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   BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01   

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BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01 (https://dejure.org/2001,850)
BVerwG, Entscheidung vom 21.09.2001 - 9 B 51.01 (https://dejure.org/2001,850)
BVerwG, Entscheidung vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 (https://dejure.org/2001,850)
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Erhöhte Verwaltungsgebühr für "Schwarzbau"-Genehmigung

Gebührenrechtliches Äquivalenzprinzip (hier: kein Verstoß angenommen);

(vgl. für Baden-Württemberg: § 8 LGebG)

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Baugenehmigungsgebühr bei "Schwarzbau"

  • Wolters Kluwer

    Schwarzbau - Schwarzbauten - Baugenehmigungsgebühr - Nachträgliche Genehmigungserteilung - Grenzen einer Gebührenregelung - Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GebG NRW § 3; ; AGT zur AVwGebO NRW Tarifstelle 2.5.3.1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schwarzbau; Baugenehmigungsgebühr; Lenkungswirkung; Gleichheitssatz; Äquivalenzprinzip

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf für die Genehmigung eines Schwarzbaus die dreifache Gebühr erhoben werden? (IBR 2002, 104)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1737 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 482
  • DVBl 2002, 492 (Ls.)
  • DÖV 2002, 626 (Ls.)
  • NuR 2002, 489
  • ZfBR 2002, 267
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 10.04.2000 - 11 B 61.99

    Wiederbeschaffungszeitwert

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    Wie der Beklagte in seiner Beschwerdeerwiderung unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306; Beschluss vom 10. April 2000 - BVerwG 11 B 61.99 - juris) zutreffend ausgeführt hat, vermag die Rüge, Landesrecht sei unter Verstoß gegen Verfassungsrecht des Bundes angewandt worden, für sich genommen noch nicht eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzuzeigen.
  • BVerwG, 30.01.1997 - 8 NB 2.96

    Subventionierte Musikschulgebühren nur für Einwohner bundesrechtlich zulässig

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    In dieser Weise überhöht ist eine Gebührenregelung aber nicht schon dann, wenn mit einem höheren Gebührensatz eine begrenzte Verhaltenssteuerung angestrebt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - DVBl 2001, 488 ; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erhebung von Gebühren im

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    Es genügt insbesondere nicht, wenn die Beschwerde die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 6. Februar 1979 - 2 BvL 5/76 - (BVerfGE 50, 217 ) aufgezeigten Grenzen einer Gebührenregelung anführt und geltend macht, die in Rede stehende Tarifstelle sei damit nicht vereinbar, weil sie die im Regelfall für Baugenehmigungen geltende Gebühr bei der Genehmigung von "Schwarzbauten" willkürlich verdreifache.
  • BVerwG, 23.03.1992 - 5 B 174.91
    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    Wie der Beklagte in seiner Beschwerdeerwiderung unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BVerwG, Beschluss vom 23. März 1992 - BVerwG 5 B 174.91 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 306; Beschluss vom 10. April 2000 - BVerwG 11 B 61.99 - juris) zutreffend ausgeführt hat, vermag die Rüge, Landesrecht sei unter Verstoß gegen Verfassungsrecht des Bundes angewandt worden, für sich genommen noch nicht eine klärungsbedürftige Frage des Bundesrechts aufzuzeigen.
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 5.99

    Gashochdruckleitung; Anzeige der Vornahme von Änderungen;

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    Aus dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ergibt sich das Äquivalenzprinzip, das besagt, dass die Gebühr nicht in einem groben Missverhältnis zu der vom Träger öffentlicher Verwaltung erbrachten Leistung stehen darf (vgl. z.B. BVerwG, Urteil vom 19. Januar 2000 - BVerwG 11 C 5.99 - Buchholz 451.211 GtA Nr. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.1997 - 9 A 292/97

    Dreifache Gebühr; Verstoß gegen höherrangiges Recht; Nachträglich genehmigte

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    Die Vorinstanz hat im Anschluss an ihre bisherige Rechtsprechung (vgl. OVG NW, Beschluss vom 19. Dezember 1997 - 9 A 292/97 - KStZ 1998, 217 f.) ausführlich dargestellt, welche Unterschiede die vorherige und die nachträgliche Erteilung einer Baugenehmigung kennzeichnen.
  • BVerwG, 18.04.2000 - 11 B 20.00

    Einkaufszentrum; Verkaufsstätte; Baugenehmigungsgebühr; Rohbauwert;

