Weitere Entscheidung unten: EuGH, 28.03.1990

Rechtsprechung
   EuGH, 28.02.1991 - C-57/89   

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https://dejure.org/1991,486
EuGH, 28.02.1991 - C-57/89 (https://dejure.org/1991,486)
EuGH, Entscheidung vom 28.02.1991 - C-57/89 (https://dejure.org/1991,486)
EuGH, Entscheidung vom 28. Februar 1991 - C-57/89 (https://dejure.org/1991,486)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Richtlinie 79/409 des Rates, Artikel 2 und 4 Absätze 1 und 4
    Umwelt - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409 - Ausweisung besonderer Schutzgebiete - Ermessen der Mitgliedstaaten - Änderung - Vorliegen von Gründen des Gemeinwohls, die Vorrang vor den Umweltbelangen haben - Ausschluß wirtschaftlicher und ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Beeinträchtigung der Lebensbedingungen geschützter Vögel durch Bauarbeiten; Verkleinerung eines geschützten Gebietes durch die seewärtige Verlegung eines Deiches im Rahmen eines Küstenschutzvorhabens

  • Judicialis

    Richtlinie 79/409/EWG Art. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 79/409/EWG Art. 4
    Richtlinie 79/409 Art. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Bauarbeiten in einem besonderen Schutzgebiet.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1030 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 559
  • NuR 1991, 249
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 08.07.1987 - 247/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 28.02.1991 - C-57/89
    Wie der Gerichtshof nämlich in den Urteilen vom 8. Juli 1987 in den Rechtssachen 247/85 und 262/85 (Kommission/Belgien und Kommission/Italien, Slg. 1987, 3029 und 3073) entschieden hat, stellt diese Bestimmung keine eigenständige Abweichung von der durch die Richtlinie geschaffenen allgemeinen Schutzregelung dar.
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist nämlich geklärt, dass diejenigen Kriterien, die Maßstäbe für die Auswahl der Schutzgebiete liefern, generell nicht als Rechtfertigung ausreichen, wenn die Zulässigkeit einer nachträglichen Verkleinerung oder sonstigen Beeinträchtigung eines Schutzgebiets in Rede steht (vgl. zu einem Vogelschutzgebiet Urteil vom 28. Februar 1991 - C-57/98 - Slg. 1991, I-883, Rn. 21 ff.; zum Habitatschutz Urteil vom 11. Juli 1996 - C-44/95 - Slg. 1996, I-3805, Rn. 37 ff.).

    Der Abweichungsgrund käme letztlich nur bei Fallgestaltungen zum Tragen, wie sie der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften im Leybucht-Fall (Urteil vom 28. Februar 1991 - C-57/89 - Slg. 1991, I-883) zu beurteilen hatte.

    In den beiden Unterabsätzen des Art. 6 Abs. 4 FFH-RL greift der Richtliniengeber dabei einerseits die Kriterien auf, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (Urteile vom 28. Februar 1991 - C-57/89 - Slg. 1991, I-883, Rn. 22 ff. und vom 2. August 1993 - C-355/90 - Slg. 1993, I-4221, Rn. 19) in seiner Rechtsprechung zu Art. 4 Abs. 4 VRL entwickelt hat (vgl. Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - a.a.O. S. 313), entzieht damit aber andererseits dieser restriktiven Judikatur ihre Grundlage (vgl. Cosack, UPR 2002, 250 ).

    Gemeinwohlbelange minderen Gewichts, die sehr vielfältig in Erscheinung treten können (z.B. freizeitbedingte Bedürfnisse der Bevölkerung; dazu EuGH, Urteil vom 28. Februar 1991 - C-57/89 - Slg. 1991, I-883, Rn. 22) scheiden damit von vornherein aus.

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet;

    Das Oberverwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass Art. 4 Abs. 1 Satz 4 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (ABl. EG Nr. L 103 S. 1) bzw. der gleichnamigen Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 (ABl. EU Nr. L 20 S. 7) - VRL - nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Mitgliedstaaten einen fachlichen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage eröffnet, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang 1 der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - C-57/89 [ECLI:EU:C:1991:89], Leybucht - Rn. 20, vom 2. August 1993 - C-355/90 [ECLI:EU:C:1993:331], Santona - Rn. 26 und vom 23. März 2006 - C-209/04 [ECLI:EU:C:2006:195], Lauteracher Ried - Rn. 33; BVerwG, Urteile vom 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 und vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 ).

    Auch aus der Entscheidung des Gerichtshofs vom 28. Februar 1991 - C-57/89 - Rn. 20 dürfte sich entgegen der Auffassung des Klägers nichts anderes ergeben.

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Der Beklagte hat zu Recht darauf abgestellt, dass Art. 4 Abs. 1 VRL nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs den Mitgliedstaaten einen fachlichen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage eröffnet, welche Gebiete nach ornithologischen Kriterien für die Erhaltung der in Anhang I der Richtlinie aufgeführten Vogelarten "zahlen- und flächenmäßig" am geeignetsten sind (EuGH, Urteile vom 28. Februar 1991 - C-57/89 [ECLI:EU:C:1991:89], Leybucht - Rn. 20, vom 2. August 1993 - C-355/90 [ECLI:EU:C:1993:331], Santona - Rn. 26 und vom 23. März 2006 - C-209/04 [ECLI:EU:C:2006:195], Lauteracher Ried - Rn. 33; BVerwG, Urteile vom 14. November 2002 - 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 und vom 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 - BVerwGE 126, 166 Rn. 20).
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Rechtsprechung
   EuGH, 28.03.1990 - 359/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,1820
EuGH, 28.03.1990 - 359/88 (https://dejure.org/1990,1820)
EuGH, Entscheidung vom 28.03.1990 - 359/88 (https://dejure.org/1990,1820)
EuGH, Entscheidung vom 28. März 1990 - 359/88 (https://dejure.org/1990,1820)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Strafverfahren gegen Zanetti u.a.

    Richtlinie 75/442 des Rates, Artikel 1; Richtlinie 78/319 des Rates, Artikel 1
    1 . Rechtsangleichung - Abfälle - Richtlinien 75/442 und 78/319 - Begriff - Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Strafverfahren gegen Zanetti u.a.

  • Wolters Kluwer

    Auslegung europäischer Richtlinien durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH); Behandlung giftiger und gefährlicher Abfälle ; Beförderung und Transport gebrauchter Salzsäure

  • Judicialis

    EWGV Art. 177; ; RL Nr. 75/442/EWG Art. 1; ; RL Nr. 78/319/EWG Art. 1

  • rechtsportal.de

    1. Rechtsangleichung - Abfälle - Richtlinien 75/442 und 78/319 - Begriff - Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind - Einbeziehung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nationaler Abfallbegriff; Genehmigungspflicht der Beförderung von Abfällen

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    1. Rechtsangleichung - Abfälle - Richtlinien 75/442 und 78/319 - Begriff- Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind - Einbeziehung

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Abfälle - Begriff - Genehmigung und Überwachung der Beseitigung von Abfällen.

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 2622 (Ls.)
  • NVwZ 1991, 660
  • NuR 1991, 249
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.03.1990 - 207/88

    Begriff der Abfälle im Sinne der Art. 1 der Richtlinien 75/442 und 78/319 des

    Auszug aus EuGH, 28.03.1990 - 359/88
    12 Im Urteil vom 28. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-206/88 und C-207/88 ( Vessoso und Zanetti, Slg. 1990, 1990 ) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß der Begriff "Abfälle" im Sinne der Artikel 1 der Richtlinien 75/442 und 78/319 des Rates Stoffe und Gegenstände erfasst, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind.
  • EuGH, 28.03.1990 - C-206/88

    Strafverfahren gegen Vessoso und Zanetti

    Auszug aus EuGH, 28.03.1990 - 359/88
    12 Im Urteil vom 28. März 1990 in den verbundenen Rechtssachen C-206/88 und C-207/88 ( Vessoso und Zanetti, Slg. 1990, 1990 ) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß der Begriff "Abfälle" im Sinne der Artikel 1 der Richtlinien 75/442 und 78/319 des Rates Stoffe und Gegenstände erfasst, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind.
  • EuGH, 18.12.1997 - C-129/96

    DIE MITGLIEDSTAATEN DÜRFEN WÄHREND DER FRIST FÜR DIE UMSETZUNG EINER RICHTLINIE

    Schließlich hat der Gerichtshof bereits entschieden, daß der Begriff "Abfall" im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 75/442 in der geänderten Fassung nicht so zu verstehen ist, daß er Stoffe und Gegenstände, die zur wirtschaftlichen Wiederverwendung geeignet sind, nicht erfaßt (vgl. Urteile vom 28. März 1990 in der Rechtssache C-359/88, Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13, vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097, Randnrn.
  • EuGH, 25.06.1997 - C-304/94

    Tombesi

    Ein nationalerAbfallbegriff, der wirtschaftlich wiederverwendbare Stoffe und Gegenstände nichterfaßt, ist mit der Richtlinie 75/442 in ihrer ursprünglichen Fassung und derRichtlinie 78/319 nicht vereinbar (Urteile vom 28. März 1990 in der RechtssacheC-359/88, Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13, und vom 10. Mai1995 in der Rechtssache C-422/92, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-1097,Randnr. 22).
  • EuGH, 10.05.1995 - C-422/92

    Kommission / Deutschland

    Ein nationaler Abfallbegriff, der wiederverwendbare Stoffe und Gegenstände nicht erfasst, ist somit mit diesen Richtlinien nicht vereinbar (Urteil vom 28. März 1990 in der Rechtssache C-359/88, Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13).
  • OVG Thüringen, 06.06.1997 - 1 KO 570/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlage;

    "Überwiegen" bedeutet, daß die Gründe des Gemeinwohls im Einzelfall so gewichtig sind, daß sie sich gegenüber den mit der Verordnung verfolgten Belangen (vgl. hierzu § 3) durchsetzen (vgl. hierzu Louis, NuR 1995, 62, 69; s. auch EuGH, U. v. 28.3.1990, NuR 1991, 249, 250 - zur Verkleinerung eines als Schutzgebiet nach der Vogelschutzrichtlinie benannten Gebiets aus Gründen des Hochwasserschutzes).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.1996 - C-304/94

    Strafverfahren gegen Euro Tombesi und Adino Tombesi (C-304/94), Roberto Santella

    Siehe auch Urteil vom 28. März 1990 in der Rechtssache C-359/88 (Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13).
  • BVerwG, 01.03.1993 - 4 B 192.92

    Voraussetzungen des so genannten objektiven Abfallbegriffs - Gefährdung des Wohls

    Dabei kommt es im übrigen nicht entscheidend darauf an, ob auch wiederverwertbare Stoffe unter den Abfallbegriff fallen können; die von den Klägern zitierte Entscheidung des EuGH (NVwZ 1991, 660 [EuGH 28.03.1990 - C 359/88]) ist für die Entscheidung des vorliegenden Falles daher nicht erheblich.
  • OVG Sachsen, 02.10.2003 - 4 BS 462/02

    Abfallbegriff, Abfallbesitzer, Folgenabwägung

    Ein solches Vorgehen ist grundsätzlich geeignet, die Abfalleigenschaft der Sache auch dann zu begründen, wenn dem Besitzer bekannt ist, dass derjenige, dem er die Sache überlässt, beabsichtigt, diese nicht gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2, § 4 Abs. 3 KrW-/AbfG zu verwerten oder gemäß § 3 Abs. 1 Satz 2, §§ 10 ff KrW-/AbfG zu beseitigen, sondern wirtschaftlich weiterzuverwenden (von Lersner, in: Hösel/von Lersner, Recht der Abfallbeseitigung, § 3 KrW-/AbfG, RdNr. 26; Fluck, DVBl. 1995, 537, 540; Seibert, UPR 1994, 415, 418; vgl. zur Abfalleigenschaft von Wirtschaftsgütern auf der Grundlage des - in § 3 Abs. 1 und 2 KrW-/AbfG übernommenen - europäischen Abfallbegriffs EuGH, Urt. v. 28.3.1990 - Rs C - 359/88, NVwZ 1991, 660; Urt. v. 28.3.1990 - Rs C - 206 und 207/88, NVwZ 1991, 661).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.1995 - C-422/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland. -

    Vgl. auch Rechtssache C-359/88 (Zanetti u. a., Slg. 1990, I-1509, Randnrn. 12 und 13).
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