Rechtsprechung
BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96 (4 A 47.96) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Straßenplanung - Planfeststellung - Alternativenprüfung - Abwägungsfehler - Gemeindliche Planungshoheit - Naturschutzrechtliche Eingriffsregelung - Lärmschutzauflagen - Luftverunreinigungen - Immissionsprognose
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1998, 297
- NZV 1998, 44
- NuR 1998, 95
Wird zitiert von ... (30) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94
Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden
Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
Eine nur abstrakte Möglichkeit einer anderen Entscheidung genügt dagegen nicht (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 (379) [BVerwG 21.03.1996 - 4 V 19/94] m.w.N.).Die Antragsteller zu 1, 5 und 6 könnten die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses deshalb nur verlangen, wenn entweder das Konzept Fehler hätte, bei deren Vermeidung ihre Grundstücke nicht für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Anspruch genommen werden müßten, oder wenn Fehler vorlägen, die sich gerade auf die Inanspruchnahme ihrer Grundstücke beziehen, und das Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzkonzept und damit auch die Zulässigkeit des planfestgestellten Autobahnabschnitts mit der oder ohne die Inanspruchnahme gerade des jeweiligen Grundstücks steht oder fällt (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 19.94 - a.a.O., S. 382 f. m.w.N.).
- BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 26.94
Vorgehen einer Gemeinde gegen fernstraßenrechtliche Planung
Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats ist die gesetzgeberische Bedarfsentscheidung nicht nur für die sog. Planrechtfertigung verbindlich; sie erstreckt sich auch auf den Verkehrsbedarf als einen in die Abwägung einzustellenden Belang (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388 (390) [BVerwG 21.03.1996 - 4 C 26/94]).Das entspricht der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. Senatsurteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - S. 394 m.w.N.).
- BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95
Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen
Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon, wenn sich herausstellt, daß die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 (249 f.) [BVerwG 25.01.1996 - 4 C 5/95] m.w.N.).Dem Antragsgegner war es auch nicht verwehrt, die (förmliche) Umweltverträglichkeitsprüfung auf die projektierte Westvariante zu beschränken, nachdem er zuvor die anderen Trassenvarianten auch mit Rücksicht auf ihre Umweltauswirkungen als weniger geeignet aus der weiteren Betrachtung ausgeklammert hatte (vgl. auch Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - a.a.O. S. 250 m.w.N.).
- BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 32.84
Gewichtung der abwägungserheblichen Belange im straßenrechtlichen …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
Dieses Vorgehen widerspricht nicht den Grundsätzen, die der Senat in seinem Urteil vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 C 32.84 - (Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 70 S 17/21 f. = UPR 1988, 180) zur Berücksichtigung absehbarer Auswirkungen einer Flurbereinigung im Zeitpunkt der Planfeststellung entwickelt hat. - BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96
Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
Die Schwere der Beeinträchtigungen muß vor dem Hintergrund des Gewichts der sie rechtfertigenden Gründe zumutbar sein (vgl. Senatsurteil vom 1. September 1997 - BVerwG 4 A 36.96 - zur Veröffentlichung in der amtlichen Sammlung bestimmt). - BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95
Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
Läßt sich eine im Planfeststellungsbeschluß nicht angeordnete oder unzureichende Schutzauflage nachholen oder nachbessern, ohne daß dadurch die Gesamtkonzeption der Planung in einem wesentlichen Punkt berührt und ohne daß in dem Interessengeflecht der Planung nunmehr andere Belange nachteilig betroffen werden, so korrespondiert der objektiven Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses insoweit nicht ein subjektiver Anspruch des Betroffenen auf Planaufhebung, sondern allein ein Anspruch auf Planergänzung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. April 1996 - BVerwG 11 A 86.95 - DVBl 1996 S. 921 (924) m.w.N.). - BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …
Auszug aus BVerwG, 24.09.1997 - 4 VR 21.96
Es kommt dabei nicht darauf an, daß der rechtliche Mangel speziell auf der Verletzung von Vorschriften beruht, die ihrerseits die Belange des Eigentümers schützen sollen; sie können z.B. auch geltend machen, daß öffentliche Belange nicht oder nicht zutreffend in der Abwägung berücksichtigt worden sind (vgl. Senatsurteil vom 18. März 1983 - BVerwG 4 C 80.79 - BVerwGE 67, 74).
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16
Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes; …
Die Behörde muss die Abwägung in eigener Regie vornehmen; ein Rückgriff auf vom Vorhabenträger gefertigte Planungsunterlagen ist zulässig, wenn die Behörde diese abwägend nachvollzieht und sich zu eigen macht (BVerwG, Beschluss vom 24.9.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297, juris Rn. 7). - VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11
Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung
Das Abwägungsmaterial muss in diesem Stadium der planerischen Entscheidung "nach Lage der Dinge" nur so genau und vollständig sein, dass es jene Vorauswahl zulässt; dementsprechend muss sich die nach Maßgabe des UVPG formalisierte eingehende Umweltverträglichkeitsprüfung auch nicht auf Standortalternativen erstrecken, sondern kann sich auf die vom Vorhabenträger beantragte Variante beschränken (…BVerwG, Urt. v. 18.3.2009 - 9 A 39.07 - BVerwGE 133, 239; Urt. v. 26.3.1998 - 4 A 7.97 - NVwZ-RR 1998, 297;… Urt. v. 25.1.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238). - BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02
Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter" …
3.3.1 Auf der Grundlage einer Grobanalyse dürfen in einem frühen Verfahrensstadium zunächst erörterte Alternativen ausgeschieden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. August 1995 - BVerwG 4 B 92.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 104 = NVwZ-RR 1996, 68; Beschluss vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297).
- BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96
Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche …
Der Senat hat den Antrag der Kläger zu 1 und 3 - 7 auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes mit Beschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 134 = NVwZ-RR 1998, 297 - abgelehnt.Insoweit wird auf den Senatsbeschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - verwiesen.
Diese bereits im Senatsbeschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - genannten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 ; Urteil vom 18. Juni 1997 - BVerwG 4 C 3.95 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 131; Urteil vom 26. März 1998 - BVerwG 4 A 7.97 - LKV 1999, 26).
- BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97
Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan; …
Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon, wenn sich herausstellt, daß die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich ihr die ausgeschiedene Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 1996 - BVerwG 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238 m.w.N.; BVerwG, Beschluß vom 24. September 1997 - BVerwG 4 VR 21.96 - NuR 1998, 95 = NZV 1998, 44). - VGH Baden-Württemberg, 08.07.2002 - 5 S 2715/01
Straßenplanung: Verbindung zu anderen Straßenbauvorhaben - Planungsbeginn - …
Es ist gerade Aufgabe der zur planerischen Gestaltung berufenen Behörde, sich selbst ein wertendes Gesamturteil über den Trassenverlauf zu bilden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297 = UPR 1998, 72).Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, 238, Beschl. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297 = UPR 1998, 95 u. Urt. v. 26.03.1998 - 4 A 7.97 - UPR 1998, 382 = NUR 1998, 605).
Es muss vielmehr nach den Umständen des Einzelfalles die konkrete Möglichkeit eines solchen Einflusses bestehen; das kann etwa dann der Fall sein, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonst erkennbarer oder naheliegender Umstände ergibt, dass sich ohne den - angenommenen - Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Abwägungsergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.03.1996 - 4 C 19.94 - BVerwGE 100, 370 u. Urt. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.2009 - 11 D 45/06
Klage gegen den sechsspurigen Ausbau der A 40 in Bochum abgewiesen
vgl. ferner BVerwG, Beschlüsse vom 24. September 1997 - 4 VR 21.96 -, NVwZ-RR 1998, 297, vom 16. Januar 2007 - 9 B 14.06 -, Buchholz 407.4 § 1 FStrG Nr. 11, S. 5 f., und vom 15. Januar 2008 - 9 B 7.07 -, Buchholz 406.25 § 41 BImSchG Nr. 48, S. 11 f., jeweils m. w. N.vgl. BVerwG, Urteile vom 18. April 1996 - 11 A 86.95 -, BVerwGE 101, 73 (85), und vom 23. November 2005 - 9 A 28.04 -, juris, Rn. 23 (insoweit nicht in BVerwGE 124, 334 ff. veröffentlicht), sowie Beschluss vom 24. September 1997 - 4 VR 21.96 -, a. a. O. (299 f.), jeweils m. w. N.
- OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12
Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet; …
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist die Planfeststellungsbehörde nicht verpflichtet, die Variantenprüfung bis zuletzt offenzuhalten und alle von ihr zu einem bestimmten Zeitpunkt erwogenen Alternativen gleichermaßen detailliert und umfassend zu untersuchen (…BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 9 A 13.09 -, juris Rn. 56; Beschl. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 -, juris Rn. 9;… Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, juris Rn. 29 mwN). - VGH Baden-Württemberg, 14.12.2000 - 5 S 2716/99
Planfeststellung für Bundesstraße: Prüfung von Alternativen; Existenzgefährdung …
Wegen der "zentralen" Bedeutung des Kostenfaktors war es dann aber geboten, nicht nur die Kosten der planfestgestellten Südumgehung, sondern auch diejenigen für die Tunnellösung in einer Weise zu ermitteln, die es erlaubt, "erhebliche Mehrkosten in Millionenhöhe" festzustellen und der Abwägungsentscheidung zugrunde zu legen, wiewohl die Behörde grundsätzlich nicht verpflichtet ist, von ihr erwogene Trassenvarianten in jeder Beziehung gleich intensiv zu prüfen wie die planfestgestellte Trasse (vgl. BVerwG, Beschl. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NuR 1998, 95). - VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11
Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und …
Verfährt sie in dieser Weise, so handelt sie abwägungsfehlerhaft nicht schon dann, wenn sich herausstellt, dass die von ihr verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst, wenn sich ihr diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238, Beschl. v. 24.09.1997 - 4 VR 21.96 - NVwZ-RR 1998, 297 u. Urt. v. 26.03.1998 - 4 A 7.97 -, UPR 1998, 382). - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 33/08
Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der A 40 in Tunnellage …
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2005 - 8 S 1674/03
Planfeststellung - Geltendmachung der Belange betroffener Dritter
- VGH Hessen, 05.12.2019 - 2 C 1823/15
Vorerst kein Neubau der Ortsumgehung Lampertheim-Rosengarten im Zuge der B 47
- VGH Baden-Württemberg, 29.01.2020 - 5 S 1658/17
Unbegründeter Anspruch von Grundstückeigentümern auf teilweise Aufhebung des …
- BVerwG, 25.01.2011 - 4 BN 39.10
Flurbereinigungsverfahren als Mittel der Problemabwägung
- BVerwG, 05.03.2003 - 4 B 70.02
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anforderungen an Tatbestand und …
- BVerwG, 07.07.2000 - 4 B 94.99
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2011 - 11 D 37/10
Klage gegen Ortsumgehung Nottuln (B 525) abgewiesen
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1998 - 7a D 172/95
Bauleitplanung: Straßenplanung durch planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan, …
- VG Koblenz, 23.08.2010 - 4 K 225/10
Planfeststellungsbeschluss zum Lückenschluss des Fernradwegs Lahntal aufgehoben
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2002 - 11 D 90/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2001 - 11 D 97/96
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Vorherige Beteiligung von …
- OVG Schleswig-Holstein, 11.12.2001 - 1 K 14/99
Unzumutbare Lärm- und Schadstoffbelastungen; Recht auf körperliche …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - 11 D 90/96
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2001 - 20 D 75/98
Rechtmäßigkeit der Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses; Anordnung eines …
- VG Augsburg, 25.03.2011 - Au 7 K 10.585
Hochwasserschutzmaßnahme; Planrechtfertigung
- VGH Baden-Württemberg, 07.04.2000 - 8 S 2083/99
Zuständigkeit für die Planfeststellung von Bundesfernstraßen; Abschnittsbildung - …
- VG Gießen, 28.09.1998 - 10 E 780/95
FACHPLANUNGSRECHT; PLANERISCHE GESTALTUNGSFREIHEIT; PLANUNGSBEFUGNIS; …
- BVerwG, 18.05.1999 - 4 A 3.99
- VG Dresden, 08.02.2006 - 3 K 2120/05