Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4226
OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93 (https://dejure.org/1994,4226)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23.08.1994 - 3 L 3939/93 (https://dejure.org/1994,4226)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 23. August 1994 - 3 L 3939/93 (https://dejure.org/1994,4226)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,4226) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 28a NatSchG ND; § 20c BNatSchG
    Unterschutzstellung; Zwergstrauchheiden; Wachholderheiden; Verfassungsmäßigkeit; Bestimmtheitsgebot; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Eigentumsgarantie

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterschutzstellung; Zwergstrauchheiden; Wachholderheiden; Verfassungsmäßigkeit; Bestimmtheitsgebot; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; Eigentumsgarantie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 1995, 470
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93
    Regelungen, die die Nutzung von Grundstücken aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes beschränken, sind grundsätzlich keine Enteignungen im Sinne des Art. 14 Abs. 3 GG , sondern Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerwG, Urt. v. 24.6. 1993 - 7 C 26.92 - NJW 1993, 2949 [BVerwG 24.06.1993 - 7 C 26/92] m.w.N.).

    Natur- und landschaftsschutzrechtliche Regelungen tragen damit nur der Situationsgebundenheit eines Grundstücks aufgrund der natürlichen und landschaftsräumlichen Gegebenheiten und der dem Grundstück selbst anhaftenden Beschränkung der Eigentümerbefugnisse Rechnung, bei deren Regelung die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG um so größer ist, je stärker der soziale Bezug des Eigentumsobjekts ist (BVerwG, Urt. v. 24.6. 1993 a.a.O).

    Das schließt nicht aus, daß mit der Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG verbundene Beschränkungen unter bestimmten Voraussetzungen, nämlich wenn sie zu Eingriffen in bereits verwirklichte Nutzungen oder zum Ausschluß von Nutzungsmöglichkeiten führen, die sich nach Lage der Dinge objektiv anbieten oder sogar aufdrängen, auszugleichen sind (BVerwG, Urt. 24.6. 1993 a.a.O m.w.Hinw.).

  • BVerfG, 26.09.1978 - 1 BvR 525/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Verlängerung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93
    Danach zwingt das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) begründete Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze den Gesetzgeber nicht, den Tatbestand einer Rechtsnorm mit genau erfaßbaren Maßstäben zu beschreiben (BVerfGE 49, 168, 181 [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77] ; 59, 104, 114 [BVerfG 24.11.1981 - 2 BvL 4/80] ; 78, 205, 212 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ; 84, 133, 149) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] .

    Generalklauseln und unbestimmte, der Ausfüllung bedürftige Begriffe sind deshalb grundsätzlich zulässig, weil sich die Vielfalt der zu regelnden Sachverhalte und Verwaltungsaufgaben nicht immer durch klar umrissene Begriffe festlegen lassen (BVerfGE 49, 168, 181 [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77] ; 56, 1, 12; 81, 70, 88).

  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvL 14/85

    Rückkehrgebot für Mietwagen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93
    Generalklauseln und unbestimmte, der Ausfüllung bedürftige Begriffe sind deshalb grundsätzlich zulässig, weil sich die Vielfalt der zu regelnden Sachverhalte und Verwaltungsaufgaben nicht immer durch klar umrissene Begriffe festlegen lassen (BVerfGE 49, 168, 181 [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77] ; 56, 1, 12; 81, 70, 88).

    Eine notwendige Klarstellung ist Aufgabe der Rechtsprechung, insbesondere der höheren Gerichte (BVerfGE 81, 70, 88).

  • BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92

    Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93
    Mit dieser Befreiungsvorschrift soll, wie mit anderen Befreiungsvorschriften, einer rechtlichen Unausgewogenheit zwischen Anwendung und Ziel einer gesetzlichen Regelung begegnet und eine dem atypischen Einzelfall gerecht werdende Lösung ermöglicht werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.9. 1992 - 7 B 130.92 - NuR 1993, 28).
  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93
    Generalklauseln und unbestimmte, der Ausfüllung bedürftige Begriffe sind deshalb grundsätzlich zulässig, weil sich die Vielfalt der zu regelnden Sachverhalte und Verwaltungsaufgaben nicht immer durch klar umrissene Begriffe festlegen lassen (BVerfGE 49, 168, 181 [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77] ; 56, 1, 12; 81, 70, 88).
  • BVerfG, 19.04.1978 - 2 BvL 2/75

    Verfassungsmäßigkeit des § 34c Abs. 3 EStG 1957

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93
    Der Grad der jeweils zu fordernden Bestimmtheit einer Regelung hängt dabei von der Eigenart des geregelten Sachverhalts und insbesondere auch davon ab, in welchem Umfang der zu regelnde Sachbereich einer genaueren begrifflichen Umschreibung überhaupt zugänglich ist und welche Intensität den Auswirkungen der Regelung für den Betroffenen zukommen (BVerfGE 48, 210, 222) [BVerfG 19.04.1978 - 2 BvL 2/75] .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.08.1994 - 7 A 2883/92

    Biotopschutz; Verfassungswidrigkeit des § 62 LG NW n. F. ; Verstoß gegen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93
    Nach alledem geht der Senat im Gegensatz zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (vgl. Beschl. v. 15.8. 1994 - 7 A 2883/92 -) für die dort in § 20 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz - LG -) i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Landschaftsgesetzes vom 19. Juni 1994 (GV. NW. S. 418) getroffene Regelung geschützter Biotope für den Biotopschutz im Land Niedersachsen durch § 28 a NNatG, der sich von dem nordrhein-westfälischen Landesrecht unterscheidet, von dessen Verfassungsmäßigkeit aus, soweit davon der Kläger betroffen ist.
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93
    Danach zwingt das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) begründete Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze den Gesetzgeber nicht, den Tatbestand einer Rechtsnorm mit genau erfaßbaren Maßstäben zu beschreiben (BVerfGE 49, 168, 181 [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77] ; 59, 104, 114 [BVerfG 24.11.1981 - 2 BvL 4/80] ; 78, 205, 212 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ; 84, 133, 149) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] .
  • BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84

    Schatzregal der Länder

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93
    Danach zwingt das im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) begründete Gebot hinreichender Bestimmtheit der Gesetze den Gesetzgeber nicht, den Tatbestand einer Rechtsnorm mit genau erfaßbaren Maßstäben zu beschreiben (BVerfGE 49, 168, 181 [BVerfG 26.09.1978 - 1 BvR 525/77] ; 59, 104, 114 [BVerfG 24.11.1981 - 2 BvL 4/80] ; 78, 205, 212 [BVerfG 18.05.1988 - 2 BvR 579/84] ; 84, 133, 149) [BVerfG 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90] .
  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 23.08.1994 - 3 L 3939/93
    Eine gesetzliche Regelung ist nur dann unverhältnismäßig, wenn das Maß der Belastung des Einzelnen außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und der von ihm hinzunehmenden Einbuße steht (BVerwGE 80, 312 [BVerwG 18.10.1988 - 1 A 89/83] ).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2015 - 4 LC 285/13

    Befreiung; Biotop; Eingriff; Grünlandumbruch; Moor; Moorstandort; Verbot;

    Die hier entscheidungserheblichen Tatbestandmerkmale "Moorstandort" und "Grünlandumbruch" stellen, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, unbestimmte Rechtsbegriffe dar, die den rechtsstaatlichen Bestimmtheitsanforderungen genügen und daher keiner weiteren Konkretisierung bedürfen (vgl. dazu anhand von Tatbeständen des naturschutzrechtlichen Biotopschutzes: BVerfG, Beschl. v. 7.5.2001 - 2 BvK 1/100 -, BVerfGE 103, 332; Nds. OVG, Urt. v. 23.8.1994 - 3 L 3939/93 - Urt. v. 10.3.2005 - 8 LB 4072/01 -).
  • VGH Bayern, 09.08.2012 - 14 C 12.308

    Biotopschutz; keine Genehmigungsbedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften;

    Der hinreichenden Bestimmtheit steht nicht entgegen, dass bisweilen zur abschließenden Klärung die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erforderlich ist (vgl. auch NdsOVG, Urteil vom 23.8.1994 NuR 1995, 470 zum Begriff der Zwergstrauch- und Wacholderheiden; SächsOVG, Urteil vom 6.12.2001 NuR 2003, 761 zum Begriff der Streuobstwiesen).
  • BSG, 23.01.2018 - B 2 U 10/16 R

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Unfallversicherung als

    Unter Zerstörung versteht man die irreparable Schädigung eines Bestandes mit der Folge des gänzlichen Verlustes des Biotops (Meßerschmidt, BNatSchG, § 30 RdNr 58; Stöckel/Müller-Walter in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, Bd III, N 16, § 30 BNatSchG RdNr 7; Marzik in Marzik/Wilrich, BNatSchG, 2004, § 30 RdNr 12) wie die Umgestaltung eines Biotops durch Bebauung (OVG Lüneburg vom 10.3.2005 - 8 LB 4072/01; VG Dresden vom 4.3.2009 - 4 K 552/06 ; OVG Lüneburg Urteil vom 23.8.1994 - 3 L 3939/93 - NuR 1995, 470) , Entwässerung (Sächsisches OVG vom 9.6.2009 - 1 B 289/09 - NuR 2010, 415) oder auch Rodung eines Feldgehölzes (OLG des Landes Sachsen-Anhalt vom 30.6.2006 - 1 U 4/06; VG Kassel vom 16.1.2003 - 2 G 2119/02; Bayerischer VGH vom 18.12.2006 - 25 ZB 05.1777) bzw Beseitigung einer Streuobstwiese (Sächsisches OVG vom 6.12.2001 - 1 B 54/99) .
  • VerfG Brandenburg, 12.10.2000 - VfGBbg 20/00

    Keine Verletzung des Bestimmtheitsgrundsatzes aus Verf BB Art 53 Abs 1 durch

    Der Landesgesetzgeber konnte es jedoch ohne Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot bei dem abstrakteren Begriff des "Bruchwalds" belassen, da sich - wie dargelegt - die wesentlichen Gegebenheiten dieses Biotoptyps im Wege der Auslegung ergeben und für den Normadressaten, im Zweifelsfall auch über Nachfrage bei einem Fachmann, ausreichend erkennbar ist, ob es sich bei einer Grundstücksfläche um einen geschützten Biotop handelt (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23.8.1994 - 3 L 3939/93 -, NuR 1995, 470, 471).

    Darüber hinaus würde eine andere Auslegung auch zu einem nach Art. 31 GG verfassungswidrigen Widerspruch zu der bundesrechtlichen Regelung des § 20c BNatSchG führen, die gem. § 4 Satz 1 BNatSchG als Rahmenvorschrift (vgl. Art. 75 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG) für die Landesgesetzgebung verbindlich ist und die ihrerseits ein besonderes Eintragungsverfahren als Voraussetzung für den gesetzlichen Schutz der Biotope - nach einhelliger Auffassung (vgl. OVG Münster, NuR 1995, 301, 304; OVG Lüneburg, NuR 1995, 470, 471; OVG Frankfurt(Oder), Beschluß vom 6.6.1997 - 3 A 314/94 -, Kolodziejcok/Recken, Naturschutz/Landschaftspflege, Stand März 2000, Rn. 7 zu § 20c BNatSchG; Fischer-Hüftle, DÖV 1990, 1011, 1012; Gellermann, NuR 1995, 227; Louis/Kortebein, NuR 1997, 216) - nicht vorsieht.

  • VG Sigmaringen, 31.03.2004 - 5 K 1526/02

    Gesetzlicher Biotopschutz für offene Felsformationen oder Felsbildungen und

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in seinem Vorlagebeschluss vom 15.08.1994 (7 A 2883/92 -, NuR 1995, 301, die Vorlage war nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16.09.1998 - 1 BvL 21/94 -, NuR 1999, 99 mangels Darlegung der Entscheidungserheblichkeit der zur Prüfung gestellten Vorschriften über den gesetzlichen Biotopschutz unzulässig und hat in der Literatur Ablehnung gefunden, vgl. etwa: Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 2. Aufl., § 30 RdNr. 4; Gellermann, NuR 1995, 227; Louis/Kortebein, NuR 1997, 216; weiterhin wird der durch entsprechende landesrechtliche Regelungen umgesetzte gesetzliche Biotopschutz ausdrücklich für verfassungsgemäß gehalten von: VerfG Brandenburg, Beschluss vom 12.10.2000 -VfG Bbg 20/00 -, NuR 2001, 146; OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.08.1994 - 3 L 3939/93 -, NuR 1995, 470; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 11.04.1996 - 1 M 75/95 -, NuR 1997, 256 VG Potsdam, Urteil vom 30.01.1997 - 1 K 445/94 -, NVwZ 1998, 1216) der Ansicht war, der im nordrhein-westfälischen Landesrecht normierte gesetzliche Biotopschutz entspreche bereits wegen der genannten Biotoptypen - beispielhaft dargelegt an den Biotoptypen "Feuchtgrünland" und "Magerwiesen und -weiden" - nicht dem verfassungsrechtlichen Bestimmtheitsgebot, kann die dortige Argumentation auf den in Baden-Württemberg normierten gesetzlichen Biotopschutz wegen der detaillierten Definitionen der besonders geschützten Biotoptypen in der Anlage zu § 24a Abs. 1 NatSchG, die bei der vorgelegten Norm des nordrhein-westfälischen Landesrechts fehlten, nicht übertragen werden (so auch Kratsch, VBlBW 1998, 241, 242; Schuhmacher/Fischer-Hüftle, a.a.O., § 30 BNatSchG RdNr. 15).

    Anhaltspunkte dafür, dass der Gesetzgeber durch die Wahl einer anderen (milderen) Regelung den gleichen oder besseren Biotopschutz hätte erreichen können und deshalb mit der getroffenen Regelung gegen das Übermaßverbot verstoßen hat, sind für die Kammer nicht ersichtlich (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 23.08.1994, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 10.03.2005 - 8 LB 4072/01

    Eintragung eines Grundstücks in das "Naturschutzbuch" als "binsenreiche

    Deshalb ist bereits der vormals zuständige 3. Senat in seinem zurückverweisenden Urteil vom 27. Juli 1998 (- 3 L 1134/98 -, S. 8 des Urteilsabdrucks, unter Bezugnahme auf das ältere Senatsurt. v. 23.8.1994 - 3 L 3939/93 -, NuR 1995, 470, zum Biotoptyp Zwergstrauch- und Wacholderheide) von der Verfassungsmäßigkeit des § 28 a Abs. 1 NNatSchG auch hinsichtlich der hier in Rede stehenden Biotoptypen ausgegangen.
  • OVG Niedersachsen, 17.02.1998 - 3 L 227/98

    Biotop Magerrasen; Bestimmtheit, inhaltliche; Biotop; Biotopschutz; Magerrasen;

    Der Senat, der bereits entschieden hat, daß die Unterschutzstellung von Zwergstrauch- und Wacholderheiden in § 28 a Abs. 1 Nr. 2 NNatSchG verfassungsrechtlich unbedenklich ist und insbesondere dem Gebot hinreichender Bestimmtheit genügt (Senatsurt. v. 23.8.1994 - 3 L 3939/93 - NuR 1995 S. 470, 471), hat keine Zweifel daran, daß § 28 a Abs. 1 Nr. 2 NNatSchG auch inhaltlich hinreichend bestimmt ist, soweit er Magerrasen als Biotop unter Schutz stellt.

    Zum anderen ist dem Verwaltungsgericht darin zuzustimmen, daß § 28 a Abs. 4 NNatSchG eventuellen Zweifeln eines Laien, ob und gegebenenfalls wo ein Magerrasen auf seinem Grundstück vorhanden ist, ausreichend Rechnung trägt; nach dieser Vorschrift teilt die Naturschutzbehörde Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten auf Antrag mit, ob sich auf ihrem Grundstück ein besonders geschützter Biotop befindet oder ein bestimmtes Vorhaben nach § 28 a Abs. 2 Satz 1 NNatSchG verboten ist (vgl. Senatsurt. v. 23.8.1994, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 11.08.2020 - 4 LA 163/18

    Anhörungsrüge; Bedeutung, grundsätzliche; Berufungszulassungsgrund; Moor;

    Die vom Bundesamt für Naturschutz stammende Anlage beruht außerdem auf einer von der früheren Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftsökologie erarbeiteten älteren Liste, auf die sich sowohl das Bundesverfassungsgericht (Beschl. v. 7.5.2001 - 2 BvK 1/00 -, BVerfGE 103, 332) als auch der seinerzeit für das Naturschutzrecht zuständige 3. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.8.1994 - 3 L 3939/93 -, NuR 1995, 470 = NdsVBl 1995, 16) bereits bei der Prüfung gestützt haben, ob damals geltende landesgesetzliche Regelungen zum Biotopschutz dem Gebot rechtsstaatlicher Bestimmtheit genügen.
  • VG Arnsberg, 02.06.2004 - 1 K 552/02

    Klage des Naturschutzbundes Deutschland wegen Biotop-Schutz in Siegen hat Erfolg

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Mai 2001 - BvK 1/00 -, NuR 2002, 27, 37 zu ähnlichen Regelungen im Landesnaturschutzgesetz Schleswig- Holstein; OVG Lüneburg, Urteil vom 23. August 1994 - 3 L 3939/93 -, NuR 1995, 470, 471 zu dem Biotop Zwergstrauch- und Wacholderheide; Marzik/Wilrich, Bundesnaturschutzgesetz, Rdnr. 15 zu § 30 BNatSchG n.F.; a.A. OVG NRW, Beschluss vom 15. August 1994 - 7 A 2883/92 -, NuR 1995, 301, 305 ff.
  • OVG Niedersachsen, 14.04.2004 - 1 KN 111/03

    Abwägung; Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Eingriffsregelung;

    § 28a NNatSchG wirft, wie das Gericht bereits festgestellt hat, keine verfassungsrechtlichen Bedenken auf (OVG Lüneburg, Urt. v. 23.8.1994 - 3 L 3939/93 -, NdsVBl. 1995, 16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht