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   VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91   

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VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91 (https://dejure.org/1993,2580)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 (https://dejure.org/1993,2580)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 20. Dezember 1993 - 3 S 2356/91 (https://dejure.org/1993,2580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Fehlende Waldumwandlungserklärung führt zur Nichtigkeit des Bebauungsplans; Begriff des Waldes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1995, 1225
  • VBlBW 1994, 168
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Ein solcher liegt vor, wenn die Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen werden, bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden können, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse der Antragsteller in der Abwägung berücksichtigt werden mußte (BVerwG, Beschluß v. 9.11.1979, BVerwGE 59, 87 = DÖV 1980, 217 = NZW 1980, 1061).

    Die Schutzwürdigkeit der Interessen der Antragsteller ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt zu verneinen, daß sie sich vernünftigerweise darauf einstellen müssen, "daß so etwas geschieht" (so BVerwG, Beschluß v. 9.11.1979 a.a.O).

    Das Bundesverwaltungsgericht weist nämlich in seinem Beschluß vom 7.1.1993 darüber hinaus ausdrücklich darauf hin, daß es sich bei den Fällen, in denen es aufgrund seiner Entscheidung vom 9.11.1979 (a.a.O.) die Antragsbefugnis mit der Überlegung habe verneinen wollen, die Interessen der Antragsteller seien nicht schutzwürdig, weil sie sich vernünftigerweise darauf einstellen müssen, daß "so etwas geschieht", um Fallkonstellationen gehandelt habe, in denen die Planfestsetzungen wirtschaftliche Folgen allgemeiner Natur gehabt hätten, die mit jeder Planung verbunden seien, und deren Einbeziehung in die Abwägung die Bebauungsplanung überfordern würde.

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Die oben dargelegte Verlagerung der Prüfung dieser Frage auf die höhere Forstbehörde ist insofern systemgerecht, als die Bauleitplanung sich gemäß § 1 Abs. 4 BauGB den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen hat, dieselben also nicht von den Trägern der Bauleitplanung im Wege der Abwägung überwunden werden können (vgl. dazu BVerwG, Beschluß v. 20.8.1992, DVBl. 1992, 1438).

    Im vorliegenden Fall kommt hinzu, daß das vom Landesentwicklungsplan vorgegebene Ziel der Walderhaltung durch eine hohe Aussageschärfe gekennzeichnet ist, die nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Bauleitplanung enge Grenzen setzt und ihr gegenüber starke Rechtswirkungen entfaltet (vgl. BVerwG, Beschluß v. 20.8.1992 a.a.O.).

  • BVerwG, 07.05.1971 - IV C 76.68

    Verfahren zur Aufstellungs von Bebauungsplänen; Auslegungsfrist; Mitteilung der

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhindert das Merkmal der Erforderlichkeit eine Planung in aller Regel nämlich nur dann, wenn sie von keiner erkennbaren Konzeption getragen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.5.1971, DVBl. 1971, 759), d.h. negativ ausgedrückt, daß es an der Erforderlichkeit in aller Regel erst bei groben und einigermaßen offensichtlichen, von keiner nachvollziehbaren Konzeption getragenen planerischen Mißgriffen fehlt (so BVerwG, Urteil v. 3.6.1971, BVerwGE 38, 152, 157 und im Anschluß daran VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 10.2.1972, BRS 25 Nr. 4, Beschluß v. 7.9.1982 - 5 S 2035/82 -, Beschluß v. 3.3.1983, BauR 1983, Seite 222).
  • BVerwG, 03.06.1971 - IV C 64.70

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen von sich in der Festsetzung einer Verkehrsfläche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verhindert das Merkmal der Erforderlichkeit eine Planung in aller Regel nämlich nur dann, wenn sie von keiner erkennbaren Konzeption getragen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 7.5.1971, DVBl. 1971, 759), d.h. negativ ausgedrückt, daß es an der Erforderlichkeit in aller Regel erst bei groben und einigermaßen offensichtlichen, von keiner nachvollziehbaren Konzeption getragenen planerischen Mißgriffen fehlt (so BVerwG, Urteil v. 3.6.1971, BVerwGE 38, 152, 157 und im Anschluß daran VGH Bad.-Württ., Beschluß v. 10.2.1972, BRS 25 Nr. 4, Beschluß v. 7.9.1982 - 5 S 2035/82 -, Beschluß v. 3.3.1983, BauR 1983, Seite 222).
  • BVerwG, 07.01.1993 - 4 NB 42.92

