Weitere Entscheidung unten: EuGH, 02.05.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1762
BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96 (https://dejure.org/1997,1762)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1997 - 4 B 233.96 (https://dejure.org/1997,1762)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1997 - 4 B 233.96 (https://dejure.org/1997,1762)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1762) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Genehmigungsfreie Stellplätze

§ 8 Abs. 1 Satz 1 BauGB, unmittelbare Wirksamkeit des Bebauungsplans, keine "Geltungsvermittlung" durch § 29 BauGB, § 12 BauNVO

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Vorhaben - Genehmigungsbedürftigkeit - Geltungsvermittlung - Stellplatz - Genehmigungsfreier Stellplatz - Bauliche Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 29; BauGB § 30; BauNVO § 12 Abs. 6
    Bauplanungsrecht - Unzulässige im Geltungsbereich eines Bebauungsplans geplante genehmigungsfreie Bauvorhaben, Nutzungsuntersagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 2063
  • NVwZ 1997, 899 (Ls.)
  • DVBl 1997, 856 (Ls.)
  • DÖV 1997, 643
  • BauR 1997, 611
  • NuR 1998, 87
  • ZfBR 1997, 218
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 26.06.1970 - IV C 116.68

    Begriff der "baulichen Anlage"; Wohnwagen; Untersagung einer bestimmten

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96
    Allerdings trifft es zu, daß die bisher vom erkennenden Senat getroffenen Entscheidungen zur unmittelbaren Ausschlußwirkung von Planfestsetzungen für "sonstige Nutzungen" jeweils solche Nutzungen betrafen, bei denen das Tatbestandsmerkmal der "baulichen Anlage" fehlte oder zumindest zweifelhaft war (vgl. außer den bereits zitierten Entscheidungen: Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG 4 C 190.65 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 6 = BRS 20 Nr. 123; Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 116.68 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9 = BRS 23 Nr. 129; Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 59.75 - Buchholz 406.12 § 10 BauNVO Nr. 1 = BRS 33 Nr. 31).

    Entscheidend ist jedoch, daß die städtebauliche Relevanz eines Vorhabens zum Bundesrecht gehört und nicht durch die unterschiedlichen Landesgesetzgeber geregelt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 116.68 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9 - BRS 23 Nr. 129).

  • BVerwG, 28.04.1978 - 4 C 59.75

    Festsetzung eines Sondergebiets - Sonstige Nutzungen - Verwirklichung des

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96
    Allerdings trifft es zu, daß die bisher vom erkennenden Senat getroffenen Entscheidungen zur unmittelbaren Ausschlußwirkung von Planfestsetzungen für "sonstige Nutzungen" jeweils solche Nutzungen betrafen, bei denen das Tatbestandsmerkmal der "baulichen Anlage" fehlte oder zumindest zweifelhaft war (vgl. außer den bereits zitierten Entscheidungen: Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG 4 C 190.65 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 6 = BRS 20 Nr. 123; Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 116.68 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9 = BRS 23 Nr. 129; Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 59.75 - Buchholz 406.12 § 10 BauNVO Nr. 1 = BRS 33 Nr. 31).

    Wenn der Senat in seinem Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 59.75 - (Buchholz 406.12 § 10 BauNVO Nr. 1 - BRS 33 Nr. 31) ausgeführt hat, daß die Ausschlußwirkung entgegenstehender Festsetzungen des Bebauungsplans nicht nur für bauliche, sondern gerade auch für sonstige Nutzungen gelte, so ist.

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96
    Dies entspricht übrigens auch der vorherrschenden Lehre sowie der Rechtsprechung des erkennenden Senats zu § 29 BauGB in der gegenwärtig geltenden Fassung (vgl. z.B. Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 4 C 27.91 - BVerwGE 91, 234 (235 f.) [BVerwG 03.12.1992 - 4 C 27/91] - DVBl 1993, 439); die gegenteilige Auffassung erscheint ohne eine Gesetzesänderung, wie sie zur Zeit in Art. 1 Nr. 23 des Entwurfs eines Bau- und Raumordnungsgesetzes 1998 (BTDrucks 13/6392, S. 9) vorgesehen ist, jedenfalls zweifelhaft.

    Städtebaulich relevant ist eine bauliche Anlage dann, wenn sie geeignet ist, ein Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1992 - BVerwG 4 C 27.91 - BVerwGE 91, 234 (236) [BVerwG 03.12.1992 - 4 C 27/91] - DVBl 1993, 439).

  • BVerwG, 19.12.1985 - 7 C 65.82

    Wyhl

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96
    Das Berufungsgericht erwägt im Anschluß an die Ausführungen im Wyhl-Urteil des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1985 - BVerwG 7 C 65.82 - (BVerwGE 72, 300 (323) [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82] - DVBl 1986, 190 (197) [BVerwG 19.12.1985 - 7 C 65/82]), ob das (weitere) Tatbestandsmerkmal des § 29 Satz 1 BauGB, nämlich das Bestehen einer bauaufsichtlichen Genehmigungs-, Zustimmungs- oder Anzeigepflicht, tatsächlich im Sinne einer Anwendungsvoraussetzung für § 30 BauGB aufzufassen sei.
  • BVerwG, 16.02.1968 - IV C 190.65

    Versagung der Genehmigung für eine Anlage der Außenwerbung; Prüfungsumfang

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96
    Allerdings trifft es zu, daß die bisher vom erkennenden Senat getroffenen Entscheidungen zur unmittelbaren Ausschlußwirkung von Planfestsetzungen für "sonstige Nutzungen" jeweils solche Nutzungen betrafen, bei denen das Tatbestandsmerkmal der "baulichen Anlage" fehlte oder zumindest zweifelhaft war (vgl. außer den bereits zitierten Entscheidungen: Urteil vom 16. Februar 1968 - BVerwG 4 C 190.65 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 6 = BRS 20 Nr. 123; Urteil vom 26. Juni 1970 - BVerwG 4 C 116.68 - Buchholz 406.11 § 29 BBauG Nr. 9 = BRS 23 Nr. 129; Urteil vom 28. April 1978 - BVerwG 4 C 59.75 - Buchholz 406.12 § 10 BauNVO Nr. 1 = BRS 33 Nr. 31).
  • BVerwG, 12.11.1964 - I C 58.64

    Bauvorhaben i.S. des § 29 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96
    Das Berufungsurteil weicht auch nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1964 - BVerwG 1 C 58.64 - (BRS 15 Nr. 84) ab.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.06.1990 - 3 S 2655/89

    Zur Zulässigkeit einer 10 m hohen Funkantenne auf Flachdach im reinen Wohngebiet

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96
    Aus diesem Grunde kommt es nicht darauf an, ob eine mit einem Bebauungsplan unvereinbare bauliche Anlage kein Vorhaben im Sinne von § 29 Satz 1 BauGB ist, weil es keiner bauaufsichtlichen Genehmigung bedarf (so auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. Juni 1990 - 3 S 2655/89 - BRS 50 Nr. 189).
  • BVerwG, 02.03.1973 - IV C 40.71

    Nutzungen - Bebauungsplan - Kleingartennutzung - Nutzungsarten - Baulandswidrig -

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96
    Durch die Festsetzung bestimmter Nutzungen sind andere Nutzungen aber dann ausgeschlossen, wenn sie die Verwirklichung des Plans verhindern oder wesentlich erschweren oder wenn sie dem Gebietscharakter widersprechen, indem sie die den Planfestsetzungen entsprechende Situation mehr als nur geringfügig verschlechtern (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 1973 - BVerG 4 C 40.71 - BVerwGE 42, 30; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148 - BRS 28 Nr. 138).
  • BVerwG, 04.11.1966 - IV C 36.65

    Rechtswirkungen der Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich "sonstiger"

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96
    § 29 BauGB bringt im Hinblick auf Bebauungspläne lediglich zum Ausdruck, daß die Lage eines Grundstücks im Geltungsbereich eines Bebauungsplans zur Anwendung des § 30 BauGB - im Gegensatz namentlich zu § 34 oder § 35 BauGB - führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. November 1966 - BVerwG 4 C 36.65 - BVerwGE 25, 243 (248 ff.) [BVerwG 04.11.1966 - IV C 36/65]).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 14.74

    Nachbarklage gegen einen - nach dem Bebauungsplan - auf "öffentlicher Grünfläche"

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1997 - 4 B 233.96
    Durch die Festsetzung bestimmter Nutzungen sind andere Nutzungen aber dann ausgeschlossen, wenn sie die Verwirklichung des Plans verhindern oder wesentlich erschweren oder wenn sie dem Gebietscharakter widersprechen, indem sie die den Planfestsetzungen entsprechende Situation mehr als nur geringfügig verschlechtern (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 1973 - BVerG 4 C 40.71 - BVerwGE 42, 30; Urteil vom 21. Juni 1974 - BVerwG 4 C 14.74 - Buchholz 11 Art. 14 GG Nr. 148 - BRS 28 Nr. 138).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2017 - 6 A 10944/17

