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   OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05   

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OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05 (https://dejure.org/2005,5017)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.12.2005 - 7 MS 91/05 (https://dejure.org/2005,5017)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Dezember 2005 - 7 MS 91/05 (https://dejure.org/2005,5017)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Planfeststellungsbeschluss betr. den 2. Teilabschnitt der Bundesautobahn A 26 - Hamburg/Stade

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • nomos.de PDF, S. 40

    A 26: Schutz historischer Kulturlandschaften bei naturschutzrechtlicher Alternativenprüfung (FFH)

  • Judicialis

    16.BImSchV; ; BImSchG § 50 1; ; BNatSchG § 10 II Nr. 8; ; BNatSchG § 34 III Nr. 2; ; VerkehrslärmschutzVO; ; VwGO § 42 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Autobahn A 26 - 2. Bauabschnitt -, vorläufiger Rechtsschutz - "prioritäre" Vogelarten; Alternative, zumutbare; Kulturlandschaft, historische; Rechtsausübung, unzulässige; Sperrgrundstück; Trennungsgebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Vorbereitungsarbeiten für die A 26 östlich von Buxtehude vorläufig gestoppt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG stoppt vorläufig Vorbereitungsarbeiten für die A 26

Papierfundstellen

  • NVwZ 2006, 484 (Ls.)
  • DVBl 2006, 463 (Ls.)
  • NuR 2006, 185
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05
    Die mit der Planung verfolgte Lösung der Verkehrsprobleme des Unterelberaumes und Verbesserung der mit der unzureichenden Verkehrsinfrastruktur einhergehenden Folgeprobleme durch die Weiterführung der A 26 im zweiten Bauabschnitt entspricht einem durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleiteten staatlichen Handeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (818); Urt. v. 15.01.2004 - 4 A 11.02 -, A 73 Suhl - Lichtenfels, DVBl. 2004, 642 (645) = NVwZ 2004, 722 (736 f.)) auch dann, wenn der hochrangige Schutz der Moore bei Buxtehude als Europäisches Vogelschutzgebiet dagegen gehalten wird.

    Eine Maßnahme ist mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, wenn sie die Grenzen dessen überschreitet, was zur Erfüllung der mit der gemeinschaftlichen Regelung verfolgten Ziele weder angemessen noch erforderlich ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (816 f.) m.w.N.).

    Der Senat verkennt nicht, dass die Folgen der A 26 auf die Wohnqualität ihres Ortes schwerwiegend sein werden, doch die von der Antragsgegnerin angeführten Gesichtspunkte berücksichtigen nicht das strikte Vermeidungsgebot des § 34 Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG, das Gestaltungsspielräume wie bei der fachplanerischen Abwägung und damit ein Ermessen oder "Kompromisse" zwischen verschiedenen betroffenen Rechtsgütern nicht kennt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (816)).

  • BVerwG, 15.01.2004 - 4 A 11.02

    Straßenplanung; Planfeststellung; faktisches Vogelschutzgebiet; Eignungsmerkmale;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05
    Die mit der Planung verfolgte Lösung der Verkehrsprobleme des Unterelberaumes und Verbesserung der mit der unzureichenden Verkehrsinfrastruktur einhergehenden Folgeprobleme durch die Weiterführung der A 26 im zweiten Bauabschnitt entspricht einem durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleiteten staatlichen Handeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (818); Urt. v. 15.01.2004 - 4 A 11.02 -, A 73 Suhl - Lichtenfels, DVBl. 2004, 642 (645) = NVwZ 2004, 722 (736 f.)) auch dann, wenn der hochrangige Schutz der Moore bei Buxtehude als Europäisches Vogelschutzgebiet dagegen gehalten wird.

    Das Überwiegen der öffentlichen Interessen hat die Bezirksregierung damit begründet, dass die Verlängerung der A 26 alternativlos ist, während das Vogelschutzgebiet zum einen nicht vollständig verloren geht und zum anderen der Verlust unter Wahrung der Kohärenz i.S. d. § 34 Abs. 5 BNatSchG ausgeglichen werden kann (zur Ausgleichbarkeit als Ausnahmevoraussetzung vgl. Gassner/Bendomir-Kahlo/Schmidt-Räntsch, BNatSchG, 2. Aufl., § 34 Rn. 41 m.w.N. wie auch offenbar BVerwG, Urt. v. 15.01.2004 - 4 A 11.02 -, A 73 Suhl - Lichtenfels, a.a.O.).

    Dem kann der Antragsteller zu 1) auch nicht entgegenhalten, dass der mit historischen Zusammenhängen nicht vertraute Durchschnittsbetrachter die Einzigartigkeit der Siebenvoorling-Kultur nicht wahrnehmen und den Verlust als solchen nicht empfinden würde (unter Berufung auf BVerwG, Urt. v. 15.01.2004 - 4 A 11.02 -, A 73 Suhl - Lichtenfels, DVBl. 2004, 642 (648)).

  • OVG Niedersachsen, 17.01.2001 - 7 K 100/98

    Abschnittsbildung; Alternative; Ausführungsbeginn; außer Kraft treten;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05
    Der vom Antragsteller zu 1) zitierte Ausschnitt (Urt. v. 17.01.2001 - 7 K 100/98 -, UA S. 24).

    Dass dies nicht als Beleg für die Verhältnismäßigkeit der Alternative i.S.d. § 34 Abs. 3 Nr. 2 BNatSchG dienen kann, zeigt schon die in demselben Urteilsabschnitt genannte Prämisse (Urt. v. 17.01.2001 - 7 K 100/98 -, UA S. 20).

  • BVerwG, 20.01.2004 - 4 B 112.03

    Fehlerbehebung in ergänzendem Planverfahren - Darlegungslast bei

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05
    Da die Identität des planfestgestellten Vorhabens nicht angetastet wird, geht der Senat auch davon aus, dass sich der Mangel in absehbarer Zeit beseitigen lässt, so dass der Planung ein unüberwindliches Hindernis nicht entgegensteht (zu den vorstehend erörterten Voraussetzungen vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004 - 4 B 112.03 -, DVBl. 2004, 648 (649) und das vorangegangene Urt. d. Nds.OVG v. 18.09.2003 - 7 LB 2437/01 -, NdsVBl 2004, 127).
  • BVerwG, 26.05.2004 - 9 A 6.03

    Studentenschaft; Klagebefugnis; soziale Belange; Studierende; Ausbildungsstätte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05
    Dem Grundsatz der Problembewältigung wird im Hinblick auf die Einhaltung der Grenzwerte der 22. BImSchV in einem Planfeststellungsverfahren für ein Straßenbauvorhaben in der Regel hinreichend Rechnung getragen, wenn nicht absehbar ist, dass das Vorhaben die Möglichkeit ausschließt, die Einhaltung dieser Grenzwerte mit den Mitteln der Luftreinhalteplanung zu sichern (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.05.2004 - 9 A 6.03 -, DVBl. 2004, 1289 = NVwZ 2004, 1237).
  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05
    Ein besonderes Gewicht kommt dem jedoch nicht zu, weil bei Grundstücken am Rand des Außenbereichs ein Interesse an einer unveränderten Aussicht rechtlich nicht geschützt ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.08.2000 - 4 BN 38.00 -, UPR 2000, 465 zu § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO) und ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Fortbestand der gegebenen, hier besonders ruhigen Lage nicht besteht.
  • OVG Niedersachsen, 18.09.2003 - 7 LB 2437/01

    Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses zum Bau der Ortsumgehung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05
    Da die Identität des planfestgestellten Vorhabens nicht angetastet wird, geht der Senat auch davon aus, dass sich der Mangel in absehbarer Zeit beseitigen lässt, so dass der Planung ein unüberwindliches Hindernis nicht entgegensteht (zu den vorstehend erörterten Voraussetzungen vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.01.2004 - 4 B 112.03 -, DVBl. 2004, 648 (649) und das vorangegangene Urt. d. Nds.OVG v. 18.09.2003 - 7 LB 2437/01 -, NdsVBl 2004, 127).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 C 2.03

    Planfeststellung; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet; Gebietsauswahl;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05
    Ein ergänzendes Verfahren kann nicht nur dazu dienen, Abwägungsmängel i.S.d. § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG, sondern auch einen Verstoß gegen strikt bindende Vorschriften des Naturschutzrechts zu beheben (vgl BVerwG, Urt. v. 01.04.2004 - 4 C 2.03 -, Hochmoselübergang, DVBl. 2004, 1115 (1118) = NVwZ 2004, 1114).
  • BVerwG, 22.01.2004 - 4 A 32.02

    Straßenbauvorhaben; Planfeststellung; gerichtliche Überprüfung; erstinstanzliche

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05
    Die mit der Planung verfolgte Lösung der Verkehrsprobleme des Unterelberaumes und Verbesserung der mit der unzureichenden Verkehrsinfrastruktur einhergehenden Folgeprobleme durch die Weiterführung der A 26 im zweiten Bauabschnitt entspricht einem durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleiteten staatlichen Handeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (818); Urt. v. 15.01.2004 - 4 A 11.02 -, A 73 Suhl - Lichtenfels, DVBl. 2004, 642 (645) = NVwZ 2004, 722 (736 f.)) auch dann, wenn der hochrangige Schutz der Moore bei Buxtehude als Europäisches Vogelschutzgebiet dagegen gehalten wird.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.1999 - 20 B 1464/98
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.12.2005 - 7 MS 91/05
    In der Anwendung der §§ 10 Abs. 2 Nr. 8, 34 Abs. 4 Satz 1 BNatSchG liegt entgegen der Ansicht der Antragsteller nicht eine Verwerfung des Art. 4 Abs. 1 Vogelschutz-Richtlinie, weil diese das Schutzniveau der von ihr erfassten europäischen Vogelarten insoweit ohne Differenzierung abschließend regelt (vgl. auch OVG NW, Beschl. v. 11.05.1999 - 20 B 1464/98.AK -, NuR 2000, 165 (171) = ZUR 2000, 155).
  • BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 10.99

    Klagebefugnis; Sperrgrundstück; unzulässige Rechtsausübung

  • BVerwG, 19.05.1998 - 4 A 9.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Naturschutzklage gegen Ostsee-Autobahn bei Lübeck

  • BVerwG, 16.03.1998 - 4 A 31.97

    Bundesverwaltungsgericht weist Klage gegen Ostsee-Autobahn im Peenetal aus

  • OVG Hamburg, 09.08.2004 - 2 Bs 300/04

    Enteignung für Airbus Start- und Landebahnverlängerung

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

    Das strikte Vermeidungsgebot des § 34 c Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 NNatG kennt nicht Gestaltungsspielräume wie bei der fachplanerischen Abwägung und damit ein Ermessen oder "Kompromisse" zwischen verschiedenen betroffenen Rechtsgütern (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (816); Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 -, VkBl.

    2006, 351 = DVBl. 2006, 463 = NdsVBl.

    2006, 131 = NordÖR 2006, 209).

    Die städtebaulichen Folgen sind jedoch neben der bereits beschriebenen Zielverfehlung in verkehrlicher Sicht ein weiterer Gesichtspunkt, der im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu dem Ziel des Habitatschutzes ins Verhältnis gesetzt werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 -, a.a.O. zum Schutz einer historischen Kulturlandschaft).

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

    Das strikte Vermeidungsgebot des § 34 c Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 NNatG kennt nicht Gestaltungsspielräume wie bei der fachplanerischen Abwägung und damit ein Ermessen oder "Kompromisse" zwischen verschiedenen betroffenen Rechtsgütern (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (816); Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 -, VkBl.

    2006, 351 = DVBl. 2006, 463 = NdsVBl.

    2006, 131 = NordÖR 2006, 209).

    Die städtebaulichen Folgen sind jedoch neben der bereits beschriebenen Zielverfehlung in verkehrlicher Sicht ein weiterer Gesichtspunkt, der im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu dem Ziel des Habitatschutzes ins Verhältnis gesetzt werden kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 -, a.a.O. zum Schutz einer historischen Kulturlandschaft).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2007 - 7 KS 135/03

    Rechtmäßigkeit des Erlasses eines Planfeststellungsbeschlusses bezüglich der

    Das strikte Vermeidungsgebot des § 34 c Abs. 2, Abs. 3 Nr. 2 NNatG kennt nicht Gestaltungsspielräume wie bei der fachplanerischen Abwägung und damit ein Ermessen oder "Kompromisse" zwischen verschiedenen betroffenen Rechtsgütern (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.01.2000 - 4 C 2.99 -, B 1 Hildesheim, DVBl. 2000, 814 (816); Nds.OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 -, VkBl.

    2006, 351 = DVBl. 2006, 463 = NdsVBl.

    2006, 131 = NordÖR 2006, 209).

    Die städtebaulichen Folgen sind jedoch neben der bereits beschriebenen Zielverfehlung in verkehrlicher Sicht ein weiterer Gesichtspunkt, der im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung zu dem Ziel des Habitatschutzes ins Verhältnis gesetzt werden kann (vgl. Nds.OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 -, a.a.O. zum Schutz einer historischen Kulturlandschaft).

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet;

    Ist hingegen eine Alternativlösung vorhanden, so hat der Gebietsschutz nach der Konzeption der FFH-Richtlinie Vorrang (BVerwG, Urt. v. 17.5.2002 -, aaO; vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 03.12.2005 - 7 MS 91/05 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05

    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung

    Soweit der Antragsteller auf eine frühere "Wunschtrasse" der Antragsgegnerin abhebt, die in "großem Bogen" um E. herumgeführt hätte, wäre deren Weiterverfolgung schon angesichts der dort verstärkt zu beachtenden Vogelschutzgesichtspunkte unrealistisch gewesen (vgl. auch OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 -, NuR 2006, 185).
  • VG Stade, 02.06.2010 - 1 A 1316/08

    Verträglichkeit des Sandabbaus im Nassabbauverfahren in Verbindung mit einer

    Nach dem Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2005 (7 MS 91/05), mit dem ein vorläufiger Baustopp für den zweiten Bauabschnitt der Autobahn verhängt wurde, war die für den Autobahnbau zuständige Planfeststellungsbehörde mit der Prüfung von Alternativen befasst, die im Zeitpunkt des Ergehens des hier zu überprüfenden Planfeststellungsbeschlusses noch zu keinem abschließenden Ergebnis geführt hatte.

    Dass dieses von vornherein ausgeschlossen wäre, ist auch dem von dem Kläger in Bezug genommenen Beschluss des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 2005 (7 MS 91/05) zum 2. Teilabschnitt der BAB 26 nicht zu entnehmen.

  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.2007 - 5 S 130/06

    Planfeststellungsbeschluss zum Ausbau einer Bundesstraße

    Ob dies schon daraus folgt, dass der Kläger zu 2 das Grundstück nicht bewirtschaftet, kann dahinstehen (vgl. darauf abhebend OVG Saarland, Urt. v. 20.08.2001 - 2 N 1/00 - BRS 64 Nr. 39; Nieders. OVG, Beschl. v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 - NuR 2006, 185).
  • VG Oldenburg, 30.06.2014 - 5 A 4319/12

    Auwald; Emssperrwerk; FFH-Verträglichkeitsprüfung; FHH-Gebiet; gehobene

    Entscheidend ist daher die materielle Äquivalenz, Entfernungen treten in den Hintergrund (vgl. OVG Lüneburg, Beschl v. 12.12.2005 - 7 MS 91/05 - BVerwG, Beschl. v. 17.07.2008 - 9 B 15.08 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.06.2014 - 13 LB 176/11

    Erwerb eines Grundstücks zur Erreichung der formalen Voraussetzungen für eine

    Andererseits ist der Eigentumserwerb als missbräuchlich einzustufen, wenn ( subjektiv ) der Motivation / dem Motiv nach das Grundeigentum allein als Mittel dazu dient, eine (unzulässige) Interessentenklage im Gewande der Verletztenklage zu erheben (vgl. Urt. v. 25. Januar 2012, a.a.O., Rdnrn. 14 f.; vorher bereits VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 17. Juli 2007 - 5 S 130/06 -, juris Rdnrn. 21 ff.; 7. Senat des Nds. OVG, Beschl. v. 12. Dezember 2005 - 7 MS 91/05 -, juris Rdnrn. 24 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urt. v. 19. November 2003 - 3 K 29/99 -, juris Rdnrn. 63 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 29. Januar 2001 - 11 D 97/96.AK -, juris Rdnrn. 24 ff. [Enteignungsbetroffenheit], 30 [Übertragung auf Drittbetroffenheit = Nachbarschutz]; BayVGH, Urt. v. 20. Dezember 1988 - 20 A 88.40073, 20 AS 88.40066 -, juris Rdnr. 15), d.h. wenn der Erwerb des "Sperrgrundstücks" ausschließlich zur Bekämpfung der abgelehnten Planung und nicht wenigstens auch zur Ausübung sonstiger Eigentümerbefugnisse erfolgt ist, also ohne Kenntnis des Planungsvorhabens nicht erfolgt wäre und keinen anderen Grund hatte.
  • OVG Niedersachsen, 05.01.2010 - 7 KS 212/06

    Vorbehalt von Einzelheiten des naturschutzrechtlichen Kohärenzausgleichs einer

    Dass dieser nach seiner Beschaffenheit und trotz der Entfernung vom Eingriffsort als Kompensationsraum für Wiesenvögel und Langstreckenzieher wie den Wachtelkönig geeignet war bzw. ist, hat der Senat in seinem Beschluss vom 12.12.2005 - 7 MS 91/05 - (juris, Rn. 47) in einem anderen Zusammenhang bereits festgestellt; er hätte dies bei einer streitigen Entscheidung vorliegend voraussichtlich nicht anders beurteilt.
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