Weitere Entscheidung unten: OVG Niedersachsen, 12.04.1999

Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 3887/99   

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https://dejure.org/2000,13794
OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 3887/99 (https://dejure.org/2000,13794)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10.02.2000 - 3 K 3887/99 (https://dejure.org/2000,13794)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 3 K 3887/99 (https://dejure.org/2000,13794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Normenkontrollverfahren: räumlicher Geltungsbereich einer Landschaftsschutzgebietsverordnung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 30 Abs 5 S 5 NatSchG ND
    Geltungsbereich; Landschaftsschutzgebiet; Landschaftsschutzgebietsverordnung; Normenkontrollantrag; Normenkontrolle; Normenkontrollverfahren; räumlicher Geltungsbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 233
  • NuR 2000, 587
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 09.12.1999 - 3 K 2046/99

    Landschaftsschutzverordnung; Beschreibung des; Beschreibung; Geltungsbereich;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 3887/99
    Denn das Erfordernis der textlichen "Grobbeschreibung" ist nur dann erfüllt, wenn die Gebietsgrenzen im Verordnungstext selbst grob beschrieben werden und diese Gebietsbeschreibung auch ohne Zurhilfenahme von Karten aus sich heraus verständlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9.12.1999 - 3 K 2046/99 - und 6.12.1990 - 3 K 21/89 - NVwZ 1991 S. 1012; vgl. auch Louis, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, § 30 RdNr. 7).

    Daher entspricht es § 30 Abs. 5 Satz 5 NNatSchG nicht, wenn zur groben Beschreibung des unter Schutz gestellten Gebiets lediglich auf eine im Verkündungsblatt abgedruckte Übersichtskarte verwiesen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9.12.1999, aaO., und 12.11.1999 - 3 L 400/97 -) oder anstelle einer textlichen Grobbeschreibung eine Übersichtskarte bekannt gemacht wird.

  • OVG Niedersachsen, 12.11.1999 - 3 L 400/97

    Wirksamkeit einer Verordnung; Verkündung;; Beschreibung; Geltungsbereich; Karten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 3887/99
    Daher entspricht es § 30 Abs. 5 Satz 5 NNatSchG nicht, wenn zur groben Beschreibung des unter Schutz gestellten Gebiets lediglich auf eine im Verkündungsblatt abgedruckte Übersichtskarte verwiesen (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9.12.1999, aaO., und 12.11.1999 - 3 L 400/97 -) oder anstelle einer textlichen Grobbeschreibung eine Übersichtskarte bekannt gemacht wird.

    Bei einer Übersichtskarte handelt es sich gleichwohl um ein aliud zur groben Beschreibung der Örtlichkeiten im Verordnungstext, die der Gesetzgeber ausdrücklich vorgeschrieben und ausweislich der Gesetzesmaterialien (vgl. LT-Drs. 9/2275, S. 26; 9/2300, S. 10 f) gewollt hat (Beschlüsse des Senats vom 9.12.1999 und 12.11.1999, aaO.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 06.12.1990 - 3 K 21/89

    Baumschutzsatzung; Geltungsbereich; Bebauungsplan; Im Zusammenhang bebaute

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.02.2000 - 3 K 3887/99
    Denn das Erfordernis der textlichen "Grobbeschreibung" ist nur dann erfüllt, wenn die Gebietsgrenzen im Verordnungstext selbst grob beschrieben werden und diese Gebietsbeschreibung auch ohne Zurhilfenahme von Karten aus sich heraus verständlich ist (vgl. Beschlüsse des Senats vom 9.12.1999 - 3 K 2046/99 - und 6.12.1990 - 3 K 21/89 - NVwZ 1991 S. 1012; vgl. auch Louis, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, § 30 RdNr. 7).
  • OVG Niedersachsen, 19.07.2017 - 4 KN 29/15

    Anlaufstelle; Auslegung; Bekanntmachung; Beschlussfassung; Erholung;

    Denn das Erfordernis einer textlichen Grobbeschreibung ist nur dann erfüllt, wenn die Gebietsgrenzen im Verordnungstext selbst grob beschrieben und diese Gebietsbeschreibung auch ohne Zuhilfenahme von Karten aus sich heraus verständlich ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.2.2000 - 3 K 3887/99 - u. Beschl. v. 6.12.1990 - 3 K 21/89 -).
  • OVG Niedersachsen, 24.08.2001 - 8 KN 41/01

    Bauliche Anlage; Bauverbot; Bekanntmachung; Bekanntmachungsfehler; Heilung;

    Denn das Erfordernis der textlichen "Grobbeschreibung" ist nur dann erfüllt, wenn die Gebietsgrenzen im Verordnungstext selbst grob beschrieben werden und diese Gebietsbeschreibung auch ohne Zuhilfenahme von Karten aus sich heraus verständlich ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 10.2.2000 - 3 K 3887/99 - NVwZ-RR 2001 S. 233, v. 9.12.1999 - 3 K 2046/99 -, v. 12.11.1999 - 3 L 400/97 - u. v. 6.12.1990 - 3 K 21/89 - NVwZ 1991 S. 1012; Louis, Niedersächsisches Naturschutzgesetz, Kommentar, § 30 Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 02.07.2003 - 8 KN 2523/01

    Gestaltungsermessen des Verordnungsgebers; Verordnung über

    Durch Beschluss vom 10. Februar 2000 (3 K 3887/99) stellte der 3. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts fest, dass die Verordnung nichtig ist, soweit sie sich auf das Grundstück der Antragstellerin erstreckt.
  • OVG Niedersachsen, 15.09.2005 - 8 KN 72/02

    Rechtmäßigkeit einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Erhaltung der

    Wurde hingegen zur groben Beschreibung des unter Landschaftsschutz gestellten Gebiets lediglich auf eine im Verkündungsblatt abgedruckte Übersichtskarte verwiesen oder anstelle einer textlichen Beschreibung eine Übersichtskarte bekannt gemacht, so reichte dies nicht hin, sondern stellte einen Verstoß gegen § 30 Abs. 5 Satz 5 NNatG a.F. mit der Folge einer fehlerhaften Bekanntmachung und damit der Unwirksamkeit einer entsprechenden Landschaftsschutzgebietsverordnung dar (vgl. Beschl. des Nds. OVG vom 10.2.2000 - 3 K 3887/99 -, Nds. VBl 2000, 151 = NuR 2000, 587).
  • OVG Niedersachsen, 29.09.2020 - 4 KN 308/19

    Amtsblatt; Bekanntmachung; Bestimmtheit; Geltungsbereich; Grobbeschreibung,

    Das Erfordernis einer textlichen Grobbeschreibung ist nur dann erfüllt, wenn die Gebietsgrenzen im Verordnungstext selbst grob beschrieben und diese Gebietsbeschreibung auch ohne Zuhilfenahme von Karten aus sich heraus verständlich ist (Senatsurt. v. 19.7.2017 - 4 KN 29/15 - Nds. OVG, Beschl. v. 10.2.2000 - 3 K 3887/99 - u. Beschl. v. 6.12.1990 - 3 K 21/89 -).
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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.04.1999 - 7 M 577/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,17799
OVG Niedersachsen, 12.04.1999 - 7 M 577/99 (https://dejure.org/1999,17799)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.04.1999 - 7 M 577/99 (https://dejure.org/1999,17799)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. April 1999 - 7 M 577/99 (https://dejure.org/1999,17799)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 209
  • DÖV 1999, 922
  • NuR 2000, 587
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.10.1985 - 2 C 25.82

    Revision - Vertretungsbefugnis - Beiladung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.1999 - 7 M 577/99
    Es hat vielmehr eo ipso die Unwirksamkeit der Beiladung zur Folge (so ausdrücklich für Bundesbehörden in Prozessen gegen die Bundesrepublik Deutschland BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165, Ls. 1 u. S. 167 f.; Urt. v. 25.8. 1988 - 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127).

    Die Rechtmäßigkeit des von diesem Amt vorliegend verweigerten Einvernehmens wird im Streitverfahren um die Zulassungsentscheidung mit geprüft (BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985, a. a. O., S. 168).

    gegenüber (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985, a. a. O.).

    dar, für welche das Amt in Prozeßstandschaft handelte (BVerwG. Beschl. v. 17.10.1985, a. a. O., S. 168; Urt. v. 25.8. 1988, a. a. O., S. 128).

    Darin liegt die Genehmigung der Prozeßführung des Umweltbundesamts, die auch rechtzeitig erfolgte, weil ein das Rechtsmittel als unzulässig verwerfender Beschluß noch nicht ergangen war (vgl. für eine vollmachtlos eingelegte Berufung GmS-OGB, Beschl. v. 17.4. 1984 - 2/83 - BVerwGE 69. Anh. S. 380; i. ü. BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985, a. a. O.. S. 169).

  • BVerwG, 25.08.1988 - 2 C 62.85

    Studiendirektorstelle - Art. 33 Abs. 2 GG, rechtswidrige Beamtenernennung ist

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.04.1999 - 7 M 577/99
    Es hat vielmehr eo ipso die Unwirksamkeit der Beiladung zur Folge (so ausdrücklich für Bundesbehörden in Prozessen gegen die Bundesrepublik Deutschland BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 2 C 25.82 - BVerwGE 72, 165, Ls. 1 u. S. 167 f.; Urt. v. 25.8. 1988 - 2 C 62.85 - BVerwGE 80, 127).

    dar, für welche das Amt in Prozeßstandschaft handelte (BVerwG. Beschl. v. 17.10.1985, a. a. O., S. 168; Urt. v. 25.8. 1988, a. a. O., S. 128).

  • VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 11/19

    Anwendungsbestimmungen; Biodiversität; Pflanzenschutzmittel

    Die Rechtmäßigkeit des vom UBA an die Festsetzung der Anwendungsbedingungen zum Schutz der Biodiversität geknüpften Einvernehmens wird vielmehr im Streitverfahren um die Zulassungsentscheidung mitgeprüft (Nds. OVG, Beschl. v. 12.4.1999 - 7 M 577/99 -, NVwZ 2000, 209 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 2 C 25/82 -, BVerwGE 72, 165 = DVBl. 1986, 152).
  • VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16

    Beschränkung von BBCH-Stadien; Erteilung einer pflanzenschutzrechtlichen

    Denn die Rechtmäßigkeit des vom Umweltbundesamt verweigerten Einvernehmens wird im Streitverfahren um die Zulassungsentscheidung mit geprüft (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.04.1999 - 7 M 577/99 - juris, Rn. 7 m. w. N.).
  • VG Braunschweig, 30.11.2016 - 9 A 28/16

    Gegenseitige Anerkennung; Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutzrecht; zonale

    Denn die Rechtmäßigkeit des vom Umweltbundesamt verweigerten Einvernehmens wird im Streitverfahren um die Zulassungsentscheidung mitgeprüft (Nds. OVG, Beschl. v. 12.4.1999 - 7 M 577/99 -, NVwZ 2000, 209 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 2 C 25/82 -, BVerwGE 72, 165 = DVBl. 1986, 152).
  • VG Braunschweig, 30.11.2016 - 9 A 27/16

    Gegenseitige Anerkennung; Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutzrecht; zonale

    Denn die Rechtmäßigkeit des vom Umweltbundesamt verweigerten Einvernehmens wird im Streitverfahren um die Zulassungsentscheidung mitgeprüft (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. v. 12.04.1999 - 7 M 577/99 - juris, Rn. 7).
  • VG Braunschweig, 04.09.2019 - 9 A 18/19

    Anwendungsbestimmungen; Biodiversität; Pflanzenschutzmittel

    Die Rechtmäßigkeit des vom UBA an die Festsetzung der Anwendungsbedingungen zum Schutz der Biodiversität geknüpften Einvernehmens wird vielmehr im Streitverfahren um die Zulassungsentscheidung mitgeprüft (Nds. OVG, Beschl. v. 12.4.1999 - 7 M 577/99 -, NVwZ 2000, 209 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 2 C 25/82 -, BVerwGE 72, 165 = DVBl. 1986, 152).
  • VG Braunschweig, 17.03.2022 - 1 A 36/21

    Anwendungsbestimmung; Aquatische Risikobewertung; Nichtzielpflanzen;

    Das erkennende Gericht prüft die Rechtmäßigkeit des vom UBA an die Festsetzung der Anwendungsbestimmung NT(neu-Ackerbegleitflora) geknüpften Einvernehmens im Streitverfahren um die Zulassungsentscheidung aber mit (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.4.1999 - 7 M 577/99 -, juris Rn. 7 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 2 C 25/82 -, juris; VG Braunschweig, Urt. v. 29.9.2021 - 1 A 130/21 -, juris Rn. 66), sodass der gerichtlichen Entscheidung das fehlende Einvernehmen des UBA nicht entgegenstehen würde.
  • VG Braunschweig, 29.09.2021 - 1 A 130/21

    Anwendungsbestimmung; Nichtzielpflanzen; Pflanzenschutzmittel

    Die Rechtmäßigkeit des vom UBA an die Festsetzung der Anwendungsbestimmung NT(neu-Ackerbegleitflora) geknüpften Einvernehmens ist im Streitverfahren um die Zulassungsentscheidung mit zu prüfen (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.4.1999 - 7 M 577/99 -, NVwZ 2000, 209, unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 17.10.1985 - 2 C 25/82 -, BVerwGE 72, 165 = DVBl. 1986, 152).
  • VG Braunschweig, 01.03.2000 - 6 B 131/00

    Fachwissenschaftlicher Meinungsstreit; Pflanzenschutzmittel; Streitwert

    Auf ein hiergegen gerichtetes Rechtsmittel der Antragsgegnerin wurde mit Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts Lüneburg vom 12. April 1999 (7 M 577/99) wegen der besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig zugelassen.
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