Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 5 S 2180/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4162
VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 5 S 2180/89 (https://dejure.org/1990,4162)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.06.1990 - 5 S 2180/89 (https://dejure.org/1990,4162)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Juni 1990 - 5 S 2180/89 (https://dejure.org/1990,4162)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Keine Kostentragungspflicht für durchgeführte Ersatzvornahme bei Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen gegenüber dem Pflichtigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1991, 686
  • VBlBW 1991, 17
  • NuR 1992, 233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.1982 - 3 S 654/81

    Zur Durchführung der Ersatzvornahme vor Festsetzung des Zwangsgelds

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 5 S 2180/89
    Für rechtswidriges Handeln hat die Behörde selbst einzustehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.6.1982 -- 3 S 654/81 --, VBlBW 1983, 142).
  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Mit Blick auf die sich gerade wegen der nachvollziehbaren Liquiditätsprobleme der Antragstellerin zu 1) verdichtende Wahrscheinlichkeit der Erforderlichkeit einer Ersatzvornahme dürfte es damit letztlich mit dem Sofortvollzug der Sanierungsanordnung möglicherweise einstweilen "nur" um die Aufrechterhaltung der Titulierungsoption hinsichtlich der Kosten der Ersatzvornahme gegenüber der Antragstellerin zu 1) zugunsten des Antragsgegners gehen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.1990 - 5 S 2180/89 -, NVwZ 1991, 17).

    Offenkundig hat das Landratsamt die Erforderlichkeit einer Inanspruchnahme auch der Geschäftsführer (bereits auf der Ebene der Sanierungsanordnung - womöglich auch vor dem Hintergrund entsprechender Vorkehrungen für sekundäre Fragen der Kostentragung (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.06.1990 - 5 S 2180/89 -, NVwZ 1991, 17) - erst vergleichsweise spät erkannt, nämlich zu einem Zeitpunkt, als die Umsetzung der Sanierungsplanung für dringlich erachtet wurde und keinen weiteren, abermaligen Aufschub durch eine etwaige weitere Anhörung der Geschäftsführer mehr duldete.

  • VG Regensburg, 22.04.2010 - RO 5 K 09.1472

    Zwangsgeldandrohung, Bestimmtheit, Verhältnismäßigkeit, Fristbestimmung,

    Dem gleich stehen auch Fälle, in denen die Behörde die sofortige Vollziehung aufgehoben oder die Vollziehung zeitweilig ausgesetzt hat (vgl. OVG NRW vom 8.12.2009 Az.13 B 819/09 Rz.27 u. VGH Mannheim VBlBW 1991, 17 u. Engelhardt/ App VwVG/VwZG 8. Aufl.,§ 15 VwVG Rdnr. 12).
  • VG Göttingen, 17.03.2005 - 4 A 20/03

    Ersatzvornahme; Kosten; Sanierung; Sanierungszielwert; Störerauswahl; Ölschaden

    Sie können in Ermangelung einer rechtmäßig durchgeführten Ersatzvornahme gegen die Klägerin nicht gemäß § 66 Abs. 1 NGefAG festgesetzt werden (VGH Mannheim, Urteil vom 27.6.1990, NVwZ 1991, S. 686).
  • VG München, 15.11.2016 - M 16 K 16.3730

    Vollstreckung bestandskräftiger Untersagung gewerblicher Krankenpflege -

    Auch wenn bereits in dem - infolge der Klagerücknahme bestandskräftig gewordenen - Bescheid vom 26. Januar 2015 eine Zwangsmittelandrohung enthalten war, war das Landratsamt jedenfalls nicht gehindert, nach der erfolgten Aussetzung der Vollstreckung erneut förmlich ein Zwangsmittel anzudrohen (vgl. auch VGH BW, U. v. 27.6.1990 - 5 S 2180/89 - juris Rn. 23).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 8 S 1279/90   

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https://dejure.org/1990,9280
VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 8 S 1279/90 (https://dejure.org/1990,9280)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.07.1990 - 8 S 1279/90 (https://dejure.org/1990,9280)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Juli 1990 - 8 S 1279/90 (https://dejure.org/1990,9280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bauliche Festsetzung von Flachdächern und Nachbarschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 8 S 1279/90
    Die von Ziff. 2.10 des Textteils zum Bebauungsplan "Z" erteilte Befreiung verletzt angesichts der nur sehr begrenzten Überschreitung von maximal etwa 0, 7 m auch nicht das im Tatbestandsmerkmal "Würdigung nachbarlicher Interessen" enthaltene Rücksichtnahmegebot (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.9.1986, DVBl. 87, 476) zu Lasten der Beigeladenen.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 13.07.1990 - 8 S 1279/90
    Auch wurde nicht gegen das in § 15 BauNVO verankerte Rücksichtnahmegebot (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.8.1983 -- 4 C 96.79 --, DÖV 84, 293) verstoßen.
  • VG Karlsruhe, 13.07.2023 - 2 K 712/23

    Nachbarrechtsbeeinträchtigung; Rücksichtslosigkeit der Bebauung

    (6) Die Form eines Daches eines Bauvorhabens ist bereits im beplanten Innenbereich kein nachbarschützender Belang (vgl. hierzu etwa VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 13.07.1990 - 8 S 1279/90 -, NuR 1992, 233), sodass dies erst recht für den unbeplanten Bereich gilt.
  • VG Stuttgart, 18.02.2022 - 2 K 5478/21

    Nachbarrechte gegen Baugenehmigung in Bezug auf eine Luft-Wärmepumpe in

    Schließlich dient die Festsetzung der Dachform, die planungsrechtlich schon nicht festgesetzt werden könnte, nicht dem Nachbarschutz, da sie als solche erkennbar nur Ziele der Baugestaltung verfolgt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 13.07.1990 - 8 S 1279/90 - juris).
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