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   OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04   

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https://dejure.org/2005,20593
OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04 (https://dejure.org/2005,20593)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.05.2005 - 1 KN 6/04 (https://dejure.org/2005,20593)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Mai 2005 - 1 KN 6/04 (https://dejure.org/2005,20593)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung eines landwirtschaftlichen Grundstückseigentümers im Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch eine geplante Biogasanlage; Ausweisung eines Sondergebietes für die Errichtung einer Biogasanlage in einem Bebauungsplan; Zulässigkeit des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Ermittlung von Lärm- und Gerichsimmissionen; Zulässigkeit eines Konflikttransfers auf das Genehmigungsverfahren bei einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan; Erforderlichkeit der Bauleitplanung; Abwägung bei Zweifeln an der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NuR 2006, 467
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04
    Zwar verlangt dieses Gebot im Idealfall, dass alle der Planung zuzurechnenden Konflikte in der Bauleitplanung möglichst einer Lösung zugeführt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.1974 - 4 C 50.72 -, BVerwGE 45, 309 ).

    Die Grenzen dieser Gestaltungsfreiheit sind überschritten, wo einer der beteiligten Belange in geradezu unvertretbarer Weise zu kurz kommt, wo er und sein Gewicht einfach verkannt werden, wo das Verhältnis zwischen ihm und dem Planinhalt auch bei Berücksichtigung der planerischen Gestaltungsfreiheit und aller sonstigen Gegebenheiten nicht mehr aufgeht (BVerwGE 45, 309 ).

  • BVerwG, 06.05.1993 - 4 C 15.91

    Überplanung eines überwiegend bebauten Gebietes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04
    Zwar trifft es zu, dass Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der in einem Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen dem Inkrafttreten dieser Festsetzungen entgegen stehen können, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann oder wenn die festgesetzte Nutzung auf Dauer an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1978 - 4 C 30.76 -, BauR 1978, 449 , u. v. 06.05.1993 - 4 C 15.91 -, BRS 55 Nr. 36).
  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97

    Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04
    Die Untersuchung einer für die Gemeinde erkennbaren Planungsalternative kann vielmehr dann abgebrochen werden, wenn die Gemeinde feststellt, dass es sich für sie nicht um eine vorzugswürdige Alternative handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.03.1998 - 4 A 7.97 -, NordÖR 1998, 605 zum Fachplanungsrecht).
  • BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76

    Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04
    Zwar trifft es zu, dass Zweifel an der Wirtschaftlichkeit der in einem Bebauungsplan festgesetzten Nutzungen dem Inkrafttreten dieser Festsetzungen entgegen stehen können, wenn nach Lage der Dinge eine Rentabilität der Nutzung auf Dauer nicht erwartet werden kann oder wenn die festgesetzte Nutzung auf Dauer an ihrer unzureichenden Wirtschaftlichkeit scheitern muss (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.09.1978 - 4 C 30.76 -, BauR 1978, 449 , u. v. 06.05.1993 - 4 C 15.91 -, BRS 55 Nr. 36).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04
    Die Beeinträchtigung des Ausblicks ist in der Regel kein abwägungsrelevanter Belang (vgl. BVerwG, Beschl. v. 09.02.1995 - 4 NB 17.94 -, NVwZ 1995, 895).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04
    Dieses Gebot gerechter Abwägung ist nur verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattfindet, wenn in die Abwägung Belange nicht eingestellt werden, die nach Lage der Dinge eingestellt werden müssen oder wenn die Bedeutung der betroffenen privaten Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zu objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, BVerwGE 34, 301/309).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2004 - 21 A 4130/01

    Zur Bindungswirkung und Geeignetheit der GIRL

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04
    Vielmehr erfolgten die Ermittlungen der erforderlichen Schornsteinhöhe auf der Grundlage der TA-Luft und der Geruchsimmissionsrichtlinie des Landes Schleswig-Holstein (GIRL -SH), die als Entscheidungshilfen für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen heranzuziehen und vom Gericht zu beachten sind (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 24.06.2004 - 21 A 4130/01 -, NVwZ 2004, 1259 ).
  • BVerwG, 25.02.1977 - 4 C 22.75

    Anforderungen an das objekt-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04
    Es erscheint entgegen der Auffassung des Antragstellers ausgeschlossen, dass sich auch bei einem Betrieb der Gewächshäuser und der Kantine mit schallemittierenden Anlagen die Lärmeinwirkungen auf der Hofstelle (d.h. an dem Wohnteil der Hofstelle des Antragstellers) sowie an dem Ferienwohnhaus um mehr als 6 (bzw. 8) dB(A) erhöhen und zwar dergestalt, dass sie zu einem Nachteil führen, der schwer und unerträglich im Sinne der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Artikel 14 GG sein würde (vgl. u.a. BVerwG, Urt. v. 25.02.1977, IV C 22.75, BVerwGE 52, 122 ).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 CN 18.98

    Geltung der drittschützenden Wirkung des Abwägungsgebots in § 1 Abs. 6 des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2005 - 1 KN 6/04
    Abwägungsrelevant sind dabei nicht nur subjektive Rechte, sondern auch sonstige schutzwürdige private Belange (BVerwG, BauR 2000, 243).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2016 - 10 A 9.13

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Sondergebiet mit Zweckbestimmung Biogasanlage;

    Im Hinblick darauf, dass eines der Grundstücke nur knapp 150 m von dem Sondergebiet "Biogasanlage" entfernt liegt, erscheint eine Verletzung seiner subjektiven Rechte zumindest möglich (vgl. etwa OVG SH, Urteil vom 31. Mai 2005 - 1 KN 6.04 -, NuR 2006, 467, juris Rn. 48: Entfernung von 100 bis 300 m zur Biogasanlage).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2016 - 1 KN 16/15

    Antragsbefugnis eines Planbetroffenen infolge Lärmzuwachses; Verpflichtung der

    Daraus folgt, dass (dem Vorrang) der Innenentwicklung kraft Gesetzes keine Vorrangstellung gegenüber anderen in der Abwägung zu berücksichtigenden Gesichtspunkten zukommt; die Gemeinde kann diesen Belang im Rahmen der Abwägung bei Vorliegen anderer für sie wichtigerer Belange hintanstellen (Urt. des Senats vom 31.05.2005, 1 KN 6/04, NuR 467/469 [bei Juris Rn. 70]).

    Anders wäre es nur, wenn sich eine bestimmte Lösung als Alternative aufdrängen musste (vgl. Urt. des Senats v. 31.05.2005, a.a.O., [bei Juris Rn. 73]).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.04.2015 - 3 S 2094/13

    Sondergebietsfestsetzung; Biogasanlage; Bewertung des Abwägungsmaterials;

    Das Interesse, von der planbedingten Zunahme von Geruchsimmissionen verschont zu bleiben, stellt einen abwägungsrelevanten Belang dar, solange die Zunahme sich nicht nur geringfügig darstellt (vgl. nur OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 31.5.2005 - 1 KN 6/04 - NuR 2006, 467).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.07.2009 - 1 KN 22/05
    Ein "Konflikttransfer" in diesem Sinne ist nach der Rechtsprechung des Senats auch dann zulässig, wenn der Plan ein bestimmtes Vorhaben "im Auge" hat (Urt. v. 31.05.2005, 1 KN 6/04, NordÖR 2006, S. 30 ff; vgl. auch BVerwG, NVwZ 1990, 458 sowie BVerwG, Urt. v. 17.12.2002, 4 C 15.01; OVG Lüneburg, Urt. v. 02.07.1999, 1 K 4234/97, BRS 62 Nr. 25).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2016 - 1 LA 3/14

    Genehmigung eines Flächennutzungsplans bei Geruchsimmissionen; (kein)

    Im Rahmen der Bauleitplanung - somit auch der Aufstellung eines Flächennutzungsplans - sind die Richtwerte der GIRL als Abwägungs- und Entscheidungsgrundlage der planenden Gemeinde geeignet und regelmäßig heranzuziehen (Urt. des Senats vom 31.05.2005 - 1 KN 6/04 - bei juris Rn. 56; s. a. GIRL, Anlage 4, "Begründung und Auslegungshinweise zur GIRL" [dort zu Nr. 5 GIRL, Stichwort "Hinweise zum vorsorgenden Immissionsschutz und zur vorsorgenden Bauleitplanung"]).
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