    Ausbaubeitrag für mit einer Garage bebautes Grundstück

    Auch ohne Festsetzung sind solche Nutzungen innerhalb eines Bebauungsplangebiets ausgeschlossen, die die den Planfestsetzungen entsprechende Situation mehr als nur geringfügig verschlechtern (BVerwG, Beschluss vom 4. März 1997 - 4 B 233.96 -, NJW 1997, 2063).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.02.2002 - 8 S 2748/01

    Genehmigung einer Mobilfunk-Basisstation auf Wohngebäude

    Denn der Bebauungsplan enthält als gemeindliche Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB) rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung (vgl. § 8 Abs. 1 S. 1 BauGB) und bedarf keiner "Geltungsvermittlung" durch Vorschriften des BauGB (BVerwG, Beschluss vom 4.3.1997 - 4 B 233.96 - NJW 1997, 2063 = PBauE § 12 BauNVO Nr. 5 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00

    Verletzung des Entwicklungsgebots; Überplanung einer Gewerbefläche mit

    Geht man davon aus, dass Bebauungspläne keiner "Geltungsvermittlung" bedürfen und die Beachtlichkeit ihrer Festsetzungen somit nicht von der Frage abhängt, ob eine Änderung eines vorhandenen Gebäudes oder einer ausgeübten Nutzung so wesentlich ist, dass sie den Begriff des Vorhabens gemäß § 29 Abs. 1 BauGB erfüllt (vgl. BVerwG, Urt. v. 4.3.1997 - 4 B 233.96 - NuR 1998, 87 = PBauE § 12 BauNVO Nr. 5; zum Begriff des Vorhabens vgl. BVerwG, Urt. v. 27.8.1998 a.a.O.), kommt immer noch in Betracht, dass im Einzelfall, je nach dem Umfang der geplanten Änderung, die Voraussetzungen für eine Ausnahme oder Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans vorliegen.
  • VG Köln, 22.09.2021 - 8 K 6927/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 1997 - 4 B 233.96 -, juris, Rn. 5 ff., m. w. N. und Urteil vom 16. Februar 1968 - IV C 190.65 -, juris, Rn. 10, sowie Urteil vom 2. März 1973 - IV C 40.71 -, juris, Rn. 13 f., 21; vgl. auch Gädtke/Johlen, BauO NRW, 13. Aufl., § 10 Rn. 27.
  • VG München, 15.12.2009 - M 1 K 09.2849

    Nachträgliche Realherstellung von Stellplätzen für einen großflächigen

    Die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von befestigten Stellplätzen erfüllt grundsätzlich den Vorhabensbegriff des § 29 Abs. 1 BauGB und unterliegt damit den bauplanungsrechtlichen Regelungen der §§ 30 ff. BauGB (vgl. z.B. BVerwG v. 14.1.1993 NVwZ 1994, 293; BVerwG 4.3.1997 BauR 1997, 611).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 02.05.1996 - C-253/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2136
EuGH, 02.05.1996 - C-253/95 (https://dejure.org/1996,2136)
EuGH, Entscheidung vom 02.05.1996 - C-253/95 (https://dejure.org/1996,2136)
EuGH, Entscheidung vom 02. Mai 1996 - C-253/95 (https://dejure.org/1996,2136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    EG-Vertrag, Artikel 169
    1. Mitgliedstaaten; Verpflichtungen; Durchführung der Richtlinien; Verstoß; Rechtfertigung; Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

  • Wolters Kluwer

    Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge; Anforderungen an die Umsetzung einer Richtlinie durch die Mitgliedstaaten; Nichteinhaltung der vorgegebenen Frist zur Umsetzung einer Richtlinie

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

  • Judicialis

    EG-Vertrag Art. 169; ; EG-Vertrag Art. 189 Abs. 3; ; Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18.06.1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge Art. 44 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    1. Mitgliedstaaten - Verpflichtungen - Durchführung der Richtlinien - Verstoß - Rechtfertigung - Unzulässigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    EG-Dienstleistungsrichtlinie nicht umgesetzt - EuGH verurteilt Bundesrepublik Deutschland (IBR 1996, 292)

Sonstiges

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 45 (Ls.)
  • NVwZ 1996, 991
  • BB 1996, 516
  • NuR 1998, 87
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.08.1995 - C-433/93

