Rechtsprechung
   VGH Bayern, 14.01.2004 - 9 ZB 03.2305   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,24820
VGH Bayern, 14.01.2004 - 9 ZB 03.2305 (https://dejure.org/2004,24820)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14.01.2004 - 9 ZB 03.2305 (https://dejure.org/2004,24820)
VGH Bayern, Entscheidung vom 14. Januar 2004 - 9 ZB 03.2305 (https://dejure.org/2004,24820)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,24820) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klagebefugnis eines Sportanglervereins zur Erstreitung einer Ausnahmegenehmigung zur Tötung von Kormoranen gemäß § 48 Abs. 8 S. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG); Notwendigkeit der Ausnahmegenehmigung zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden; ...

  • naturschutzrecht.net PDF, S. 28

    Ausnahme vom Verbot des Tötens besonders geschützter Tierarten (Kormoran), zur Klagebefugnis eines Fischereivereins und den Voraussetzungen einer Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Fischerei - Kormorane, Fische

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2004, 597
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Hannover, 27.04.2010 - 4 A 6036/08

    Abschuss; Artenschutz; Ausnahmezulassung; Befreiung; Belastung; Erlaubnis;

    Würde sich seine Tätigkeit ausschließlich darin erschöpfen, wäre er tatsächlich nicht klagebefugt (vgl. VGH München, Beschluss vom 14.01.2004 - 9 ZB 03.2305 -, NuR 2004, 597; ähnlich VG Minden, Urteil vom 16.06.2009 - 1 K 3208/08 -, zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 26.11.2019 - 14 CS 19.617

    Rechtsstellung des beigeladenen Jagdausübungsberechtigten im Zusammenhang einer

    a) § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 BNatSchG, dessen Verletzung der Beigeladene durch Verweis auf sein Vorbringen in der ersten Instanz rügt, dient allenfalls den Interessen der fischereiwirtschaftlich Tätigen, die von den tatbestandlich erfassten erheblichen fischereiwirtschaftlichen Schäden betroffen sind (vgl. BayVGH, B.v. 14.1.2004 - 9 ZB 03.2305 - BayVBl 2004, 341/342), nicht aber den Interessen des Beigeladenen als Jagdausübungsberechtigtem.
  • VG Dresden, 11.10.2005 - 13 K 1960/04
    Denn der Kläger hat bislang nicht vorgetragen, dass er in der Landwirtschaft oder forstwirtschaftlich tätig ist und insoweit am Wirtschaftskreislauf teilnimmt (vgl. Schleswig-Holstein VG, Urt. v. 17.06.2002, NuR 2002, 633; VGH München, Beschl.v. 14.01.2004, NuR 2004, 597).
  • VG Minden, 16.06.2009 - 1 K 3208/08

    Kein Kormoranabschuss im Vogelschutzgebiet "Weseraue"

    vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.01.2004 - 9 ZB 03.2305 -, NuR 2004, 597 und bei juris (Rn. 24).
  • VG Cottbus, 16.09.2011 - 7 K 113/09

    Keine Entschädigung an Fischer für Kormoranfraß an landeseigenen Gewässern

    Es fehlt bereits an einem Eingriff durch das Brandenburgische Naturschutzgesetz oder aufgrund dieses Gesetzes, weil sich der Schutzstatus des Kormorans als eine europäische Vogelart - die als besonders geschützte Tierart i.S.d. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (bzw. § 42 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG a.F.) vom Tötungsverbot erfasst wird - aus Bundesrecht ergibt, mit welchem europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden (vgl. Bay. VGH Beschluss vom 14. Januar 2004 - 9 ZB 03.2305 - NuR 2004, 597 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht