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   OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01   

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https://dejure.org/2002,5934
OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01 (https://dejure.org/2002,5934)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06.03.2002 - 8 C 11470/01 (https://dejure.org/2002,5934)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 06. März 2002 - 8 C 11470/01 (https://dejure.org/2002,5934)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwägung von Natureingriffen im Bebauungsplan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • naturschutzrecht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Windkraft und naturschutzrechtliche Eingriffsregelung

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1205
  • NuR 2002, 422
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (19)

  • VG Gießen, 20.03.2001 - 1 G 262/01

    Nachbarklage gegen Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01
    Der von Windenergieanlagen ausgehende Schattenwurf auf vorhandene Bebauung wird in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis mangels förmlich normierter Grenzwerte im Sinne eines Anhaltswertes erst bei Überschreitung von 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden im Jahr für unzumutbar gehalten (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 G 262/01 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, NVwZ 1999, 1238, 1239; OVG Münster, NVwZ 1998, 980, 982; zur Verwaltungspraxis verschiedener Bundesländer s. auch Osten/Pahlke: "Schattenwurf von Windenergieanlagen", DEWI-Magazin Nr. 13, - August 1998 -, S. 10f.).
  • BVerwG, 22.03.1999 - 4 BN 27.98

    Straßenplanung durch Bebauungsplan; Folgen des Fehlens einer

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01
    Der angegriffene Bebauungsplan leidet auch nicht wegen Verstoßes gegen Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) an einem Fehler im Abwägungsvorgang (s. BVerwG, NVwZ 1999, 989).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 08.03.1999 - 3 M 85/98

    Windenergieanlagen, Lärmimmissionen, Schattenwurf, TA-Lärm, Gebot der

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01
    Der von Windenergieanlagen ausgehende Schattenwurf auf vorhandene Bebauung wird in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis mangels förmlich normierter Grenzwerte im Sinne eines Anhaltswertes erst bei Überschreitung von 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden im Jahr für unzumutbar gehalten (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 G 262/01 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, NVwZ 1999, 1238, 1239; OVG Münster, NVwZ 1998, 980, 982; zur Verwaltungspraxis verschiedener Bundesländer s. auch Osten/Pahlke: "Schattenwurf von Windenergieanlagen", DEWI-Magazin Nr. 13, - August 1998 -, S. 10f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.1998 - 7 B 956/98

    Ungenügender Nachbarschutz: zwei Windkraftanlagen stillgelegt

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01
    Der von Windenergieanlagen ausgehende Schattenwurf auf vorhandene Bebauung wird in Rechtsprechung und Verwaltungspraxis mangels förmlich normierter Grenzwerte im Sinne eines Anhaltswertes erst bei Überschreitung von 30 Minuten pro Tag und 30 Stunden im Jahr für unzumutbar gehalten (vgl. VG Gießen, Beschluss vom 20. März 2001 - 1 G 262/01 - OVG Mecklenburg-Vorpommern, NVwZ 1999, 1238, 1239; OVG Münster, NVwZ 1998, 980, 982; zur Verwaltungspraxis verschiedener Bundesländer s. auch Osten/Pahlke: "Schattenwurf von Windenergieanlagen", DEWI-Magazin Nr. 13, - August 1998 -, S. 10f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.01.2002 - 8 C 11200/01

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplanes wegen Verstoß gegen raumplanerisches

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 154 Abs. 1 VwGO; die Unwirksamerklärung des Bebauungsplanes stellt trotz des Antrages auf Nichtigerklärung kein kostenrelevantes Teilunterliegen dar (s. Senatsurteil vom 09. Januar 2002 - 8 C 11200/01.OVG -, S. 20 UA, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01
    Diese Entscheidung genügte den Anforderungen des geänderten Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 337/85/EWG, da sie sich nicht allein an einem flächenbezogenen Schwellenwert (vgl. dazu kritisch EuGH, Urteil vom 21. September 1999 - C-392/96 -, Slg. 1999, S. 1-5901), sondern auch an den durch eine umfassende ökologische Bestandsaufnahme ermittelten Umständen des Einzelfalls orientierte.
  • BVerwG, 19.07.2001 - 4 C 4.00

    Zulässigkeit von Außenbereichsvorhaben; Widerspruch zu Zielen der Raumordnung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01
    Es fehlt an einer abschließend abgewogenen Festlegung im Sinne einer "landesplanerischen Letztentscheidung" (s. BVerwG, BauR 2002, 41, 42 und die nun auch in § 3 Nr. 2 des Raumordnungsgesetzes - ROG -, vom 18. August 1997, BGBl. I S. 2081 enthaltene Legaldefinition).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2002 - 8 A 11089/01
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01
    Für diese Flächen gilt keine der Festsetzung entgegenstehende Zielaussage (vgl. Senatsurteil vom 20. Februar 2002 - 8 A 11089/01.OVG -, S. 11 UA, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 3.86

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren; Verlust der Anfechtungsbefugnis

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01
    Die zur Planverwirklichung erteilte Baugenehmigung steht dem Rechtsschutzinteresse der Antragstellerin nicht entgegen, weil sie nach Auskunft der Kreisverwaltung Trier-Saarburg (vgl. Bl. 86 RS der Gerichtsakte 8 C 11131/01.OVG) weder bestandskräftig geworden noch verwirklicht ist (s. dazu BVerwGE 78, 85).
  • OVG Niedersachsen, 30.08.1995 - 1 L 894/94

    Regionales Raumordnungsprogramm; Zulässiges Ziel der Raumordnung; Erholung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11470/01
    Ziff. 5.2.1 RROP 1985 trifft keine abschließende, allenfalls noch konkretisierungsbedürftige Aussage zur Zulässigkeit von Nutzungen in einem Vorranggebiet für Erholung; es ist - im Sinne einer Abwägungsdirektive - bei allen raumbedeutsamen Maßnahmen lediglich "darauf zu achten", dass Naturhaushalt und Landschaftsbild als natürliche Eignungsgrundlagen dieser Gebiete erhalten bleiben bzw. nach Möglichkeit verbessert werden (s. auch Niedersächsisches OVG, NVwZ 1996, 271 für "Gebiete mit besonderer Bedeutung für Erholung" ) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.02.2002 - 8 C 10990/01

    Wann müssen Ausgleichsmaßnahmen spätestens durchgeführt werden?

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

  • OVG Niedersachsen, 05.04.2001 - 1 K 2758/00

    Ausgleich; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Eingriff; Erforderlichkeit; Ersatzmaßnahme;

  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2002 - 8 C 11131/01

    Öffentliches Baurecht

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 4008/97

    Bebauungsplan; Parkhaus; Ersatzmaßnahme; Fachgutachten

  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2001 - 5 S 2869/99

    Normenkontrolle: Bebauungsplan - Straßenplanung - Trassenvariante -

  • BVerwG, 18.11.1997 - 4 BN 26.97

    Bauleitplanung - Kompensation planbedingter Eingriffe i. S. von § 8a Abs. 1

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.01.2003 - 8 C 11016/02

    Baurecht; Bebauungsplan; Abwägung; Abwägungsfehler; Ausgleich; Eingriff;

    Mit Urteil vom 06. März 2002 (8 C 11470/01.OVG; GewArch 2002, 381 = NuR 2002, 422) erklärte der Senat den Bebauungsplan wegen ungenügender Sicherung des Ausgleichs für Eingriffe in Natur und Landschaft für unwirksam.

    Dieser naturschutzrechtliche Belang ist nur dann fehlerfrei abgewogen, wenn neben der zutreffenden Ermittlung des Ausgleichsbedarfs auch die rechtliche und tatsächliche Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen spätestens im Zeitpunkt der Planverwirklichung sichergestellt ist (s. zu diesem Erfordernis das Senatsurteil vom 06. März 2002 - 8 C 11470/01.OVG -, NuR 2002, 422 m.w.N.).

    Dass der Bebauungsplan den bis zum 03. August 2001 geltenden Rechtsvorschriften über die Umweltverträglichkeitsprüfung genügt, die wegen förmlicher Verfahrenseinleitung vor dem 14. März 1999 gemäß § 245c Abs. 2 BauGB Anwendung finden, hat der Senat bereits im Urteil vom 06. März 2002 (- 8 C 11470/01.OVG -, S. 18 UA; insoweit in GewArch 2002, 381 und NuR 2002, 422 nicht abgedruckt) ausgesprochen.

    Dies hat der Senat bereits im Urteil vom 06. März 2002 (8 C 11470/01.OVG; NuR 2002, 422, 423f.) im Hinblick auf das am Ortsrand von T. gelegene Wohnhaus der Antragstellerin im Parallelverfahren 8 C 11228/02.OVG ausgeführt.

    Denn für den Geltungsbereich des hier strittigen Bebauungsplanes weist der teilfortgeschriebene Raumordnungsplan eine "weiße Fläche" aus und enthält insoweit keine verbindliche Zielaussage, an der sich die Abwägung orientiert haben könnte (s. Senatsurteil vom 06. März 2002 - 8 C 11470/01.OVG -, S. 12 UA m.w.N.).

    Soweit die Antragstellerin pauschal die unzureichende Abwägung der von den geplanten Anlagen ausgehenden Unfallgefahren durch Eiswurf, Umsturz und Bruch von Rotorblättern sowie der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes rügt, kann auf die diesbezüglichen Ausführungen im Senatsurteil vom 06. März 2002 (8 C 11470/01.OVG, aaO.) Bezug genommen werden.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.02.2011 - 8 C 10696/10

    Bebauungsplan "Gundheimer Gasse" in Bad Dürkheim-Ungstein nunmehr wirksam

    Der tatsächliche Ausgleich des Eingriffs in Natur und Landschaft ist auch sichergestellt, da die zur Kompensation vorgesehene Fläche, das Flurstück Nr. ..., nach den unbestrittenen Angaben der Antragsgegnerin im Eigentum der Stadt steht (vgl. dazu z.B. die Senatsurteile vom 6. März 2002 - 8 C 11470/01.OVG -, AS 29, 405 und juris, Rn. 25 sowie vom 17. Januar 1997 - 8 C 11088/06.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.06.2003 - 1 A 11127/02

    Baurecht, Disco-Effekt, erdrückende Wirkung, Gebot der Rücksichtnahme,

    Denn dieser geht in seinem Urteil vom 6. März 2002 - 8 C 11470/01.OVG - ebenfalls davon aus, dass die Rotorbewegung bei einer nach dem Stand der Technik üblichen Mattlackierung der Rotorblätter keine Belästigungen im Sinne eines "Disco-Effekts" hervorrufen kann.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.2007 - 8 C 11088/06

    Voraussetzungen für gemeindeeigene Ausgleichsflächen bei Aufstellung eines

    "Notwendige - aber keineswegs einzige - Voraussetzung hierfür ist, dass sich die für den Ausgleich in Anspruch zu nehmenden Flächen im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Eigentum der Gemeinde befinden oder in sonstiger Weise zumindest ein zeitlich unbefristetes Verfügungsrecht der Gemeinde über diese Flächen gesichert ist (s. Senatsurteil vom 06. März 2002 - 8 C 11470/01.OVG - BauR 2002, 1205 und ESOVGRP).
  • VG Trier, 26.11.2003 - 5 K 507/03

    Streit um Windkraftanlagen; Klage der Nachbargemeinde ohne Erfolg

    Mit Urteil vom 06. März 2002 - 8 C 11470/01 - wurde der Bebauungsplan für unwirksam erklärt, da eine hinreichende Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft nicht gesichert sei.

    Wie das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem ergangenen Normenkontrollurteil - 8 C 11470/01.OVG - ausführt, kann die Lösung dieses Problems auf das Baugenehmigungsverfahren verlagert werden, in dem dann eine abschließende Konfliktbewältigung durchzuführen ist.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.09.2005 - 8 C 10317/05

    Abwägungsfehlerfreie Sicherung des Ausgleichs von planbedingten Eingriffen in

    Notwendige - aber keineswegs einzige - Voraussetzung hierfür ist, dass sich die für den Ausgleich in Anspruch zu nehmenden Flächen im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses im Eigentum der Gemeinde befinden oder in sonstiger Weise zumindest ein zeitlich unbefristetes Verfügungsrecht der Gemeinde über diese Flächen gesichert ist (s. Senatsurteil vom 06. März 2002 - 8 C 11470/01.OVG - BauR 2002, 1205 und ESOVGRP).
  • VG Koblenz, 14.02.2005 - 7 K 2362/04

    Nachbarschutz bei genehmigter Windkraftanlage im Außenbereich

    Ansonsten wäre Ziffer 5 der Richtlinie nicht verständlich, in der es ausdrücklich heißt: "Um eine mögliche Gefährdung durch Eisabwurf zu vermeiden, sind betriebliche bzw. technische Maßnahmen oder geeignete Abstandsregelungen vorzusehen." Die Eiswurfproblematik ist ferner ein möglicher abwägungserheblicher Belang bei der Aufstellung von Bebauungsplänen, wobei die Konfliktbewältigung im Einzelfall dem Baugenehmigungsverfahren überlassen werden kann (siehe hierzu: OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06. März 2002 - 8 C 11470/01.OVG -, AS 29, 405 = BauR 2002, 1205).
  • OVG Niedersachsen, 28.09.2006 - 15 KF 8/04

    Zusammenlegung von Grundstücken im Hinblick auf eine nachhaltige Verbesserung der

    Die Nutzung einer Fläche zum Zwecke der Errichtung und des Betriebs von Windkraftanlagen und zugleich zu landwirtschaftlichen Zwecken ist nicht von vornherein konfliktträchtig und planungsrechtlich nicht schon grundsätzlich zu beanstanden (vgl. nur: OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 15. Juli 2002 - 7 A 860/01 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 6. März 2002 - 8 C 11470/01 -, BauR 2002, 1205 = BRS 65 Nr. 55).
  • VG Trier, 14.09.2005 - 5 K 1593/04

    Abwehranspruch des Betreibers einer Windfarm gegen heranrückende Bebauung.

    In seiner ersten Entscheidung vom 6. März 2002 (8 C 11470/01.OVG) kam das Normenkontrollgericht zu dem Ergebnis, dass die Maßnahmen zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß § 1 a Abs. 3 S. 3 BauGB nicht hinreichend seien.
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