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   OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 371/01   

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OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 371/01 (https://dejure.org/2004,18922)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.09.2004 - 7 LB 371/01 (https://dejure.org/2004,18922)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. September 2004 - 7 LB 371/01 (https://dejure.org/2004,18922)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Naturschutzrechtliche Abwägung; Existenzgefährdung; landwirtschaftlicher Betrieb

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abwägung; Abwägungsfehler; Ausgleichsmaßnahme; Bauernhof; Beeinträchtigung; Belang; Durchgangsverkehr; Eingriff; Entschädigung; Existenzgefährdung; Flächennutzungsplan; Heilung; Hutewald; Hutewaldrelikt; Kureinrichtung; Landschaftsbild; Landschaftsschutz; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2005, 119
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 371/01
    2.3.2.1 § 75 Abs. 1a VwVfG findet auch auf die spezifisch naturschutzrechtliche Abwägung in landes- und kreisstraßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren Anwendung, weil insoweit nichts anderes als zu § 17 Abs. 6c des Bundesfernstraßengesetzes - FStrG - gelten kann (dazu BVerwG, Urt. v. 27. Oktober 2000 - 4 A 18.99 -, NVwZ 2001, S. 673, 682).
  • BVerwG, 14.11.2002 - 4 A 15.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 371/01
    Ernsthaft in Betracht kommende derartige Alternativen müssen nur so weit untersucht werden, bis erkennbar wird, dass sie nicht eindeutig vorzugswürdig sind (BVerwG, Urt. v. 14. November 2002 - 4 A 15.02 -, BVerwGE 117, S. 149, 160).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 371/01
    Sie ist die verfahrensmäßige Konsequenz der Heilung abwägungsfehlerhafter Planfeststellungsbeschlüsse ohne ein neues Planfeststellungsverfahren, wie sie von der Rechtsprechung anerkannt ist (BVerwG, Urt. v. 21. März 1996 - 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, S. 370; Urt. v. 12. Dezember 1996 - 4 C 19.95 -, BVerwGE 102, S. 358) Die ergänzende Entscheidung kann von der Planfeststellungsbehörde, wie hier geschehen, auch "freiwillig" zur Abwendung eines sonst erwarteten negativen Verfahrensausgangs getroffen werden (Nds.OVG, a.a.O.; jüngst wiederum BVerwG, Urt. v. 1. April 2004 - 4 C 2.03 -, DVBl. 2004, 1115 "Hochmosel-Entscheidung").
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 371/01
    Sie ist die verfahrensmäßige Konsequenz der Heilung abwägungsfehlerhafter Planfeststellungsbeschlüsse ohne ein neues Planfeststellungsverfahren, wie sie von der Rechtsprechung anerkannt ist (BVerwG, Urt. v. 21. März 1996 - 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, S. 370; Urt. v. 12. Dezember 1996 - 4 C 19.95 -, BVerwGE 102, S. 358) Die ergänzende Entscheidung kann von der Planfeststellungsbehörde, wie hier geschehen, auch "freiwillig" zur Abwendung eines sonst erwarteten negativen Verfahrensausgangs getroffen werden (Nds.OVG, a.a.O.; jüngst wiederum BVerwG, Urt. v. 1. April 2004 - 4 C 2.03 -, DVBl. 2004, 1115 "Hochmosel-Entscheidung").
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 371/01
    Die auch im Berufungsrechtszug noch zulässige Klageänderung in Gestalt der Erstreckung des Anfechtungsantrags, § 42 Abs. 1 VwGO, auf den Planfeststellungsergänzungsbeschluss ist im Sinne von § 91 Abs. 1 VwGO sachdienlich und damit zulässig (Nds.OVG, Urt. v. 27. Juni 2002 - 7 KS 60/01 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, S. 238, 256).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 19.95

    Verwaltungsverfahrensrecht - Einheitliches Planfeststellujngeverfahren bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 371/01
    Sie ist die verfahrensmäßige Konsequenz der Heilung abwägungsfehlerhafter Planfeststellungsbeschlüsse ohne ein neues Planfeststellungsverfahren, wie sie von der Rechtsprechung anerkannt ist (BVerwG, Urt. v. 21. März 1996 - 4 C 19.94 -, BVerwGE 100, S. 370; Urt. v. 12. Dezember 1996 - 4 C 19.95 -, BVerwGE 102, S. 358) Die ergänzende Entscheidung kann von der Planfeststellungsbehörde, wie hier geschehen, auch "freiwillig" zur Abwendung eines sonst erwarteten negativen Verfahrensausgangs getroffen werden (Nds.OVG, a.a.O.; jüngst wiederum BVerwG, Urt. v. 1. April 2004 - 4 C 2.03 -, DVBl. 2004, 1115 "Hochmosel-Entscheidung").
  • OVG Niedersachsen, 27.06.2002 - 7 KS 60/01
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 16.09.2004 - 7 LB 371/01
    Die auch im Berufungsrechtszug noch zulässige Klageänderung in Gestalt der Erstreckung des Anfechtungsantrags, § 42 Abs. 1 VwGO, auf den Planfeststellungsergänzungsbeschluss ist im Sinne von § 91 Abs. 1 VwGO sachdienlich und damit zulässig (Nds.OVG, Urt. v. 27. Juni 2002 - 7 KS 60/01 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 - BVerwGE 100, S. 238, 256).
  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit;

    Bei Betrieben, die ohnehin nicht lebensfähig sind (den Eingriff durch das Vorhaben hinweggedacht), ist eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung regelmäßig zu verneinen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. September 2004 - 7 LB 371/01 - NuR 2005, 119 = NdsVBl 2005, 239).
  • BVerwG, 17.01.2007 - 9 C 1.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsergänzungsbeschluss;

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung der Klägerin, die den Ergänzungsbeschluss in ihr Klagebegehren einbezogen hatte, durch Urteil vom 16. September 2004 (NuR 2005, 119) zurückgewiesen.
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2004 - 7 LB 44/02

    Umfassende gerichtliche Kontrolle von Verwaltungsakten auf Grund des Klagerechtes

    Da es sich bei der Bekanntmachung von Vogelschutzgebieten, der Änderung des NNatG und der Unterschutzstellung gemäß §§ 24 und 30 NNatG nicht um die Ermittlung und Bewertung von Belangen handelt, ist zu schließen, dass es hinsichtlich dieser Änderung der Sach- und Rechtslage eines Planergänzungsverfahrens nicht bedarf und sie deshalb in die rechtliche Prüfung einzubeziehen sind, weil die Grundzüge der Planung im Übrigen nicht berührt werden (vgl. auch Senat, Urt. v. 16.09.2004 - 7 LB 371/01-, UA S. 11 f.).
  • VGH Bayern, 25.10.2019 - 8 A 16.40026

    Teilerfolg der Klagen gegen den Ausbau der B 173 zwischen Kronach und

    Bei Betrieben, die ohnehin nicht lebensfähig sind (den Eingriff durch das Vorhaben hinweggedacht), ist eine vorhabenbedingte Existenzgefährdung regelmäßig zu verneinen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 16. September 2004 - 7 LB 371/01 - NuR 2005, 119 = NdsVBl 2005, 239).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 7 KS 75/06

    Geltendmachung von höheren Lärmschutzwänden oder Lärmschutzwällen durch Anwohner

    Diese Rückkopplung gebietet es, § 17 Abs. 6c Satz 1 FStrG a.F. auch im Hinblick auf die zum Lärmschutz notwendige Abwägung anzuwenden (vgl. zu § 17 Abs. 6c Satz 2 FStrG a.F. und die naturschutzrechtliche Abwägung: BVerwG, Urt. v. 17.01.2007 - 9 C 1.06 -, BVerwGE 128, 76 (80) = DVBl. 2007, 641 und vorgehend Nds.OVG, Urt. v. 16.09.2004 - 7 LB 371/01 -, NdsVBl 2005, 239).
  • VG Regensburg, 16.03.2016 - RO 2 K 15.841

    Erfolglose Klage eines enteignungsrechtlich betroffenen Grundstückseigentümers

    Dies ist auch zulässig, denn eine Planfeststellungsbehörde kann eine Planergänzungsentscheidung auch "freiwillig" zur Abwendung eines sonst zu erwartenden negativen Verfahrensausgangs treffen (vgl. Nds.OVG, U.v. 16.9.2004 - 7 LB 371/01 - juris Rn. 29).
  • VG Regensburg, 07.06.2018 - RO 2 K 15.2213

    Abwägungsgebot im Planfeststellungsverfahren

    Ein solches Verfahren kann die Planfeststellungsbehörde auch "freiwillig" etwa während eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens durchführen, um erkannte Abwägungsmängel zu beseitigen (vgl. Nds.OVG, U.v. 16.09.2004 - 7 LB 371/01 - juris).
  • VG Regensburg, 16.03.2016 - RO 2 K 15.840

    Planfeststellung für Ortsumgehung

    Dies ist auch zulässig, denn eine Planfeststellungsbehörde kann eine Planergänzungsentscheidung auch "freiwillig" zur Abwendung eines sonst zu erwartenden negativen Verfahrensausgangs treffen (vgl. Nds.OVG, U. v. 16.9.2004 - 7 LB 371/01 - juris Rn. 29).
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