwG, 01.12.1982 - 7 C 100.79

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung auf Beseitigung einer Abfallbeseitigungsanlage -

    Auszug aus VGH Hessen, 14.02.1990 - 3 TH 182/90
    Die von der Antragstellerin betriebe Tätigkeit, nämlich das Sortieren des Bauschutts sowie das Lagern des aussortierten Abfalls erfüllen die Voraussetzungen des weit auszulegenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 01.12.1982, BVerwGE 66, 301 ; Kunig-Schwermer-Versteyl, AbfG, § 4 Rdnr. 11) Begriffs der Abfallbeseitigungsanlage.
  • VGH Hessen, 17.06.1997 - 14 TG 2673/95

    Dinglicher Verwaltungsakt - Einzelrechtsnachfolge - Eintritt in ein schwebendes

    Wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat, stellte die Zwischenlagerung und Sortierung unsortierten Bauschutts auf dem dadurch geprägten Firmengelände einen gem. § 7 Abs. 1 des seinerzeit neugefassten Abfallgesetzes vom 27. August 1986 (BGBl. I S. 1410) - AbfG - (ab 6. Oktober 1996: § 31 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetzes vom 27. September 1994 - KrW-/AbfG -) genehmigungsbedürftigen aber bisher ungenehmigten Betrieb einer ortsfesten Abfallentsorgungsanlage zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen i.S. § 1 Abs. 1 AbfG (jetzt: § 3 KrW-/AbfG) dar (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 1993 - 7 C 11.92 - DÖV 1993 S. 1045 = NVwZ 1993 S. 988 = UPR 1993 S. 387; Hess. VGH, Beschluß vom 14. Februar 1990 - 3 TH 182/90 - NUR 1990 S. 471 und vom 22. Januar 1991 - 14 TH 2489/90 - NUR 1991 S. 439 = NVwZ-RR 1991 S. 532).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2004 - 1 LB 4/04

    Baustoffrecycling im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet

    Die Frage, ob insoweit abfallwirtschaftsrechtliche Vorschriften eingreifen (§ 4 Abs. 3, § 5 Abs. 2, 3 KrW-/AbfG), ist bisher nicht erörtert worden (vgl. dazu OVG Münster, Urt. v. 10.12.1999, 21 A 3481/96, NVwZ-RR 2000, 671 ff.; VGH Kassel, Beschl. v. 14.02.1990, 3 TH 182/90, NuR 1990, 471); der Streit der Beteiligten konzentriert sich auf entgegenstehende Vorschriften des Bauplanungsrechts.
  • VG Düsseldorf, 27.10.2003 - 17 L 2981/03

    Ausgestaltung der Durchsetzung einer Rekultivierungsauflage der abfallrechtlichen

    wird als typisches Beispiel einer mobilen Entsorgungsanlage, die Bestandteil der ortsfesten Abfallentsorgungsanlage ist, Folgendes geschildert: Eine mobile Anlage zum Sortieren von Baustellenabfällen wird auf dem Gelände einer abgebauten Kiesgrube für die Dauer und zum Zweck der Grubenverfüllung mit dem in der Anlage gewonnenen unbelasteten Bauschutt aufgestellt, Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 22. Januar 1991 - 14 TH 2489/90, in: NVwZ-RR 1991, 532; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14. Februar 1990 - 3 TH 182/90, in: GewArch 1990, 184; Kunig, in: Kunig/Schwermer/Versteyl, Abfallgesetz, 2. Auflage (1992) § 4 Rn. 17.
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