Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 08.02.1991

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.12.1991 - 7 B 165.91   

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BVerwG, 20.12.1991 - 7 B 165.91 (https://dejure.org/1991,4375)
BVerwG, Entscheidung vom 20.12.1991 - 7 B 165.91 (https://dejure.org/1991,4375)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Dezember 1991 - 7 B 165.91 (https://dejure.org/1991,4375)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Hundehaltung - Sachverhaltsaufklärung im Verwaltungsstreitverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1993, 268
  • NuR 1993, 158
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 20.12.1991 - 7 B 165.91
    Wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) kann die Revision schon deshalb nicht zugelassen werden, weil in der Beschwerdeschrift keine Frage des revisiblen Rechts herausgearbeitet wird, die in einem Revisionsverfahren zu klären wäre (vgl. BVerwGE 13, 90 ).
  • VG Trier, 28.01.2020 - 8 L 111/20

    Gesundheitsschädliches Hundegebell

    Aufgrund der vorgelegten Aufzeichnungen, der Vielzahl der Beschwerden und Lagepläne ist es auch der Kammer möglich, sich ein Bild der Lage zu machen, ohne dass es weiterer Ermittlungen bedürfte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 7 B 165/91 - juris, Rn. 2), die im Eilverfahren auch nicht angezeigt sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.11.1995 - 1 S 3201/94

    Örtliche Polizeiverordnung zur Vermeidung von störendem Hundegebell -

    Aus diesem Grunde brauchte der Senat auch nicht den im Berufungsverfahren wiederholten Beweisangeboten des Klägers (vgl. Schriftsatz v. 27.1.1995, Seite 3) nachzugehen, da es als wahr unterstellt werden kann, daß die vier vom Kläger angebotenen Zeugen nicht über ruhestörenden Lärm durch Hundegebell klagen (vgl. zur gerichtlichen Sachaufklärungspflicht im Falle von Hundegebell zur Nachtzeit: BVerwG, Beschl. v. 20.12.1991 - 7 B 165/91 -. NVwZ 1993, 268).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2771/02

    Hundehaltung in Mischgebiet

    So teilte die Gemeinde Exxxxxxx der Antragsgegnerin unter dem 21.08.2000 mit, dass die Nachbarschaftsklagen über die Lärmbelästigung wegen Hundegebell in der Vergangenheit nicht weniger geworden seien (vgl. auch zum Umfang der gerichtlichen Sachaufklärung bei nächtlichem Hundegebell, BVerwG, Beschl. v. 20.12.1991 - 7 B 165.91 - NVwZ 1993, 268; OVG NW, Urt. v. 16.09.1986 - 11 A 2717/84 - BRS 46 Nr. 87).
  • OVG Sachsen, 17.07.2017 - 3 B 87/17

    § 3 Abs. 1 SächsPolG

    16 Ist die durch das Hundegebell auf dem Flurstück xx5a der Gemarkung K. ausgelöste Lärmbelästigung durch die Behörde somit also hinreichend und nachvollziehbar dokumentiert, bedarf es entgegen der Ansicht des Antragstellers - zumal in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - auch keiner weiteren Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht (vgl. zur Sachaufklärungspflicht bei Hundegebell: BVerwG, Beschl. v. 20. Dezember 1991 - 7 B 165/91 -, juris Rn. 2, NdsOVG a. a. O., Rn. 11).
  • VG Würzburg, 24.04.2014 - W 5 K 12.659

    Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund; (nächtliches) Hundegebell;

    Zum Nachweis der Lärmstörungen durch Hundegebell sind Aufzeichnungen der belästigten Nachbarn als Beweismittel ausreichend (vgl. VG Frankfurt (Oder), B.v. 16.11.2010 Nr. 5 L 130/10; VG Stade, U.v. 03.08.1989 Nr. 1 A 188/88; vgl. zu den Anforderungen an die gerichtliche Sachaufklärungspflicht im Hauptsacheverfahren BVerwG, B.v. 20.12.1991 Nr. 7 B 165/91).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BVerwG, B.v. 20.12.1991 Nr. 7 B 165/91; BayVGH, B.v. 28.6.2010 Nr. 10 AS 10.1074) hätten die vorliegenden wiederholten Nachbarbeschwerden und die Aufzeichnungen des Beklagten zur Bildung der richterlichen Überzeugung bereits ausgereicht.

  • OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90

    Hundehaltung; Dackelzucht; Wohngebiet; Lärmbelästigung; Bauordnungsrecht

    Aber auch in einem allgemeinen Wohngebiet kann das Halten zweier Schäferhunde zur Nachtzeit außerhalb des Wohnhauses wegen der Störung der Nachtruhe durch das Bellen untersagt werden (BVerwG, Beschluß v. 20.12.1991 - 7 B 165.91 -, UPR 1992, 111).
  • VG München, 21.05.2015 - M 22 K 14.2203

    Anordnung zur Hundehaltung

    Die Aussagen und Lärmprotokolle der Beschwerdeführer wie auch der befragten Nachbarn, die sich auch auf den Zeitraum bis kurz vor Bescheidserlass erstrecken, belegen dabei in der Gesamtschau - auch ohne gerichtliche Zeugeneinvernahme oder Inaugenscheinnahme der Örtlichkeit (vgl. insoweit auch BVerwG B.v. 20.12.1991 - 7 B 165/91) - hinreichend, dass die Beeinträchtigungen der Nachbarschaft maßgeblich auf die klägerischen Hunde zurückzuführen sind und diese nicht nur gelegentlich und vereinzelt Bellen, sondern vielmehr bereits auf niederschwellige Reize in der frequentierten ...straße in Form von vorbeilaufenden Hunden und Passanten mit teils aggressivem Bellen reagieren, weshalb sich die Nachbarschaft - wenn die Hunde im Garten des klägerischen Anwesens sind - nahezu ganztägig mit häufigem Gebell in kurzen Zeitabständen, teilweise auch über längere Zeit andauernd, konfrontiert sieht.
  • VG Gelsenkirchen, 18.09.2014 - 8 K 3784/13

    Hund; Hundegebell; Wachhund; Außengelände; Nachtzeit; Sonn- und Feiertage;

    Zur gerichtlichen Sachaufklärungspflicht bei Hundegebell: BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 1991 - 7 B 165/91, NVwZ 1993, 268, juris, Rn. 2.
  • VGH Bayern, 29.08.2013 - 10 CS 12.2495

    (Verbot der) Hundehaltung; übermäßiges Hundegebell; Ermessen

    Denn der Antragsgegner hat in seiner Beschwerde zu Recht darauf verwiesen, dass angesichts der seit 2008 immer wieder vorgebrachten massiven Beschwerden zahlreicher Nachbarn, die zum Teil über das Hundebellen Protokoll geführt haben, hinreichend dargetan ist und dies auch der Lebenserfahrung entspricht, dass vom Halten von zeitweise bis zu 20 Hunden auf einem Grundstück eine erhebliche Lärmbeeinträchtigung ausgeht und eine solche Belästigung als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann (vgl. § 117 Abs. 1 OWiG; vgl. zur Sachaufklärungspflicht bei Hundegebell BVerwG, B.v. 20.12.1991 -7 B 165/91 - juris, Rn. 2; OVG Lüneburg, B.v. 5.7.2013 - 11 ME 148/13 - juris, Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2017 - 4 B 885/17

    Sperrzeit; Sperrzeitverlängerung; Gaststättenlärm; Nachbarbeschwerden; Nachtruhe

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.12.1991 - 7 B 165/91 -, NVwZ 1993, 268 = juris, Rn. 2; Bay. VGH, Beschluss vom 24.5.2012 - 22 ZB 12.46 -, GewArch 2012, 370 = juris, Rn. 21. Siehe auch OVG NRW, Beschluss vom 28.5.2008 - 4 B 2090/07 -, juris, Rn. 13 f.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.02.2022 - 4 B 1642/20

    Verpflichtung des Betreibers einer Gaststätte zu einer immissionsschutzkonformen

  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2013 - 5 K 705/11

    Immissionsschutzrecht

  • VG Düsseldorf, 11.11.2014 - 3 L 2216/14

    Beeinträchtigung des Wohlbefindens eines Nachbarn durch lautes Hundegebell;

  • VG Frankfurt/Oder, 16.11.2010 - 5 L 130/10

    Immissionsschutz: Untersagung des Haltens jeglicher Hunde auf Dauer in einem

  • VG Würzburg, 08.08.2012 - W 5 S 12.660

    Haltungsverbot für Pyrenäischen Hirtenhund; (nächtliches) Hundegebell;

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 22 ZB 12.1745

    Lärmimmissionen aus einem Druckereibetrieb

  • VG Düsseldorf, 06.06.2023 - 3 L 946/23
  • VG Neustadt, 19.12.2018 - 5 L 1573/18

    Verfügung gegen eine Hundehalterin; nächtliches Hundegebell in einem allgemeinen

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 22 CS 18.2073

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Auflagen zur erteilten Gaststättenerlaubnis

  • VG Düsseldorf, 16.11.2023 - 3 L 2798/23

    Nachbarschutz: Nachtruhestörung, Lärmbelästigung

  • VG Köln, 26.10.2022 - 1 L 1166/22
  • VG Düsseldorf, 15.12.2015 - 3 L 3492/15
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 08.02.1991 - 8 S 2208/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,3121
VGH Baden-Württemberg, 08.02.1991 - 8 S 2208/90 (https://dejure.org/1991,3121)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08.02.1991 - 8 S 2208/90 (https://dejure.org/1991,3121)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 08. Februar 1991 - 8 S 2208/90 (https://dejure.org/1991,3121)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Zulässigkeit von Hundezwingern [Kaninchenrauhhaardackel] im allgemeinen Wohngebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1991, 210 (Ls.)
  • BauR 1991, 571
  • NuR 1993, 158
  • ZfBR 1991, 230
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2003 - 5 S 2771/02

    Hundehaltung in Mischgebiet

    Soweit die Antragsteller insoweit Feststellungen zum Ausmaß dieser Beeinträchtigungen vermissen, hat bereits das Verwaltungsgericht, wenn auch in anderem rechtlichen Zusammenhang, zutreffend sinngemäß ausgeführt, dass mehrere im Freien auf dichtem Raum gehaltene Hunde typischerweise öfter und anhaltender bellen als die gleiche Anzahl auf verschiedenen Grundstücken einzeln gehaltener Hunde und dass dies besonders in den Abend-, Nacht- und frühen Morgenstunden die Nachbarschaft erheblich stört (vgl. auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.01.1989, a.a.O.; Beschl. v. 18.12.1995 - 8 S 1328/95 - BWGZ 1996, 445; Urt. v. 08.02.1991 - 8 S 2208/90 - NuR 1993, 158 u. hierzu BVerwG, Beschl. v. 21.06.1991 - 4 B 44.91 - Buchholz 406.12 § 14 BauNVO Nr. 5).
  • OVG Niedersachsen, 30.09.1992 - 6 L 129/90

    Hundehaltung; Dackelzucht; Wohngebiet; Lärmbelästigung; Bauordnungsrecht

    So können in einem allgemeinen Wohngebiet mit eher ländlichem Charakter zwei Hundezwinger für je einen Kaninchenrauhhaarteckel durchaus zulässig sein (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil v. 8.2.1991 - 8 S 2208/90 -, BRS 52 Nr. 49).
  • VG Düsseldorf, 14.07.2004 - 9 L 1692/04

    Haltung von zwei Hähnen im allgemeinen Wohngebiet zulässig

    Im Übrigen ist eine Einzelfallbetrachtung vorzunehmen, die auf die jeweilige örtliche Situation abzustellen sowie Art, Zahl und Störpotenzial der Tiere und die Bedingungen ihrer Unterbringung zu berücksichtigen hat, vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. März 1999 - 4 B 13.99 -, a.a.O.; OVG NRW, Beschluss vom 10. Juli 2002 - 10 A 2220/02 -, a.a.O.; VGH BW, Urteil vom 8. Februar 1991 - 8 S 2208/90 -, BRS 52 Nr. 49; Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Bd. 5, § 14 Rn. 20d; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl. 2002, § 4 Rn. 15.2.
  • VG Neustadt, 08.12.2003 - 3 K 1104/03

    Tierheim darf nicht an Wohnhaus grenzen

    - 8 S 2208/90 -, NuR 1993, 158 u. hierzu BVerwG, Beschluss v. 21. Juni 1991.
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