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   VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079, 22 ZB 14.1080   

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https://dejure.org/2014,32669
VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079, 22 ZB 14.1080 (https://dejure.org/2014,32669)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079, 22 ZB 14.1080 (https://dejure.org/2014,32669)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Oktober 2014 - 22 ZB 14.1079, 22 ZB 14.1080 (https://dejure.org/2014,32669)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen mit artenschutzrechtlichen Vorschriften

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen mit artenschutzrechtlichen Vorschriften

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von Belangen der Verteidigung; Luftfahrtbehördliche Zustimmungsfiktion; Prüfungskompetenz der Genehmigungsbehörde; Verteidigungspolitischer Beurteilungsspielraum der Bundeswehr; Behinderung der ...

  • rechtsportal.de

    Vereinbarkeit der Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von Windkraftanlagen mit artenschutzrechtlichen Vorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NuR 2014, 879
 
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Wird zitiert von ... (52)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079
    Zwar hat der Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 18. Juni 2014 (22 B 13.1358, Rn. 46 f.) den Schwarzstorch nicht als eine Tierart angesehen, die aufgrund ihrer artspezifischen Verhaltensweisen ungewöhnlich stark von den Risiken des Betriebs von Windkraftanlagen betroffen ist.

    Den in diesem Windkrafterlass enthaltenen naturschutzfachlichen Aussagen kommt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs als antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität, das (zumindest) auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruht, eine besondere tatsächliche Bedeutung zu (U.v. 18.6.2014 -22 B 13.1358 - Rn. 45).

    Bei Unterschreitung des Mindestabstands der Windkraftanlage zum Brutvorkommen kommt es darauf an, ob die gebotene Untersuchung der Aufenthaltswahrscheinlichkeiten ergibt, dass die Windkraftanlage gemieden oder nur selten überflogen wird (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 -Rn. 50, unter Bezugnahme auf S. 42 des Bayerischen Windkrafterlasses).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2006 - 8 A 11271/05

    Windenergieanlage neben Segelflugplatz zulässig

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079
    Das Oberverwaltungsgericht verweist insofern zutreffend auf den Rechtscharakter der Zustimmung als Verwaltungsinternum, das weder vom Windkraftanlagenbetreiber noch vom Flugplatzbetreiber selbständig angefochten werden kann (OVG Rheinland-Pfalz, U.v. 16.1.2006 - 8 A 11271/05 - NVwZ 2006, 844/845).

    Die von der Klägerin zitierten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (U.v. 16.1.2006 -8 A 11271/05 - NVwZ 2006, 844) und des Thüringischen Oberverwaltungsgerichts (U.v. 30.9.2009 -1 KO 89/07 - ThürVBl 2010, 104) befassen sich mit der Nutzung von Segelflugplätzen und sind daher für die Beurteilung von Militärflugplätzen unter Beachtung des verteidigungspolitischen Beurteilungsspielraums nicht einschlägig.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079
    Es gibt zwar rechtliche Grenzen, etwa in Bezug auf die erforderliche Ermittlungstiefe oder in Bezug auf die Methodik (BVerwG, U.v. 9.7.2008 - 9 A 14.07 - BVerwGE 131, 274/297, Rn. 67).
  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung;

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079
    Dass manche Beobachtungen für ein Ausweichverhalten des Schwarzstorchs sprechen, andere Beobachtungen aber eher nicht, ist typisch für den teilweise widersprüchlichen Erkenntnisstand, der den Vollzug des Artenschutzrechts mitunter kennzeichnet und der einen Grund für die Anerkennung einer naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative darstellt (BVerwG, U.v. 27.5.2013 - 4 C 1.12 - NVwZ 2013, 1411).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.03.2013 - 2 M 154/12

    Anfechtung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079
    Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat es im Beschluss vom 21. März 2013 (2 N 154.12 - NuR 2013, 507/512) zwar im Hinblick auf das artspezifische Verhalten des Schwarzstorchs bei summarischer Prüfung als naturschutzfachlich vertretbar angesehen, dass die Genehmigungsbehörde ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko verneint.
  • OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06

    Zulässigkeit einer Windenergieanlage (Artenschutz, Regionalplanung);

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079
    Diese Aussage ist bisher nicht aufgehoben oder modifiziert worden (entgegen ThürOVG, U.v. 14.10.2009 - 1 KO 372/06 - NuR 2010, 368/370).
  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung der Beweisaufnahme rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (vgl. BayVGH, B.v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 und 104 - Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr, als lediglich eine nicht näher spezifizierte Behauptung aufzustellen; es meint ein "Erläutern", "Erklären" oder ein "näher auf etwas Eingehen" (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90/91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 09.03.1993 - 3 B 105.92

    Revision - Zulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079
    "Darlegen" bedeutet schon nach allgemeinem Sprachgebrauch mehr, als lediglich eine nicht näher spezifizierte Behauptung aufzustellen; es meint ein "Erläutern", "Erklären" oder ein "näher auf etwas Eingehen" (vgl. BVerwG, B.v. 2.10.1961 - VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90/91; B.v. 9.3.1993 - 3 B 105.92 - NJW 1993, 2825).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann diese zwar nicht widerrufen oder zurückgenommen werden, aber die Prüfungskompetenz der Genehmigungsbehörde bleibt bestehen (BVerwG, U.v. 12.12.1996 - 4 C 24/95 - NVwZ 1997, 900).
  • BVerwG, 05.09.2006 - 4 B 58.06

    Verteidigungsauftrag der Bundeswehr als einem privilegierten

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss;

  • OVG Thüringen, 30.09.2009 - 1 KO 89/07

    Immissionsschutzrecht; Windkraftanlage im Bauschutzbereich eines Flughafens;

  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 13.567

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

    Hiervon geht auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung aus (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736 - juris Rn. 43 [bestätigt durch BVerwG, B.v. 16.9.2014 - 4 B 48/14 - juris]; BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - juris Rn. 22 ff.; BayVGH, B.v. 27.5.2015 - 22 CS 15.485 - juris Rn. 21).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich bei dem Windkrafterlass um ein antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität, von dem auch angesichts der artenschutzfachlichen Einschätzungsprärogative nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden darf (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736 - juris Rn. 45; BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - NuR 2014, 879 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 44).

    Der Beklagte konnte und musste sich vielmehr entscheidend auf die fachlichen Aussagen des Windkrafterlasses (S. 41 i.V.m. dessen Anlage 2) stützen (so in Bezug auf eine unterschiedliche Beurteilung der besonderen Kollisionsgefährdung des Schwarzstorches BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - NuR 2014, 879 - juris Rn. 25).

    Demnach unterfällt die Frage, ob innerhalb des nach dem Windkrafterlass maßgeblichen Prüfbereichs ein (besetzter) Horst vorhanden ist, der behördlichen Einschätzungsprärogative, weil es sich um eine Frage der Erfassung des Bestands der geschützten Arten handelt (BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - NuR 2014, 879 - juris Rn. 26 ff zu einem Schwarzstorchhorst).

    Eine derartige unterschiedliche Bewertung stellt jedoch keine Überschreitung der Einschätzungsprärogative dar, sondern ist typisch für den teilweise widersprüchlichen Erkenntnisstand, der den Vollzug des Artenschutzrechts mitunter kennzeichnet und der einen Grund für die Anerkennung einer naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative darstellt (BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - NuR 2014, 879 - juris Rn. 25).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Aussage aufgegriffen und daraus geschlossen, dass es bei der Unterschreitung des Mindestabstands der Windenergieanlage zum Brutvorkommen darauf ankommt, ob die gebotene Untersuchung der Aufenthaltswahrscheinlichkeiten ergibt, dass die Windenergieanlage gemieden oder nur selten überflogen wird (BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - NuR 2014.879 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - juris Rn. 50).

  • VG Augsburg, 02.07.2015 - Au 4 K 14.795

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für drei Windenergieanlagen (abgelehnt)

    Hiervon geht auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung aus (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736 - juris Rn. 43 [bestätigt durch BVerwG, B.v. 16.9.2014 - 4 B 48/14 - juris]; BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - juris Rn. 22 ff.; BayVGH, B.v. 27.5.2015 - 22 CS 15.485 - juris Rn. 21).

    Nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs handelt es sich bei dem Windkrafterlass um ein antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität, von dem auch angesichts der artenschutzfachlichen Einschätzungsprärogative nicht ohne fachlichen Grund und ohne gleichwertigen Ersatz abgewichen werden darf (BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - NuR 2014, 736 - juris Rn. 45; BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - NuR 2014, 879 - juris Rn. 25; BayVGH, B.v. 18.6.2015 - 22 CS 15.686 - juris Rn. 44).

    Der Beklagte konnte und musste sich vielmehr entscheidend auf die fachlichen Aussagen des Windkrafterlasses (S. 41 i.V.m. dessen Anlage 2) stützen (so in Bezug auf eine unterschiedliche Beurteilung der besonderen Kollisionsgefährdung des Schwarzstorches BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - NuR 2014, 879 - juris Rn. 25).

    Demnach unterfällt die Frage, ob innerhalb des nach dem Windkrafterlass maßgeblichen Prüfbereichs ein (besetzter) Horst vorhanden ist, der behördlichen Einschätzungsprärogative, weil es sich um eine Frage der Erfassung des Bestands der geschützten Arten handelt (BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - NuR 2014, 879 - juris Rn. 26 ff zu einem Schwarzstorchhorst).

    Vielmehr ist eine solche Sachlage typisch für den teilweise widersprüchlichen Erkenntnisstand, der den Vollzug des Artenschutzrechts mitunter kennzeichnet und der einen Grund für die Anerkennung einer naturschutzfachlichen Einschätzungsprärogative darstellt (BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - NuR 2014, 879 - juris Rn. 25).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat diese Aussage aufgegriffen und daraus geschlossen, dass es bei der Unterschreitung des Mindestabstands der Windenergieanlage zum Brutvorkommen darauf ankommt, ob die gebotene Untersuchung der Aufenthaltswahrscheinlichkeiten ergibt, dass die Windenergieanlage gemieden oder nur selten überflogen wird (BayVGH, B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 u.a. - NuR 2014.879 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - juris Rn. 50).

  • VGH Bayern, 08.06.2015 - 22 CS 15.686

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für einen Windpark (Wechsel des

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45 und B.v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 und -.1080 - GewArch 2015, 90, juris Rn. 25) kommt zudem den im Windkrafterlass enthaltenen naturschutzfachlichen Aussagen als antizipiertes Sachverständigengutachten von hoher Qualität, das (zumindest) auf landesweiten fachlichen Erkenntnissen und Erfahrungen beruht, eine besondere tatsächliche Bedeutung zu.
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