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   VG Dessau, 13.12.2000 - 1 A 467/99 DE   

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VG Dessau, 13.12.2000 - 1 A 467/99 DE (https://dejure.org/2000,25912)
VG Dessau, Entscheidung vom 13.12.2000 - 1 A 467/99 DE (https://dejure.org/2000,25912)
VG Dessau, Entscheidung vom 13. Dezember 2000 - 1 A 467/99 DE (https://dejure.org/2000,25912)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • naturschutzrecht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Windkraft und "Verunstaltung" des Landschaftsbilds

Papierfundstellen

  • NuR 2001, 712
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.11.2003 - 8 A 10814/03

    Keine Windkraftanlagen neben Segelflugplatz

    Daraus folgt: Obwohl der Beigeladene zu 3) als Träger der Landesluftfahrtbehörde zu der Anfrage des Beklagten innerhalb von zwei Monaten ablehnend Stellung genommen hat, bietet das Luftverkehrsgesetz als solches keine Handhabe, die Bauvoranfrage negativ zu bescheiden (s. dazu auch: VG Dessau, Urteil vom 13. Dezember 2000, NuR 2001, 712 [713 f.]).
  • VG Gießen, 16.04.2002 - 8 G 493/02

    Windenergiepark; Lärmimmissionen; optisch bedrängende Wirkung

    Die Entfernungen der übrigen Anlagen sind noch größer, nämlich 720 m bis 1200 m. Berücksichtigt man bei der Prüfung erheblicher Beeinträchtigungen die gesetzgeberische Wertung des § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB, wonach solche Anlagen im Außenbereich grundsätzlich privilegiert und damit bevorrechtigt zulässig sind (vgl. VGH Bad.-Württ., VBlBW 2000, 395, 397; OVG Meckl.-Vorp., NVwZ 1999, 1238, 1239 l.Sp.; VG Dessau, NuR 2001, 712; VG Gießen, B. v. 20.03.2001 - 1 G 262/01 -, Juris) und beachtet man, dass im vorliegenden Fall der entsprechende Flächennutzungsplan ausdrücklich das betroffene Gebiet als Vorrangbereich für Windkraftanlagen vorsieht - womit grundsätzlich eine positive Standortzuweisung für solche Anlagen im Sinne von § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB getroffen wurde (vgl. OVG Nds., NuR 1999, 289) -, haben die Antragsteller bei einer entsprechenden Abwägung der gegenseitigen Interessen die Windkraftanlagen auch unter optischen Gesichtspunkten grundsätzlich als zumutbar hinzunehmen, zumal ein Schlagschatten und ein so genannter Discoeffekt (Lichtreflexion durch Rotorflügel) wegen der Entfernungen der Anlagen ebenfalls nicht zu erwarten sind.
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