    Normenkontrolle - Antragsbefugnis - Divergenzrüge - Änderung eines Bebauungsplans

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91
    Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich erst neuerlich in seinem Beschluß v. 7.1.1993 - 4 NB 42.92 - nochmals dargelegt, daß für die Antragsbefugnis entscheidend sei, ob ein Bebauungsplan ein (schutzwürdiges) nicht geringwertiges privates Interesse des Antragstellers berühre.
  • BVerwG, 25.08.1997 - 4 NB 12.97

    Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft

    Der Antragsteller rügt zunächst eine Abweichung von dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20. Dezember 1993 - 3 S 2356/91 - (NuR 1994, 354), in dem der Rechtssatz aufgestellt werde, daß ein Bebauungsplan, der für eine Waldfläche eine andere Nutzung vorsehe, ohne daß dafür eine nach § 11 Abs. 2 des baden-württembergischen Landeswaldgesetzes erforderliche Waldumwandlungserklärung vorgelegen habe, wegen Verstoßes gegen zwingende Rechtsvorschriften nichtig sei.
  • VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 404/14

    Einstufung eines Grundstücks als Wald

    Nicht von Bedeutung für die Beurteilung der Waldeigenschaft sind Aspekte wie Alter, Aufbauform, Entwicklungszustand, Funktion und Bestockungsdichte oder der (geringe) Wert des Baumbestandes (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 -, juris; Urteil vom 15.12.1999 - 3 S 3244/98 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.07.2000 - 7a D 101/97.NE -, juris [zu § 2 BWaldG]; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.07.2007 - 11 S 58.06, 11 M 35.06 -, juris und Beschluss vom 27.03.2014 - 11 S 73.12 -, juris [jew. zu § 2 LWaldG Berlin-Brandenburg]; Dipper/Ott/Schleßmann/Schröder/Schumacher, baden-württembergisches LWaldG, Stand 1999, § 2 Rn. 7, 14; Endres, BWaldG, Kommentar, 2014, § 2 Rn. 13; Reiners, Anmerkung zu Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 27.03.2014 - 11 S 73.12 -, jurisPR-UmwR 6/2014 Anm. 4).

    Maßgebend ist dagegen, ob die Ansammlung von Waldbäumen und -sträuchern einen flächenhaften Eindruck vermittelt und sich dort ein Bestandsinnenklima entwickeln kann, wobei eine Größe von 0, 2 ha hierfür als Anhaltspunkt dienen kann (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1993, a.a.O.; Dipper/Ott/Schleßmann/Schröder/ Schumacher, LWaldG, a.a.O., § 2 Rn. 8).

    Solange der äußere Gesamteindruck eines entstehenden oder (noch) bestehenden Waldes anzunehmen ist und die betreffenden Waldbäume nicht als Einzelexemplare in freier Landschaft zu betrachten sind, liegt auch bei lichtem Bestand auf einer entsprechenden Fläche Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG vor (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1993, a.a.O.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22.08.2013 - 11 N 80.10 -, juris und Beschluss vom 27.07.2007 - 11 S 58.06, 11 M 35.06 -, juris [jew. zu § 2 LWaldG Berlin-Brandenburg]).

    Denn die Einstufung als Wald i.S.d. § 2 Abs. 1 LWaldG ist unabhängig davon, ob die Bestockung durch planmäßiges menschliches Handeln oder ohne menschliches Tun im Wege natürlicher Sukzession entstanden ist (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.07.2000 - 7a D 101/97.NE -, juris; Endres, BWaldG, a.a.O., § 2 Rn. 13; Dipper/Ott/Schleßmann/Schröder/Schumacher, LWaldG, a.a.O., § 2 Rn. 7, 14).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.1997 - 5 S 3391/94

    Inhalt eines planfeststellungsersetzenden Bebauungsplans; Befangenheit bei

    Plansatz 2.4.42 des Landesentwicklungsplans stellt, weil er sich auf einen räumlich und sachlich konkret bestimmbaren Bereich bezieht, ein Ziel und nicht nur einen Grundsatz der Raumordnung und Landesplanung dar (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt v. 20.12.1993 - 3 S 2356/91).

    Vorliegend kann dahinstehen, ob die Vorschrift des § 10 Abs. 2 S. 3 LWaldG aus kompetenzrechtlichen Gründen mit Bundesrecht nicht zu vereinbaren ist, weil sie über eine Verfahrensregel eine materielle Änderung des Städtebaurechts bewirkt (so Schmidt-Aßmann, NuR 1986, 98), oder ob sie - als eine weitere nach Landesrecht mögliche (verfahrensrechtliche) Einschränkung der Waldumwandlung - von der Ermächtigung des § 9 Abs. 3 Nr. 2 BWaldG gedeckt ist (so VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.12.1993 - 3 S 2356/91).

  • OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96

    Entschließungsermessen bei der Anordnung einer Waldsperrung

    Die demnach maßgebliche tatsächliche Betrachtungsweise schließt es aus, von rechtlichen Zweckbestimmungen und Festsetzungen in Plänen etc. oder amtlichen Registern (Grundbuch, Waldverzeichnis etc.) bei der Bestimmung der Waldeigenschaft einer Fläche im Rahmen des § 2 WaldG-BB auszugehen (vgl. zum Waldbegriff Pielow/ Drees/Hochhäuser, Forstrecht in Nordrhein-Westfalen, 2. Aufl. 1982, § 1 Landesforstgesetz Bem. 6; Kolodziejcok/Recken, Naturschutz, Landschaftspflege und einschlägige Regelungen des Jagd- und Forstrechts, Stand Juli 1998, 4529, § 2 Bundeswaldgesetz, Rn. 7; OVG NW NUR 1988, 256 sowie Urteil vom 10. Oktober 1996 - 7 A 2500/95 - Baden- Württembergischer VGH NVwZ 1995, 1225 ff.).

    Die Waldeigenschaft würde - bei im übrigen zulässiger Waldumwandlung - erst dann in Frage gestellt, wenn die Beseitigung des Unterholzes den maßgeblichen äußeren Gesamteindruck derartig beeinträchtigt hätte, daß nicht mehr von Waldbäumen, sondern lediglich von Einzelexemplaren in freier Landschaft gesprochen werden könnte (Baden-Württembergischer VGH NVwZ 1995, 1225, 1226).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2022 - 3 S 3940/21

    Gewässerausbau mit dem Ziel der Überwindung des Verbots der Ausweisung von

    Es spricht manches dafür, dass die Ansammlung eine bestimmte Größe aufweisen und einen flächenhaften Eindruck vermitteln muss (vgl. Senatsurt. v. 20.12.1993 - 3 S 2356/91 - juris zum Begriff des Waldes nach dem Landeswaldgesetz); hinzukommen muss wohl als wesentliches lebensraumprägendes Element eine natürliche oder naturnahe Überflutungsdynamik (vgl. BT-Drs. 14/6378 S. 68).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.07.2020 - 5 S 824/18

    Öffentlichkeit einer Inaugenscheinnahme durch den Gemeinderat; Auswirkungen einer

    Der Zusammenhang eines Waldgebietes wird durch kleinere Freiflächen nicht unterbrochen, insbesondere wenn diese mit typischen Waldpflanzen bewachsen sind und mit den angrenzenden Waldflächen vergesellschaftet sind (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteile vom 20.12.1993 - 2356/91 - NVwZ 1995, 1225, juris Rn. 32 und 35 und vom 15.12.1999 - 3 S 3244/98 - juris Rn. 79; Senatsbeschluss vom 26.5.2015 - 5 S 1417/14 - juris Rn. 15).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11

    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen

    Denn solange der äußere Gesamteindruck eines entstehenden oder (noch) bestehenden Waldes anzunehmen ist und die betreffenden Waldbäume nicht als Einzelexemplare in der Landschaft zu betrachten sind, liegt auch bei lichtem Bestand Wald im Sinne des § 2 Abs. 1 LWaldG vor (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 26. November 1998,-4 A 27/97-, NuR 1999, 403; OVG Brandenburg, Beschluss vom 22. Dezember 1998 - 4 A 239/97 -;VGH Mannheim, NVwZ 1995, 1225, 1126).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2024 - 3 S 2989/21

    Gewässerausbau mit dem Ziel, das Verbot der Ausweisung von Baugebieten in

    Der Begriff Wald kennzeichnet eine Ansammlung von Waldbäumen und -sträuchern, die eine bestimmte Mindestgröße aufweist und einen flächenhaften Eindruck vermittelt (vgl. Senatsbeschl. v. 09.02.2022 - 3 S 3940/21 - juris Rn. 52; Schenk in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand: 58. EL August 2023, § 68 Rn. 23, vgl. auch Senatsurt. v. 20.12.1993 - 3 S 2356/91 - juris Rn. 32 zum Begriff des Waldes nach dem Landeswaldgesetz; § 2 Abs. 4 LWaldG, § 2 Abs. 2 Nr. 4 BWaldG,BT-Drs. 7/889, S. 25 zur Abgrenzung kleinerer Flächen von bis zu 0, 2 ha).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.12.1999 - 3 S 3244/98

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung der überbaubaren

    Auch Alter, Aufbauform, Entwicklungszustand, Funktion und Bestockungsdichte und die Eintragung im Waldverzeichnis sind nicht entscheidend (VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20.12.1993, NVwZ 1995, 1225f.).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteil vom 20.12.1993, a.a.O.) läßt sich die insoweit erforderliche Mindestgröße einer Waldfläche zahlenmäßig zwar nicht festlegen; die in der Begründung zum Bundeswaldgesetz (BT-Drs. 7/889, S. 25) genannten 0, 2 ha können hierfür aber als Anhaltspunkt dienen (ebenso der Komm. a.a.O. in § 2 RdNr. 8).

  • OVG Saarland, 06.09.2018 - 2 C 623/16

    Normenkontrolle gegen Angebotsbebauungsplan - Gesundheitszentrum; Antragsbefugnis

    Maßgebend für die Beurteilung als Wald ist jedoch, ob - im Gegensatz zu den in § 2 Abs. 3 LWaldG genannten in der Flur oder im bebauten Gebiet gelegenen kleineren Flächen, die (nur) mit einzelnen Baumgruppen, Baumreihen oder mit Hecken bestockt sind - die Ansammlung von Waldbäumen oder Waldsträuchern einen flächenhaften Eindruck vermittelt.(Vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 20.12.1993 - 3 S 2356/91 -, juris) Daran fehlt es bezogen auf das Plangebiet auch dann, wenn man unterstellt, dass an dessen Rand einzelne Waldbäume oder Waldsträucher vorhanden sind.
  • OVG Niedersachsen, 10.02.1995 - 1 K 2574/94

    Bebauungsplan; Abwägung; Belange des Naturschutzes; Landschaftspflege;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.07.2007 - 11 S 58.06

    Gefahr der Schädigung einer Waldfläche durch Viehweide

  • VG Cottbus, 28.03.2008 - 3 K 1242/05

    Wald i.S.d. WaldG BB

  • VG Karlsruhe, 28.10.2019 - 9 K 15089/17

    Beseitigung einer Aufforstung; Begriff des "Waldes"

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.2015 - 5 S 1417/14

    Beurteilung von Flächen als Wald

  • OVG Brandenburg, 26.11.1998 - 4 A 27/97

    Rechtliche Behandlung der Zustellung einer Ausfertigung; Wald im Sinne des

  • VG Schleswig, 26.04.2017 - 2 A 124/15

    Nachbarschutz gegenüber Unterschreitung von Waldschutzabstand

  • VG Freiburg, 02.04.2003 - 7 K 1691/01

    Baupolizeiliche Anordnung zur Beseitigung eines Waldstücks bei Nichteinhaltung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - 11 M 38.06

    Definition des Waldbegriffs; Einbeziehung von Kurzumtriebsplantagen

  • VGH Baden-Württemberg, 13.06.1997 - 8 S 2799/96

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Berücksichtigung des Naturschutzes -

  • VG Trier, 02.09.2021 - 2 K 685/21

    "Adenauer-Haus": Umwandlungsgenehmigung erforderlich

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12

    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen

  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.1995 - 5 S 1537/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans; zur

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.11.2020 - 5 LA 8/20

    Auslegung des landesrechtlichen Waldbegriffs; fehlender Wille zur Entstehung

  • OVG Sachsen, 28.08.2020 - 6 A 49/19

    Wiederaufforstungsverpflichtung; Waldbegriff; Berechnung der Mindestgröße nach §

  • VG Greifswald, 25.10.2018 - 5 A 604/15

    Campingplatz kein Wald im Sinne der Waldgesetze

  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.1992 - 3 S 3102/91

    Nachbarklage gegen die Aufhebung einer Abbruchanordnung betreffend ein

  • SG Berlin, 10.05.2007 - S 34 AS 8303/07
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