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   VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87   

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VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87 (https://dejure.org/1990,2224)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.06.1990 - 4 UE 475/87 (https://dejure.org/1990,2224)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Juni 1990 - 4 UE 475/87 (https://dejure.org/1990,2224)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 Abs 4 BauGB, § 6 Abs 2 BauGB, § 11 Abs 1 Halbs 2 BauGB, § 30 BauGB, § 35 Abs 1 BauGB
    Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans, in dem ein Wochenendhausgebiet ausgewiesen ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 41, 236 (Ls.)
  • NuR 1993, 235
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87
    Die auf die Genehmigung nach §§ 11 Satz 2, 6 Abs. 2 BBauG gerichtete Klage ist als Verpflichtungsklage zulässig (vgl. BVerwG, Urteil v. 12.12.1969 - IV CE 105/66 - BRS 22 Nr. 4 BVerwGE 34, 301 <303". Zwar wurde mit dem Inkrafttreten des Baugesetzbuches - BauGB - das Genehmigungsverfahren für Bebauungspläne der streitgegenständlichen Art durch das Anzeigeverfahren ersetzt (§ 11 Abs. 1, 2. Halbsatz BauGB).

    Das Abwägungsgebot erfordert, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge zu berücksichtigenden Belange eingestellt werden und daß weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis stehen (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301, 309 und 01.11.1974 - 4 C 38.71 - BVerwGE 47i 144, 146; Hess. VGH, Beschluß v. 05.07.1989 - 4 N 589/89 - NVwZ-RR 1990, 291).

    Schließlich hat das Verwaltungsgericht auch zutreffend darauf hingewiesen, daß der finale Bezug zum Entwicklungs- und Ordnungsauftrag der Gemeinde nur dann gegeben ist, wenn hinreichend gewichtige städtebauliche Allgemeinbelange für eine bestimmte Planung sprechen (BVerwG, Urteil v. 12.12.1969, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 10.83

    Voraussetzungen für die Annahme einer gesicherten Erschließung rückwärtiger

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87
    Die Erschließung des Plangebietes ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde (§ 123 Abs. 1 BBauG/BauGB), die sich nach Maßgabe der dafür in der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen zu einer Erschließungspflicht verdichten kann (vgl. BVerwG, Urteil v. 21.02.1986 - 4 C 10.83 - BRS 46 Nr. 106; Schlichter, a.a.O., § 30 Rdnr. 7).
  • VGH Hessen, 27.07.1988 - 3 UE 1870/84

    Verhältnis Bebauungsplan, entgegenstehende Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87
    Der Senat kann hier weiter die Frage offenlassen, ob der Bebauungsplan auch bereits deshalb nicht genehmigungsfähig ist, weil die Ausnutzung seiner Festsetzungen im Widerspruch zu der genannten Landschaftsschutzverordnung steht (so für den Geltungsbereich der LSchVO Taunus Hess. VGH, Urteil v. 27.07.1988 - 3 UE 1870/84 - AgrarR 1989, 255 = ESVGH Bd. 38, 310 NuR 1989, 87).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87
    Zum anderen erscheinen die Mindestanforderungen an das Rechtsstaatsgebot des Bundesverfassungsgerichts und des Staatsgerichtshofs (BVerfG, Beschluß vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 BVerfGE 65, 283 ff.; Hess. StGH, Urteil vom 10.05.1989 - P.St. 1073 - DVBl. 1989, 656 = NVwZ 1989, 1153 = …
  • VGH Hessen, 05.07.1989 - 4 N 589/89

    Bekanntmachung eines Bebauungsplans - Verletzung des Entwicklungsgebotes

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87
    Das Abwägungsgebot erfordert, daß eine Abwägung überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung alle nach Lage der Dinge zu berücksichtigenden Belange eingestellt werden und daß weder die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange verkannt noch der Ausgleich zwischen ihnen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis stehen (BVerwG, Urteil vom 12.12.1969 - 4 C 105.66 - BVerwGE 34, 301, 309 und 01.11.1974 - 4 C 38.71 - BVerwGE 47i 144, 146; Hess. VGH, Beschluß v. 05.07.1989 - 4 N 589/89 - NVwZ-RR 1990, 291).
  • StGH Hessen, 10.05.1989 - P.St. 1073

    Aufhebung einer Verurteilung wegen Zerstörens eines Kulturdenkmals:

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87
    Zum anderen erscheinen die Mindestanforderungen an das Rechtsstaatsgebot des Bundesverfassungsgerichts und des Staatsgerichtshofs (BVerfG, Beschluß vom 22.11.1983 - 2 BvL 25/81 BVerfGE 65, 283 ff.; Hess. StGH, Urteil vom 10.05.1989 - P.St. 1073 - DVBl. 1989, 656 = NVwZ 1989, 1153 = …
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.1986 - 10 C 45/85

    Änderung; Bebauungsplan; Entwicklung; Private Interessen; Bauherr

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Planung, im wesentlichen nur der Förderung privater Eigentümerinteressen dient (OVG Koblenz, Urteil v. 05.03.1986 - 10 C 45/85 - BauR 1986, 412 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 23.04.1990 - 4 N 2028/87

    Nichtigkeit einer Naturschutzverordnung - Hinweis auf Gebietskarte;

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87
    1989, 1237; vgl. dazu Hess. VGH, Beschluß v. 23.04.1990 - 4 N 2028/87 gewahrt.
  • VGH Hessen, 28.09.1987 - 4 UE 522/85

    Nachträgliche Einschränkung einer Baugenehmigung bei unzulässiger Einleitung von

    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87
    Bauordnungsrechtlich ist die Abwasserentsorgung durch eine zentrale Kläranlage Standard (vgl. Hess. VGH, Urteil v. 28.09.1987 - 4 UE 522/85 - HessVGRspr. 1988, 31; RdL 1988, 44) und hier bereits deshalb, weil - wie ausgeführt bauordnungsrechtlich eine zentrale Wasserversorgung erforderlich ist.
  • VGH Hessen, 24.03.1984 - 3 OE 43/82
    Auszug aus VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87
    Zwar ist der Sicherheitsabstand, der sich nach den Umständen des Einzelfalles bemißt (so bereits Hess. VGH, Urteil v. 26.10.1973 - 4 OE 49/72 ESVGH Bd. 24 S. 94 Gemeindetag 1975, 94 zu § 26 Abs. 3 HBO 1957; Hess. VGH, Urteil v. 14.03.1984 - III OE 43/82 AgrarR 1985, 206 = HSGZ 1984, 321 = NuR 1985, 116 im Anschluß an den gemeinsamen Erlaß des HMdJ und HMdLULF betr. bauliche Anlagen in der Nähe des Waldes vom 19.07.1983, StAnz. S. 1762), regelmäßig im Baugenehmigungsverfahren, nicht im Planungsverfahren zu regeln.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.03.1989 - 1 A 72/88
  • VGH Hessen, 24.03.1984 - III OE 43/82
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

  • VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
  • VGH Hessen, 05.05.2003 - 9 N 640/00

    Bebauungsplan: Bürgerbeteiligung - Auslegung; Landschaftsschutzgebiet - Ausnahmen

    Selbst wenn man aber unterstellen wollte, dass die Gemeindevertreter zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses davon ausgegangen sind, dass der Bau der Planstraße maßgeblich über Zuschüsse nach dem Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden vom 18. März 1971 in der heute gültigen Fassung vom 27. April 2002 (BGBl. I S. 1467) - GVFG - finanziert wird und eine anderweitige Finanzierung nicht möglich ist, erwiese sich die Abwägungsentscheidung auch in Ansehung der Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Juni 1990 - 4 UE 475/87 -, NuR 1993, 235, nicht als fehlerhaft.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2013 - 2 L 73/11

    Nutzungsuntersagung bei formeller Illegalität

    Die Erforderlichkeit einer Bauleitplanung ist hingegen zu verneinen, wenn sie nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, insbesondere um eine Bebauung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG RP, Urt. v. 17.11.2005 - 8 C 10964/05 -, BauR 2006, 417 [nur Leitsatz]; VGH BW, Urt. v. 30.01.1995 - 5 S 862/94 -, NuR 1996, 36 [37]; HessVGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 -, BRS 50 Nr. 7, S. 21) oder wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um diesem einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.02.2011 - 2 K 102/09

    Bebauungsplanerweiterung mit bedingter und befristeter Nutzungsart

    Die Erforderlichkeit einer Bauleitplanung ist hingegen zu verneinen, wenn sie nur im ausschließlich privaten Interesse Einzelner erfolgt, insbesondere um eine Bebauung im privaten Interesse der betroffenen Bauherren zu legalisieren (vgl. OVG RP, Urt. v. 17.11.2005 - 8 C 10964/05 -, BauR 2006, 417 [nur Leitsatz]; VGH BW, Urt. v. 30.01.1995 - 5 S 862/94 -, NuR 1996, 36; HessVGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 -, ESVGH 41, 236) oder wenn die Planung nur im privaten Interesse eines bestimmten Grundstückseigentümers erfolgt, um diesem einen wirtschaftlichen Vorteil zu ermöglichen (BVerwG, Beschl. v. 24.08.1993, a.a.O.).
  • VG Gießen, 16.02.2000 - 8 E 1519/98

    Wochenendhaus - zum Anschluß an eine zentrale Wasserversorgung

    In diesen Fällen darf der Standard einer gemeinsamen Entsorgung nicht unterschritten werden." Verlangt daher auch in Wochenendhausgebieten im Falle einer zentralen Wasserversorgung der Standard, d.h. die Regeln der Technik und der Wasserwirtschaft, eine zentrale Kläranlage oder eine entsprechende andere gemeinsame Entsorgung (so zuvor schon Hess.VGH, U. v. 20.06.1990, NuR 1993, 235, 237 lSp; siehe auch U. v. 28.09.1987, HessVGRspr. 1988, 31), ergibt sich als Umkehrschluss aus § 43 Abs. 1 S. 2 HBO, dass eine zentrale Wasseranlage nicht zulässig ist, wenn die Häuser nur über eine Sammelgrube verfügen.

    Abgesehen von der dadurch indizierten materiellen Rechtswidrigkeit (vgl. BVerwG, ZfW 1978, 371, 373) kommt vorliegend hinzu, dass eine zentrale Kläranlage bei einer vorhandenen zentralen Wasserversorgung schon seit geraumer Zeit Standard ist (vgl. Hess. VGH, U. v. 20.06.1990, a.a.O.), damit die Vorgabe für den Stand der Technik nach dem Wasserrecht bildet und folglich auch eine Wasseranlage, die nicht auf diesen Abwasserstandard trifft, materiell rechtswidrig werden lässt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2004 - 2 K 277/02

    Zur Grundflächen-Beschränkung im Wochenendhausgebiet

    Geht aber die Gemeinde von der unzutreffenden Erwägung aus, bei Verwirklichung des Bebauungsplans entstünden ihr keine Erschließungskosten (vgl. zu diesem Fall HessVGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 -, BRS 50 Nr. 7 S. 20 f.) oder bei einer bestimmten Festsetzung entstünden ihr jedenfalls geringere Kosten, leidet der Bebauungsplan an einem Abwägungsfehler.
  • VG Münster, 08.05.2008 - 3 K 465/06

    Erhebung von Erschließungsbeiträgen bei nicht wirksamem Bebauungsplan; Folgen der

    Vgl. BVerwG, Urteil vom 18.3.2004 - 4 CN 4.03 -, a.a.O., und Beschluss vom 20.1.1995 - 4 NB 43.93 -, a.a.O.; siehe auch VGH Kassel, Urteil vom 20.6.1990 - 4 UE 475/87 -, NuR 1990, 235 zur Verkennung des rechtlichen Zusammenhangs zwischen Planung und Erschließung.
  • VGH Hessen, 24.08.1995 - 4 UE 2664/90

    Bauvoranfrage hinsichtlich eines Wochenendhauses in einer Splittersiedlung -

    Das gilt für die vorhandene Bebauung und muß auch für deren Arrondierung durch zusätzliche Gebäude mit Aufenthaltsräumen gelten (vgl. zum Erfordernis einer gemeinschaftlichen Entsorgung bei Wochenendhausbebauung: Hess. VGH, U. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 - BRS 50 Nr. 7 = HessVGRspr. 1991, 19 = NuR 1993, 235 = RdL 1991, 147).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.01.1995 - 5 S 862/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: mißbräuchliche Aufstellung eines

    Damit ist aber der Bebauungsplan ungültig (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 05.03.1986 - 10 C 45/85 - BauR 1986, 412; Hess. VGH, Urt. v. 20.06.1990 - 4 UE 475/87 - BRS 50 Nr. 7; Urt. d. erk. Sen. v. 30.05.1994 a.a.O.).
  • VG Gießen, 14.08.2000 - 1 E 293/99

    REGIONALPLAN; ABWEICHUNG; ZUWACHSFLÄCHE; RAUMORDNUNG; REGIONALVERSAMMLUNG;

    Dagegen spricht, dass den Aussagen der Regionalpläne (Raumordnungspläne) bereits die Außenrechtsverbindlichkeit fehlt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 20.06.1990 - 4 UE 475/87 -, NuR 1993, 235).
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