Rechtsprechung
   BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96 (4 A 47.96)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,1075
BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96 (4 A 47.96) (https://dejure.org/1997,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 24.09.1997 - 4 VR 21.96 (4 A 47.96) (https://dejure.org/1997,1075)
BVerwG, Entscheidung vom 24. September 1997 - 4 VR 21.96 (4 A 47.96) (https://dejure.org/1997,1075)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,1075) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Straßenplanung - Planfeststellung - Alternativenprüfung - Abwägungsfehler - Gemeindliche Planungshoheit - Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung - Lärmschutzauflagen - Luftverunreinigungen - Immissionsprognose

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 8 Abs. 2, 9; FStrG § 17 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1998, 297
  • NZV 1998, 44
  • NuR 1998, 95
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Eine nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt dagegen nicht (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 (379) [BVerwG 21.03.1996 - 4 V 19/94] m.w.N.).

    Die Antragsteller zu 1, 5 und 6 könnten die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses deshalb nur verlangen, wenn entweder das Konzept Fehler hätte, bei deren Vermeidung ihre Grundstücke nicht für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden müßten, oder wenn Fehler vorlägen, die sich gerade auf die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke beziehen, und das Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzkonzept und damit auch die Zulässigkeit des planfestgestellten Autobahnabschnitts mit der oder ohne die Inanspruchnahme gerade des jeweiligen Grundstücks steht oder fällt (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - a.a.O., S. 382 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94

    Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist die gesetzgeberische Bedarfsentscheidung nicht nur für die sog. Planrechtfertigung verbindlich; sie erstreckt sich auch auf den Verkehrsbedarf als einen in die Abwägung einzustellenden Belang (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 (390) [BVerwG 21.03.1996 - 4 C 26/94]).

    Das entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - S. 394 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon, wenn sich herausstellt, daß die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 (249 f.) [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95] m.w.N.).

    Dem Antragsgegner war es auch nicht verwehrt, die (förmliche) Umweltverträglichkeitsprüfung auf die projektierte Westvariante zu beschränken, nachdem er zuvor die anderen Trassenvarianten auch mit Rücksicht auf ihre Umweltauswirkungen als weniger geeignet aus der weiteren Betrachtung ausgeklammert hatte (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - a.a.O. S. 250 m.w.N.).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 32.84

    Gewichtung der abwägungserheblichen Belange im straßenrechtlichen

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Dieses Vorgehen widerspricht nicht den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 32.84 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 70 S 17/21 f. = UPR 1988, 180) zur Berücksichtigung absehbarer Auswirkungen einer Flurbereinigung im Zeitpunkt der Planfeststellung entwickelt hat.
  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Die Schwere der Beeinträchtigungen muß vor dem Hintergrund des Gewichts der sie rechtfertigenden Gründe zumutbar sein (vgl. Senatsurteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses insoweit nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - DVBl 1996 S. 921 (924) m.w.N.).
  • BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79

    Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender

    Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
    Es kommt dabei nicht darauf an, daß der rechtliche Mangel speziell auf der Verletzung von Vorschriften beruht, die ihrerseits die Belange des Eigentümers schützen sollen; sie können z.B. auch geltend machen, daß öffentliche Belange nicht oder nicht zutreffend in der Abwägung berücksichtigt worden sind (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes;

    Die Behörde muss die Abwägung in eigener Regie vornehmen; ein Rückgriff auf vom Vorhabenträger gefertigte Planungsunterlagen ist zulässig, wenn die Behörde diese abwägend nachvollzieht und sich zu eigen macht (BVerwG, Beschluss vom 24.9.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297, juris Rn. 7).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

    Das Abwägungsmaterial muss in diesem Stadium der planerischen Entscheidung "nach Lage der Dinge" nur so genau und vollständig sein, dass es jene Vorauswahl zulässt; dementsprechend muss sich die nach Maßgabe des UVPG formalisierte eingehende Umweltverträglichkeitsprüfung auch nicht auf Standortalternativen erstrecken, sondern kann sich auf die vom Vorhabenträger beantragte Variante beschränken (BVerwG, Urt. v. 18.3.2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239; Urt. v. 26.3.1998 - 4 A 7.97 - NVwZ-RR 1998, 297; Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238).
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    3.3.1 Auf der Grundlage einer Grobanalyse dürfen in einem frühen Verfahrensstadium zunächst erörterte Alternativen ausgeschieden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 = NVwZ-RR 1996, 68; Beschluss vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht