Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 12.07.1994 - 6 M 3522/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Baunachbarrecht, unzumutbare Behinderung des Niederschlagewasserabflusses durch benachbartes Bauvorhaben
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Nachbarrecht - Unzumutbare Behinderung des Niederschlagswasserabflusses
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
§ 1 Abs. 1 S. 3 BauO ND; § 19 BauO ND; § 34 Abs. 1 BauGB
Genehmigung; Bauvorhaben; Unzumutbarkeit; Behinderung; Niederschlagswasserabfluß; Nachbargrundstück; Bauordnungsrechtlicher Abwehranspruch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Genehmigung; Bauvorhaben; Unzumutbarkeit; Behinderung; Niederschlagswasserabfluß; Nachbargrundstück; Bauordnungsrechtlicher Abwehranspruch
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Das überschwemmte Unterliegergrundstück (IBR 1994, 521)
Verfahrensgang
- VG Hannover, 25.05.1994 - 8 B 1440/94
- OVG Niedersachsen, 12.07.1994 - 6 M 3522/94
Papierfundstellen
- MDR 1994, 916
- NVwZ-RR 1995, 190 (Ls.)
- ZMR 1994, 495
- NuR 1995, 416
- NuR 1995, 416 (Volltext mit amtl. LS)
- ZfBR 1995, 59
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.09.1991 - 4 C 5.87
Baurecht: Rechtsnatur der Hamburger Baupolizeiverordnung, Flächenberechnung nach …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.1994 - 6 M 3522/94
Im Hinblick auf Belästigungen und Störungen des Nachbarn durch ein Bauvorhaben enthält das Bauplanungsrecht mit dieser Vorschrift für den unbeplanten Innenbereich eine Regelung, die Umfang und Grenzen des Nachbarschutzes umfassend bestimmt, so daß es eines zusätzlichen Rückgriffs auf den Eigentumsschutz des Art. 14 Abs. 1 GG nicht bedarf (vgl. BVerwGE 89, 69, 78 = NVwZ 1992, 977 = DVBl. 1992, 564). - BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.07.1994 - 6 M 3522/94
Allerdings ist ein Verstoß gegen das bundesrechtliche Rücksichtnahmegebot ausgeschlossen, wenn alle dadurch geschützten Nachbarbelange auch bauordnungsrechtlich geschützt sind und das Vorhaben diesen landesrechtlichen Anforderungen genügt (BVerwG NJW 1994, 1546 = DVBl. 1994, 285).
- VG Hannover, 07.09.2023 - 12 A 4507/20
Abstand; Abstandsflächen; Angleichung; Anspruch auf Einschreiten; Aufschüttung; …
§ 13 schützt danach auch vor schädlichen Einflüssen von benachbarten baulichen Anlagen, denn er verpflichtet alle Bauherrn, ihre baulichen Anlagen so auszubilden, dass die in Satz 1 beschriebenen schädlichen Einflüsse für die Nachbarschaft nicht entstehen und vermittelt so Nachbarschutz, wenn es durch bauliche Anlagen auf einem Nachbargrundstück zu unzumutbaren Belästigungen durch Wasser kommt ( Nds. OVG, Beschl. vom 12.07.1994 - 6 M 3522/94 -, BRS 56, Nr. 178 ;… Kammeyer in Große-Suchsdorf, NBauO, 10. Aufl. 2020, § 13 Rn. 12).
Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 16.02.1995 - 1 L 1070/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Nachbarrecht; Abwehrrecht; Gebot der Rücksichtnahme; Gemeinschaftsgülleanlage; Grenzabstand
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nachbarrecht; Abwehrrecht; Gebot der Rücksichtnahme; Gemeinschaftsgülleanlage; Grenzabstand
- hessen.de (Kurzinformation)
Tierschutz - Baurecht - Sauen
Verfahrensgang
- VG Stade, 07.01.1993 - 2 A 77/91
- OVG Niedersachsen, 16.02.1995 - 1 L 1070/93
Papierfundstellen
- NuR 1995, 416
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75
Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme
Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.02.1995 - 1 L 1070/93
Welche Anforderungen an das nachbarschützende Gebot der Rücksichtnahme zu stellen sind, hat das BVerwG in seinem Grundsatzurteil vom 25.2.1977 (DVBl. 1977, 722 = BVerwGE 52, 122) im einzelnen wie folgt ausgeführt: Maßgeblich sind die jeweiligen Umstände des Einzelfalles.
- VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2316
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Mastschweinestall
Die Verhältnisse im vorliegenden Fall geben keinen Anlass, ausnahmsweise etwa wegen eines besonders hohen Infektionsrisikos (vgl. NdsOVG vom 16.02.1995 Az. 1 L 1070/93 ) eine vom geplanten Betrieb des Beigeladenen ausgehende Gefahr im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG für die Schweinezucht und -mast in dem benachbarten, ca. 120 m entfernten Stall des Klägers anzunehmen.Die Verhältnisse im vorliegenden Fall geben keinen Anlass, ausnahmsweise etwa wegen eines besonders hohen Infektionsrisikos (vgl. NdsOVG vom 16.02.1995 Az. 1 L 1070/93 ) eine vom geplanten Betrieb des Beigeladenen ausgehende Gefahr im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG für die Schweinezucht und -mast in dem benachbarten, ca. 120 m entfernten Stall des Klägers anzunehmen.
- OVG Niedersachsen, 14.07.2011 - 1 ME 76/11
Erhöhen des Maßes der baurechtlich gebotenen Rücksichtnahme wegen der besonderen …
Diese kann sich etwa aus hier nicht vorliegenden, über Geruchsbelästigungen hinausgehenden seuchenhygienischen Risiken ergeben (vgl. Senatsurt. v. 16.2.1995 - 1 L 1070/93 -, NuR 1995, 416 ; Beschl. v. 10.8.2000 - 1 M 760/00 -, NuR 2001, 101 ;… VGH München, Urt. v. 24.3.2011 - 22 B 10.2316 -, DVBl. 2011, 773). - VGH Bayern, 24.03.2011 - 22 B 10.2320
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für einen Mastschweinestall
Die Verhältnisse im vorliegenden Fall geben keinen Anlass, ausnahmsweise etwa wegen eines besonders hohen Infektionsrisikos (vgl. NdsOVG vom 16.02.1995 Az. 1 L 1070/93 ) eine vom geplanten Betrieb des Beigeladenen ausgehende Gefahr im Sinn des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG für die Schweinezucht und -mast in dem benachbarten, ca. 120 m entfernten Stall des Klägers anzunehmen. - OVG Niedersachsen, 15.06.1995 - 1 L 2458/93
Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Gülleerdbecken; Geflügelzuchtbetrieb; …
Entsprechend hat der Senat etwa in seinem Urteil vom 16.2.1995 - 1 L 1070/93 - (bestätigt durch BVerwG, Beschl. vom 12.6.1995 - 4 B 131.95 -) auch festgestellt, daß eine Gemeinschaftsgülleanlage mit 1.350 m³ Fassungsvermögen wegen des damit verbundenen erhöhten seuchenhygienischen Risikos sogar noch bei Einhaltung eines Abstandes von 475 m zu einem Schweinezucht-Betrieb nach den gegebenen örtlichen Umständen gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen kann. - OVG Niedersachsen, 15.12.2003 - 1 LB 3724/01
Standort einer Gülleentnahmestelle und Nachbarrecht - nachbarliche Rücksichtnahme
(- 1 L 1070/93 -, AgrarR 1995, 351 = BRS 57 Nr. 225 = NdsRpfl. 1995, 177; bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 12.6.1995 - 4 B 131/95 -, V.n.b.) und vom 15. Juni 1995.