Weitere Entscheidung unten: VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4194
VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96 (https://dejure.org/1999,4194)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.10.1999 - 5 S 2624/96 (https://dejure.org/1999,4194)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. Oktober 1999 - 5 S 2624/96 (https://dejure.org/1999,4194)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: öffentliche Grünfläche; Teilnichtigkeit; Fehlerfolgenregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche; Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Öffentliche oder private Grünfläche im Bebauungsplan? (IBR 2000, 136)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2000, 434 (Ls.)
  • BauR 2000, 777 (Ls.)
  • ZfBR 2000, 285 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.10.1998 - 4 CN 7.97

    Bebauungsplan; Problembewältigung; Konfliktlösung; Konfliktbewältigung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96
    Das wäre nur dann nicht möglich, wenn der festgestellte Fehler die Grundzüge der Planung bzw. den Kern der Abwägungsentscheidung berührte (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 08.10.1998 - 4 CN 7.97 -, ZfBR 1999, 107 u. Beschl. v. 10.11.1998 - 4 BN 45.98 -, DÖV 1999, 340 = ZfBR 1999, 106).

    Daß eine sachgerechte Abwägung zu einer Planänderung, nämlich einer anderen Festsetzung als der bisherigen, führen kann, steht einer Anwendung von § 215a Abs. 1 BauGB nicht entgegen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 08.10.1998 - 4 CN 7.97 -, a. a. O.).

  • BVerwG, 02.11.1998 - 4 BN 49.98

    Bebauungsplan; Festsetzung einer Fläche für Gehrechte; Begründung eines Gehrechts

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96
    Auch ohne enteignungsrechtliche Vorwirkung derart, daß damit über die Zulässigkeit der Enteignung der Fläche bereits bindend entschieden wäre (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 25.08.1997 - 4 BN 4.97 -, NVwZ-RR 1998, 483 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 57), ist doch bindend die künftige Zweckbestimmung der Fläche mit den sich aus §§ 40 Abs. 1 Nr. 8, 85 Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 1 und 87 Abs. 1 BauGB ergebenden Folgen für die Realisierung der Planung festgelegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.11.1998 - 4 BN 49.98).
  • BVerwG, 12.03.1998 - 4 CN 12.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Nachteil;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96
    Insbesondere ist der Antragsteller antragsbefugt i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO a.F., die für den vor dem 01.01.1997 (Inkrafttreten des 6. VwGO-Änderungsgesetzes) gestellten Antrag noch anzuwenden ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 12.03.1998 - 4 CN 12.97 -, NVwZ 1998, 731 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 49).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.1996 - 5 S 833/95

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96
    Die Antragsgegnerin kann keine hinreichend gewichtigen öffentlichen Belange anführen, die für die Nutzung der in Rede stehenden Grundstücksfläche durch die Allgemeinheit sprechen (vgl. zu diesem Maßstab Senatsurt. v. 22.04.1996 - 5 S 833/95), so daß mit der auf § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB gestützten Festsetzung der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt ist.
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96
    Auch ohne den abwägungsfehlerhaft einbezogenen nördlichen Teil des Grundstücks des Antragstellers kann die restliche Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche im Plangebiet noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung i.S.d. § 1 Abs. 3 BauGB bewirken; und nach den Planunterlagen ist mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen, daß die Antragsgegnerin den Bebauungsplan auch mit diesem eingeschränkten Inhalt bzw. räumlichen Geltungsbereich beschlossen hätte (vgl. zu diesen Maßstäben BVerwG, Beschl. v. 20.08.1991 - 4 NB 3.91 -, DVBl. 1992, 37, m.w.N.).
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 BN 4.97