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass der Gleichheitssatz es gerade nicht gestattet, ungleiche Sachverhalte in einer Gebührenklasse gleichmachend zusammenzufassen (vgl. zuletzt BVerwG, Beschluss vom 18. April 2000 - BVerwG 11 B 20.00 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 38).
  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche

    Auszug aus BVerwG, 21.09.2001 - 9 B 51.01
    In dieser Weise überhöht ist eine Gebührenregelung aber nicht schon dann, wenn mit einem höheren Gebührensatz eine begrenzte Verhaltenssteuerung angestrebt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2000 - BVerwG 11 C 7.00 - DVBl 2001, 488 ; Beschluss vom 30. Januar 1997 - BVerwG 8 NB 2.96 - BVerwGE 104, 60 ).
  • BVerwG, 19.08.2013 - 9 BN 1.13

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Mehrwertsteuer; Glücksspiel; Spielhalle;

    Sie zeigen jedoch nicht auf, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs-)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 S. 28 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 S. 27).
  • OVG Saarland, 12.02.2009 - 2 A 17/08

    Abweichung von Abstandsflächen (Grenzstützmauern)

    (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21.9.2001 - 9 B 51.01 -, NVwZ 2002, 482 zu einer pauschalen "Verdreifachung" bei einer nachträglichen Genehmigung von Schwarzbauten) Intention des Verordnungsgebers bei der Festlegung der seit 1996 deutlich erhöhten Gebühren für Abweichungen beziehungsweise bis 2004 Befreiungen ist es, die Bauherrn dazu anzuhalten, Bauvorhaben unter Beachtung zwingenden Bauordnungsrechts, insbesondere unter Beachtung von Grenzabstandsvorschriften zu realisieren.
  • BVerwG, 26.01.2010 - 9 B 40.09

    Divergenzrüge wegen Abweichung von einer Entscheidung des EuGH;

    In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs-)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07

    Aufwandsteuer, Vergnügungssteuer, Aufwand, Spielapparate; Spielgeräte;

    In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs)-rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49).
  • BVerwG, 02.10.2018 - 8 B 31.18

    Erforderlichkeit der Erteilung einer Erlaubnis für den Betrieb seiner Spielhalle

    Sie zeigt auch nicht auf, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundesrechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44, vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 31.03.2008 - 9 B 30.07

    Anforderungen an die Revisionsbegründung bei Rüge eines Verstoßes gegen

    In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs-)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 S. 28 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49 S. 27).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.01.2024 - 10 B 39.23
    Viertens erlangt derjenige, der einen "Schwarzbau" errichtet, im Verhältnis zu einem sich rechtstreu verhaltenden Bauherren einen Vorteil durch den vorzeitigen Beginn, da sich üblicherweise ein Bauvorhaben durch die Dauer eines Genehmigungsverfahrens verzögert (zu allem vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 -, juris Rn. 7 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. April 2001 - 9 A 411/99 -, juris Rn. 8 ff.).

    Bei der Frage, in welcher Höhe und unter Berücksichtigung welcher Aspekte eine Gebühr für die nachträgliche Genehmigungserteilung erhoben wird, kommt dem Gesetz- bzw. Verordnungsgeber hinsichtlich der Gestaltung der Gebühr ein weiter Gestaltungsspielraum zu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2001, a.a.O. Rn. 9).

  • BVerwG, 11.03.2010 - 9 BN 2.09

    Vergnügungsteuer (Spielapparatesteuer); rückwirkende Steuerfestsetzung;

    In einem derartigen Fall muss vielmehr zusätzlich dargelegt werden, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs-)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (Beschlüsse vom 21. September 2001 - BVerwG 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44 S. 28 und vom 9. März 1984 - BVerwG 7 B 238.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 49).
  • BVerwG, 30.05.2017 - 10 BN 4.16

    Keine Eigentumsgarantie einer Hinterbliebenenrente

    Sie zeigt auch nicht auf, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundes(verfassungs)rechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44, vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 28.01.2019 - 8 B 37.18

    Ablehnung der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis aufgrund der fehlenden

    Sie zeigt auch nicht auf, dass die Auslegung der einschlägigen Grundsätze des Bundesrechts durch die höchstrichterliche Rechtsprechung nicht oder nicht hinreichend ausdifferenziert und entwickelt ist, um einen Maßstab für das Landesrecht abzugeben (vgl. dazu u.a. BVerwG, Beschlüsse vom 21. September 2001 - 9 B 51.01 - Buchholz 401.8 Verwaltungsgebühren Nr. 44, vom 19. August 2013 - 9 BN 1.13 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 56 Rn. 4 und vom 29. Juni 2015 - 10 B 66.14 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 15.07

    Prüfungsverhältnis von kalkulatorischer und praktischer Überwälzbarkeit einer

  • BVerwG, 29.06.2015 - 10 B 66.14

    Bemessung der Höhe der Rentenanwartschaft eines Rechtsanwalts anhand seiner

  • BVerwG, 23.06.2008 - 9 B 43.07

    Verfahren zur Vergnügungssteuer vor dem Bundesverwaltungsgericht

  • BVerwG, 11.10.2023 - 10 B 14.23
  • BVerwG, 08.07.2008 - 9 B 44.07

    Vereinbarkeit der rückwirkenden Änderung der Vergnügungsteuersatzung mit dem

  • BVerwG, 08.07.2008 - 9 B 45.07

    Rückwirkende Inkraftsetzung von steuerliche Tatbestände regelnden Steuergesetzen

  • BVerwG, 03.06.2008 - 9 BN 3.08

    Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache im Fall

  • BVerwG, 28.03.2007 - 10 B 43.06

    Anwendungsverpflichtung eines Zweckverbandes oder eines sonstigen

  • VG Aachen, 17.10.2008 - 7 K 1088/07

    Rechtmäßigkeit einer Gebührenerhebung für die nachträgliche Genehmigung eines

  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 17.07
  • BVerwG, 15.04.2008 - 9 B 20.08

    Anforderungen an die Darlegungen zur Rüge der Verletzung der gerichtlichen

  • BVerwG, 19.09.2007 - 9 B 22.06

    Rügefähigkeit der fehlerhaften Anwendung von Landesrecht unter Verstoß gegen

  • BVerwG, 28.04.2010 - 9 B 95.09

    Gesetzgebungsrecht für Vergnügungsteuer als örtliche Aufwandsteuer

  • BVerwG, 12.10.2023 - 10 B 19.23
  • OVG Sachsen, 20.02.2003 - 1 B 380/01

    Baugenehmigungsgebühren, Verwaltungsgebühren, Rohbaukosten, Rechtsverordnung,

  • BVerwG, 09.05.2018 - 10 B 5.18

    Verpflichtung einer Nachbargemeinde zu einer Zweckvereinbarung nach

  • BVerwG, 11.04.2018 - 10 B 24.17

    Rechte einer aus zwei AfD-Mitgliedern bestehenden Gruppe in einer

  • BVerwG, 18.05.2017 - 10 BN 2.16

    Normenkontrollklage gegen die Anhebung der Versorgungsabgabe für Rechtsanwälte;

  • BVerwG, 20.05.2010 - 9 B 96.09

    Grundsatzrevision wegen Anwendung von Landesrecht unter Verstoß gegen

  • OVG Sachsen, 08.09.2005 - 1 B 558/02

    Baugenehmigungsgebühr, Rohbaukosten, Verkaufsstätten, Äquivalenzprinzip,

  • BVerwG, 15.03.2018 - 10 B 18.17

    Nachweis der erforderlichen Sachkenntnisse für die staatliche Anerkennung als

  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 16.07
  • OVG Saarland, 24.05.2007 - 2 Q 52/05

    Anfechtung des Gebührenbescheids bei einer Baugenehmigung auf der Grundlage eines

  • VG Meiningen, 22.01.2014 - 5 K 707/11

    Verdreifachung der Baugenehmigungsgebühr bei verfrühtem Baubeginn

  • VG Göttingen, 10.06.2013 - 2 B 649/12

    Baugebühren; Bemessung; Erlass; Freiflächenphotovoltaikanlage;

  • BVerwG, 11.03.2020 - 8 BN 3.19

    Pflicht der Kreistagsmitglieder zur Amtsverschwiegenheit i.R.d. Rechts auf freie

  • OVG Niedersachsen, 22.09.2015 - 1 LA 62/15

    Baugebühren; Herstellungswert; Photovoltaikanlage

  • VG Freiburg, 02.11.2018 - 4 K 5561/18

    Aussetzungsantrag gegen Gebührenfestsetzung - Frist für Bestimmung des

  • VG Wiesbaden, 01.04.2016 - 1 K 489/14

    Baugenehmigungsgebühr; erhebliche Unterschreitung der tatsächlichen von den

  • VG Düsseldorf, 03.02.2012 - 25 K 1959/11

    Baugebühr Rahmengebühr

  • OVG Sachsen, 23.10.2002 - 1 B 745/01
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