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   BVerwG, 24.05.1995 - 4 NB 37.94   

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https://dejure.org/1995,2633
BVerwG, 24.05.1995 - 4 NB 37.94 (https://dejure.org/1995,2633)
BVerwG, Entscheidung vom 24.05.1995 - 4 NB 37.94 (https://dejure.org/1995,2633)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Mai 1995 - 4 NB 37.94 (https://dejure.org/1995,2633)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag; Naturschutzgebiet; Landschaftsschutzgebiet; Biosphärenreservat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1995, 552
  • NuR 1995, 456
  • ZfBR 1995, 333
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 105.65

    Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom Landschaftsschutz -

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 4 NB 37.94
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 17, 192 ; 19, 7; 26, 129) ergibt sich zum einen, daß die dort aufgestellten - "strengen" - Anforderungen an die Veröffentlichung von Schutzgebieten für nachkonstitutionelles Recht gilt, daß demgemäß bei vorkonstitutionellen Vorschriften geringere Anforderungen ausreichen können.

    Es ist nicht ersichtlich, aus welchen Gründen diese Art der Veröffentlichung und Bekanntmachung nicht rechtsstaatlichen Maßstäben genügen sollte (vgl. insbesondere BVerwGE 26, 129 ).

  • BVerfG, 30.10.1993 - 1 BvL 42/92

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 4 NB 37.94
    Das Normenkontrollgericht hat das an Hand der vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Kriterien (vgl. Beschluß vom 30.0ktober 1993 - 1 BvL 42/92 - NJ 1994, 121 ; BVerfGE 32, 256 [260]; 66, 248 [254]; 70, 126 [130]) geprüft und verneint; es hat insbesondere auch den Gesetzesmaterialien zum Landesnaturschutzgesetz entnommen, daß sich der Landesgesetzgeber mit der Verordnung inhaltlich nicht befaßt hat.
  • BVerfG, 16.11.1971 - 1 BvL 29/70

    Unzulässigkeit der konkreten Normenkontrolle bezüglich vorkonstitutionellem Recht

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 4 NB 37.94
    Das Normenkontrollgericht hat das an Hand der vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Kriterien (vgl. Beschluß vom 30.0ktober 1993 - 1 BvL 42/92 - NJ 1994, 121 ; BVerfGE 32, 256 [260]; 66, 248 [254]; 70, 126 [130]) geprüft und verneint; es hat insbesondere auch den Gesetzesmaterialien zum Landesnaturschutzgesetz entnommen, daß sich der Landesgesetzgeber mit der Verordnung inhaltlich nicht befaßt hat.
  • BVerwG, 26.05.1964 - I C 182.58

    Anspruch auf Erteilung einer landschaftsschutzrechtlichen Genehmigung für eine

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 4 NB 37.94
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 17, 192 ; 19, 7; 26, 129) ergibt sich zum einen, daß die dort aufgestellten - "strengen" - Anforderungen an die Veröffentlichung von Schutzgebieten für nachkonstitutionelles Recht gilt, daß demgemäß bei vorkonstitutionellen Vorschriften geringere Anforderungen ausreichen können.
  • BVerfG, 20.03.1984 - 1 BvL 28/82

    Verfassungsmäßigkeit des Energiewirtschaftsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 4 NB 37.94
    Das Normenkontrollgericht hat das an Hand der vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Kriterien (vgl. Beschluß vom 30.0ktober 1993 - 1 BvL 42/92 - NJ 1994, 121 ; BVerfGE 32, 256 [260]; 66, 248 [254]; 70, 126 [130]) geprüft und verneint; es hat insbesondere auch den Gesetzesmaterialien zum Landesnaturschutzgesetz entnommen, daß sich der Landesgesetzgeber mit der Verordnung inhaltlich nicht befaßt hat.
  • BVerwG, 28.11.1963 - I C 74.61

    Landschaftsschutzverordnung

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 4 NB 37.94
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwGE 17, 192 ; 19, 7; 26, 129) ergibt sich zum einen, daß die dort aufgestellten - "strengen" - Anforderungen an die Veröffentlichung von Schutzgebieten für nachkonstitutionelles Recht gilt, daß demgemäß bei vorkonstitutionellen Vorschriften geringere Anforderungen ausreichen können.
  • BVerfG, 04.06.1985 - 1 BvL 14/84

    Unzulässige Normenkontrolle bezüglich § 40 VVG

    Auszug aus BVerwG, 24.05.1995 - 4 NB 37.94
    Das Normenkontrollgericht hat das an Hand der vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Kriterien (vgl. Beschluß vom 30.0ktober 1993 - 1 BvL 42/92 - NJ 1994, 121 ; BVerfGE 32, 256 [260]; 66, 248 [254]; 70, 126 [130]) geprüft und verneint; es hat insbesondere auch den Gesetzesmaterialien zum Landesnaturschutzgesetz entnommen, daß sich der Landesgesetzgeber mit der Verordnung inhaltlich nicht befaßt hat.
  • OVG Niedersachsen, 22.11.2012 - 12 LB 64/11

    Unwirksamkeit eines Flächennutzungsplanes aufgrund eines Abwägungsmangels bei

    Dies reicht aus, um den insoweit bestehenden Anforderungen zu genügen, wonach eine Landschaftsschutzgebietsverordnung die Abgrenzung eines Schutzgebiets entweder, wenn es sich mit Worten erfassen lässt, in ihrem Wortlaut umreißen muss oder das Gebiet genau ersichtlich zu machen ist durch eine als Anlage im Verkündungsblatt beigegebene Landkarte bzw. bei bloß grober Umschreibung im Wortlaut durch Verweisung auf eine an einer genau zu benennenden Amtsstelle niedergelegte und dort in den Dienststunden für jedermann einsehbare Landkarte (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.1.1967 - 4 C 105.65 -, BVerwGE 26, 129; Beschl. v. 24.5.1995 - 4 NB 37.94 -, NuR 1995, 456 und Urt. v. 31.1.2001 - 6 CN 2.00 -, BVerwGE 112, 373).
  • VG Lüneburg, 25.10.1995 - 7 B 51/95

    Sofortvollzug einer erteilten naturschutzrechtlichen Befreiung; Antragsbefugnis

    Eine solche "Bestätigung" ist in der Regel zu verneinen, wenn der an das Grundgesetz gebundene Gesetzgeber eine vorkonstitutionelle Norm nur als solche hinnimmt und ihre Aufhebung oder sachliche Änderung vorerst unterläßt (BVerfG, ständige Rspr., zuletzt 2. Kammer des 1. Senats, Beschluß vom 30.10.1992, Neue Justiz 1994, 161 m.w.N.; BVerwG, Beschluß vom 24.05.1995 - UPR 1995, 314).

    Daß die Bindung an das Grundgesetz nicht Bindung an das grundgesetzlich vorgeschriebene Verfahren über das Zustandekommen von Rechtsnormen bedeuten kann, liegt angesichts der unterschiedlichen Rechtstraditionen in der DDR und im Bundesgebiet auf der Hand Dies wird von der strikten Bindung des Art. 9 Abs. 1 Satz 1 Einigungsvertrag nicht erfaßt (vgl. dazu Klopfer/Kroger, DVBl. 1991, 1031, 1036, Louis, BNatG, a.a.O., Rdnr. 6 f; Apfelbacher/Adenauer, a.a.O., S. 327; vgl. auch BVerwG, Beschluß vom 24.05.1995, UPR 1995, 314).

    Soll die Überleitungsvorschrift des Art. 9 Abs. 1 Einigungsvertrag nicht leerlaufen, muß diese Bestimmung im Lichte der Rechtsprechung zur Fortgeltung vorkonstitutionellen Rechts bei Inkrafttreten des Grundgesetzes gesehen werden (so wohl BVerwG, Beschluß vom 24.05.1995, a.a.O.; ausdrücklich OVG Greifswald, a.a.O., S. 151; Klopfer/Kroger, a.a.O.; vgl. auch Sollondz in "Brennpunkte des Verwaltungsrechts 1995", herausgegeben vom Deutschen Anwaltsinstitut, Fachinstitut für Verwaltungsrecht, 1995, S. 219, 233 ff).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 8 A 2810/04

    Errichtung und Betrieb einer weiteren Windkraftanlage vom Typ Enercon E-66/18.70

    vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Januar 1967 - 4 C 105.65 -, BVerwGE 26, 129, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 4 NB 37.94 -, NuR 1995, 456, und Urteil vom 31. Januar 2001 - 6 CN 2.00 -, BVerwGE 112, 373, juris Rn. 9.
  • OVG Thüringen, 06.06.1997 - 1 KO 570/94

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Windkraftanlage;

    Um nachkonstitutionelles Recht würde es sich bei der Verordnung nur dann handeln, wenn der zuständige Gesetzgeber sie nach Inkrafttreten des Grundgesetzes im Beitrittsgebiet "in seinen Willen aufgenommen" und damit bestätigt hätte (vgl. BVerfG a.a.O. S. 149; BVerwG, B. v. 24.5.1995, Buchholz 406.401 § 15 BNatSchG Nr. 8 = UPR 1995, 314 m.w.N.).

    Denn diese strengeren Anforderungen an die Veröffentlichung von Schutzgebieten beziehen sich nur auf nachkonstitutionelles Recht (vgl. hierzu BVerwG, B. v. 24.5.1995, UPR 1995, 314; s. auch OVG Rheinland-Pfalz, U. v. 9.1.1992, ZfW 1994, 348).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.09.2008 - 10 N 29.07

    Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes zu Zeiten der DDR; Erforderlichkeit

    Dies gilt umso mehr, als bei vorkonstitutionellen Vorschriften geringere Anforderungen ausreichen können (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern a.a.O. und BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 4 NB 37.94 -, juris, zur Frage der Bekanntmachung einer in der ehemaligen DDR erlassenen Schutzgebietsausweisung).
  • VG Schwerin, 17.04.2020 - 2 A 1398/18

    Wochenendhaussiedlung ist grundsätzlich kein Ortsteil

    Dass es sich um eine Unterschutzstellung aus DDR-Zeiten handelt, ist nach § 22 Abs. 1 Satz 1 NatSchAG M-V irrelevant (vgl. dazu auch BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - 4 NB 73/94 - LKV 1995, 370 = NJ 1995, 552).
  • BVerwG, 17.10.2001 - 4 BN 50.01

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Aufklärungsrügen -

    Dies hat der Senat bereits unter Hinweis auf § 1 Abs. 1 BNatschG bestätigt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Mai 1995 - BVerwG 4 NB 37.94 - UPR 1995, 314).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 12.12.1997 - LVG 7/97

    Neuentstehung der in seiner Anlage aufgeführten Regelungen der früheren Deutschen

    Abgesehen davon, dass die Ersatzzuständigkeit des Art. 21 Abs. 1 Satz 2 LSA-Verf nicht auf das Verfassungsgericht des Landes, sondern auf die Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit verweisen würde, gehen die (Ober-)Verwaltungsgerichte davon aus, dass sie durch § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO ermächtigt sind, auch DDR-Verordnungen zu überprüfen, wenn das jeweilige Landesrecht dies in Ausführung der Ermächtigung des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gestattet (vgl. etwa: OVG MV, Urt. v. 20.4.1994 - 4 K 25/93 -, LKV 1995, 156 ff; BVerwG, Beschl. v. 24.5.1995 - BVerwG 4 NB 37.94 -, Buchholz 406.401 [BNatG] § 15 Nr. 8 = LKV 1995, 370: beide zum Biosphärenreservat Rügen).
  • VG Potsdam, 18.05.2000 - 5 K 4581/97

    Festsetzung eines Natur- und Landschaftsschutzgebiets; Begriff der nicht

    Die dagegen eingelegte Beschwerde wegen Nichtvorlage der Rechtssache ist den Beschluß des BVerwG vom 24. Mai 1995 - 4 NB 37.94 - LKV 1995, 370 zurückgewiesen worden.
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