Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 21.03.2006 - 8 LA 150/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Rechtsschutz gegen den Vorschlag eines FFH-Gebiets

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsschutz gegen den Vorschlag eines FFH-Gebiets - Feststellungsklage; FFH-Gebiet; FFH-Gebiet, potenzielles; FFH-Richtlinie; Gemeinschaftsliste; Nichtigkeitsklage; Normenkontrolle; Rechtsverhältnis; Unterschutzstellung; Vorlageverfahren

mehr
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Baurecht - Aufnahme des Grundstücks in FFH-Gebiet: Rechtsschutz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Rechtsschutz gegen den Vorschlag eines FFH-Gebiets

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltskanzlei-lankau.de , S. 6 (Kurzinformation)

    Kein Rechtsschutz gegen die Anmeldung eines FFH-Gebiet an die EGKommission

Verfahrensgang

  • VG Osnabrück, 30.08.2002 - 2 A 1/00
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2006 - 8 LA 150/02

Zeitschriftenfundstellen

  • NuR 2006, 391
  • NVwZ 2006, 849 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)  

  • VG Oldenburg, 31.03.2008 - 1 B 512/08  

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Einvernehmen nach FFH-Richtlinie; FFH-Gebiet;

    Mit ihr - allenfalls noch abhängig vom rein technischen Vorgang der Veröffentlichung im Bundesanzeiger - unterliegt das Gebiet bereits vor dem Erlass einer nationalen Schutzgebietsverordnung automatisch nach Art. 4 Abs. 5 FFH-Richtline und §§ 33 Abs. 5 BNatSchG, 34b Abs. 5 S. 1 NNatG dem Schutzregime des Art. 6 Abs. 2 bis 4 FFH-Richtlinie (vgl. Meßerschmidt/ Schuhmacher, Bundesnaturschutzrecht, Stand November 2007, BNatSchG, § 33 Rn. 61; Nds. OVG. Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02) .

    Sie könnten lediglich durch Vorlage an den EuGH nach Art. 234 EGV von diesem prüfen lassen, ob die Liste dem Gemeinschaftsrecht entspricht (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2006, 8 LC 217/04; Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02, NuR 2006, 391; Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711; Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298).

    Und auch das EuG würde - sollte eine Nichtigkeitsklage einer Gemeinde gegen die Liste nach Art. 230 Abs. 4 EGV zulässig sein (zweifelnd EuG, Beschluss vom 5. Juli 2005, T-117/05R, NUR 2006, 169, 170 f., Rn. 66 -69; wohl bejahend Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02) - selbstverständlich kein nationales Recht als Prüfungsmaßstab heranziehen.

    Diese Argumentation setzt sich nicht nur in Widerspruch zur bisherigen ständigen Rechtsprechung, wonach nachteilige Rechtsfolgen gerade nicht durch die Meldung eines Gebietes, sondern erst durch seine Aufnahme in die Gemeinschaftsliste eintreten (vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02), sondern verkennt auch die Folgen, die ein Obsiegen der Antragstellerin in der Hauptsache haben könnte: Der vorläufige Schutz, der gemeldeten Gebieten bis zur Aufnahme in die Liste (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Januar 2005, C-117/03, NvwZ 2005, 311 f.) bzw. "potentiellen" FFH-Gebieten in jeder Verfahrensphase (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298; Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711) zukommt, müsste wieder entfallen, wenn die Antragsgegnerin ihr Einvernehmen als Folge des Urteils im Hauptsacherechtsstreit endgültig verweigern würde.

  • VG Oldenburg, 02.07.2007 - 1 B 1815/07  

    Vorläufiger vorbeugender Rechtsschutz gegen die Erteilung des Einvernehmens zum

    Dies wurde in der Rechtsprechung - gerade auch der erkennenden Kammer - bereits mehrfach für die Meldung der für einen solchen Schutz in Betracht kommenden Gebiete durch die Länder an den Bund gem. § 33 Abs. 1 S. 1, 2 BNatSchG und für die weitere Meldung durch den Bund an die Kommission gem. Art. 4 Abs. 1 FFH-Richtlinie, § 33 Abs. 1 S. 3 BNatSchG entschieden (vgl. nur Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2006, 8 LC 217/04; Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02, NuR 2006, 391; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 2000, 711; Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 2000, 298; VG Oldenburg, Beschluss vom 20. Januar 2000, 1 B 4195/99; VG Oldenburg, Beschluss vom 2. Februar 2000, 1 B 82/00; VG Oldenburg, Beschluss vom 29. Juni 2000, 1 B 2016/00, NuR 2000, 713; VG Oldenburg, Urteil vom 31. August 2004, 1 A 136/02; VG Oldenburg, Urteil vom 29. Juni 2004, 1 A 4193/99; für gleichlautende Rspr. aus anderen Bundesländern und zustimmendes Schrifttum vgl. Messerschmidt/Schumacher, Bundesnaturschutzrecht, § 33 BNatSchG Rn. 69).

    Es kann aber durch Vorlage an den EuGH gem. Art. 234 S. 1 b EGV von diesem prüfen lassen, ob die Liste, die einen Rechtsakt der Gemeinschaftsorgane darstellt, im Hinblick auf die Aufnahme dieser Gebiete dem Gemeinschaftsrecht - einschließlich der Richtlinie selbst und der in Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag erwähnten europäischen Gemeinschaftsgrundrechte - entspricht (so auch Nds. OVG, Beschluss vom 29. September 2006, 8 LC 217/04; Nds. OVG, Beschluss vom 21. März 2006, 8 LA 150/02, NuR 2006, 391; Nds. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2000, 3 M 1605/00, NuR 200, 711; Nds. OVG, Beschluss vom 24. März 2000, 3 M 439/00, NuR 200, 298; aus europarechtlicher Sicht ebenso EuG, Beschlüsse vom 22. Juni 2006, T 136, 137 und 150/04, das deshalb eine individuelle Nichtigkeitsklage vor dem EuG nach Art. 230 Abs. 4 EGV für unzulässig hält).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2008 - 8 A 154/06  
    BVerwG, Beschluss vom 7.4.2006 - 4 B 58.05 -, UPR 2006, 351, und Urteil vom 1.4.2004 - 4 C 2.03 -, BVerwGE 120, 276; OVG NRW, Urteil vom 14.5.2003 - 8 A 4229/01 -, OVGE 49, 142; OVG Bremen, Urteil vom 31.5.2005 - 1 A 346/02 -, NuR 2005, 654; Nds. OVG, Beschluss vom 21.3.2006 - 8 LA 150/02-, ZUR 2006, 315.
mehr
  • VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.764  

    Art. 4 Abs. 1 FFH-RL gewährt den Mitgliedstaaten bei der Gebietsauswahl einen

    Nachdem es dem Kläger nach der Rechtsprechung nicht möglich ist, sich gegen die Gebietsmeldung durch den Mitgliedstaat nach Art. 4 Abs. 2 FFH-RL oder die Entscheidung der Kommission nach Art. 4 Abs. 2 FFH-RL rechtlich zur Wehr zu setzen (vgl. hierzu einerseits Nieders. OVG, Beschluss vom 21.03.2006 - 8 LA 150/02, NuR 2006, 391, und andererseits EuGH, Urteil vom 23.04.2009 - C-362/06, NuR 2009, 405) und eine anfechtbare Schutzgebietsausweisung noch nicht erfolgt ist, ist im gegenständlichen Verfahren zu klären, ob die Aufnahme der umgebrochenen Wiesenfläche in das FFH-Gebiet Itztal von Coburg bis Baunach mit den Bestimmungen der FFH-RL oder mit sonstigem höherrangigem europäischem Recht zu vereinbaren ist.
  • VG Bayreuth, 28.01.2010 - B 2 K 09.739  

    Art 13c Abs 2 NatSchG BY, Art 6a Abs 5 S 2 NatSchG BY, Art 4 Abs 1 FFHRL, §

    Nachdem es dem Kläger nach der Rechtsprechung nicht möglich ist, sich gegen die Gebietsmeldung durch den Mitgliedstaat nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie oder die Entscheidung der Kommission nach Art. 4 Abs. 2 FFH-Richtlinie rechtlich zur Wehr zu setzen (vgl. hierzu einerseits Nieders. OVG vom 21.03.2006, Az. 8 LA 150/02, NuR 2006, 391, und andererseits EuGH vom 23.04.2009, Az. C-362/06, NuR 2009, 405; Engelhardt/Brenner/Fischer-Hüftle/Egner, Naturschutzrecht in Bayern, RdNr. 26 vor Art. 13b) und eine anfechtbare Schutzgebietsausweisung noch nicht erfolgt ist, ist im gegenständlichen Verfahren zu klären, ob die Aufnahme der umgebrochenen Wiesenfläche in das FFH-Gebiet Itztal von Coburg bis Baunach mit den Bestimmungen der FFH-Richtlinie oder mit sonstigem höherrangigem europäischem Recht zu vereinbaren ist.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht