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   OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02   

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https://dejure.org/2004,18260
OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02 (https://dejure.org/2004,18260)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.2004 - 1 D 6/02 (https://dejure.org/2004,18260)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 1 D 6/02 (https://dejure.org/2004,18260)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 47 Abs. 2

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung eines Normenkontrollantrags auf das Begehren um Feststellung der Teilnichtigkeit einer Norm; Beschluss einer Schutzverordnung mit eingeschränktem Verfahrensgebiet; Rechtsverordnung zur Festsetzung eines Flächennaturdenkmals; Stützung des Schutzzwecks einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 47 Abs. 2
    Denkmalschutz - Antragsbeschränkung, Normenkontrolle, Teilnichtigkeit, Zusammenhang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NuR 2004, 812
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 28.10.1997 - 2 N 2/97

    Antragsbefugnis; Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; Verkehrsfläche;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    Es reicht weiter aus, wenn sich der Kreistag darauf beschränkt, sich die in der Verwaltungsvorlage unterbreiteten Vorschläge zu Eigen zu machen, und sodann die Rechtsverordnung beschließt (OVG des Saarlandes, Urt.v. 28.10.1997 - 2 N 2/97 -, zu § 3 BauGB, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.1999 - 8 S 2401/98

    Bauleitplanung: Bürgerbeteiligung - Prüfung der Anregungen; Straßenplanung:

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    Hierzu kann es genügen, die einzelnen Einwendungen tabellarisch zusammengefasst mit ihren Kernaussagen aufzulisten und ihnen jeweils die Entscheidungsvorschläge der Verwaltung gegenüberzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt.v. 18.6.1999 - 8 S 2401/98 -, zu § 3 BauGB, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    Sie übersieht, dass die für diese Auffassung in Anspruch genommene Rechtsprechung nur den Fall betrifft, dass einzelne, ausdrücklich nur insoweit angegriffene Teile der Rechtsnorm mit anderen - nicht ausdrücklich angegriffenen - Teilen der Vorschrift in so engem und nicht trennbarem Zusammenhang stehen, dass sie von der Ungültigkeit der beanstandeten (Teil-) Norm mit erfasst würden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.3.1983, DVBl. 1985, 130 mit Anm. Lemmel; BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991, NVwZ 1992, 567; Redeker/v. Oertzen, 12. Aufl., § 47 VwGO RdNr. 22).
  • BVerwG, 18.12.1995 - 4 NB 8.95

    Geschützter Landschaftsbestandteil - Naturschutzverordnung - Landesrecht -

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    An dieser Rechtsprechung wäre auch in Ansehung des seinerzeit noch nicht veröffentlichten Urteils des Bundeverwaltungsgerichts vom 18.12.1995 (NVwZ 1997, 173) festzuhalten gewesen.
  • VGH Hessen, 09.10.1995 - 4 N 1429/92

    Naturdenkmal - zum Schutz von Pflanzengruppen; zum Schutz des Standortes

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    Auch mehrere Objekte derselben Art können nur dann als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden, wenn die Besonderheit gerade in ihrer Gruppierung oder Zusammenstellung liegt (HessVGH, Beschl. v. 9.10.1995, NuR 1996, 264, zu der entsprechenden hessischen Regelung).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.1983 - 5 S 1373/82

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Dispositionsmaxime im

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    Sie übersieht, dass die für diese Auffassung in Anspruch genommene Rechtsprechung nur den Fall betrifft, dass einzelne, ausdrücklich nur insoweit angegriffene Teile der Rechtsnorm mit anderen - nicht ausdrücklich angegriffenen - Teilen der Vorschrift in so engem und nicht trennbarem Zusammenhang stehen, dass sie von der Ungültigkeit der beanstandeten (Teil-) Norm mit erfasst würden (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.3.1983, DVBl. 1985, 130 mit Anm. Lemmel; BVerwG, Beschl. v. 20.8.1991, NVwZ 1992, 567; Redeker/v. Oertzen, 12. Aufl., § 47 VwGO RdNr. 22).
  • OVG Sachsen, 08.08.1996 - 1 S 285/95

    Flächennaturdenkmal; Bundesrechtskonforme Auslegung; Unterschutzstellung;

    Auszug aus OVG Sachsen, 15.01.2004 - 1 D 6/02
    So hat der Senat bereits durch Normenkontrollurteil vom 8.8.1996 - 1 S 285/95 - entschieden, § 21 SächsNatSchG sei bundesrechtskonform restriktiv dahin auszulegen, dass als Flächennaturdenkmale nur flächenhafte Einzelgebilde, das heißt abgrenzbar in Erscheinung tretende, einheitliche Gebilde unter Schutz gestellt werden dürfen, nicht jedoch Flächen mit mehreren unterschiedlichen Einzelschöpfungen (vgl. Louis, NuR 1990, 105 [106]).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.10.2021 - 3 K 441/16

    Unzulässigkeit der degressiven Staffelung von Abfallgebühren; Normierung einer

    Etwas anderes würde nur gelten, wenn die nach Fristablauf angegriffenen Teile der Abfallgebührensatzung - insbesondere die Gebührensätze - mit ihrem fristgemäß angegriffenen Teil - der Regelung der Grundgebühr - nicht in einem so engem und untrennbarem Zusammenhang stehen würden, dass sie von der Ungültigkeit der zunächst beanstandeten (Teil-)Norm nicht mit erfasst würden (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 15. Januar 2004 - 1 D 6/02 -, juris Rn. 29), anders gewendet, wenn sie trotz einer Ungültigkeit der zunächst beanstandeten (Teil-)Norm Bestand hätten.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.05.2014 - 2 K 36/12

    Normenkontrolle gegen Landesentwicklungsplan Sachsen-Anhalt

    Dem entsprechend ist die Antragstellerin nach Stellung eines zulässigen Normenkontrollantrages befugt, auch nach Ablauf der Antragsfrist weitere, im ursprünglichen Antrag nicht angegriffene Regelungen der Rechtsverordnung zur gerichtlichen Prüfung zu stellen (a.A. wohl: SächsOVG, Urt. v. 15.01.2004 - 1 D 6/02 -, NuR 2004, 812 [813], RdNr. 28 in juris).
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