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 02.05.1996 - C-253/95
    Diese Mindestgarantie, die sich aus dem zwingenden Charakter der Verpflichtung ergibt, die den Mitgliedstaaten nach Artikel 189 Absatz 3 des Vertrages durch die Richtlinien auferlegt ist, kann keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen, daß er sich der Verpflichtung entzieht, rechtzeitig zur Erreichung des Ziels der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (siehe insbesondere Urteil vom 11. August 1995 in der Rechtssache C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995, I-2303, Randnr. 24).
  • EuGH, 06.07.1995 - C-259/94

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 02.05.1996 - C-253/95
    12 Zunächst ist darauf hinzuweisen, daß sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (siehe z. B. Urteil vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1947, Randnr. 5).
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 31/08

    Rettungsdienstleistungen

    Es kann nicht schon deshalb angenommen werden, das sich unter dieser Prämisse ergebende Hinausgehen über das nach dem Gemeinschaftsrecht Notwendige sei nicht vom Willen des deutschen Gesetzgebers gedeckt, weil Anlass für das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz - VgRÄG) vom 26. August 1998 (BGBl. I 2512) europarechtliche Vorgaben waren (vgl. EuGH, Urt. v. 11.08.1995 - C-433/93, Slg. 1995, 2317 Rdn. 18 f.; Urt. v. 02.05.1996 - C-253/95, Slg. 1996, 2430 Rdn. 15).
  • BGH, 01.12.2008 - X ZB 32/08

    Pflicht zur Durchführung des Auswahlverfahrens hinsichtlich der Notfallrettung

    Es kann nicht schon deshalb angenommen werden, das sich unter dieser Prämisse ergebende Hinausgehen über das nach dem Gemeinschaftsrecht Notwendige sei nicht vom Willen des deutschen Gesetzgebers gedeckt, weil Anlass für das am 1. Januar 1999 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung der Rechtsgrundlagen für die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergaberechtsänderungsgesetz - VgRÄG) vom 26. August 1998 (BGBl. I 2512) europarechtliche Vorgaben waren (vgl. EuGH, Urt. v. 11.08.1995 - C-433/93, Slg. 1995, 2317 Rdn. 18 f.; Urt. v. 02.05.1996 - C-253/95, Slg. 1996, 2430 Rdn. 15).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Diese Mindestgarantie kann zwar keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen, daß er sich der Verpflichtung entzieht, rechtzeitig zur Erreichung des Zieles der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 13), doch kann sie bewirken, daß der einzelne befugt ist, sich gegenüber einem Mitgliedstaat auf die materiellen Vorschriften der Richtlinie 92/50 zu berufen.
  • EuGH, 24.09.1998 - C-76/97

    Tögel

    Diese Mindestgarantie kann zwar keinem Mitgliedstaat als Rechtfertigung dafür dienen, daß er sich der Verpflichtung entzieht, rechtzeitig zur Erreichung des Zieles der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 13), doch kann sie bewirken, daß der einzelne befugt ist, sich gegenüber einem Mitgliedstaat auf die materiellen Vorschriften der Richtlinie 92/50 zu berufen (Randnr. 44).
  • VK Sachsen, 05.09.2002 - 1/SVK/073-02

    Aufhebung der Ausschreibung: Neubau Jugendstrafanstalt

    Somit stellt sich von vorn herein nicht die bei dieser Sach- und Rechtslage durchaus komplizierte Situation im Lichte der einschlägigen Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 20.09.1988, Rs. 31/87, Gebroeders Beentjes BV/Niederlande, Slg. 1988, 4635; Urt. v. 22.06.1989, Rs. 103/88, Fratelli Costanzo SpA/Stadt Mailand, Slg. 1989, 1839; Urt. v. 14.07.1994, Rs. C-91/92, Paola Faccini Dori/Recreb Srl, Slg. 1994 1, 3325), ob sich ein Einzelner gegenüber den nationalen Nachprüfungsbehörden direkt auf Bestimmungen der EU- Richtlinien berufen kann (vgl. auch Urt. des EuGH v. 11.08.1995, Rs. C-433/93, Kommission/Deutschland, Slg. 1995 I, 2203 und v. 02.05.1996, Rs. C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996 I. 2423), auch und gerade, wenn diese - wie Art. 8 Abs. 2 BKR ­ keine bindenden Vorgaben für die Aufhebung einer Ausschreibung vorsehen und zumindest auch Art. 1 und 2 der Rechtsmittelrichtlinie offen lässt, welche konkreten Maßnahmen unbedingt einer Primärrechtskontrolle unterliegen (müssen).

    Grundsätzlich kann sich ein Mitgliedsstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die (mögliche) Nichteinhaltung der in der Richtlinie fest gelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (EuGH, Urt. v. 02.05.1996, Rs. C-253/95, Slg. 1996 1, 2423).

  • EuGH, 12.12.1996 - C-298/95

    Kommission / Deutschland

    18 Bezueglich der verfahrensmässigen Schwierigkeiten, die die deutsche Regierung zur Rechtfertigung der bei der Umsetzung der Richtlinien 78/659 und 79/923 eingetretenen Verzögerung anführt, genügt jedenfalls der Hinweis darauf, daß sich ein Mitgliedstaat, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. insbesondere Urteile vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015, Randnr. 5, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1947, Randnr. 5, und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 12).
  • VK Sachsen, 21.08.2002 - 1/SVK/077-02

    Rechtsschutz bei bereits erfolgter Aufhebung

    Somit stellt sich von vorn herein nicht die bei dieser Sach- und Rechtslage durchaus komplizierte Situation im Lichte der einschlägigen Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofes (Urt. v. 20.09.1988, Rs. 31/87, Gebroeders Beentjes BV/Niederlande, Slg. 1988, 4635; Urt. v. 22.06.1989, Rs. 103/88, Fratelli Costanzo SpA/Stadt Mailand, Slg. 1989, 1839; Urt. v. 14.07.1994, Rs. C-91/92, Paola Faccini Dori/Recreb Srl, Slg. 1994 1, 3325), ob sich ein Einzelner gegenüber den nationalen Nachprüfungsbehörden direkt auf Bestimmungen der EU-Richtlinien berufen kann (vgl. auch Urt. des EuGH v. 11.08.1995, Rs. C-433/93, 2203, Kommission/Deutschland, Slg. 1995 I, 2203 und v. 02.05.1996, Rs. C-253/95, Kommission/ Deutschland, Slg. 1996 1, 2423), auch und gerade, wenn diese - wie Art. 8 Abs. 2 BKR - keine bindenden Vorgaben für die Aufhebung einer Ausschreibung vorsehen und zumindest auch Art. 1 und 2 der Rechtsmittelrichtlinie offen lässt, welche konkreten Maßnahmen unbedingt einer Primärrechtskontrolle unterliegen (müssen).

    Grundsätzlich kann sich ein Mitgliedsstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die (mögliche) Nichteinhaltung der in der Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (EuGH, Urt. v. 02.05.1996, Rs. C-253/95, Slg. 1996 1, 2423).

  • EuGH, 04.03.1999 - C-258/97

    HI

    Diese Mindestgarantie kann zwar einem Mitgliedstaat nicht als Rechtfertigung dafür dienen, daß er sich der Verpflichtung entzieht, rechtzeitig zur Erreichung des Zieles der jeweiligen Richtlinie geeignete Durchführungsmaßnahmen zu ergreifen (vgl. insbesondere Urteil vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 13), doch kann sie bewirken, daß der einzelne befugt ist, sich gegenüber einem Mitgliedstaat auf die materiellen Vorschriften der Richtlinie 92/50 zu berufen.
  • EuGH, 19.09.1996 - C-236/95

    Kommission / Griechenland

    18 Was schließlich die formalen und prozeduralen Schwierigkeiten angeht, auf die sich die Griechische Republik berufen hat, um die bei der Verabschiedung dieses Dekretentwurfs eingetretene Verzögerung zu rechtfertigen, ist festzustellen, daß ° wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat ° ein Mitgliedstaat sich nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen kann, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (siehe u. a. Urteile vom 6. April 1995 in der Rechtssache C-147/94, Kommission/Spanien, Slg. 1995, I-1015, Randnr. 5, vom 6. Juli 1995 in der Rechtssache C-259/94, Kommission/Griechenland, Slg. 1995, I-1947, Randnr. 5, und vom 2. Mai 1996 in der Rechtssache C-253/95, Kommission/Deutschland, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 12).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-151/12

    Kommission / Spanien - Richtlinie 2000/60/EG - Wasserpolitik der Union -

    14 - Urteile vom 6. Mai 1980, Kommission/Belgien (102/79, Slg. 1980, 1473, Randnr. 12), vom 2. Mai 1996, Kommission/Deutschland (C-253/95, Slg. 1996, I-2423, Randnr. 13), und Kommission/Belgien (zitiert in Fn. 9, Randnr. 44).
  • EuGH, 03.12.2009 - C-475/08

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.05.1997 - C-54/96

    Dorsch Consult Ingenieurgesellschaft mbH gegen Bundesbaugesellschaft Berlin mbH.

  • EuGH, 17.10.1996 - C-312/95

    Kommission / Luxemburg

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht