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VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 7 S 1687/90 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 7 S 1687/90
- BVerwG, 16.12.1992 - 11 B 46.92
Papierfundstellen
- NuR 1994, 32
Wird zitiert von ... (4)
- VG Sigmaringen, 27.03.2020 - 5 K 3036/19
Eilantrag eines Umweltverbands gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für …
Dabei ist in der Regel auf denjenigen Bediensteten der Behörde abzustellen, der den Verwaltungsakt unterschrieben und damit die Verantwortung für den Erlass übernommen hat (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 25.05.1992 - 7 S 1687/90 -, NuR 1994, 32). - VGH Baden-Württemberg, 18.07.1997 - 8 S 2891/96
Belange des Naturschutzes - Verhältnis zum Baurecht - Kompensation von Eingriffen …
Dennoch konnte der Bebauungsplan vor Abschluß des Flächennutzungsplanverfahrens angezeigt und bekanntgemacht werden, weil nach dem Stand der Planungsarbeiten angenommen werden kann, daß der Bebauungsplan aus den künftigen Darstellungen des Flächennutzungsplans entwickelt sein werde (§ 8 Abs. 3 S. 2 BauGB; Normenkontrollurteil des Senats v. 17.6.1992 - 8 S 1793/91 -, NuR 1994, 32). - VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Flurbereinigung
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann die Erforderlichkeit der Flurbereinigung auf dem Rechtsweg nicht aus prinzipiellen agrarpolitischen und ökologischen Gründen, die sich gegen jede weitere Flurbereinigung nach geltendem Recht richten, verneint werden (vgl. Urt. des Senats vom 28.4.1988 - 7 S 1866/87 -, Urt. v. 25.5.1992 - 7 S 1687/90 -). - OVG Sachsen, 12.04.2019 - 4 A 282/17
Eingliederungsvereinbarung; Einwohnerzahl; Befangenheit; Gebietsänderung
Wird die Fehlerhaftigkeit eines Verwaltungsakts wegen Besorgnis der Befangenheit geltend gemacht, so ist für die Prüfung, ob die Besorgnis begründet ist, auf denjenigen Bediensteten der Behörde abzustellen, der den Verwaltungsakt unterschrieben und damit die Verantwortung für den Erlass übernommen hat (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25. Mai 1992 - 7 S 1687/90 -, juris Ls.).