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   BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05   

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BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05 (https://dejure.org/2005,3707)
BVerwG, Entscheidung vom 01.04.2005 - 9 VR 7.05 (https://dejure.org/2005,3707)
BVerwG, Entscheidung vom 01. April 2005 - 9 VR 7.05 (https://dejure.org/2005,3707)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Abwägung naturschutzrechtlicher Belange bei einem Planfeststellungsbeschluss; Umfang der gerichtlichen Kontrolle der naturrechtlichen Abwägung bei einem Planfeststellungsbeschluss; Abwägungsfehlerhaftigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses wegen der Ausserachtlassung ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2005, 709
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind die Grenzen der bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten bestehenden planerischen Gestaltungsfreiheit erst dann überschritten, wenn sich eine andere als die von der Behörde gewählte Linienführung hätte aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. Juni 2004 BVerwG 9 A 11.03 Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 41).

    Denn aus § 17 Abs. 6 c Satz 2 FStrG ergibt sich nach der Rechtsprechung des Senats, dass Mängel bei der Festlegung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen regelmäßig nicht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Folge haben, soweit sie die Ausgewogenheit der Gesamtplanung nicht in Frage stellen und die konkrete Möglichkeit der Fehlerbehebung besteht (Urteil vom 9. Juni 2004 BVerwG 9 A 11.03 Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 5 S. 49).

  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 5.03

    Klagen gegen Ausbau der B 170 in Dresden abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05
    Das planungsrechtliche Abwägungsgebot verlangt, dass der Planfeststellungsbeschluss die durch die Planungsentscheidung geschaffenen oder ihr sonst zurechenbaren Konflikte hinreichend zu bewältigen hat (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 2004 BVerwG 9 A 6.03 Buchholz 406.25 § 48a BImSchG Nr. 1 S. 6 m.w.N.).

    In seinem Urteil vom 26. Mai 2004 (BVerwG 9 A 6.03 a.a.O.) hat er ausgeführt, dass die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Straßenbauvorhabens darstellt.

  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99

    FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05
    27 Das Fehlen einer gegebenenfalls nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 SächsNatSchG gebotenen Abwägungsentscheidung könnte der Anfechtungsklage des Antragstellers wegen § 17 Abs. 6 c Satz 1 FStrG, der insoweit entsprechend anwendbar ist (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2000 BVerwG 4 A 18.99 Buchholz 406.401 § 8 BNatSchG Nr. 29 S. 23 f.), voraussichtlich nicht zum Erfolg verhelfen, weil angesichts der Bedeutung und Dringlichkeit, die Beigeladene und Antragsgegner dem Vorhaben beimessen, die konkrete Möglichkeit einer anderen Planungsentscheidung nicht erkennbar ist.
  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05
    Dazu genügt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass die Planung auf die Zielsetzung des Fernstraßengesetzes ausgerichtet und erforderlich, d.h. vernünftigerweise geboten ist (so z.B. BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1985 BVerwG 4 C 59.82 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 62 S. 81).
  • BVerwG, 19.03.2003 - 9 A 33.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis;

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05
    Ein solcher Verstoß ist auch nicht erkennbar, zumal das Vermeidungsgebot nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Anforderungen nur innerhalb des konkret geplanten Vorhabens stellt, nicht hingegen zur Wahl einer anderen Planungsvariante verpflichten kann (Urteil vom 19. März 2003 BVerwG 9 A 33.02 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 173 S. 161 f.).
  • BVerwG, 01.07.2003 - 4 VR 1.03

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses - Abwehr gegen eine heranrückende

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05
    9 Es kommt danach nicht darauf an, dass der Antragsteller als anerkannter Naturschutzverein nach der Rechtsprechung des 4. Senats des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nicht befugt ist, das Fehlen der Planrechtfertigung zu rügen (vgl. Beschluss vom 1. Juli 2003 BVerwG 4 VR 1.03 Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3 S. 22).
  • BVerwG, 15.05.2001 - 4 B 32.01

    Planfeststellung; Bedarfsplan; Planrechtfertigung; Verbesserungsmaßnahme

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05
    Wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat, sind selbst im Anwendungsbereich des Fernstraßenausbaugesetzes vorübergehende Verbesserungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen, obwohl absehbar ist, dass sie durch bereits geplante weitere Ausbaumaßnahmen entbehrlich werden können (Beschluss vom 15. Mai 2001 BVerwG 4 B 32.01 Buchholz 407.0 Allgemeines Straßenrecht Nr. 24).
  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

    Auszug aus BVerwG, 01.04.2005 - 9 VR 7.05
    Soweit die Ermittlung, Bewertung und Abwägung dieser Belange nicht betroffen ist, kann der Verein Abwägungsmängel im Rahmen seines nach § 61 Abs. 1 BNatSchG eröffneten Klagerechts nicht geltend machen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 BVerwG 4 A 9.97 BVerwGE 107, 1 ).
  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01578

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn

    Erforderlich und ausreichend für die Planrechtfertigung ist, dass die Planung "vernünftigerweise geboten" ist (siehe etwa BVerwG, B. v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05, juris Rn. 5 und U. v. 23.11.2005 - 9 A 28/04 - juris Rn. 16, letztere Entscheidung zu den generellen Zielen des Bundesfernstraßengesetzes gemäß u. a. § 3 Abs. 1 FStrG, diese Vorschrift im Wesentlichen gleichlautend mit Art. 9 Abs. 1 BayStrWG; siehe zur Planrechtfertigung auch BVerwG, U. v. 28.3.2013 - 9 A 22/11 - juris Rn. 28).

    Wäre dieser Vortrag richtig, so kann hierauf zumindest ein Verlangen auf Unterlassen eines Ausbaus nicht gestützt werden (vgl. BVerwG, B. v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 7).

    Für die Beurteilung der Frage, ob die Problemlösung der Luftreinhaltung tatsächlich der Luftreinhalteplanung überlassen werden darf, reicht eine Abschätzung aus (BVerwG, U.v. 23.2.2005 - 4 A 1/04 - juris Rn. 33, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 21, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1001/04 - juris Rn. 433, U.v. 18.3.2009 - 9 A 39/07 - juris Rn. 114, U.v. 10.10.2012 - 9 A 20/11 - juris Rn. 12, U.v. 10.10.2012 - 9 A 18/11 - juris Rn. 18, U.v. 24.10.2013 - 7 C 36/11 - juris Rn. 49).

    In derartigen Fällen liegt es schon im Ausbaubereich und erst recht abseits davon nahe, die Einhaltung der Grenzwerte des Luftqualitätsrechts dem Verfahren der Luftreinhalteplanung zu überlassen, weil hierfür nämlich ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Verfügung steht (siehe dazu im Einzelnen BVerwG, U.v. 26.5.2004 - 9 A 6/03 - juris Rn. 27, 28, U.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 21, U.v. 10.10.2012 - 9 A 18/11 - juris Rn. 18).

    Besondere Umstände für eine gleichwohl anzunehmende Ausnahme vom grundsätzlichen Gebot der Berücksichtigung der Grenzwerte des Luftqualitätsrechts (erst) in der Luftreinhalteplanung sind nicht erkennbar, wozu auch auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2005 (4 A 1/04 - Rn. 33 bei juris) und den Beschluss vom 1. April 2005 (9 VR 7/05 - Rn. 21 bei juris) hinzuweisen ist.

    Gerade auch in Fällen des Ausbaus einer Bestandsstraße in bereits stark mit Luftschadstoffen belasteten Gebieten bietet sich das Verfahren der Luftreinhalteplanung als Problembewältigung besonders an und auf der Grundlage letztlich aller vorliegenden Gutachten mussten sich insgesamt für die Planfeststellungsbehörde keine ernsthaften Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die ggf. einzusetzenden Instrumentarien der Luftreinhalteplanung etwa nicht ausreichend sein könnten (s. BVerwG, B.v. 1.4.2005 a.a.O.).

  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01444

    Planfeststellung (des Ausbaus) einer Kreisstraße; Einstufung als Bundesautobahn

    Erforderlich und ausreichend für die Planrechtfertigung ist, dass die Planung "vernünftigerweise geboten" ist (siehe etwa BVerwG, B. v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05, juris Rn. 5 und U. v. 23.11.2005 - 9 A 28/04 - juris Rn. 16, letztere Entscheidung zu den generellen Zielen des Bundesfernstraßengesetzes gemäß u. a. § 3 Abs. 1 FStrG, diese Vorschrift im Wesentlichen gleichlautend mit Art. 9 Abs. 1 BayStrWG; siehe zur Planrechtfertigung auch BVerwG, U. v. 28.3.2013 - 9 A 22/11 - juris Rn. 28).

    Wäre dieser Vortrag richtig, so kann hierauf zumindest kein Verlangen auf Unterlassen eines Ausbaus gestützt werden (vgl. BVerwG, B. v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 7).

    Für die Beurteilung der Frage, ob die Problemlösung der Luftreinhaltung tatsächlich der Luftreinhalteplanung überlassen werden darf, reicht eine Abschätzung aus (BVerwG, U.v. 23.2.2005 - 4 A 1/04 - juris Rn. 33, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 21, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1001/04 - juris Rn. 433, U.v. 18.3.2009 - 9 A 39/07 - juris Rn. 114, U.v. 10.10.2012 - 9 A 20/11 - juris Rn. 12, U.v. 10.10.2012 - 9 A 18/11 - juris Rn. 18, U.v. 24.10.2013 - 7 C 36/11 - juris Rn. 49).

    In derartigen Fällen liegt es nahe, die Einhaltung der Grenzwerte des Luftqualitätsrechts dem Verfahren der Luftreinhalteplanung zu überlassen, weil hierfür nämlich ein breites Spektrum von Maßnahmen zur Verfügung steht (siehe dazu im Einzelnen BVerwG, U.v. 26.5.2004 - 9 A 6/03 - juris Rn. 27, 28, U.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 21, U.v. 10.10.2012 - 9 A 18/11 - juris Rn. 18).

    Besondere Umstände für eine gleichwohl anzunehmende Ausnahme vom grundsätzlichen Gebot der Berücksichtigung der Grenzwerte des Luftqualitätsrechts (erst) in der Luftreinhalteplanung sind nicht erkennbar, wozu auch auf die Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 2005 (4 A 1/04 - Rn. 33 bei juris) und den Beschluss vom 1. April 2005 (9 VR 7/05 - Rn. 21 bei juris) hinzuweisen ist.

    Gerade auch in Fällen des Ausbaus einer Bestandsstraße in bereits stark mit Luftschadstoffen belasteten Gebieten bietet sich das Verfahren der Luftreinhalteplanung als Problembewältigung besonders an und auf der Grundlage letztlich aller vorliegenden Gutachten mussten sich insgesamt für die Planfeststellungsbehörde keine Anhaltspunkte ergeben, dass die Instrumentarien der Luftreinhalteplanung etwa nicht ausreichend sein könnten (BVerwG, B.v. 1.4.2005 a.a.O.).

  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 36.11

    Großkraftwerk, steinkohlebefeuertes; Änderungsvorhaben; Genehmigung,

    Das Bundesverwaltungsgericht hat daher in mehreren Entscheidungen die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV nicht als Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Planfeststellung eines Vorhabens erachtet (zum Fernstraßenrecht Urteile vom 26. Mai 2004 - BVerwG 9 A 6.03 - BVerwGE 121, 57 = Buchholz 406.25 § 48a BImSchG Nr. 1 S. 5 und vom 23. Februar 2005 - BVerwG 4 A 5.04 - BVerwGE 123, 23 = Buchholz 451.91 Europ. UmweltR Nr. 18 S. 95 f.; Beschluss vom 1. April 2005 - BVerwG 9 VR 7.05 - NuR 2005, 709, juris Rn. 21).
  • VG Ansbach, 14.07.2014 - AN 10 K 13.01450

    Umweltverbandsklage; Klage einer anerkannten Naturschutzvereinigung;

    Erforderlich und ausreichend für die Planrechtfertigung ist, dass die Planung "vernünftigerweise geboten" ist (s. etwa BVerwG, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05, juris Rn. 5 und U.v. 23.11.2005 - 9 A 28/04 - juris Rn. 16, letztere Entscheidung zu den generellen Zielen des Bundesfernstraßengesetzes gemäß u.a. § 3 Abs. 1 FStrG diese, Vorschrift im Wesentlichen gleichlautend mit Art. 9 Abs. 1 BayStrWG; s. zur Planrechtfertigung auch BVerwG, U.v. 28.3.2013 - 9 A 22.11 - juris Rn. 28).

    Wäre dieser Vortrag richtig, so kann hiermit zumindest kein Unterlassen eines Ausbaus verlangt werden (vgl. BVerwG, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 7).

    Die Betrachtung der 39. BImSchV und der dort festgesetzten Immissionsgrenzwerte offenbart, dass diese ausdrücklich (und nur) zum Schutz der menschlichen Gesundheit bestimmt worden bzw. Maßstab letztlich dafür sind, ab wann - mit welchen Maßnahmen auch immer - seitens der Behörden einzugreifen ist (siehe für SO 2 § 2 Abs. 1 und 2, für NO 2 § 3 Abs. 1 und 2, für PM 10 § 4, für PM 2, 5 § 5 Abs. 1 u. 2, für Blei § 6, für Benzol § 7, für CO § 8; siehe zum Schutz der menschlichen Gesundheit durch die 22. BImSchV und zum insoweit nicht gegebenem Klagerecht von Naturschutzvereinen auch BVerwG, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris Rn. 19).

    Kann der Kläger damit von vorneherein auch nicht mit seiner Rüge der mangelnden Beachtung lufthygienischer Vorschriften gehört werden, so bedarf es keines weiteren Eingehens auf die hier bei einer objektiv-rechtlichen Prüfung letztlich zu treffende Feststellung, dass in aller Regel - und so auch hier - die Einhaltung der Grenzwerte der 39. BImSchV eben keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung der Planfeststellung eines Vorhabens ist (gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, s. BVerwG, U.v. 24.10.2013 - 7 C 36/11 - juris, s. dazu bereits BVerwG v. 23.2.2005 - 4 A 1/04 - juris, B.v. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris, BVerwG, U.v. 16.3.2006 - 4 A 1001/04 - juris, BVerwG, U.v. 18.3.2009 - 9 A 39/07 - juris, BVerwG, Urteile vom 10.10.2012 - 9 A 18/11 und 9 A 20/11 - beide juris, BVerwG, U.v. 24.10.2013 - 7 C 36/11 - juris).

  • BVerwG, 23.11.2007 - 9 B 38.07

    Straßenplanung; Planfeststellung; Verbandsklage; Rügebefugnis anerkannter

    Diese Regelung schließt eine umfassende gerichtliche Kontrolle des Planfeststellungsbeschlusses auf die Klage eines anerkannten Naturschutzvereins hin aus und beschränkt sie grundsätzlich auf die Überprüfung seiner Vereinbarkeit mit jenen Bestimmungen, die den umschriebenen naturschutzrechtlichen Bezug aufweisen (so Urteil vom 19. März 2003 BVerwG 9 A 33.02 Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 173 S. 156 unter Hinweis auf das Urteil vom 19. Mai 1998 BVerwG 4 A 9.97 BVerwGE 107, 1 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 139 S. 259 ff. ; entsprechend der von der Vorinstanz zitierte Beschluss vom 1. Juli 2003 BVerwG 4 VR 1.03 Buchholz 406.400 § 61 BNatSchG 2002 Nr. 3 S. 22; neuerdings Beschluss vom 1. April 2005 BVerwG 9 VR 7.05 juris Rn. 11).
  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 1.05

    Verbandsklage; Behindertenverband; Feststellungsklage; Rügeumfang;

    Ebenso wie der Rügeumfang eines Naturschutzvereins beschränkt ist (vgl. zuletzt Beschluss des Senats vom 1. April 2005 BVerwG 9 VR 7.05 NuR 2005, 709), kann auch ein Behindertenverband nicht jeden Verfahrens- oder Abwägungsmangel rügen, sondern nur die Feststellung eines Verstoßes gegen bestimmte, enumerativ aufgezählte Rechtsvorschriften begehren.
  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05

    Antragsbefugnis, Wachtelkönig, Planfeststellung, Präklusion, sofortige

    Soweit die Ermittlung, Bewertung und Abwägung dieser Belange nicht betroffen ist, kann der Verein Abwägungsmängel im Rahmen seines nach § 61 Abs. 1 BNatSchG eröffneten Klagerechts nicht geltend machen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005 - 9 VR 7.05 -, juris; Urt. v. 19.5.1998 - 4 A 9.97 -, BVerwGE 107, 1 [6 f.]).

    Abgesehen davon, dass die Antragsteller ihr Vorbringen insoweit nicht substanziieren, legen sie jedenfalls nicht dar, in welcher Weise Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege durch zu erwartende Schadstoffimmissionen gerade in den Bereichen des Plangebietes, in dem Grenzwertüberschreitungen zu erwarten sind, konkret betroffen sein können (vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.4.2005 - 9 VR 7.05 -, juris).

  • VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04

    Waldschlößchenbrücke: Naturschutzverbände können Bau der umstrittenen Brücke

    Nur insoweit kann das Klagerecht nach § 61 Abs. 2 Nr. 1 BNatSchG eröffnet sein (BVerwG, Beschl. 1.4.2005 - 9 VR 7/05 - juris RdNr. 19).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.04.2011 - 1 A 11088/10

    Lahntalradweg darf mangels gesetzlicher Grundlage nicht gebaut werden

    In zwei späteren Entscheidungen wurde ferner ein Bezug zum Naturschutzrecht bejaht im Falle einer Variantenauswahl, soweit sie sich auf die Belange des Naturschutzes in der Landschaftspflege auswirken kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. April 2005, 9 VR 7/05, NuR 2005, 709 f., juris, Rn. 16), und bei der Fehlerhaftigkeit einer Verkehrsprognose, sofern dadurch naturschutzrechtliche Belange zu Unrecht als nachrangig eingestuft worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2003, 9 A 33/02, DVBl. 2003, 1069 f., juris, Rn. 259).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2009 - 11 D 32/08

    Planrechtfertigung für die Anschlussstelle Semerteichstraße Nord der A 40;

    Hierfür würde es nach ständiger Rechtsprechung des BVerwG genügen, dass die Planung auf die Zielsetzungen des Bundesfernstraßengesetzes ausgerichtet und erforderlich, d. h. vernünftigerweise geboten ist (Vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 1.4.2005 - 9 VR 7.05 -, ZUR 2005, 534, m. w. N.).
  • VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 20/05

    Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)

  • VG Aachen, 13.12.2006 - 6 K 4443/04

    Grünes Licht für L 364n (Ortsumgehung Hückelhoven)

  • OVG Sachsen, 15.12.2005 - 5 BS 300/05

    Planfeststellung, Straße, Präklusion, Planvorhaben, Betroffenheit, Lärm,

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2009 - 11 D 31/08

    Planung für Bau des A 40-Tunnels in Dortmund rechtswidrig

  • OVG Sachsen, 05.04.2006 - 5 BS 239/05

    Westtangente Wurzen kann gebaut werden

  • VG Leipzig, 03.07.2013 - 1 K 108/11

    Bau von Staatsstraßen in Sachsen nur bei vorheriger Planfeststellung; Begriff des

  • BVerwG, 05.04.2006 - 9 C 2.05

    Anforderungen an die barrierefreie Ausgestaltung von Bahnsteigzugängen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 8 C 11367/05

    Trierer Bebauungspläne nunmehr wirksam

  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 159/05

    Planfeststellung, Straßen, Präklusion, Planvorhaben, Lärm, Lärmbelastung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2021 - 11 D 93/19

    Rechtmäßiger Planfeststellungsbeschluss für das Vorhaben "Umbau des

  • OVG Sachsen, 22.12.2005 - 5 BS 156/05
  • VG Cottbus, 28.02.2007 - 3 L 469/06

    Gerichtliche Verfahren gegen den wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 156/05
  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 186/05

    Präklusion, Miete, Pacht, Planfeststellungsverfahren, Planvorhaben, Feinstaub

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2020 - 4 KS 1/19

    Klagen gegen Planfeststellungsbeschluss für den dreistreifigen Ausbau der B5

  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2006 - 8 B 11686/05

    Zum Flugplatz Hahn: Verlängerte Start- und Landebahn darf genutzt werden

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 11 B 896/06

    Planfeststellung bezüglich des Neubaus einer Bundesstraße als Zubringer; Abwägung

  • VG Koblenz, 17.04.2007 - 1 K 2401/05

    Tagebaubetrieb "Marta" ist unzulässig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2007 - 11 B 897/06
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