Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,3514
VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11 (https://dejure.org/2013,3514)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.01.2013 - 5 S 913/11 (https://dejure.org/2013,3514)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. Januar 2013 - 5 S 913/11 (https://dejure.org/2013,3514)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,3514) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trennungsgebot bei Festsetzung eines Sondergebiets für einen "Einkaufsmarkt für Nahversorgung" neben einem reinen Wohngebiet

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 1 Abs 3 S 1 BauGB, § 1 Abs 7 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 24 BauGB, § 214 Abs 1 S 1 Nr 1 BauGB, § 214 Abs 2 Nr 3 BauGB
    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; Festsetzung eines Sondergebiets Nahversorgung neben Wohngebiet; Verkehrslärm; Kundenparkplatz; Lärmschutzwand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; BauGB § 215 Abs. 1
    Trennungsgebot bei Festsetzung eines Sondergebiets für einen "Einkaufsmarkt für Nahversorgung" neben einem reinen Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verstoß gegen das Trennungsgebot bei Festsetzung eines Sondergebiets "Einkaufsmarkt für Nahversorgung" führt zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • DÖV 2013, 489
  • NuR 2014, 508
  • ZfBR 2013, 496 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (55)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.2007 - 7 D 122/06
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
    Solche stehen hier jedoch nicht in Rede, da die aufgestellte Planung gerade den vollständigen Abbruch der noch vorhandenen, bislang gewerblich genutzten baulichen Anlagen vorsieht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.1990 - 4 BN 6.88 -, Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 50; demgegenüber den Fall OVG NW, Urt. v. 13.12.2007 - 7 D 122/06 NE -).

    So wurden für den Zeitraum 08.00 bis 20.00 Uhr lediglich 500 Pkw-Bewegungen (= 250 Kunden) und für den Zeitraum 20.00 bis 22.00 Uhr gar nur 30 Abfahrten (= 30 Kunden) angesetzt (vgl. die entsprechende E-Mail v. 23.03.2009), obwohl von den in Baden-Württemberg seit 2007 üblichen Ladenöffnungszeiten bis 22.00 Uhr ausgegangen wurde (vgl. Blatt 10 des Gutachtens); insofern handelte es sich auch keineswegs um eine nur theoretische Möglichkeit längerer Öffnungszeiten (vgl. demgegenüber OVG NW, Urt. v. 13.12.2007 - 7 D 122/06.NE - BVerwG, Beschl. v. 17.02.2010 - 4 BN 59.09 -, BauR 2010, 1180; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.09.2012 - 3 S 2708/10 -).

    Soweit im Gutachten im Hinblick auf die künftige Einzelhandelsnutzung von weiteren Prämissen (Lieferverkehrsaufkommen allenfalls in den Ruhezeiten, asphaltierte Fahrwege) ausgegangen wurde, waren diese - gemessen an den Anforderungen an die gerichtliche Überprüfbarkeit von Prognosen - sachgerecht und trugen, da von ihrer Einhaltung bei realistischer Betrachtung ausgegangen werden konnte, auch dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft hinreichend Rechnung (vgl. OVG NW, Urt. v. 13.12.2007, a.a.O.).

    Zwar ist, worauf der Vertreter der Antragsgegnerin hingewiesen hat, erst im Baugenehmigungsverfahren verbindlich darüber zu entscheiden, ob ein konkreter Einkaufsmarkt auch unter Berücksichtigung der von ihm ausgehenden Lärmwirkungen in dem ausgewiesenen Sondergebiet baurechtlich zugelassen werden kann, und vermag die Unzulässigkeit eines konkreten Markts - etwa wegen Nichteinhaltung bestimmter Prämissen der im Planaufstellungsverfahren berücksichtigten Begutachtung - nicht die Wirksamkeit der zuvor getroffenen Gebietsfestsetzung im Nachhinein in Frage zu stellen (vgl. OVG NW, Urt. v. 13.12.2007, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2008 - 3 S 2772/06

    Fristwahrende Geltendmachung von Mängeln bei der Aufstellung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
    Dass in dem entsprechenden Hinweis im "D.er Anzeiger" vom 01.04.2010 irreführend von "Mängeln in der Abwägung" anstatt von "Mängeln im Abwägungsvorgang" die Rede ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2008 - 3 S 2772/06 -, VBlBW 2009, 186; Senatsurt. v. 26.10.2011 - 5 S 920/10 -), führte lediglich dazu, dass auch Mängel im Abwägungsvorgang - ebenso wie Mängel im Abwägungsergebnis - weiterhin von Amts wegen zu prüfen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.1995 - 3 S 1242/95 -, UPR 1996, 115; Lemmel in: Berliner Kommentar z. BauGB , § 215 Rn. 6).

    Dass in der Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplans entsprechend § 215 BauGB 1987 darauf hingewiesen wurde (vgl. den entsprechenden Formulierungsvorschlag von Lemmel in: Berliner Kommentar z. BauGB , § 215 Rn. 7), dass die näher bezeichneten Mängel bei unterbliebener Geltendmachung unbeachtlich s i n d, statt w e r d e n, änderte nichts (offen gelassen bislang von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2008, a.a.O.; Senatsurt. v. 26.10.2011, a.a.O.).

    62 In ihrer Antragsschrift vom 16.03.2011, die der Antragsgegnerin noch am 31.03.2011, mithin vor Fristablauf zugegangen ist (hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2008 - 3 S 2772/06 -, VBlBW 2009, 186), haben die Antragsteller indessen nur geltend gemacht, dass sie durch die von dem geplanten Einkaufsmarkt ausgehenden Verkehrsimmissionen in unzumutbarer Weise beeinträchtigt würden und (insofern) ihre rechtzeitig geltend gemachten Belange nicht in der durch § 1 Abs. 7 BauGB gebotenen Weise berücksichtigt worden seien.

    Bereits vor Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Bebauungsplanverfahren oder im Widerspruchsverfahren erhobene Einwendungen waren schließlich von vornherein nicht zur Wahrung der Rügefrist geeignet (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2008, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 16.10.2007 - 1 CS 07.1848

    Ausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
    Zweifel könnten insofern bestehen, weil durch entsprechende Nebenbestimmungen immerhin gewährleistet sein dürfte, dass im Ergebnis materielle Nachbarrechte nicht verletzt werden (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 26.07.2012 - 5 S 1314/12 - BayVGH, Beschl. v. 16.10.2007- 1 Cs 07.1848 -).

    Solches kommt nur in Betracht, wenn die Voraussetzungen einer anderen Rechtsgrundlage objektiv vorliegen und der Verwaltungsakt dadurch nicht in seinem Wesen verändert wird (vgl. Senatsurt. v. 26.05.1994 - 5 S 2637/93 -, VBlBW 1995, 32 m.w.N.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.05.1991 - 8 S 1068/91 - NuR 1991, 434; BVerwG, Urt. v. 30.06.1989 - 4 C 40.88 -, BVerwGE 82, 185), mithin nicht schon dann, wenn (auch) deren drittschützende Tatbestandselemente nicht verletzt wären, wovon offenbar das Verwaltungsgericht im Anschluss an die Widerspruchsbehörde auszugehen scheint (in diesem Sinne wohl auch BayVGH, Beschl. v. 16.10.2007, a.a.O.).

    Abgesehen von den in diesem Zusammenhang noch festzustellenden Mängeln wäre eine solche jedoch wohl zumindest bei Festsetzung einer höheren Lärmschutzwand nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zu verwirklichen; von einer erdrückenden bzw. abriegelnden Wirkung des Vorhabens wäre auch dann noch nicht ohne Weiteres auszugehen (vgl. Senatsbeschl. v. 26.07.2012, a.a.O.; auch BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008 - 1 NE 08.1074 - u. v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 -).

    69 c) Soweit die Antragsteller geltend machen, ein Sondergebiet für einen Einkaufsmarkt für Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 799 m 2 habe ohne Verstoß gegen § 1 Abs. 7 BauGB aufgrund der mit einem solchen verbundenen besonders gravierenden Immissionswirkungen überhaupt nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu "ihrem" reinen Wohngebiet festgesetzt werden können, trifft dies nicht zu; solches wäre noch nicht einmal der Fall, wenn es sich um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO handelte (vgl. OVG LSA, Urt. v. 11.05.2006 - 2 K 1/05 -, BauR 2006, 2107; BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008, a.a.O. u. v. 16.10.2007, a.a.O.; allerdings VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.03.1990 - 8 S 3031/89 -, UPR 1991, 155: Unwirksamkeit der Ausweisung eines uneingeschränkten Gewerbegebiets neben einem lediglich durch eine Straße getrennten reinen Wohngebiet; BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 4 BN 17.06 -, BRS 70 Nr. 15).

  • VGH Bayern, 14.08.2008 - 1 NE 08.1074

    Normenkontrolleilantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
    Solches ließe sich zwar nicht daraus herleiten, dass die Einzelhandelsausstattung je Einwohner im Lebensmittelbereich in D. im Vergleich zu den umliegenden Gemeinden als leicht überdurchschnittlich eingestuft wurde (vgl. hierzu auch BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008 - 1 NE 08.1074 -), die Ansiedlung eines Discountmarkts mittel- und langfristig zu einer Abwertung des bestehenden Standorts im Gewerbegebiet Rußheim führen werde und die Tragfähigkeit für drei Lebensmittelmärkte langfristig nicht gegeben sei (vgl. die Einzelhandelsanalyse der GMA v. April 2006, S. 48).

    Abgesehen von den in diesem Zusammenhang noch festzustellenden Mängeln wäre eine solche jedoch wohl zumindest bei Festsetzung einer höheren Lärmschutzwand nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB zu verwirklichen; von einer erdrückenden bzw. abriegelnden Wirkung des Vorhabens wäre auch dann noch nicht ohne Weiteres auszugehen (vgl. Senatsbeschl. v. 26.07.2012, a.a.O.; auch BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008 - 1 NE 08.1074 - u. v. 16.10.2007 - 1 CS 07.1848 -).

    69 c) Soweit die Antragsteller geltend machen, ein Sondergebiet für einen Einkaufsmarkt für Nahversorgung bis zu einer Verkaufsfläche von 799 m 2 habe ohne Verstoß gegen § 1 Abs. 7 BauGB aufgrund der mit einem solchen verbundenen besonders gravierenden Immissionswirkungen überhaupt nicht in unmittelbarer Nachbarschaft zu "ihrem" reinen Wohngebiet festgesetzt werden können, trifft dies nicht zu; solches wäre noch nicht einmal der Fall, wenn es sich um einen großflächigen Einzelhandelsbetrieb i. S. des § 11 Abs. 3 BauNVO handelte (vgl. OVG LSA, Urt. v. 11.05.2006 - 2 K 1/05 -, BauR 2006, 2107; BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008, a.a.O. u. v. 16.10.2007, a.a.O.; allerdings VGH Bad.-Württ., Urt. v. 07.03.1990 - 8 S 3031/89 -, UPR 1991, 155: Unwirksamkeit der Ausweisung eines uneingeschränkten Gewerbegebiets neben einem lediglich durch eine Straße getrennten reinen Wohngebiet; BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 4 BN 17.06 -, BRS 70 Nr. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2011 - 5 S 920/10

    Wirksamkeitsvoraussetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
    Jedoch sprach zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung alles dafür, dass, was genügte, das den Satzungsbeschluss enthaltende Gemeinderatsprotokoll - entsprechend dem Beglaubigungsvermerk vom 08.09.2009 - vom Bürgermeister eigenhändig unterschrieben wurde (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.09.2006 - 8 S 1989/05 -, VBlBW 2007, 303; Senatsurt. v. 26.10.2011 - 5 S 920/10 -), zumal der Bürgermeister dies in der mündlichen Verhandlung ausdrücklich versichert hat.

    Dass in dem entsprechenden Hinweis im "D.er Anzeiger" vom 01.04.2010 irreführend von "Mängeln in der Abwägung" anstatt von "Mängeln im Abwägungsvorgang" die Rede ist (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2008 - 3 S 2772/06 -, VBlBW 2009, 186; Senatsurt. v. 26.10.2011 - 5 S 920/10 -), führte lediglich dazu, dass auch Mängel im Abwägungsvorgang - ebenso wie Mängel im Abwägungsergebnis - weiterhin von Amts wegen zu prüfen sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.07.1995 - 3 S 1242/95 -, UPR 1996, 115; Lemmel in: Berliner Kommentar z. BauGB , § 215 Rn. 6).

    Dass in der Bekanntmachung des Beschlusses des Bebauungsplans entsprechend § 215 BauGB 1987 darauf hingewiesen wurde (vgl. den entsprechenden Formulierungsvorschlag von Lemmel in: Berliner Kommentar z. BauGB , § 215 Rn. 7), dass die näher bezeichneten Mängel bei unterbliebener Geltendmachung unbeachtlich s i n d, statt w e r d e n, änderte nichts (offen gelassen bislang von VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.07.2008, a.a.O.; Senatsurt. v. 26.10.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89

    Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
    Ein sich daraus ergebender (nicht unbeachtlicher) Abwägungsmangel führt vielmehr zur Unwirksamkeit der entsprechenden Festsetzungen bzw. des gesamten Bebauungsplans (im Anschluss an BVerwG, Beschl. v. 06.03.1989 - 4 NB 8.89 -, Buchholz 406.11 § 30 BBauG/BauGB Nr. 27).

    Denn unabhängig vom konkreten Vorhaben jedenfalls unzureichende Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB können nicht nachträglich im Wege einer dafür nicht vorgesehenen Befreiung korrigiert bzw. nachgebessert werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.03.1989 - 4 NB 8.89 -, Buchholz 406.11 § 30 BBauG/BauGB Nr. 27), zumal eine weitere - nicht unerhebliche - Erhöhung der Lärmschutzwand durchaus mit abwägungserheblichen Nachteilen für die unmittelbar angrenzende reine Wohnnutzung verbunden sein kann.

    Wurde dabei den Anforderungen des Abwägungsgebots nicht genügt, führt dies unmittelbar zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.03.1989, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.05.2006 - 7 D 114/05

    Bebauungsplan: Wohngebiet neben Gewerbegebiet

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
    Denn im Hinblick auf den vorgesehenen vollständigen Abbruch der Gebäude der ehemaligen Konservenfabrik stand eine vollständige Neuplanung an, die sich von der Neuplanung "auf der grünen Wiese" kaum mehr unterschied (vgl. demgegenüber den Fall OVG NW, Urt. v. 22.05.2006 - 7 D 114/05.NE -, BauR 2007, 65).

    67 Ein Bebauungsplan ist allerdings auch dann städtebaulich nicht erforderlich, wenn er aus Rechtsgründen nicht vollzugsfähig ist, was hier im Hinblick auf die geltend gemachten Lärmwirkungen in Betracht kommen könnte, da eine Verwirklichung der Sondergebietsfestsetzung möglicherweise an den Anforderungen des Immissionsschutzrechts scheiterte (vgl. hierzu OVG NW, Urt. v. 22.05.2006 - 7 D 114/05.NE -, BauR 2007, 65).

    Die erforderliche Trennung kann aber auch auf andere Weise - etwa durch planerische Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB - erfolgen, durch die ebenfalls gewährleistet wird, dass von der gewerblichen Nutzung keine Immissionen ausgehen, die den Bewohnern des Wohngebietes billigerweise nicht zugemutet werden können (vgl. Senatsurt. v. 09.07.1991 - 5 S 1231/90 -, NVwZ 1992, 802; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.06.2009, a.a.O.; OVG NW, Urt. v. 22.05.2006 - 7 D 114/05.NE -, BauR 2007, 65; BVerwG, Beschl. v. 30.11.1992 - 4 NB 41.92 - u. v. 07.07.2004 - 4 BN 16.04 -, ZfBR 2005, 71; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 15.11.2012 - 1 C 10412/12 -).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
    Der Antragsteller muss Tatsachen vortragen, die es möglich erscheinen lassen, dass die angegriffene Rechtsvorschrift oder deren Anwendung seine Rechte verletzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.03.1998 - 4 CN 6.97 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 123; Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215).

    Dies setzt voraus, dass der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die eine fehlerhafte Behandlung gerade seiner abwägungsbeachtlichen - insbesondere nicht nur geringwertigen sowie schutzwürdigen - Belange in der Abwägung als möglich erscheinen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.09.1998, a.a.O.; Urt. v. 10.03.1998, NVwZ 1998, 732 f.; BayVGH, Urt. v. 21.07.2008 - 1 NE 08.1264 - ).

    Ob die Antragsteller im beim Verwaltungsgericht Karlsruhe anhängigen Klageverfahren ggf. auch die Aufhebung der Baugenehmigung mit der Begründung beanspruchen könnten (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO), dass diese ohne die zuvor erforderliche, auch ihre Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB gerecht abwägende Entscheidung des Trägers der Bauleitplanung erteilt worden war (vgl. zum drittschützenden Charakter des in § 1 Abs. 7 BauGB enthaltenen Abwägungsgebots BVerwG, Urt. v. 24.09.1998 - 4 CN 2.98 -, BVerwGE 107, 215 sowie zum auch die Nachbargemeinde schützenden öffentlichen Belang des Planungserfordernisses i. S. des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB BVerwG, Urt. v. 01.08.2002 - 4 C 5.01 -, BVerwGE 117, 25; hierzu auch Dürr, BauR BW, 12. A. 2008, Rn. 264 m.w.N.), kann in vorliegendem Zusammenhang dahinstehen.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 3 S 1108/07

    Öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanentwurfs - Kennzeichnung des

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
    Hinsichtlich der Vorschriftengruppe der Verfahrensfehler blieb der Hinweis demgegenüber wirksam und löste die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.06.2009 - 3 S 1108/07 -, NVwZ-RR 2009, 953).

    Die erforderliche Trennung kann aber auch auf andere Weise - etwa durch planerische Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB - erfolgen, durch die ebenfalls gewährleistet wird, dass von der gewerblichen Nutzung keine Immissionen ausgehen, die den Bewohnern des Wohngebietes billigerweise nicht zugemutet werden können (vgl. Senatsurt. v. 09.07.1991 - 5 S 1231/90 -, NVwZ 1992, 802; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.06.2009, a.a.O.; OVG NW, Urt. v. 22.05.2006 - 7 D 114/05.NE -, BauR 2007, 65; BVerwG, Beschl. v. 30.11.1992 - 4 NB 41.92 - u. v. 07.07.2004 - 4 BN 16.04 -, ZfBR 2005, 71; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 15.11.2012 - 1 C 10412/12 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 04.04.2012 - 8 S 1300/09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Abwägungsmangel bei Überplanung; Einschränkung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 24.01.2013 - 5 S 913/11
    Denn aus den Erklärungen des Rügenden muss neben der Darstellung des maßgebenden Sachverhalts der Wille deutlich werden, sich für die angestrebte Unwirksamkeitserklärung des Bebauungsplans auf den konkreten Verfahrensmangel zu berufen; nur bei einer Willenserklärung dieses Inhalts kann überhaupt von einem "Geltendmachen" der Verletzung einer Verfahrens- oder Formvorschrift die Rede sein (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.08.1989 - 4 NB 22.89 - ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.04.2012 - 8 S 1300/09 - BauR 2013, 56).

    Auch muss - nicht zuletzt im Hinblick auf eine etwaige Fehlerbehebung durch die Gemeinde - der entsprechende Mangel konkretisiert und substantiiert werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 19.01.2012 - 4 BN 35.11 -, BauR 2013, 55; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.04.2012, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.11.2012 - 1 C 10412/12

    Heranplanen eines Wohngebiets an ein Gewerbegebiet

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

  • BVerwG, 23.06.2003 - 4 BN 7.03

    Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2000 - 10 B 920/00

    Auflagen zur Errichtung einer Lärmschutzwand; Rechtmäßigkeit einer

  • BVerwG, 27.01.1999 - 4 B 129.98

    Bebauungsplan; Ausfertigung; Bekanntmachung; Inkrafttreten; Festsetzung einer

  • BVerwG, 07.07.2004 - 4 BN 16.04

    Verlust des gesetzlich vorgesehenen Gewichts von Optimierungsgeboten im

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert;

  • BVerwG, 17.03.2005 - 4 A 18.04

    Bau oder wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße; Verkehrszunahme auf

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

  • BVerwG, 22.06.2006 - 4 BN 17.06

    Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG; Grundsatz der zweckmäßigen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.05.2006 - 2 K 1/05

    Normenkontrolle eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2006 - 8 S 1989/05

    Ausfertigung eines Bebauungsplans durch Bürgermeister

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.11.2005 - 5 S 2662/04

    Verneinung eines potenzielles FFH-Gebiets

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 BN 41.07

    Bebauungsplan; Sondergebiet für großflächigen Einzelhandel; Zu- und

  • VGH Baden-Württemberg, 25.01.1995 - 3 S 3125/94

    Bebauungsplan - Ausfertigungsdatum - Verkündungsmangel; Zulassung von Garagen

  • VGH Baden-Württemberg, 09.07.1991 - 5 S 1231/90

    Zur Verwendung in der PlanzeichenVO nicht vorgesehener Planzeichen; Bebauungsplan

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.1995 - 3 S 1242/95

    Normenkontrollverfahren: Bekanntmachung eines Bebauungsplans ohne Hinweis auf

  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.1990 - 8 S 3031/89

    Faktisches Gewerbegebiet neben reinem Wohngebiet; Abstandsflächen bei

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.2008 - 8 S 2748/06

    Nachbarklage gegen die baurechtliche Genehmigung der Nutzung einer bestehenden

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 B 191.83

    Rechtsmittel bei Verletzung der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 27.12.1984 - 4 B 278.84

    Baurecht - Rücksichtnahmegebot - Bebauungsplan - Festsetzungen - Abwägung -

  • BVerwG, 14.08.1995 - 4 NB 21.95

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.08.1989 - 4 NB 22.89

    Anforderungen an die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- bzw.

  • BVerwG, 17.02.2010 - 4 BN 59.09

    Abwägungsbeachtlichkeit von Lärmbelästigungen; Schallschutz im Städtebau

  • BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09

    Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie;

  • BVerwG, 08.03.2010 - 4 B 76.09

    Trennungsgebot; Konfliktlösung; Nachsteuerung

  • BVerwG, 22.09.2010 - 4 CN 2.10

    Klarstellungssatzung; Einbeziehungssatzung; Auslegung; Öffentlichkeits- und

  • BVerwG, 19.01.2012 - 4 BN 35.11

    Anforderungen an die Fristwahrung nach § 215 BauGB

  • VGH Baden-Württemberg, 18.09.2012 - 3 S 2708/10

    Normenkontrollantrag gegen Heddesheimer Bebauungsplan "Nördlich der Benzstraße"

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 5 S 1444/10

    Bauleitplanung; großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Geräuschimmissionen durch Zu-

  • BVerwG, 30.11.1992 - 4 NB 41.92
  • BVerwG, 11.11.2008 - 9 A 56.07

    Weiterer Lärmschutz beim Bau der B 6n bei Güsten/Ilberstedt

  • BVerwG, 01.08.2002 - 4 C 5.01

    Factory Outlet Center; Einkaufszentrum; Außenbereichsvorhaben; Beeinträchtigung

  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 8 S 1068/91

    Austausch der Rechtsgrundlage für Ermessensentscheidung

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1994 - 5 S 2637/93

    Keine Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakts allein wegen irrtümlicher Wahl der

  • BVerwG, 21.07.1989 - 4 NB 18.88

    Rechtsfolgen der Nichteinbeziehung eines lärmbetroffenen Grundstücks in den

  • BVerwG, 30.06.1989 - 4 C 40.88

    Straßenverkehrsbehörde - Zufahrten - Gemeingebrauch - Sondernutzung

  • BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren;

  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 55.98

    Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • VGH Bayern, 21.07.2008 - 1 NE 08.1264

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antrag auf Erlass einer einstweiligen

  • VG Karlsruhe, 02.05.2019 - 4 K 7811/17

    Beachtung des Gebietscharakters des Grundstücks bei Berechnung der Tiefe der

    Vor diesem Hintergrund kann etwa ein Nebeneinander von einem Wohngebiet neben einem Sondergebiet für einen Lebensmittel- und Getränkemarkt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 06.03.2013 - 4 BN 39.12 - juris Rn. 5), einem allgemeinen Wohngebiet neben einem Sondergebiet "Einkaufszentrum" (VG Aachen, Beschl. v. 29.04.2008 - 3 L 487/08 - juris Rn. 75 ff.) bzw. einem reinen Wohngebiet neben einem Sondergebiet für einen "Einkaufsmarkt für Nahversorgung" (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2013 - 5 S 913/11 - juris Rn. 69 mwN) zulässig sein.

    Ebenfalls verbietet § 50 BImSchG die Ausweisung eines Sondergebiets für den großflächigen Einzelhandel und eines Gewerbegebiets in nächster Nachbarschaft zu einem allgemeinen Wohngebiet nicht (vgl. BayVGH, Beschl. v. 14.08.2008 - 1 NE 08.1074 - juris Rn. 129; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2013 - 5 S 913/11 - juris Rn. 69).

    Wenn in derartigen Fällen das Einhalten größerer Abstände ausscheidet, ist durch geeignete bauliche und technische Vorkehrungen (vgl. hierzu auch § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) dafür zu sorgen, dass keine ungesunden Wohnverhältnisse entstehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2007 - 4 CN 2.06 - juris Rn. 14; OVG NRW, Urt. v. 13.12.2007 - 7 D 122/06.NE - juris Rn. 85) bzw. von einer gewerblichen Nutzung keine Immissionen ausgehen, die den Bewohnern des Wohngebietes billigerweise nicht zugemutet werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2013 - 5 S 913/11 - juris Rn. 69 mwN; OVG NRW, Urt. v. 25.01.2010 - 7 D 110/09.NE - juris Rn. 134).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.2018 - 8 S 286/17

    Bebauungsplan- Lärmkonflikt beim Heranrücken einer Wohnbebauung an einen

    Der Antragsteller rügte mit Schriftsatz vom 06.02.2017 und damit rechtzeitig - dabei auch hinreichend konkret und substantiiert (vgl. zu den Anforderungen zuletzt Senatsurteil vom 22.10.2018 - 8 S 647/13 -, juris Rn. 52; ferner VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2013 - 5 S 913/11 -, BRS 81 Nr. 22 = juris Rn. 62) -, dass wegen Nichtberücksichtigung der ihm empfohlenen und daher zum Austausch vorgesehenen Gebläsespritze "Wanner 36 GA" seinen Bedürfnissen und Entwicklungsmöglichkeiten nicht Rechnung getragen worden sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2018 - 8 S 647/13

    Lauf der Einwendungsfrist des § 215 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BauGB - Beachtlichkeit von

    Auch dies erfordert allerdings, dass aus den Erklärungen des Rügenden neben der Darstellung des maßgebenden Sachverhalts der Wille deutlich wird, sich für die angestrebte Unwirksamkeitserklärung eines Bebauungsplans auf einen konkreten Verfahrensmangel zu berufen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2013 - 5 S 913/11 -, BRS 81 Nr. 22).

    Es ist auch nicht ersichtlich, dass der Bebauungsplan etwa mit Blick auf die Sondergebietsfestsetzung nicht vollzugsfähig sein könnte, weil eine Verwirklichung der Festsetzungen von vornherein an den Anforderungen des Immissionsschutzrechts scheitern würde (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.01.2013 - 5 S 913/11 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 5 S 1873/15

    Abwägungsmangel bei der Planung zur Verhinderung von Immissionen; Ausweisung

    Hierzu würde auch ein immissionsschutzrechtliches Verfahren zählen (vgl. zu den Möglichkeiten der Nachsteuerung BVerwG, Beschluss vom 8.3.2010 - 4 B 76.09 - juris Rn. 7; Senatsurteil vom 24.1.2014 - 5 S 913/11 - NuR 2014, 508, juris Rn. 77).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2014 - 5 S 3254/11

    Zur Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan -

    Denn damit wird der Eindruck erweckt, auch bei den Vorschriften nach § 214 Abs. 2 BauGB stünden lediglich Verfahrens- und Formvorschriften in Rede, sodass materiell-rechtliche Vorschriften - abgesehen von "Mängeln in der Abwägung" - auch ohne Rüge jedenfalls beachtlich blieben (vgl. hierzu bereits Senatsurt. v. 24.01.2013 - 5 S 913/11 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2017 - 8 S 2507/16

    Gebot der Rücksichtnahme bei Flüchtlingsunterkunft im Außenbereich

    Im Übrigen erscheint zweifelhaft, ob eine Mittelwertbildung das Heranrücken einer störempfindlichen Bebauung rechtfertigte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.01.2013 - 5 S 913/11 -, BRS 81 Nr. 22, juris Rn. 52).
  • VG Stuttgart, 15.03.2016 - 10 K 1251/13

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung eines Einkaufszentrums -

    Zur Ausfertigung eines Bebauungsplanes reicht es aber auch aus, dass das den Sitzungsbeschluss enthaltende Gemeinderatsprotokoll vom (Ober-)Bürgermeister eigenhändig unterschrieben wurde und in dem Beschluss in einer Weise auf sonstige Bestandteile der Satzung Bezug genommen wird, die Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausschließt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.09.2006 a.a.O.), so dass etwa kein Zweifel besteht, welche Planfassung gemeint ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.01.2013 - 5 S 913/11 -, Juris Rn. 58).
  • VG Freiburg, 02.02.2017 - 6 K 1401/15

    Anspruch auf Erteilung der beantragten Baugenehmigung; Veränderungssperre

    Zur Ausfertigung genügt es, dass das den Satzungsbeschluss enthaltende Gemeinderatsprotokoll vom Bürgermeister eigenhändig unterschrieben wurde und in dem Beschluss in einer Weise auf sonstige Bestandteile der Satzung Bezug genommen wird, die Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausschließt (vgl. für Bebauungspläne: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.09.2006 - 8 S 1989/05 -, Rn. 33, juris und Urt. v. 24.01.2013 - 5 S 913/11 -, Rn. 58, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.03.2014 - 3 S 183/14

    Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung einer Lagerhalle

    Vielmehr reicht es nach einhelliger Rechtsprechung aller Bausenate des Verwaltungsgerichthofs Baden-Württemberg aus, dass das den Satzungsbeschluss enthaltende Gemeinderatsprotokoll ordnungsgemäß ausgefertigt ist und dass in diesem Beschluss, gewissermaßen als "gedankliche Schnur", auf die sonstigen Bestandteile in einer Weise Bezug genommen wird, die Zweifel an der Identität des Norminhalts mit dem vom Normgeber Beschlossenen ausschließt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 9.2.2009 - 3 S 2290/07 - VBlBW 2009, 466; Urt. v. 24.1.2013 - 5 S 913/11 - juris; Beschl. v. 20.1.1995 - 8 S 1806/94 - ESVGH 45, 316; NK-Urteil vom 24.9.1996 - 3 S 213/94 - juris sowie Urt. v. 19.9.2006 - 8 S 1989/05 - VBlBW 2007, 303).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.07.2022 - 5 S 2926/20

    Ermittlung- und Abwägungspflicht bei der Bebauungsplanaufstellung; Bekanntmachung

    Das Abwägungsergebnis ist vielmehr erst dann zu beanstanden, wenn eine fehlerfreie Nachholung der erforderlichen Abwägung schlechterdings nicht zum selben Ergebnis führen könnte, weil anderenfalls der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen würde, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Urteil vom 22.9.2010 - 4 CN 2.10 - juris Rn. 22; VGH Bad.-Württ. vom 24.1.2013 - 5 S 913/11 - juris Rn. 80).
  • OVG Schleswig-Holstein, 07.07.2023 - 1 MR 9/20

    Bebauungsplan Nr. 35 Heisch in Westerrönfeld vorerst vollziehbar

  • VG Freiburg, 15.10.2020 - 4 K 1251/20

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2014 - 5 S 584/13

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan, der Einzelhandel im Plangebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 16.02.2022 - 5 S 2207/20

    Abwägung bezüglich der Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche auf Privatgrundstück

  • VGH Bayern, 24.05.2022 - 15 N 21.2545

    Unwirksamer Bebauungsplan - Veröffentlichung von Unterlagen im Internet

  • OVG Saarland, 30.11.2021 - 2 C 355/20

    Normenkontrolle: Schutzwürdigkeit einer ehemaligen Eisenbahnerwerkssiedlung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht