Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,6298
VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93 (https://dejure.org/1993,6298)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.09.1993 - 8 S 605/93 (https://dejure.org/1993,6298)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. September 1993 - 8 S 605/93 (https://dejure.org/1993,6298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Aussiedlung von Gewerbebetrieben; Anwendungsbereich des BNatSchG § 8a Abs 1 ua in zeitlicher Hinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1993, 440 (Ls.)
  • NuR 1994, 192
  • ZfBR 1994, 252
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
    Die Einbeziehung weiterer Gesichtspunkte war nicht geboten und drängte sich schon gar nicht auf (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 8.5.1990 - 5 S 3064/88 - VBlBW 1991, 19).

    Immerhin erscheint es durchaus als zweifelhaft, ob hier die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollurteil v. 8.5.1990 - 5 S 3064/88, VBlBW 1991, 19 (22).

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
    Innerhalb des so gezogenen Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich die zur Planung berufene Gemeinde in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendigerweise für die Zurückstellung eines anderen Belanges entscheidet (vgl. grundlegend BVerwGE 34, 301 und 45, 309).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.1991 - 5 S 976/91

    Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen Abwägungsdefizits (Nichtbeachtung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
    Daraus läßt sich die Schlußfolgerung ziehen, daß der Bundesgesetzgeber vor dem Hintergrund gewisser rechtlicher Unsicherheit (s. auch das Urteil des 5. Senats des beschließenden Gerichtshofs v. 5.12.1991 - 5 S 976/91 -, NuR 1992, 335) regeln wollte, daß eine Pflicht zur erweiterten Prüfung naturschutzrechtlicher Belange einschließlich der Ausgleichsmöglichkeiten im Verfahren der Aufstellung von Bebauungsplänen erst nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes entstehen sollte und daß von dieser Pflicht durch die Landesgesetzgebung auch dispensiert werden kann, daß sie aber nicht schon vorher bestanden hat.
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
    Vielmehr darf dies entsprechend dem Grundsatz planerischer Zurückhaltung dem Baugenehmigungsverfahren überlassen werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987 -4 NB 1.86 -, DVBl. 1987, 1273).
  • Drs-Bund, 08.12.1992 - BT-Drs 12/3944
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.09.1993 - 8 S 605/93
    Der Gesetzgeber hat sich mit dieser Regelung dafür entschieden, diese Prüfung in das Bebauungsplanverfahren zu legen, da "die Bauleitplanung sich hierfür mit ihrem umfassenden Gebot einer gerechten Abwägung in besonderem Maß anbietet" (BT-Drucks.12/3944 S. 26; vgl. hierzu ferner Schmidt, UPR 1992, 361).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 8 S 2592/99

    Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs; öffentlicher Weg auf

    Von der durch § 8a BNatSchG bzw. jetzt § 1a Abs. 2 Nr. 2 BauGB geforderten Entscheidung über die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind aber nur solche Bebauungspläne freigestellt, die bereits vor dem 1.5.1993 in Kraft getreten sind (Normenkontrollbeschluss des Senats vom 20.9.1993 - 8 S 605/93 -, NuR 1994, 192).
  • OVG Sachsen, 28.08.1995 - 1 S 517/94

    2.13 Normenkontrolle; 6.21 Bauleitpläne - Antragsbefugnis; obligatorische

    Eindeutig erscheint, daß eine Anwendung für solche Bebauungspläne ausscheidet, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes ihrerseits in Kraft getreten sind (BVerwG, Beschl. v. 10.1.1994, NVwZ 1994, 692; OVG Lüneburg, Urt. v. 6.1.1995, NuR 1995, 369; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.9.1993, NuR 1994, 192).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2005 - 2 K 122/02

    Antragsbefugnis bei Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    Die Gemeinde darf daher hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für eine Bauleitplanung nehmen (VGH BW, Beschl. v. 08.07.1993 - 8 S 773.93 -, ZfBR 1994, 252).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.1994 - 8 S 2113/92

    Entbehrlichkeit eines Beitrittsbeschlusses nach Beanstandung des Bebauungsplanes

    Im übrigen hat der Senat bereits in seinem Normenkontrollbeschluß vom 20.9.1993 - 8 S 605/93 -, auf den die Beteiligten hingewiesen worden sind, eingehend dargelegt, daß die jetzt in § 8a BNatSchG normierte Verpflichtung, gegebenenfalls über naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zu entscheiden, nicht für vor Inkrafttreten dieser Vorschrift in Kraft getretene Bebauungspläne gilt (ebenso jetzt auch der die Nichtzulassungsbeschwerde gegen den oben genannten Senatsbeschluß zurückweisende Beschluß des BVerWG vom 10.1.1994 - 4 NB 46.93 -).
  • VG Lüneburg, 15.06.2006 - 2 A 15/05

    Abwägungsfehler; Abwägungsgebot; Bauleitplan; Erforderlichkeit;

    Die Gemeinde darf daher hinreichend gewichtige private Belange zum Anlass für eine Bauleitplanung nehmen ( VGH BW, Beschl. v. 08.07.1993 - 8 S 773.93 -, ZfBR 1994, 252 ).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 517/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4630
VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 517/91 (https://dejure.org/1992,4630)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.11.1992 - 5 S 517/91 (https://dejure.org/1992,4630)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. November 1992 - 5 S 517/91 (https://dejure.org/1992,4630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Folgenbeseitigungsanspruch bei Inanspruchnahme von Anliegergrundstücksflächen ohne vorheriges Planfeststellungsverfahren oder Plangenehmigungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1994, 7
  • VBlBW 1993, 59 (Ls.)
  • NuR 1994, 192
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.10.1990 - 7 C 55.89

    Immissionsschutzrechliches Genehmigungsverfahren - Schutz Dritter im

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 517/91
    Aus dem Regelungsgehalt von § 37 StrG ergibt sich ebensowenig wie aus demjenigen anderer vergleichbarer Verfahrensvorschriften (vgl. etwa § 17 FStrG) eine eigene Schutzfunktion zugunsten einzelner in der Weise, daß diese unter Berufung allein auf einen derartigen Verfahrensmangel und ohne Rücksicht auf die Beeinträchtigung ihrer materiellen Rechte ein bestimmtes Verfahren erzwingen könnten (vgl. dazu z. B. BVerwGE 85, 368 ff.; Urt. d. erk. Sen. v. 25.11.1988 - 5 S 1061/88 - VBlBW 1989, 261).
  • BVerwG, 06.09.1988 - 4 C 26.88

    Folgenbeseitigungsanspruch - Ausschluss - Verwirklichung - Unzulässige

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 517/91
    Dem Folgenbeseitigungsanspruch kann aber auch der Einwand unzulässiger Rechtsausübung nicht entgegengehalten werden.Das setzt eine hinreichend gesicherte Erwartung voraus, daß eine Behörde von der ihr gegebenen Möglichkeit, rechtmäßige Zustände herbeizuführen, alsbald Gebrauch machen werde (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.09.1988 - 4 C 26/88 - NJW 1989, 118).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.08.1985 - 5 S 1064/85

    Beseitigung einer durch einen verengten öffentlichen Weg hervorgerufenen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 517/91
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 21.09.1984 - 4 C 51.80 - NJW 1985, 1481; Urt. d. erk. Sen. v. 28.08.1985 - 5 S 1064/85 - BWGZ 1986, 755).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.11.1988 - 5 S 1061/88

    Klagebefugnis - ungenehmigter Hubschrauberlandeplatz in der Nachbarschaft -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 517/91
    Aus dem Regelungsgehalt von § 37 StrG ergibt sich ebensowenig wie aus demjenigen anderer vergleichbarer Verfahrensvorschriften (vgl. etwa § 17 FStrG) eine eigene Schutzfunktion zugunsten einzelner in der Weise, daß diese unter Berufung allein auf einen derartigen Verfahrensmangel und ohne Rücksicht auf die Beeinträchtigung ihrer materiellen Rechte ein bestimmtes Verfahren erzwingen könnten (vgl. dazu z. B. BVerwGE 85, 368 ff.; Urt. d. erk. Sen. v. 25.11.1988 - 5 S 1061/88 - VBlBW 1989, 261).
  • BVerwG, 21.09.1984 - 4 C 51.80

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen auf das Anliegergrundstück einwirkende

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 10.11.1992 - 5 S 517/91
    Dies entspricht gefestigter Rechtsprechung (vgl. z. B. BVerwG, Urt. v. 21.09.1984 - 4 C 51.80 - NJW 1985, 1481; Urt. d. erk. Sen. v. 28.08.1985 - 5 S 1064/85 - BWGZ 1986, 755).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1655

    Erfolgreiche Klage auf Duldung der Beseitigung einer öffentlichen Straße, die

    Hinzu kommt noch, dass der Kläger den isolierten Straßenbebauungsplan gerichtlich angreifen kann (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 6.10.2016 - OVG 1 B 11.15 - juris Rn. 28; VGH BW, U.v. 10.11.1992 - 5 S 517/91 - NVwZ-RR 1994, 7 = juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.04.2004 - 8 S 1997/03

    Anfechtung einer Plangenehmigung - Widerruf der Einverständniserklärung des

    12/1830, S. 21; ebenso zu den gleichen Vorschriften der §§ 17, 19 FStrG Marschall/Schroeter/Kastner, BFernStrG, 5. Aufl., § 17 Rn. 195, S. 631; vgl. auch Schmitz/Wessendorf, NVwZ 1996, 955, 960; ebenso bereits Senatsurteil v. 15.7.1994 - 8 S 1196/94 -, NuR 1996, 34 zu § 37 Abs. 2 StrG a.F., der noch keine Klarstellung der enteignungsrechtlichen Vorwirkung enthielt; anderer Auffassung wohl - noch zur alten Fassung - 5. Senat des erkennenden Gerichtshofs im Urteil v. 10.11.1992 - 5 S 517/91 -, NuR 1994, 192).
  • VGH Bayern, 26.04.2022 - 8 B 20.1656

    Duldung der Beseitigung öffentlicher Verkehrsflächen - allgemeine Leistungsklage

    Hinzu kommt noch, dass der Kläger den isolierten Straßenbebauungsplan gerichtlich angreifen kann (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 6.10.2016 - OVG 1 B 11.15 - juris Rn. 28; VGH BW, U.v. 10.11.1992 - 5 S 517/91 - NVwZ-RR 1994, 7 = juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.1997 - 10 S 3305/96

    Zur Zumutbarkeit von Lärm - hier: Straßenbaumaßnahmen im allgemeinen Wohngebiet

    Aus dem Regelungsgehalt der §§ 17 Abs. 1 S. 1 FStrG, 75 Abs. 1 LVwVfG ergibt sich ebensowenig wie aus demjenigen anderer Verfahrensvorschriften eine Schutzfunktion zugunsten einzelner Drittbetroffener in der Weise, daß diese a l l e i n wegen eines derartigen Verfahrensmangels und damit ohne Rücksicht auf die Beeinträchtigung ihrer materiellen Rechte ein Planfeststellungsverfahren oder ein sonstiges objektiv-rechtlich gebotenes Verfahren erzwingen könnten (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 29.05.1981, BVerwGE 62, 243, 247 = NJW 1981, 2769; v. 15.01.1982, BVerwGE 64, 325, 331; v. 05.10.1990, BVerwGE 85, 368, 377 = NVwZ 1991, 369; Beschl. v. 13.10.1994, NVwZ 1995, 379, 380; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.11.1992 - 5 S 517/91 -, NVwZ-RR 1994, 7, 8; zur Ausnahme der Durchsetzung eines Beteiligungsrechtes nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 BNatSchG vgl. den Beschluß des Senats vom 17.11.1992 - 10 S 2233/92).
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