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   EuGH, 07.12.2000 - C-374/98   

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https://dejure.org/2000,272
EuGH, 07.12.2000 - C-374/98 (https://dejure.org/2000,272)
EuGH, Entscheidung vom 07.12.2000 - C-374/98 (https://dejure.org/2000,272)
EuGH, Entscheidung vom 07. Dezember 2000 - C-374/98 (https://dejure.org/2000,272)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Richtlinie 79/409 des Rates, Artikel 4
    1 Umwelt - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Richtlinie 79/409 - Erklärung zu besonderen Schutzgebieten - Verpflichtung der Mitgliedstaaten - Prüfung - Umfang

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Erhaltung der wild lebenden Vogelarten; Besondere Schutzgebiete (Basses Corbieres)

  • Judicialis

    Richtlinie 79/409/EWG; ; Richtlinie 92/43/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien 79/409/EWG und 92/43/EWG - Erhaltung der wild lebenden Vogelarten - Besondere Schutzgebiete

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Artenschutz - Vögel

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Unterbliebene Einstufung des Gebietes "Basses Corbières" als besondere Schutzzone für bestimmte Vogelarten (Artikel 4 Absätze 1 und 2 der Richtlinie 79/409/EWG des Rates über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten) - ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 549
  • DVBl 2001, 359
  • NuR 2001, 210
 
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Wird zitiert von ... (109)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 18.03.1999 - C-166/97

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-374/98
    Erstens kann sich ein Mitgliedstaat nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in einer Richtlinie festgelegten Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteil vom 18. März 1999 in der Rechtssache C-166/97, Kommission/Frankreich, Slg. 1999, I-1719, Randnr. 13).

    Zweitens ist nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mitGründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand (vgl. u. a. Urteil Kommission/Frankreich, Randnr. 18).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-44/95

    Regina / Secretary of State for the Environment, ex parte Royal Society for the

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-374/98
    Eine derartige Situation gefährdete möglicherweise die Verwirklichung des Zieles des besonderen Schutzes der wild lebenden Vogelfauna, das mit Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie nach dessen Auslegung durch den Gerichtshof (vgl. u. a. Urteil vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-44/95, Royal Society for the Protection of Birds, Slg. 1996, I-3805, Randnrn.
  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-374/98
    So bedeutet der Umstand, dass die Schutzregelung des Artikels 4 Absatz 4 Satz 1 der Vogelschutzrichtlinie nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (vgl. u. a. Urteil vom 2. August 1993 in der Rechtssache C-355/90, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-4221, Randnr. 22) für Gebiete gilt, die nicht zu besonderen Schutzgebieten erklärt wurden, obwohl dies erforderlich gewesen wäre, für sich allein nicht, dass die Schutzregelung des Artikels 6 Absätze 2 bis 4 der Habitatrichtlinie für die betreffenden Gebiete an die Stelle der erstgenannten Regelung tritt.
  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 07.12.2000 - C-374/98
    Insoweit hat der Gerichtshof die Auffassung vertreten, dass dieses Verzeichnis, obwohl es für die betreffenden Mitgliedstaaten rechtlich nicht verbindlich ist, wissenschaftliche Beweismittel für die Beurteilung der Frage enthält, ob ein Mitgliedstaat seiner Verpflichtung nachgekommen ist, diejenigen Gebiete zu besonderen Schutzgebieten zu erklären, die zahlen- und flächenmäßig für die Erhaltung der geschützten Arten am geeignetsten sind (vgl. Urteil vom 19. Mai 1998 in der Rechtssache C-3/96, Kommission/Niederlande, Slg. 1998, I-3031, Randnrn.
  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    3. Start- und Landebahn des Flughafens München

    Ist, wie dies mit Blick auf die Regelungen der bayerischen Vogelschutzverordnung hinsichtlich des Vogelschutzgebiets "Nördliches Erdinger Moos" der Fall ist, ein Europäisches Vogelschutzgebiet einerseits räumlich eindeutig bestimmt (hier nach § 2 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 VoGEV) und sind andererseits die Erhaltungszielarten im Rahmen einer endgültigen rechtsverbindlichen Entscheidung mit Außenwirkung benannt (hier nach § 3 Abs. 1 i.V.m. Anlage 1 Spalte 6 VoGEV), findet gemäß Art. 7 FFH-RL ein Wechsel des Schutzregimes von Art. 4 Abs. 4 der Vogelschutz-Richtlinie zu Art. 6 Abs. 2 der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie statt (vgl. BVerwG, U.v. 8.1.2014 - 9 A 4/13 - juris Rn. 40; B.v. 14.4.2011 - 4 B 77/09 - juris Rn. 60f. m.w.N.; B.v. 3.6.2010 - 4 B 54/09 - NVwZ 2010, 1289 Rn. 12; U.v. 1.4.2004 - 4 C 2/03 - BVerwGE 120, 276/284f.; vgl. auch EuGH, U.v. 27.2.2003 - C 415/01 - Slg. 2003, I-02081 Rn. 26; U.v. 7.12.2000 - C-374/98 - Slg. 2000, I-10799 Rn. 52ff.).
  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 7. Dezember 2000 - C-374/98 [ECLI:EU:C:2000:670], Basses Corbières -, die ausdrücklich den Gedanken formuliert, dass ein Staat, der gegen seine Meldepflichten verstoßen hat, aus der Missachtung seiner gemeinschaftlichen Pflichten keinen Vorteil ziehen soll, ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Kommission es damals als gerechtfertigt ansah, Gebiete, die eigentlich als Vogelschutzgebiete hätten gemeldet werden müssen, nur den Anforderungen des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu unterwerfen.
  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Kommt ein Mitgliedstaat seiner Verpflichtung zur Ausweisung von Vogelschutzgebieten nicht nach, erfahren solche Gebiete als sog. faktische Vogelschutzgebiete bis zu ihrer ordnungsgemäßen Unterschutzstellung den strengen Schutz des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der V-RL (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 - Slg. 2000, I-10799 Rn. 47).

    Sobald ein Vogelschutzgebiet zu einem besonderen Schutzgebiet erklärt wird, treten gemäß Art. 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. 206 vom 22. Juli 1992, 7) - FFH-RL - die Verpflichtungen nach Art. 6 der FFH-RL an die Stelle der Pflichten aus Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der V-RL (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 - Rs. C-374/98 - Slg. 2000, I-10799 Rn. 44).

    Diese Dualität der anwendbaren Regelungen sieht der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 7. Dezember 2000 a.a.O. Rn. 50 ff.) als gerechtfertigt an, weil ein Mitgliedstaat aus der Missachtung seiner unionsrechtlichen Pflichten keinen Vorteil ziehen soll.

    Darüber hinaus schafft das strenge Schutzregime nach Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der V-RL für faktische Vogelschutzgebiete auch einen Anreiz für die Mitgliedstaaten, besondere Schutzgebiete auszuweisen, weil sie sich dadurch die Möglichkeit eröffnen, sich eines Verfahrens zu bedienen, das es ihnen erlaubt, auch aus Gründen sozialer oder wirtschaftlicher Art einen Plan oder ein Vorhaben zu beschließen, der oder das ein besonderes Schutzgebiet beeinträchtigt (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2000 a.a.O. Rn. 56).

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