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   EuGH, 19.05.1998 - C-3/96   

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https://dejure.org/1998,288
EuGH, 19.05.1998 - C-3/96 (https://dejure.org/1998,288)
EuGH, Entscheidung vom 19.05.1998 - C-3/96 (https://dejure.org/1998,288)
EuGH, Entscheidung vom 19. Mai 1998 - C-3/96 (https://dejure.org/1998,288)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Niederlande

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich der Niederlande.

    EG-Vertrag, Artikel 169
    1 Vertragsverletzungsverfahren - Vorprozessuales Verfahren - Gegenstand - In der Antwort auf die mit Gründen versehene Stellungnahme vorgebrachte Gesichtspunkte - Nichtberücksichtigung in der Klage - Keine Verletzung der Verteidigungsrechte

  • EU-Kommission

    Kommission / Niederlande

  • Wolters Kluwer

    Erhaltung der wildlebenden Vogelarten ; Ausweisung besonderer Schutzgebiete; Pflege und ökologisch richtige Gestaltung der Lebensräume in und außerhalb von Schutzgebieten; Wiederherstellung zerstörter Lebensstätten

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 169; ; Richtlinie 79/409/EWG Art. 2; ; Richtlinie 79/409/EWG Art. 4 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1 Vertragsverletzungsverfahren - Vorprozessuales Verfahren - Gegenstand - In der Antwort auf die mit Gründen versehene Stellungnahme vorgebrachte Gesichtspunkte - Nichtberücksichtigung in der Klage - Keine Verletzung der Verteidigungsrechte - [EG-Vertrag, Artikel 169]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 5 und 189 EG-Vertrag - Nicht ausreichende Schaffung von besonderen Schutzgebieten im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1998, 888
  • NuR 1998, 538
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 11.07.1995 - C-266/94

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 19.05.1998 - C-3/96
    Das in Artikel 169 des Vertrages geregelte Verfahren besteht aus zwei aufeinanderfolgenden Stadien, nämlich einem vorprozessualen oder Verwaltungsstadium und einem prozessualen Stadium vor dem Gerichtshof (vgl. Beschluß vom 11. Juli 1995 in der Rechtssache C-266/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1975, Randnr. 15).

    Im übrigen verfügen die Mitgliedstaaten zwar bei der Auswahl der besonderen Schutzgebiete über einen Ermessensspielraum, doch folgt die Ausweisung dieser Gebiete bestimmten, in der Richtlinie festgelegten ornithologischen Kriterien (vgl. Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnr. 26).

  • EuGH, 17.06.1987 - 154/85

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 19.05.1998 - C-3/96
    Der Gegenstand einer Vertragsverletzungsklage wird durch die mit Gründen versehene Stellungnahme der Kommission bestimmt (vgl. Urteil vom 17. Juni 1987 in der Rechtssache 154/85, Kommission/Italien, Slg. 1987, 2717, Randnr. 6).

    Aus dieser Vorschrift in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof geht hervor, daß ein Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet es solche Arten gibt, für diese Arten insbesondere Schutzgebiete bestimmen muß (vgl. Urteil vom 17. Januar 1991 in der Rechtssache C-334/89, Kommission/Italien, Slg. 1991, I-93, Randnr. 10).

  • EuGH, 18.03.1986 - 85/85

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 19.05.1998 - C-3/96
    Bleibt dieses Schlichtungsbemühen erfolglos, so wird der Mitgliedstaat aufgefordert, seinen Verpflichtungen, die in der mit Gründen versehenen und das vorprozessuale Verfahren des Artikels 169 abschließenden Stellungnahme genau angegeben sind, innerhalb der in dieser Stellungnahme festgesetzten Frist nachzukommen (vgl. u. a. Urteile vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 74/82, Kommission/Irland, Slg. 1984, 317, Randnr. 13, und vom 18. März 1986 in der Rechtssache 85/85, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1149, Randnr. 11).

    Soweit die Klage Rügen betrifft, die nicht Gegenstand des vorprozessualen Verfahrens waren, ist sie unzulässig (in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343, Randnr. 10, und vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-274/93, Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-2019, Randnr. 11).

  • EuGH, 23.10.1997 - C-159/94

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.05.1998 - C-3/96
    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, stellt der ordnungsgemäße Ablauf des vorprozessualen Verfahrens eine vom Vertrag gewollte wesentliche Garantie nicht nur für den Schutz der Rechte des betroffenen Mitgliedstaats, sondern auch dafür dar, daß das eventuelle gerichtliche Verfahren einen klar definierten Rechtsstreit zum Gegenstand hat (vgl. Beschluß Kommission/Spanien, a. a. O., Randnr. 17, und Urteil vom 23. Oktober 1997 in der Rechtssache C-159/94, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-5815, Randnr. 15).

    Zweitens ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand; später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-44/95

    Regina / Secretary of State for the Environment, ex parte Royal Society for the

    Auszug aus EuGH, 19.05.1998 - C-3/96
    Eine solche Auslegung der Ausweisungsverpflichtung entspricht im übrigen der speziell ausgerichteten und verstärkten Schutzregelung, die Artikel 4 der Richtlinie insbesondere für die in Anhang I aufgezählten Arten vorsieht (vgl. Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-44/95, Royal Society for the Protection of Birds, Slg. 1996, I-3805, Randnr. 23), zumal auch nach Artikel 3 für alle unter die Richtlinie fallenden Arten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensstätten und Lebensräume u. a. Maßnahmen wie die Einrichtung von Schutzgebieten gehören.

    Zweitens dürfen die in Artikel 2 genannten wirtschaftlichen Erfordernisse bei der Auswahl und Abgrenzung eines Schutzgebiets nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteil Royal Society for the Protection of Birds, a. a. O., Randnr. 27).

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 19.05.1998 - C-3/96
    Im übrigen verfügen die Mitgliedstaaten zwar bei der Auswahl der besonderen Schutzgebiete über einen Ermessensspielraum, doch folgt die Ausweisung dieser Gebiete bestimmten, in der Richtlinie festgelegten ornithologischen Kriterien (vgl. Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnr. 26).
  • EuGH, 14.07.1988 - 298/86

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 19.05.1998 - C-3/96
    Soweit die Klage Rügen betrifft, die nicht Gegenstand des vorprozessualen Verfahrens waren, ist sie unzulässig (in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343, Randnr. 10, und vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-274/93, Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-2019, Randnr. 11).
  • EuGH, 31.01.1984 - 74/82

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 19.05.1998 - C-3/96
    Bleibt dieses Schlichtungsbemühen erfolglos, so wird der Mitgliedstaat aufgefordert, seinen Verpflichtungen, die in der mit Gründen versehenen und das vorprozessuale Verfahren des Artikels 169 abschließenden Stellungnahme genau angegeben sind, innerhalb der in dieser Stellungnahme festgesetzten Frist nachzukommen (vgl. u. a. Urteile vom 31. Januar 1984 in der Rechtssache 74/82, Kommission/Irland, Slg. 1984, 317, Randnr. 13, und vom 18. März 1986 in der Rechtssache 85/85, Kommission/Belgien, Slg. 1986, 1149, Randnr. 11).
  • EuGH, 03.07.1997 - C-60/96

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 19.05.1998 - C-3/96
    Zweitens ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand; später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 3. Juli 1997 in der Rechtssache C-60/96, Kommission/Frankreich, Slg. 1997, I-3827, Randnr. 15).
  • EuGH, 25.04.1996 - C-274/93

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 19.05.1998 - C-3/96
    Soweit die Klage Rügen betrifft, die nicht Gegenstand des vorprozessualen Verfahrens waren, ist sie unzulässig (in diesem Sinne Urteile vom 14. Juli 1988 in der Rechtssache 298/86, Kommission/Belgien, Slg. 1988, 4343, Randnr. 10, und vom 25. April 1996 in der Rechtssache C-274/93, Kommission/Luxemburg, Slg. 1996, I-2019, Randnr. 11).
  • EuGH, 17.01.1991 - C-334/89

    Kommission / Italien

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Als bedeutsames Erkenntnismittel für die Gebietsauswahl und als gewichtiges Indiz bei der nach Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL gebotenen Eignungsbeurteilung stellt sich nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (vgl. etwa Urteil vom 19. Mai 1998 - Rs. C-3/96 - Slg. 1998, I-3031 Rn. 68 ff.) wie auch des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Juni 2006 a.a.O. Rn. 21 m.w.N.) das Verzeichnis der "Important Bird Areas" (IBA) dar.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2021 - 8 A 1183/18

    Klage des NABU gegen Genehmigung für Windenergieanlage erfolglos

    Ständige Rechtsprechung, vgl. etwa EuGH, Urteile vom 26. April 2018 - C-97/17 -, juris Rn. 60 ff., vom 14. Januar 2016 - C-141/14 -, juris Rn. 27 ff., vom 13. Dezember 2007 - C-418/04 -, juris Rn. 36 ff., vom 19. Mai 1998 - C-3/96 -, juris Rn. 55 ff., und vom 2. August 1993 - C-355/90 -, juris Rn. 26; BVerwG, Urteile vom 6. April 2017 - 4 A 16.16 -, juris Rn. 19, vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 -, juris Rn. 88 f., vom 27. März 2014 - 4 CN 3.13 -, juris Rn. 16 ff., vom 12. März 2008 - 9 A 3.06 -, juris Rn. 51 ff., und vom 21. Juni 2006 - 9 A 28.05 -, juris Rn. 20 f., Beschlüsse vom 13. März 2008 - 9 VR 9.07 -, juris Rn. 14 f., und vom 24. Februar 2004 - 4 B 101.03 -, juris Rn. 13 f., jeweils m. w. N.
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Dementsprechend müssen sie zum anderen nicht den Schutz jedes im Gebiet vorhandenen, gegebenenfalls auch prioritären Lebensraumtyps unabhängig von seiner konkreten Schutzwürdigkeit als Erhaltungsziel festlegen (vgl. EuGH, U.v. 11.9.2001 - C-67/99 - Slg. 2001, I-05757 Rn. 33; U.v. 19.5.1998 - C-3/96 - Slg. 1998, I-3031 Rn. 60; BVerwG, B.v. 14.4.2011 - 4 B 77/09 - juris Rn. 39 m.w.N.).

    Zum einen verweist der Beklagte zu Recht darauf, dass das Erdinger Moos im sogenannten IBA-Verzeichnis, einem Verzeichnis der Gebiete, die für die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten in Europa von großer Bedeutung sind und das nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union hinsichtlich der Festlegung von Schutzgebieten als wissenschaftliches Beweismittel herangezogen werden kann, nicht enthalten ist (vgl. EuGH, U.v. 19.5.1998 - C-3/96 - Slg. 1998, I-3031 Rn. 68f.).

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