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   BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,532
BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95 (https://dejure.org/1995,532)
BVerwG, Entscheidung vom 10.07.1995 - 4 B 94.95 (https://dejure.org/1995,532)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juli 1995 - 4 B 94.95 (https://dejure.org/1995,532)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Antrag auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses - Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - ...

  • Eisenbahnrechts-Datenbank Universität Passau

    § 17 FStrG, § 41 BmISchG, § 42 BImSchG, § 8 BNatSchG
    Lärmschutz, aktiver, passiver, Planfeststellung einer Straße, Anspruch auf Planaufhebung, Planergänzung, Fernstraßenrecht, Verkehrslärmschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1996, 188
  • DVBl 1996, 269 (Ls.)
  • NuR 1996, 287
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 15.12.1966 - VIII C 30.66

    Abgrenzung zwischen Anfechtungsklage und Verpflichtungsklage - Schädigung durch

    Auszug aus BVerwG, 10.07.1995 - 4 B 94.95
    Das von ihr in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. Dezember 1966 - BVerwG 8 C 30.66 - (DVBl 1967, 857 ff.) verhält sich zwar auch zur Abgrenzung einer Verpflichtungsklage von einer Anfechtungsklage; die dort behandelte prozeßrechtliche Konstellation im Rahmen einer beamtenrechtlichen Klage indes mit der hier im konkreten Fall gegebenen nicht gleich zu setzen: Nach ihrem Klagevorbringen favorisierte die Klägerin aus Gründen des aktiven Schallschutzes eine "Überdeckelung" der tiefer gelegten Straße, was von der Planfeststellungsbehörde geprüft, im Hinblick auf die hierdurch bedingten höheren Baukosten aber abgelehnt worden ist.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Insoweit gilt gleiches wie bei unzureichender Berücksichtigung von Naturschutzbelangen in der Abwägung (vgl. Urteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74 [77 f.]; vgl. auch Beschluß vom 10. Juli 1995 - BVerwG 4 B 94.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 103).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Einen etwaigen Anspruch auf Planergänzung haben die Kläger zu 3 bis 5 nicht - auch nicht hilfsweise (vgl. BVerwG, Beschluß vom 10. Juli 1995 - BVerwG 4 B 94.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 103) - zur Entscheidung gestellt.
  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet;

    Ihm steht darüber hinaus ein klagefähiges Abwehrrecht gegen die Planfeststellung insoweit zu, als sich die Rechtswidrigkeit des Vorhabens aus der Verletzung objektiv-rechtlicher Vorschriften ergibt und die Inanspruchnahme seines Grundeigentums in einem Ursachenzusammenhang mit dem rechtlichen Mangel steht (BVerwG, Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -, juris; Urt. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 -, NVwZ-RR 1996, 287).

    Denn auch der durch die Planfeststellung einer Straße enteignend betroffene Eigentümer kann die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses nicht aus Gründen verlangen, die für die Inanspruchnahme seines Grundeigentums nicht kausal sind (BVerwG, Beschl. v. 23.01.2015 - 7 VR 6.14 -, juris Rn. 12; Urt. v. 16.03.2006 - 4 A 1075.04 -, Flughafen Schönefeld, juris Rn. 511; Urt. v. 09.11.2006 - 4 A 2001.06 -, Flughafen Leipzig/Halle, juris; Beschl. v. 10.07.1995 - 4 B 94.95 -, NVwZ-RR 1996, 188; u. Urt. v. 18.03.1983 - 4 C 80.79 -, BVerwGE 67, 74).

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