    Bauplanungsrecht - Keine Bewältigung von Folgeproblemen bei Aufstellung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96
    Auch ohne enteignungsrechtliche Vorwirkung derart, daß damit über die Zulässigkeit der Enteignung der Fläche bereits bindend entschieden wäre (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 25.08.1997 - 4 BN 4.97 -, NVwZ-RR 1998, 483 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 57), ist doch bindend die künftige Zweckbestimmung der Fläche mit den sich aus §§ 40 Abs. 1 Nr. 8, 85 Abs. 1 Nr. 1, 86 Abs. 1 Nr. 1 und 87 Abs. 1 BauGB ergebenden Folgen für die Realisierung der Planung festgelegt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 02.11.1998 - 4 BN 49.98).
  • BVerwG, 17.12.1992 - 4 N 2.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96
    Deren Rechtmäßigkeit kann der Antragsteller in einem Normenkontrollverfahren überprüfen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.12.1992 - 4 N 2.91-, BVerwGE 91, 318 = PBauE § 9 Abs. 1 (Nr. 8) BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 10.11.1998 - 4 BN 45.98

    Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren.

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96
    Das wäre nur dann nicht möglich, wenn der festgestellte Fehler die Grundzüge der Planung bzw. den Kern der Abwägungsentscheidung berührte (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 08.10.1998 - 4 CN 7.97 -, ZfBR 1999, 107 u. Beschl. v. 10.11.1998 - 4 BN 45.98 -, DÖV 1999, 340 = ZfBR 1999, 106).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96
    Das in § 1 Abs. 6 BauGB verankerte Abwägungsgebot verlangt, daß eine Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander überhaupt stattfindet, daß in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge einzustellen ist, daß die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange nicht verkannt wird und daß der Ausgleich zwischen ihnen nicht in einer Weise erfolgt, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. grundlegend BVerwG, Urt. v. 12.12.1969 - 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301 = PBauE § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 1).
  • BVerwG, 04.06.1991 - 4 NB 35.89

    vertikale Gliederung - Erfordernis einer besonderen städtebaulichen Begründung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.10.1999 - 5 S 2624/96
    Die Beschränkung des festgestellten Mangels auf das Grundstück des Antragstellers und der Ausspruch nur der Unwirksamkeit des Bebauungsplans insoweit nach § 215a Abs. 1 BauGB i.V.m. § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO dienen allein dazu, im Interesse der Antragsgegnerin und der Rechtssicherheit die Reichweite des festgestellten Mangels auf das mögliche und gebotene Maß zu begrenzen und damit den angegriffenen Bebauungsplan möglichst weitgehend aufrechtzuerhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.06.1991 - 4 NB 35.89 -, BVerwGE 88, 268 = DVBl 1991, 1153 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 5 S 1218/99

    Konfliktbewältigungsgebot bei planbedingtem Konflikt

    Insoweit können die Grundsätze über die Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans mit der Fehlerfolgenregelung des § 215a Abs. 1 BauGB i. V. m. § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO kombiniert werden (vgl. Normenkontrollbeschl. des Senats v. 05.10.1999 - 5 S 2624/96 - BRS 62 Nr. 55 = PBauE § 215a BauGB Nr. 11).

    Die Beschränkung der festgestellten Mängel auf die Kerngebiets-Festsetzungen und der Ausspruch nur der Unwirksamkeit des Bebauungsplans insoweit nach § 215a Abs. 1 BauGB i. V. m. § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO dienen allein dazu, im Interesse der Antragsgegnerin und der Rechtssicherheit die Reichweite der festgestellten Mängel auf das mögliche und gebotene Maß zu begrenzen und damit den angegriffenen Bebauungsplan möglichst weitgehend aufrechtzuerhalten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.06.1991 - 4 NB 35.89 - BVerwGE 88, 268 = PBauE § 47 Abs. 2 VwGO Nr. 11; Normenkontrollbeschl. des Senats v. 05.10.1999, a. a. O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2002 - 5 S 2687/00

    Verletzung des Entwicklungsgebots; Überplanung einer Gewerbefläche mit

    Dementsprechend ist die vollständige Inanspruchnahme eines Grundstücks für öffentliche Nutzungen nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg nur dann mit dem Gebot einer gerechten Abwägung im Ergebnis vereinbar, wenn die planende Gemeinde dafür hinreichend gewichtige Belange anführen kann und sich mit naheliegenden oder sich aufdrängenden Planungsalternativen ausreichend befasst hat (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.4.1996 - 5 S 833/95 - Urt. v. 18.9.1998 - 8 S 290/98 - BRS 60 Nr. 9 = PBauE § 1 Abs. 3 BauGB Nr. 22; Urt. v. 5.10.1999 - 5 S 2624/96 -, NuR 2000, 331 = PBauE § 215a BauGB Nr. 11; vgl. auch OVG Münster, Urt. v. 17.12.1998 - 10a D 186/96 -, NVwZ-RR 1999, 561).

    In einer "Insellage" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 5.10.1999 a.a.O.) befindet es sich nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2015 - 2 D 41/14

    Städtebauliche Erforderlichkeit eines Bebauungsplans nach der Grundkonzeption der

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 12 Dezember 2005 - 10 D 64/03.NE -, juris Rn. 31 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5. Oktober 1999 - 5 S 2624/96 -, BRS 62 Nr. 55 = juris Rn. 21; OVG Berlin-Bbg., Urteil vom 20. September 2006 - 2 A 12.05 -, BRS 70 Nr. 19 = juris Rn. 43.
  • VG Freiburg, 20.12.2005 - 6 K 1328/05

    Zentrenkonzept der Stadt Konstanz

    All das unterscheidet das vorliegende Verfahren von jenen - der von ihr zitierten Rechtsprechung zumeist zu Grunde liegenden - Fällen eines völligen Entzugs der Nutzung des Privateigentums durch die Bauleitplanung (vgl. VGH Baden-Württemberg NK-Urteil vom 22.04.1996 - 5 S 833/95 -, VBlBW 1996, 378; NK-Urteil vom 18.09.1998 - 8 S 290/98 -, a.a.O.; Beschluss vom 05.10.1999 - 5 S 2624/96 -, BRS 62 Nr. 55 = NuR 2000, 331 = UPR 2000, 237 = VGHBW-Ls 2000, Beil.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 3244/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung der überbaubaren

    Es bestehen auch keine Bedenken, die "Teilungültigkeit" des Bebauungsplans um die Fehlerfolgenregelung des § 215 a Abs. 1 i.V.m. § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO zu ergänzen (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 5.10.1999 - 5 S 2624/96).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 2580/99

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: fehlende Festsetzung von Baugrenzen für ein

    Es bestehen auch keine Bedenken, die "Teilungültigkeit" des Bebauungsplans um die Fehlerfolgenregelung des § 215a Abs. 1 in Verb. mit § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO zu ergänzen (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., NK-Beschluß vom 5.10.1999 - 5 S 2624/96).
  • BVerwG, 25.10.2001 - 4 BN 2.01

    Normenkontrollverfahren gegen einen den Loschwitzer Elbhang in Dresden

    Dies versteht sich von selbst und bedarf jedenfalls keiner Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 25. Mai 2000 - BVerwG 4 BN 17.00 - NVwZ 2000, 1053 = Buchholz 406.11 § 215 a BauGB Nr. 6 sowie VGH Mannheim, Normenkontrollbeschluss vom 5. Oktober 1999, BRS 62 Nr. 55).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 4 BN 6.01

    Normenkontrollverfahren gegen einen den Loschwitzer Elbhang in Dresden

    Dies versteht sich von selbst und bedarf jedenfalls keiner Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 25. Mai 2000 - BVerwG 4 BN 17.00 - NVwZ 2000, 1053 = Buchholz 406.11 § 215 a BauGB Nr. 6 sowie VGH Mannheim, Normenkontrollbeschluss vom 5. Oktober 1999, BRS 62 Nr. 55).
  • BVerwG, 05.11.2001 - 4 BN 7.01

    Normenkontrollverfahren gegen einen den Loschwitzer Elbhang in Dresden

    Dies versteht sich von selbst und bedarf jedenfalls keiner Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. auch den Beschluss des Senats vom 25. Mai 2000 - BVerwG 4 BN 17.00 - NVwZ 2000, 1053 = Buchholz 406.11 § 215 a BauGB Nr. 6 sowie VGH Mannheim, Normenkontrollbeschluss vom 5. Oktober 1999, BRS 62 Nr. 55).
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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 1921/99   

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https://dejure.org/1999,9482
VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 1921/99 (https://dejure.org/1999,9482)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01.10.1999 - 5 S 1921/99 (https://dejure.org/1999,9482)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 01. Oktober 1999 - 5 S 1921/99 (https://dejure.org/1999,9482)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Faktischer Straßenbau - Rechtsschutz

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 470
  • VBlBW 2000, 110
  • NuR 2000, 331
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.04.1996 - 11 A 86.95

    Naturschutz: Keine Zulassung einer Verbandsklage gegen eine

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 1921/99
    Im übrigen führte auch beim faktischen Straßenbau ohne förmliche Planfeststellung eine unzureichende Berücksichtigung von Immissionsschutzbelangen der Antragstellerin allenfalls zu einem Anspruch auf entsprechende Schutzanlagen, nicht aber zu einem - bereits im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO zuzuerkennenden - Anspruch auf Beseitigung der Straße, wie dem bei Vorhandensein eines Planfeststellungsbeschlusses grundsätzlich auch nur ein Planergänzungsanspruch und kein Planaufhebungsanspruch entspräche (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 18.04.1996 - 11 A 86.95 -, DVBl. 1996, 921 = UPR 1996, 350).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1981 - 5 S 405/81

    Planfeststellung; Bau von Straßen ohne förmliche Planung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 1921/99
    Dahinstehen kann auch, ob allein wegen des Fehlens einer förmlichen Planungsentscheidung - sei es in Form eines Bebauungsplans oder in Form eines Planfeststellungsbeschlusses - keine ausreichende Rechtsgrundlage vorhanden ist, die den Bau und den Betrieb der Straße gegenüber der Antragstellerin rechtfertigte, wie diese unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 (BVerwGE 94, 100) - meint, oder ob nicht die Regelung des § 37 Abs. 1 Satz 2 StrG über die Möglichkeit des Baus einer Gemeindestraße ohne förmliche Planung wegen der bestehenden selben materiell-rechtlichen Bindungen wie bei einem förmlichen Planfeststellungsbeschluß (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 03.04.1981 - 5 S 405/81 -, Die Gemeinde 1981, 856) die vermißte Rechtsgrundlage abgibt.
  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 1921/99
    Dahinstehen kann auch, ob allein wegen des Fehlens einer förmlichen Planungsentscheidung - sei es in Form eines Bebauungsplans oder in Form eines Planfeststellungsbeschlusses - keine ausreichende Rechtsgrundlage vorhanden ist, die den Bau und den Betrieb der Straße gegenüber der Antragstellerin rechtfertigte, wie diese unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 (BVerwGE 94, 100) - meint, oder ob nicht die Regelung des § 37 Abs. 1 Satz 2 StrG über die Möglichkeit des Baus einer Gemeindestraße ohne förmliche Planung wegen der bestehenden selben materiell-rechtlichen Bindungen wie bei einem förmlichen Planfeststellungsbeschluß (vgl. hierzu Senatsbeschl. v. 03.04.1981 - 5 S 405/81 -, Die Gemeinde 1981, 856) die vermißte Rechtsgrundlage abgibt.
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 1.95

    Fernstraßenrecht: Kausalität von Rechtsfehlern des Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 1921/99
    Für das Straßenbauvorhaben wird kein Grundeigentum der Antragstellerin in Anspruch genommen, was nur auf der Basis eines Planfeststellungsbeschlusses oder einer Plangenehmigung möglich wäre und im Hinblick auf die enteignungsrechtliche Vorwirkung dieser Planungsentscheidungen (§ 40 Satz 1 StrG) die Möglichkeit eröffnete, auch einen Verstoß gegen naturschutzrechtliche Vorschriften zu rügen, falls dieser kausal für die Eigentumsinanspruchnahme ist (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 31.03.1996 - 4 C 1.95 -, DVBl. 1996, 915 = UPR 1996, 343).
  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 1921/99
    Dies gilt ausnahmsweise nur dann nicht, wenn die begehrte Regelung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings notwendig ist, d.h. wenn die sonst zu erwartenden Nachteile für die Antragstellerin unzumutbar wären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.01.1999 - 11 VR 8.98 -, NVwZ 1999, 650).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1995 - 5 S 545/95

    Straßenrechtlicher Planfeststellungsbeschluß: Überprüfung des Schutzes vor

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 1921/99
    Daß es insoweit zu einer Lärmbelastung, welche die Grenzwerte des § 2 Abs. 1 der 16. BImSchV für ein reines oder allgemeines Wohngebiet übersteigt, bzw. zu einer unzumutbaren Abgasbelastung (vgl. zum diesbezüglichen Maßstab bei einer Planfeststellung Senatsurteil v. 15.12.1995 - 5 S 545/95) kommen wird, ist jedoch nicht dargetan und wegen der Geringfügigkeit des künftigen Verkehrsaufkommens auf dem Straßenverbindungsstück trotz des Befahrens auch mit Linienbussen der SBG und trotz der Steilheit der Trasse nicht zu erwarten.
  • VG Karlsruhe, 30.01.2002 - 4 K 333/01

    Anliegerschutz gegen faktischen Straßenbau aufgrund informeller Planung

    Die Geltendmachung eines (vorbeugenden) Unterlassungsanspruchs gegen die Verwirklichung einer von dem Träger der Straßenbaulast durchgeführten nicht förmlichen Planung einer bloßen Straßenbaumaßnahme könne - so die Kammer - nur dann zum Erfolg führen, wenn gerade infolge der beanstandeten Maßnahme eine eigene Rechtsbetroffenheit in der Person der Kläger hervorgerufen werde (unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 26.08.1993, BVerwGE 94, 100, Urt. v. 29.05.1981, NJW 1981, 2769; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.10.1999, NVwZ-RR 2000, 470; Sauter, NVwZ 1995, 119 ff.; Nagel, Straßengesetz für Bad.-Württ., 3. Aufl., § 38 Rdnr. 37).

    Dass neben den angesprochenen förmlichen Planungsinstrumenten auch die Möglichkeit besteht, Gemeinde- und Kreisstraßen - soweit sie nicht nur völlig unwesentliche Beeinträchtigungen hervorrufen und deshalb auch das Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, die dem Vorbehalt des Gesetzes genügt, nicht besteht - aufgrund einer nichtförmlichen Planung durch den Straßenbaulastträger zu bauen oder zu verändern (zuletzt offen gelassen: VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 04.10.2001 - 5 S 1810/01 - und Beschl. v. 01.10.1999, NVwZ-RR 2000, 470), kann die Kammer mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht erkennen.

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 04.10.2001 - 5 S 1810/01 - ausdrücklich offen gelassen, ob der Auffassung der Kammer in jeder Hinsicht zu folgen ist, insbesondere "ob und inwieweit die Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.08.1993 - 4 C 24.91 - (a.a.O.), das den Fall einer vollzogenen rechtswidrigen förmlichen Straßenplanung betrifft, oder ob andere rechtliche Gesichtspunkte Anlass geben könnten, die ständige Rechtsprechung des Senats in den Fällen nicht-förmlicher Straßenplanung (vgl. Beschl. v. 03.04.1981 - 5 S 405/81 - BWGZ 1981, 856; Urt. v. 07.07.1994 - 5 S 679/94 - VBlBW 1995, 106; Beschl. v. 01.10.1999 - 5 S 1921/99 - VBlBW 2000, 110; ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.11.2000 - 8 S 2194/00 - siehe auch BVerwG, Urt. v. 22.02.1980 - IV C 24.77 - DVBl. 1980, 996; Beschl. v. 26.06.2000 - 11 VR 8.00 - NVwZ 2001, 89) zu überdenken.".

  • VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01

    Unterlassungsanspruch mittelbar betroffener Straßenanlieger

    Das Gericht wäre daneben auch wegen des im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gem. § 123 Abs. 1 VwGO grundsätzlich geltenden Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.10.1999, NVwZ-RR 2000, 470; s. auch Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., Rdnr. 13 ff. zu § 123) daran gehindert, die von den Antragstellern erstrebte vorläufige Regelung zur Unterlassung der Ausschreibung der Brückenbauarbeiten und des Baus des Brückenbauwerks als solchem zu erlassen.

    Das Gericht hat nach dem Inhalt der beigezogenen Akten keinen Anlass, diese Darstellung in Frage zu stellen (vgl. zur Möglichkeit einer informellen Straßenplanung sowie zu der weitergehenden Frage,  welche rechtlichen Anforderungen an eine derartige Planung zu stellen sind: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.10.1999, a.a.O., Urt. v. 07.07.1994, NVwZ-RR 1995, 185, Beschl. v. 03.04.1981, BWGZ 1981, 856; OVG Lüneburg, Urt. v. 02.06.1993, UPR 1994, 107, Urt. v. 18.03.1982, UPR 1982, 307; Hess. VGH, Beschl. v. 23.11.1987, NVwZ 1989, 171; OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidungen v. 15.09.1994 u. 29.08.1994, nachgewiesen bei Juris; s.a. Sauthoff, Planerische Abwägungen im System straßen- und wegerechtlicher Entscheidungen, NVwZ 1995, 119 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; ders. Die Entwicklung des Straßenrechts seit 1993, NVwZ 1998, 239; Lorenz, Landesstraßengesetz für Baden-Württemberg, § 37 RN 9; Wahl/Dreier, Entwicklung des Fachplanungsrechts, NVwZ 1999, 606; Nagel, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 37 RN 77).

    Die Geltendmachung eines (vorbeugenden) Unterlassungsanspruchs gegen die Verwirklichung einer von dem Träger der Straßenbaulast durchgeführten nicht förmlichen Planung - wie ihn die Antragsteller mit der von ihnen erhobenen Unterlassungsklage im Verfahren 4 K 333/01 verfolgen und welchen sie durch den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu sichern suchen - kann indes nur dann zum Erfolg führen, wenn gerade infolge der beanstandeten Maßnahme eine eigene Rechtsbetroffenheit in der Person des Anspruchstellers hervorgerufen werden würde (s. dazu BVerwG, Urt. v. 26.08.1993, a.a.O., Urt. v. 29.5.1981, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, B. v. 1.10.1999, a.a.O.; Sauthoff, NVwZ 1995, 119 ff.; Nagel, a.a.O., § 38 RN 37).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 5 S 1399/02

    Verhinderung einer nicht-förmlichen Straßenplanung; Lückenschluss zwischen zwei

    Im Beschluss vom 01.10.1999 - 5 S 1921/99 - (NVwZ-RR 2000, 470 = VBlBW 2000, 110) hat der Senat - wenn auch bei der Frage nach einer Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO - die nach der Herstellung des Straßenverbindungsstücks befürchtete Immissionsbelastung ebenfalls als möglichen Nachteil der faktischen Straßenbaumaßnahme angesehen und ihre Relevanz für das dortige Unterlassungsbegehren geprüft.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.07.2003 - 5 S 1399/02

    Straßenplanung: Alternativenprüfung; Lärmschutz; nicht-förmliche Straßenplanung

    Im Beschluss vom 01.10.1999 - 5 S 1921/99 - (NVwZ-RR 2000, 470 = VBlBW 2000, 110) hat der Senat - wenn auch bei der Frage nach einer Ausnahme vom Verbot der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO - die nach der Herstellung des Straßenverbindungsstücks befürchtete Immissionsbelastung ebenfalls als möglichen Nachteil der faktischen Straßenbaumaßnahme angesehen und ihre Relevanz für das dortige Unterlassungsbegehren geprüft.
  • VG Saarlouis, 20.04.2016 - 5 L 176/16

    Einstweilige Einstellung von Bauarbeiten; Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag zur

    Selbst wenn man unterstelle, dass der Bau der Erschließungsstraße wegen Unwirksamkeit des Bebauungsplans ohne förmliche Planung erfolge, begründe das keinen Anspruch auf Beseitigung der Straße.(VGH Mannheim, Beschluss vom 01.10.1999 - 5 S 1921/99 - NVwZ-RR 2000, 470).
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