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   BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02   

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BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02 (https://dejure.org/2004,168)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.2004 - 4 A 11.02 (https://dejure.org/2004,168)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 (https://dejure.org/2004,168)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2; VRL Art. 4 Abs. 1 und 4; FFH-RL Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 4; BayNatSchG Art. 6a Abs. 1
    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; IBA-Verzeichnis 2002; potenzielles FFH-Gebiet; Gebietsauswahl; Auswahlkriterien; Vertretbarkeitskontrolle; Alternativlösung; zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2
    Alternativlösung; Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen; Auswahlkriterien; Belange des Naturschutzes; Eignungsmerkmale; Gebietsauswahl; IBA-Verzeichnis 2002; Kohärenzschutz; Kulturlandschaft; Landschaftsbild; Planfeststellung; Straßenplanung; Vertretbarkeitskontrolle; ...

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses für eine Bundesfernstraße ; Verstoss gegen die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie; Europarechtlich ausgewiesenes faktisches Vogelschutzgebiet und Naturschutz; Gebotene gerechte Abwägung der widerstreitenden Belange und ...

  • Judicialis

    FStrG § 17 Abs. 1 Satz 2; ; VRL Art. 4 Abs. 1; ; VRL Art. 4 Abs. 4; ; FFH-RL Art. 4 Abs. 1; ; FFH-RL Art. 6 Abs. 4; ; BayNatSchG Art. 6a Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenbau in potentiellem EU-Vogelschutzgebiet - Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale; IBA-Verzeichnis 2002; potenzielles FFH-Gebiet; Gebietsauswahl; Auswahlkriterien; Vertretbarkeitskontrolle; Alternativlösung; zwingende ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gefährdung potenziellen FFH-Gebiets durch Straßenbau

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesverwaltungsgericht erlaubt Bau der BAB A 73 westlich von Lichtenfels

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Bundesverwaltungsgericht erlaubt Bau der BAB A 73 westlich von Lichtenfels

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Autobahn durch potenzielle FFH-Gebiete? (IBR 2004, 392)

Papierfundstellen

  • BVerwGE 120, 1
  • NVwZ 2004, 732
  • DVBl 2004, 642
  • BauR 2004, 966
  • NuR 2004, 366
 
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Wird zitiert von ... (163)Neu Zitiert selbst (24)

  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
    Zweifel daran, ob die gesetzliche Regelung weiterhin Geltung beansprucht, sind allenfalls dann angebracht, wenn sich die Verhältnisse in der Zwischenzeit so grundlegend gewandelt haben, dass sich die ursprüngliche Bedarfsentscheidung nicht mehr rechtfertigen lässt (BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - BVerwGE 117, 149 ).

    Die Identifizierung europäischer Vogelschutzgebiete in den Bundesländern unterliegt nur einer eingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Kontrolle (BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - a.a.O. ).

    aa) Unabhängig davon, ob dem von einem Straßenbauvorhaben betroffenen Gebiet der Status eines europäischen Schutzgebietes nach der Vogelschutz-Richtlinie oder der FFH-Richtlinie zukommt, gehören die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zum Abwägungsmaterial und sind mit dem Gewicht in die nach § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG gebotene Abwägung der von dem Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einzustellen, das ihnen aus ökologischer Sicht objektiv zukommt (BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - a.a.O. ).

    Erweist sich ein Gebiet als so schützenswert, dass es einer "Tabuzone" gleich oder doch nahe kommt, ist auf der Stufe der fachplanerischen Abwägung zu ermitteln, ob das Vorhaben an anderer Stelle mit geringeren Eingriffen in Natur und Landschaft zu verwirklichen ist (BVerwG, Urteil vom 14. November 2002 - BVerwG 4 A 15.02 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 31.01.2002 - 4 A 15.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
    Darunter fällt ein Gebiet nur, wenn es aus ornithologischer Sicht für die Erhaltung der in Anhang I VRL aufgeführten Vogelarten oder der in Art. 4 Abs. 2 VRL genannten Zugvogelarten von hervorragender Bedeutung ist (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 168).

    Die in Art. 2 VRL erwähnten Gründe wirtschaftlicher oder freizeitbedingter Art sind bei der Auswahl eines Vogelschutzgebiets außer Betracht zu lassen; denn Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL ist das Ergebnis einer bereits vom europäischen Richtliniengeber getroffenen Abwägungsentscheidung, die keiner weiteren Relativierung zugänglich ist (EuGH, Urteile vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - NuR 1994, 521, vom 11. Juli 1996 - Rs. C-44/95 - NuR 1997, 36 und vom 19. Mai 1998 - Rs. C-3/96 - NuR 1998, 538; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - a.a.O.).

    Auch der Senat hat schon früher angenommen, dass nicht sämtliche Gebietsteile, die von der Bezeichnung eines Landschaftsraums im IBA-Katalog umfasst werden, zwingend unter Schutz zu stellen sind (BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - a.a.O.).

    Lässt sich die Entscheidung für oder gegen die Aufnahme eines Landschaftsraums in die nationale Gebietsliste aus fachwissenschaftlicher Sicht vertreten, so nimmt die FFH-Richtlinie dieses Ergebnis hin (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
    Davon kann keine Rede sein, wenn - wie vorliegend - das Gesamtkonzept nicht berührt wird bzw. trotz der Änderungen die Identität des Vorhabens gewahrt bleibt (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140 ).

    Dazu gehört die Stärkung der allgemeinen Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes ebenso wie die regionale Anbindung von Wirtschaftszentren oder die Förderung der Entwicklung in bisher unzureichend erschlossenen Räumen (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O. ).

    Nach seiner Rechtsprechung kann es, wenn bestimmte Tier- und Pflanzenarten ein Indikator für die Biotopqualität und die Lebensraumanforderungen auch anderer Arten sind oder bestimmte Vegetationsstrukturen sichere Schlüsse auf ihre faunistische oder floristische Ausstattung zulassen, mit der gezielten Erhebung der insoweit maßgeblichen repräsentativen Daten sein Bewenden haben (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O. ).

    Ausgleich ist nicht mit einer Naturalrestitution im naturwissenschaftlichen Sinne gleichzusetzen (Urteil vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - a.a.O. ).

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
    Es lässt sich nicht feststellen, dass der Planungsraum wegen seiner Pflanzenwelt, den Lebensraumtyp 6510 (Magere Flachland-Mähwiesen) ausgenommen, die sachlichen Kriterien des Art. 4 Abs. 1 FFH-RL erfüllt und sich seine Aufnahme in ein kohärentes Netz mit anderen Gebieten aufdrängt (vgl. zu diesen Voraussetzungen BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 ).

    Läuft eine Variante auf ein anderes Projekt hinaus, kann von einer Alternative nicht mehr gesprochen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O. ; Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
    Läuft eine Variante auf ein anderes Projekt hinaus, kann von einer Alternative nicht mehr gesprochen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - a.a.O. ; Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - BVerwGE 116, 254 ).

    Gewisse Abstriche am Grad der Zielvollkommenheit sind nämlich als typische Folge des Gebots, Alternativen zu nutzen, hinnehmbar (BVerwG, Urteil vom 17. Mai 2002 - BVerwG 4 A 28.01 - a.a.O. ).

  • EuGH, 19.05.1998 - C-3/96

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
    Die in Art. 2 VRL erwähnten Gründe wirtschaftlicher oder freizeitbedingter Art sind bei der Auswahl eines Vogelschutzgebiets außer Betracht zu lassen; denn Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL ist das Ergebnis einer bereits vom europäischen Richtliniengeber getroffenen Abwägungsentscheidung, die keiner weiteren Relativierung zugänglich ist (EuGH, Urteile vom 2. August 1993 - Rs. C-355/90 - NuR 1994, 521, vom 11. Juli 1996 - Rs. C-44/95 - NuR 1997, 36 und vom 19. Mai 1998 - Rs. C-3/96 - NuR 1998, 538; BVerwG, Urteil vom 31. Januar 2002 - BVerwG 4 A 15.01 - a.a.O.).

    Der Katalog hat keinen Rechtsnormcharakter (EuGH, Urteil vom 19. Mai 1998 - Rs. C-3/96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
    Der Senat hat jedoch hierzu bereits entschieden, dass die Aufnahme eines Straßenbauprojekts mit Dringlichkeitsstufe des "vordringlichen Bedarfs" in aller Regel die Annahme verbietet, die direkte Finanzierbarkeit des Vorhabens aus Mitteln des Bundeshaushalts innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren (vgl. § 17 Abs. 7 Satz 1 FStrG) sei ausgeschlossen (vgl. Urteil vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 32).

    Dies zeigt ihren unveränderten Stellenwert und unterstreicht nicht nur die Dringlichkeit der Planung, sondern auch die Vorrangigkeit der Finanzierung im Rahmen aller in den Bedarfsplan aufgenommenen Vorhaben (BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - BVerwG 4 A 12.98 - a.a.O.).

  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 29.94

    Klagen gegen Autobahn A 7 im wesentlichen erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
    Demgemäß darf im Planfeststellungsverfahren die im Bedarfsplan festgestellte Netzverknüpfung nicht ignoriert werden (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - BVerwGE 102, 331 ).

    Der Bedarfsplan lässt für seine Umsetzung planerische Spielräume, die gegebenenfalls im Rahmen der Linienbestimmung, jedenfalls aber im Rahmen der Planfeststellung auszufüllen sind (BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 29.94 - a.a.O. ).

  • EuGH, 07.11.2000 - C-371/98

    First Corporate Shipping

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
    Der Kriterienkatalog ist so konzipiert, dass er im Einzelfall für unterschiedliche fachliche Wertungen offen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 7. November 2000 - Rs. C-371/98 - Slg. 2000 I - 9249 Rn. 14).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz;

    Auszug aus BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02
    Der Senat hat es bereits gebilligt, wenn eine Planfeststellungsbehörde die Hilfestellung durch diese Verwaltungsvorschrift nutzt (BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 13.99 - Buchholz 406.25 § 43 BImSchG Nr. 16, S. 13 f.).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

  • OVG Niedersachsen, 21.11.1996 - 7 L 5352/95

    Eingriff in den Naturhaushalt; Ausgleichsmaßnahme; Geflügelmaststelle;

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • EuGH, 02.08.1993 - C-355/90

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 11.07.1996 - C-44/95

    Regina / Secretary of State for the Environment, ex parte Royal Society for the

  • BVerwG, 27.02.2003 - 4 A 59.01

    Straßenrechtliche Planfeststellung; Verbandsbeteiligung; Fristbestimmung;

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • BVerwG, 09.05.1989 - 7 B 185.88

    Nachbarrechtlicher Abwehranspruch für Rechtsnachfolger bei Unanfechtbarwerden dew

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

  • EuGH, 07.12.2000 - C-374/98

    Kommission / Frankreich

  • BVerwG, 23.11.2001 - 4 A 46.99

    Lärmschutzklage gegen den Neubau der A 113 zwischen Landesgrenze Berlin/

  • EuGH, 28.02.1991 - C-57/89

    Kommission / Deutschland

  • Drs-Bund, 17.11.2003 - BT-Drs 15/2050
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    Dass das Vorhaben lediglich erforderlich in dem Sinne sein muss, dass es "vernünftigerweise geboten" ist, entspricht auch der ständigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 132, 261 m.w.N.), wurde von den Ausgangsgerichten des vorliegenden Verfahrens sowie des Verfahrens 1 BvR 3139/08 ebenfalls vertreten und deckt sich mit den an die so genannte Planrechtfertigung gestellten Anforderungen der Rechtsprechung im Fach- und Bauleitplanungsrecht (vgl. etwa BVerwGE 120, 1 ; 125, 116 ; 127, 95 und zu § 1 Abs. 3 BauGB BVerwGE 119, 25 ; ferner BVerwGE 116, 144 ).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05

    Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter

    Zumutbar ist es nur, Abstriche vom Zielerfüllungsgrad in Kauf zu nehmen (wie Urteil vom 15. Januar 2004 - BVerwG 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 ).

    Zumutbar ist es nur, Abstriche vom Zielerfüllungsgrad in Kauf zu nehmen (vgl. Urteil vom 15. Januar 2004 - BVerwG 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 ).

  • BVerwG, 21.01.2016 - 4 A 5.14

    Energieleitung; 380 kV-Höchstpannungs-Freileitung; Uckermarkleitung;

    Eine erhebliche Beeinträchtigung des Landschaftsbildes ist anzunehmen, wenn die Veränderung von einem gegenüber den Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege aufgeschlossenen Durchschnittsbetrachter als nachteilig und störend empfunden wird (Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Band II, BNatSchG, Stand August 2015, § 14 Rn. 16; Lütkes, in: Lütkes/Ewer, BNatSchG, 2011, § 14 Rn. 20; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - BVerwGE 120, 1 ).

    Welcher Zeitraum hierfür erforderlich ist, hat die Planfeststellungsbehörde unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach dem Zweck der Eingriffsregelung, die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes innerhalb eines absehbaren Zeitraums auszugleichen oder landschaftsgerecht wiederherzustellen, zu bestimmen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2004 - 4 A 11.02 - juris Rn. 52 ).

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