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   LG Braunschweig, 25.09.2002 - 2 O 2817/01 (321)   

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https://dejure.org/2002,30340
LG Braunschweig, 25.09.2002 - 2 O 2817/01 (321) (https://dejure.org/2002,30340)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 25.09.2002 - 2 O 2817/01 (321) (https://dejure.org/2002,30340)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 25. September 2002 - 2 O 2817/01 (321) (https://dejure.org/2002,30340)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NuR 2007, 778
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.10.1973 - VI ZR 115/72

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines Waldes

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.09.2002 - 2 O 2817/01
    Vor diesen typischen Gefahren muss ein Waldbesitzer die Waldbesucher nur dann schützen, wenn er Anzeichen übersehen, verkannt oder missachtet hat, die auf eine besondere Gefahrenlage hindeuten (BGH MDR 1974, S. 217).

    Gefahren, die von derartigem Totholz ausgehen, beruhen letztlich auf Gegebenheiten oder Gewalten der Natur und sind daher als unvermeidbar und als eigenes Risiko hinzunehmen (vgl. BGH MDR 1974, S. 217), auch wenn diese sich, wie hier, auf tragische Weise verwirklichen.

  • OLG Köln, 11.05.1987 - 7 U 308/86

    Zur Haftung gem. § 823 Abs. 1 BGB wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus LG Braunschweig, 25.09.2002 - 2 O 2817/01
    Darüber hinaus muss er die Besucher aufgrund seiner "normalen" Verkehrssicherungspflicht soweit möglich vor atypischen Gefahren schützen (OLG Köln, NJW-RR 1987, S. 988).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 01.03.2007 - 2 Sa 18/07

    Betriebsbedingte Kündigung - Austauschtauschkündigung - Missbrauchskontrolle -

    Trifft das zu, dann haben die Gerichte die Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes im Lichte der Grundrechte auszulegen und anzuwenden (BVerfG vom 19.3.1998 - 1 BvR 10/97 , NZA 1998, 587 ; BAG vom 26.09.2002 - 2 AZR 636/01- NZA 2003, 549; vgl. zur verfassungsrechtlichen Fragestellung: Dieterich, Unternehmerfreiheit und Arbeitsrecht im Sozialstaat, AuR 2007, 65).
  • LG Tübingen, 13.01.2006 - 2 O 292/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht;

    Aber auch in der Nähe von Wanderwegen sind Bäume nur dann auf eine etwaige Umsturzgefahr zu untersuchen, wenn besondere Anhaltspunkte für eine zeitlich nahe Gefahrenverwirklichung vorliegen (vgl. LG Braunschweig, Urteil vom 25.09.2002, Az. 2 O 2817/01).
  • LG Hannover, 02.05.2005 - 20 O 3/05

    Amtshaftung einer niedersächsischen Stadt als Waldbesitzerin: Eingeschränkte

    Hiermit wollte der Gesetzgeber für den Waldbesitzer eine Haftungserweiterung über die "normale" Verkehrssicherungspflicht hinaus für typische Waldgefahren ausschließen (vgl. LG Braunschweig, Urteil v. 25.09.2003, 2 O 2817/01; OLG Köln, Urt. v. 11.5.1987, NJW-RR 1987, S. 988).
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