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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90   

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OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90 (https://dejure.org/1995,4425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19.01.1995 - 1 L 166/90 (https://dejure.org/1995,4425)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 19. Januar 1995 - 1 L 166/90 (https://dejure.org/1995,4425)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 35 BauGB; § 22 BImSchG
    Putenmaststall; Geräusche; Immissionen; Zumutbarkeit; Berechnung; Meteorologische Daten; Würdigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Putenmaststall; Geräusche; Immissionen; Zumutbarkeit; Berechnung; Meteorologische Daten; Würdigung

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Baurecht - Puten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 1996, 42
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 28.10.1993 - 4 C 5.93

    Rücksichtnahmegebot gebietsübergreifend?

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90
    Das in dem Begriff der öffentliche Belange (§ 35 Abs. 3 BauGB) enthaltene Rücksichtnahmegebot verlangt, daß ein Außenbereichsvorhaben auf die benachbarte Innenbereichsbebauung Rücksicht nimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686 = DVBl. 1994, 697; Urt. v. 21.1.1983 - 4 C 59.79 -, NVwZ 1983, 609).

    Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liegt nicht schon dann vor, wenn das Außenbereichsvorhaben objektivrechtlich unzulässig ist; die Beeinträchtigung ausschließlich öffentlicher Belange kann der Nachbar nicht geltend machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.4.1994 - 10 B 1443/93 -, NWVBl. 1994, 332).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 14.07.1989 - 6 A 152/87
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90
    Sie führt insbesondere nicht dazu, daß für die Vergangenheit zwei Masthühner auf eine Pute umzurechnen wären (vgl. dazu auch OVG Lüneburg, Urt. v. 14.7.1989 - 6 A 152/87 -, NVwZ-RR 1990, 232).

    der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA-Luft - vom 27.2.1986 (GMBl. S. 95) zurückgegriffen werden (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 14.7.1989, a.a.O.) sowie auf die VDI-Richtlinie 3472 (Emissionsminderung Tierhaltung - Hühner).

  • BVerwG, 21.01.1983 - 4 C 59.79

    Stahlbetrieb - Außenbereich - Lagerhäuser - Wohnbebauung - Nachbargemeinde -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90
    Das in dem Begriff der öffentliche Belange (§ 35 Abs. 3 BauGB) enthaltene Rücksichtnahmegebot verlangt, daß ein Außenbereichsvorhaben auf die benachbarte Innenbereichsbebauung Rücksicht nimmt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, NVwZ 1994, 686 = DVBl. 1994, 697; Urt. v. 21.1.1983 - 4 C 59.79 -, NVwZ 1983, 609).

    Darüber hinaus ist das Grundstück der Klägerin unmittelbar an der Grenze vom Innen- zum Außenbereich in gewissem Umfang vorbelastet und muß im Hinblick auf die Randlage außenbereichsadäquate Belästigungen in etwas höherem Umfang hinnehmen (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.1983 - 4 C 59.79 -, BRS 40 Nr. 199).

  • BVerwG, 27.01.1994 - 4 B 16.94

    Grenzwerte für die Zumutbarkeit von Geruchsbelastungen in Dorfgebieten im Sinne

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90
    Da es für Belastungen durch Putenaufzucht und -haltung keine besonderen Regelwerke gibt, beurteilt sich die Frage der Zumutbarkeit nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.1.1994 - 4 B 16.94 -, NVwZ-RR 1995, 6).
  • BVerwG, 03.04.1987 - 4 C 41.84

    Bauvorbescheid mit Genehmigungsvorbehalt; Zulässigkeit eines Schweinezuchtstalls

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90
    Die Baugenehmigungsbehörde hat grundsätzlich zu prüfen, ob ein bauliches Vorhaben so betrieben werden kann, daß es den Anforderungen des § 22 Abs. 1 BImSchG genügt (BVerwG, Urt. v. 3.4.1987 - 4 C 41.84 -, NVwZ 1987, 884).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90
    Diese darf durch das Vorhaben nicht Nachteilen ausgesetzt werden, die für sie unter Berücksichtigung des jeweiligen Gebietscharakters unzumutbar sind (BVerwG, Urt. v. 25.2.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122 f.; OVG Lüneburg, Urt. v. 4.6.1987 - 1 OVG A 20/83 -, Die Gemeinde 1987, 323 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.1994 - 10 B 1443/93

    Bauherr; Anordnung der sofortigen Vollziehung der Baugenehmigung; Nachbar;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 19.01.1995 - 1 L 166/90
    Ein Verstoß gegen das Rücksichtnahmegebot liegt nicht schon dann vor, wenn das Außenbereichsvorhaben objektivrechtlich unzulässig ist; die Beeinträchtigung ausschließlich öffentlicher Belange kann der Nachbar nicht geltend machen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.10.1993 - 4 C 5.93 -, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.4.1994 - 10 B 1443/93 -, NWVBl. 1994, 332).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2002 - 1 LB 980/01

    Rücksichtnahme - Schutzanspruch eines - mittlerweile entprivilegierten -

    Der Senat hat aber die Grenze der Unzumutbarkeit von Gerüchen noch nicht abschließend bestimmen müssen, weil in den bisher entschiedenen Fällen die allgemein diskutierten Grenzen der Geruchsbelästigung noch nicht erreicht waren (vgl. Urt. v. 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, BRS 57 Nr. 106 = NuR 1996, 42: Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für einen Putenmaststall, der am Haus der Klägerin im Dorfgebiet zu einer Überschreitung des Geruchsschwellenwertes an nur 4 bis 4,3 % der Jahresstunden führt; Urt. v. 11.4.1997 - 1 L 7648/95 -, BRS 59 Nr. 83 = NuR 98, 493: Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für einen Schweinestall, der beim Wohnhaus des Klägers im Dorfgebiet zu einer Wahrnehmungshäufigkeit von unter 3 % der Jahresstunden und zu deutlich wahrnehmbaren Geruchseindrücken (ab etwa 3 GE/m³) in 1 Promille der Jahresstunden führt).
  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 1 K 389/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Eingriff; Kleinsiedlungsgebiet; Landwirtschaft;

    Im Rahmen einer abwägenden Beurteilung kann die Gemeinde diesen höheren Grenzwert bei der Planung eines WS-Gebietes zugrundelegen (vgl. Urt. d. Sen. v. 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, AgrarR 1995, 283 = BRS 57 Nr. 106).
  • OVG Niedersachsen, 06.12.2001 - 1 MA 3356/01

    Abwehrrecht; Baugenehmigung; Beschwerde; Darlegung; Darlegungsgebot;

    Da es für Belästigungen durch Putenaufzucht und -haltung keine besonderen Regelwerke gibt, ist der Rückgriff auf die genannte Richtlinie zulässig (Urt. d. Sen. v. 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, BRS 57, Nr. 106).

    Eine Umrechnung der Mastplätze von Hühner auf Puten kommt nach der zitierten Rechtsprechung des Senats nicht in Betracht (Urt. v. 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 13.11.2006 - 1 ME 166/06

    Anordnung der Reduzierung des Tierbestands eines Landwirts bei unzumutbaren

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. z. B. Urt. v. 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, AgrarR 1995, 283 = BRS 57 Nr. 106 = NuR 1996, 42; vgl. auch Urteil v. 11.4.1997 u. a. in der Sache 1 L 7648/95 -, NdsVBl.
  • VG Osnabrück, 28.02.2003 - 2 A 147/01

    Entenmaststall; Geruchsbelästigungen; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; TA

    Soweit es dabei um die Frage geht, ob die mit dem Betrieb eines Geflügelmaststalles verbundenen (Geruchs-)Immissionen "erheblich" in diesem Sinne und damit für den Nachbarn im Ergebnis nicht mehr zumutbar sind, kann mangels entsprechender normativer Vorgaben regelmäßig auf die Aussagen der VDI-Richtlinie 3472 (Tierhaltung Hühner), insbesondere die darin enthaltenen Abstandsregelungen, zurückgegriffen werden, da diese auf entsprechenden Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und deshalb ungeachtet ihres fehlenden Rechtsnormcharakters auch für die Gerichte eine gewichtige, die Erheblichkeitsgrenze des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG gesetzeskonform absteckende Entscheidungshilfe darstellen (vgl. Nds. OVG, U. v. 19.01.1995 - 1 L 166/90 -, BRS 57 Nr. 106; U. v. 18.02.1998 - 7 L 2108/96 -, NuR 1998, 661; U. v. 06.03.1998, aaO; B. v. 06.12.2001 - 1 MA 3356/01 -, RdL 2002, 91).

    Eine derartige Überschreitungshäufigkeit aber ist nach gefestigter verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung selbst für Wohnhäuser innerhalb eines geschlossen bebauten Wohngebietes regelmäßig zumutbar (vgl. u.a. Nds. OVG, U. v. 19.01.1995, aaO, U. v. 17.10.2002 - 1 KN 2406/01 -, RdL 2003, 5); ginge man - wie die Beteiligten - davon aus, dass das Wohnhaus des Klägers im Außenbereich liegt, wäre eine Überschreitung der Geruchswahrnehmungsschwelle sogar an bis zu 10% der Jahresstunden als zumutbar anzusehen.

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2001 - 1 MB 2768/01

    Außenwohnbereich; Belästigung; Geruchsbelästigung; Nachbarschutz; Nachbarschutz

    Deutlich wahrnehmbare Rindergerüche von 3 GE/m³ sind dem Antragsteller indes in einem Dorfgebiet zuzumuten (vgl. Senatsurt. vom 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, AgrarR 1995, 283 = BRS 57 Nr. 106 = NuR 1996, 42; vgl. auch Urteil vom 11.4.1997 - 1 L 7648/95 -, NdsVBl. 1997, 259 = AgrarR 1999, 187 = NuR 1998, 393).
  • VG Hannover, 18.11.2019 - 4 A 4215/18

    Faktisches Dorfgebiet; Gebietserhaltungsanspruch;

    Ein nach § 5 BauNVO einzuschätzendes Dorfgebiet muss keine hohe Dichte oder gar ein Übergewicht an landwirtschaftlichen Wirtschaftsstellen aufweisen (Nds. OVG, Urteil vom 19.1.1995 - 1 L 166/90 -, juris Rn. 11), so dass das Vorhaben der Beigeladenen das "Mischungsverhältnis" im Baugebiet nicht ändern kann.
  • VG Osnabrück, 14.02.2005 - 2 B 86/04
    Mangels entsprechender normativer Vorgaben kann hinsichtlich einer Hähnchenmastanlage regelmäßig auf die Aussagen der TA-Luft und der VDI-Richtlinie 3472, insbesondere auf die darin enthaltenen Abstandsregelungen, zurückgegriffen werden, weil diese auf entsprechenden Erkenntnissen und Erfahrungen von Sachverständigen beruhen und deshalb auch für die Gerichte eine gewichtige, die Erheblichkeitsgrenze des § 3 Abs. 1 BlmSchG gesetzeskonform absteckende Entscheidungshilfe darstellen (vgl. u.a. Nds. OVG, U. v. 19.01.1995 -1 L 166/90 -, BRS 57 Nr. 106; U. v. 18.02.1998 - 7 L 2108/96 -, NuR 1998, 661; U. v. 06.03.1998 - 7 L 4554/96 u.a. -, Nds. Rpfl.
  • VG Gera, 12.02.2004 - 4 K 1290/98

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Baunachbarrecht;

    Das in dem Begriff der öffentlichen Belange gemäß § 35 Abs. 3 BauGB enthaltene Rücksichtnahmegebot verlangt, dass ein Außenbereichsvorhaben auf die benachbarte Innenbereichsbebauung Rücksicht nimmt (OVG Niedersachsen, Urt. v. 19. Januar 1995, 1 L 166/90, BRS 57 Nr. 106 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.1994 - 1 M 94/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9936
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.1994 - 1 M 94/94 (https://dejure.org/1994,9936)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22.06.1994 - 1 M 94/94 (https://dejure.org/1994,9936)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 22. Juni 1994 - 1 M 94/94 (https://dejure.org/1994,9936)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Jagderlaubnis; Rücknahme ; Ermessensreduzierung auf Null; Örtliche Zuständigkeit

Verfahrensgang

  • VG Greifswald - 1 B 1035/93
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.1994 - 1 M 94/94

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 926 (Ls.)
  • DÖV 1995, 77
  • NuR 1996, 42
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Hamburg, 18.03.2015 - 4 K 3351/14

    Rücknahme eines Jagdscheins; Anforderungen an die Jägerprüfung

    Denn diese Regelung wird vorliegend nicht durch speziellere jagdrechtliche Normen ausgeschlossen (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 22.6.1994, 1 M 94/94, juris Rn. 5; Lorz/Metzger/Stöckel, Jagd- und Fischereirecht, 4. Auflage, § 18 Rn. 8).

    Denn auch wenn diese Spezialvorschrift die praktisch bedeutsamsten Fälle der Einziehung eines Jagdscheins erfassen dürfte, kann im Hinblick auf die zwingenden Anforderungen, die gemäß § 15 BJagdG für die Erteilung eines Jagdscheins erfüllt sein müssen, nicht davon ausgegangen werden, dass in anderen Fällen der Erteilung eines Jagdscheins unter Verstoß gegen die Vorschriften des § 15 BJagdG auf die Aufhebung verzichtet werden sollte (vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 22.6.1994, 1 M 94/94, juris Rn. 5).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.12.2017 - 5 S 1711/17

    Rücknahme eines rechtswidrig erteilten Jagdscheins; Ermächtigungsgrundlage

    Die gegenteilige - auch vom Antragsteller vertretene - Auffassung würde in dem von § 18 Satz 1 BJagdG nicht erfassten Fall, dass der erteilte Jagdschein aufgrund einer der Behörde bekannten Tatsache nicht hätte erteilt werden dürfen, wegen des Fehlens einer Rechtsgrundlage zu dem Ergebnis führen, dass ein entgegen den gesetzlichen Vorschriften erteilter Jagdschein nicht zurückgenommen werden dürfte (vgl. OVG M-V, Beschluss vom 22.6.1994 - 1 M 94/94 - DÖV 1995, 77, juris Rn. 5; VG Stuttgart, Beschluss vom 30.3.2015 - 5 K 963/15 - juris Rn. 23; VG Hannover, Beschluss vom 5.8.2003 - 11 B 2429/03 - juris Rn. 18).
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