Weitere Entscheidung unten: OVG Bremen, 21.09.2000

Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 11.08.2000 - 1 S 1750/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18922
VGH Baden-Württemberg, 11.08.2000 - 1 S 1750/00 (https://dejure.org/2000,18922)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11.08.2000 - 1 S 1750/00 (https://dejure.org/2000,18922)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 11. August 2000 - 1 S 1750/00 (https://dejure.org/2000,18922)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Versammlungsverbot in Bannmeile

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1435 (Ls.)
  • VBlBW 2001, 57
  • DÖV 2001, 218
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Rechtsprechung
   OVG Bremen, 21.09.2000 - 1 B 291/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10362
OVG Bremen, 21.09.2000 - 1 B 291/00 (https://dejure.org/2000,10362)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.09.2000 - 1 B 291/00 (https://dejure.org/2000,10362)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. September 2000 - 1 B 291/00 (https://dejure.org/2000,10362)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    BremPolG § 3 Abs 1; BremPolG § 48; BremPolG § 51 Abs 1; VwGO § 47; VwGO § 47 Abs 2; VwGO § 47 Abs 6;
    Kampfhundeverordnung (Maulkorb- und Leinenzwang); einstweiliger Rechtsschutz - Polizeiverordnung; Kampfhunde; gefährliche Hunde; abstrakte Gefahr; Maulkorbzwang; Leinenzwang; Verhältnismäßigkeit; Gleichbehandlung;

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Qualifizierung eines Mastin Espanol als sogenannten Kampfhund; Aussetzung der Polizeiverordnung über das Halten von Hunden bis zur Entscheidung in der Hauptsache; Drohende schwere Nachteile bei Außervollzugsetzung einer Norm; Vereinbarkeit der Polizeiverordnung mit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2000, 1435
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (7)

  • VerfGH Bayern, 12.10.1994 - 16-VII-92
    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2000 - 1 B 291/00
    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof faßt in seiner Entscheidung vom 12.10.1994 (NVwZ-RR 1995, 262 ) die von ihm ausgewertete kynologische Fachliteratur wie folgt zusammen:.

    Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine solche unwiderlegliche Vermutung nur für zulässig gehalten, wenn für die betreffenden Rassen oder Gruppen ausreichende Anhaltspunkte für eine gesteigerte Gefährlichkeit unter anderem deshalb vorliegen, weil sie auf eine wesentliche Steigerung der Aggressivität und Kampfkraft hin gezüchtet werden; andernfalls würden durch die getroffenen Einschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit der Halter der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das Übermaßverbot verletzt (NVwZ-RR 1995, 262 ).

  • OVG Bremen, 06.10.1992 - 1 N 1/92

    Kampfhundeverordnung (Maulkorb- und Leinenzwang) - Polizeiverordnung; Kampfhunde;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2000 - 1 B 291/00
    a) ob von Hunden bestimmter Rassen oder Gruppen eine abstrakte Gefahr ausgeht (im Anschluss an das Senatsurteil vom 06.10.1992, DöV 1993, 576),.

    Zur Abwehr dieser Gefahr können deshalb Regelungen erlassen werden, die die Haltung solcher Tiere einschränken oder bestimmten Anforderungen unterwerfen (vgl. statt aller Urt.des Senats vom 06.10.1992, DöV 1993,576).

  • OVG Niedersachsen, 31.08.2000 - 11 M 2876/00

    Einstweilige Anordnung; Gefahrtierverordnung; Kampfhund; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2000 - 1 B 291/00
    Zu den physiologischen Beeinträchtigungen tritt hinzu, daß die längere Verwendung eines Maulkorbs im Einzelfall möglicherweise dauerhafte Verhaltensstörungen auslösen kann (NdsOVG, Beschl.v.31.08.2000 - 11 M 2876/00 -).
  • OVG Bremen, 11.03.1991 - 1 T 2/91

    Einstweiliger Rechtsschutz; Abwehr schwerer Nachteile; Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2000 - 1 B 291/00
    Bei Prüfung dieser Voraussetzungen ist nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats (vgl. z.B. NVwZ-RR 1992, 154 f.) ein strengerer Maßstab anzulegen als im Anordnungsverfahren nach § 123 VwGO.
  • VGH Hessen, 08.09.2000 - 11 NG 2500/00

    Halten und Führen gefährlicher Hunde; zur Gültigkeit der Gefahrenabwehrverordnung

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2000 - 1 B 291/00
    Auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof verlangt den Nachweis sachlicher Gründe dafür, daß eine durch eine positiv verlaufende Wesensprüfung widerlegbare Vermutung der Gefährlichkeit nicht genügt, um eine zur Gefahrenabwehr ausreichende Überwachung zu gewährleisten und sieht diese selbst bei den gezielt zu Kampfhunden gezüchteten Rassen nicht als gegeben an (Beschl. v.08.09.2000 - 11 NG 2500/00 - ).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2000 - 1 B 291/00
    Da aus der potentiellen Gefährlichkeit bei Hinzutreten anderer Faktoren jederzeit eine akute Gefährlichkeit erwachsen kann, ist es sachgerecht, bereits an das abstrakte Gefahrenpotential, das durch die Gruppenzugehörigkeit bestimmt wird, anzuknüpfen (vgl. zuletzt Felix/Hofmann NordÖR 2000, 341 ; für das Hundesteuerrecht ebenso BVerwG NVwZ 2000, 929 ).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus OVG Bremen, 21.09.2000 - 1 B 291/00
    Der Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten durch eine Regelung, die sich - wie hier - auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirkt, im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (stRspr seit BVerfGE 55, 72 ).
  • VerfGH Berlin, 12.07.2001 - VerfGH 152/00

    Neuregelung der Verordnung über das Halten von Hunden in Berlin mit

    Der in der Haltung solcher Hunde liegenden abstrakten Gefahrenquelle kann er durch sicherheitsrechtliche Vorschriften, die die Haltung zum Schutz der Allgemeinheit bestimmten Anforderungen unterwerfen, entgegentreten (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 6. Oktober 1992 - 1 N 1/92 - DOV 1993, 576; Beschluss vom 21. September 2000 - 1 B 291/00 - NVwZ 2000, 1435 ; VGH Mannheim, Urteil vom 26. April 1999 - 1 S 2214/98 - NVwZ 1999, 1016 ; VGH Kassel, Beschluss vom 8. September 2000 - 11 NG 2500/00 - NVwZ 2000, 1438 ).

    Die darin liegende Benachteiligung der Halter im einzelnen aufgeführter Rassen beruht unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der angegriffenen Regelungen auf hinreichend sachbezogenen Gesichtspunkten, die die damit verbundenen Einschränkungen der Haltung ihrer Art und ihrem Gewicht nach zu rechtfertigen vermögen (im Ergebnis ebenso BayVerfGH, NVwZ 1995, 262 ; OVG Bremen, NVwZ 2000, 1435 ; zur Erhebung einer Kampfhundesteuer auch BVerwGE 110, 265 ; OVG Lüneburg, NVwZ 1997, 816 ; VGH München, NVwZ 1997, 819; OVG Koblenz, NVwZ 2001, 228 ; vgl. aus der Literatur Schmitt Glaeser/Horn, Die Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, 1996, 417 ; Hölscheidt, Kampfhunde als Rechtsproblem, NdsVBl.

    Die insoweit - gerade mit Blick auf den generellen Maulkorbzwang - in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertretene Auffassung, eine durch einen positiv verlaufenen Wesenstest widerlegbare Vermutung der Gefährlichkeit sei zur Gefahrenabwehr ausreichend, entsprechende Ausnahmen vom Maulkorbzwang seien daher geboten (vgl. OVG Bremen, NVwZ 2000, 1435 ; VGH Kassel, NVwZ 2000, 1438 ), erscheint nicht überzeugend.

  • OVG Niedersachsen, 30.05.2001 - 11 K 2877/00

    Eignung; Feststellung; Gebot der Unfruchtbarmachung; Gefahrtier; gefährlicher

    Dies ergibt sich zum einen daraus, dass die (potenziellen) Hundehalter in den Blick genommen werden, an deren Verantwortungsbewusstsein und Befähigung die Haltung der in § 1 Abs. 1 GefTVO aufgeführten Hunde unstreitig besondere Anforderungen stellt, unter denen sich aber immer auch Personen befinden werden, die nicht die Gewähr für ein gefahrloses Verhalten ihrer Hunde bieten (so der Ansatz von: VGH Mannheim, Urt. v. 23.11.1998 - 14 S 2844/98 -, NVwZ 1999, 1016, 1017; VGH Kassel, Beschl. v. 8.9.2000, a.a.O., 1439; OVG Bremen, Beschl. v. 21.9.2000 - 1 B 291/00 -, NVwZ 2000, 1435, 1436).

    Ein milderes, aber in gleicher Weise wirksames Mittel besteht zur Überzeugung des Senats darin, für die Haltung, Zucht und Vermehrung der durch § 1 Abs. 1 GefTVO erfassten Hunde eine Erlaubnispflicht vorzusehen und die Erteilung der Erlaubnis grundsätzlich von denjenigen Voraussetzungen abhängig zu machen, die der Antragsgegner - insbesondere in der Form des Nachweises der individuellen Ungefährlichkeit des jeweiligen Hundes durch einen Wesenstest sowie der Eignung und Sachkunde des Halters - für die Genehmigung der weiteren Haltung der bei In-Kraft-Treten der GefTVO vorhandenen Hunde vorgesehen hat (für den Nachweis individueller Ungefährlichkeit als milderes Mittel ebenso: Ziekow, a.a.O., S. 38 f., 59, 102; Caspar, a.a.O., 1588; im vorläufigen Rechtsschutz auch: VGH Kassel, Beschl. v. 8.9.2000, a.a.O., 1439; für Ausnahme von Maulkorbzwang und Warnschildpflicht: OVG Bremen, Beschl. v. 21.9.2000, a.a.O., 1437).

    Demgegenüber ist die Anordnung des strikten Leinenzwangs noch durch den Regelungsspielraum des gefahrenabwehrenden Verordnungsgebers gedeckt (ebenso i.E.: OVG Bremen, Beschl. v. 21.9.2000, a.a.O., 1437; für eine Unverhältnismäßigkeit von Leinen- und Maulkorbzwang: Ziekow, a.a.O., S. 92 ff.; a.A. für eine Erforderlichkeit des Maulkorbzwangs: Caspar, a.a.O., 1588, vgl. auch: OVG Frankfurt/O., Beschlüsse v. 20.10.2000 - 4 B 174/00.NE -, S. 20 BA u. - 4 B 288/00.NE -, S. 19 BA).

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 24.10.2001 - VGH B 12/01

    Die Gefahrenabwehrverordnung - Gefährliche Hunde - vom 30. Juni 2000 ist sowohl

    Das Bestehen einer abstrakten Gefahrenlage durch das Halten von Hunden im Sinne von § 1 Abs. 2 GefAbwV wird demgemäß auch in der Rechtsprechung allgemein bejaht (vgl. etwa: VGH BW, NVwZ 1999, 1016 [1017]; HessVGH, NVwZ 2000, 1438 [1439]; OVG Bremen, NVwZ 2000, 1435 [1436]; OVG Schl.-Hol., Urteil vom 29. Mai 2001 - 4 K 8/00 -, S. 14 d.U.; OVG Nds., a.a.O., S. 16 f. d.U.) und auch von den Beschwerdeführern nicht geleugnet.
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2001 - 4 K 8/00

    Gefahrhundeverordnung, Gleichheitssatz, Übermaßverbot, Hunderasse, Kampfhund

    Dass diese abstrakte Gefahr auch von den in § 3 Gefahrhundeverordnung genannten Hunden ausgehen kann, wird von den Antragstellern selbst nicht in Frage gestellt und ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt (vgl. Urteil des VGH Mannheim vom 18.08.1992, a.a.O., sowie Urteil vom 26.04.1999 - 1 S 2214/98, NvWZ 1999, 1016, 1017; BayVerfGH, Urteil vom 12.10.1994, NvWZ-RR 1995, 262; OVG Bremen, Urteil vom 06.10.1992, DÖV 1993, 576; Beschluss vom 21.09.2000 - 1 B 291/00 -, NvWZ 2000, 1435, 1436).

    Zunächst ist den Grundsätzen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gemäß zu untersuchen, mit welcher Intensität die Ungleichbehandlung erfolgt (so OVG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 20.10.2000 - 4 B 155/00.NE -, NVwZ 2001, 223, 225; OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2000 - 1 B 291/00 -, NVwZ 2000, 1435, 1436; dagegen prüfen BVerwG, Urt. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, NVwZ 2000, 929, 931 zur Steuergerechtigkeit; BayVerfGH, Entsch.

  • VG Berlin, 21.04.2005 - 11 A 925.04

    Maulkorbzwang für "Kampfhunde" rechtmäßig

    Der in der Haltung solcher Hunde liegenden abstrakten Gefahrenquelle kann er durch sicherheitsrechtliche Vorschriften, die die Haltung zum Schutz der Allgemeinheit bestimmten Anforderungen unterwerfen, entgegentreten (vgl. OVG Bremen, DÖV 1993, 576; NVwZ 2000, 1435; VGH Mannheim, NVwZ 1999, 1016; VGH Kassel, 8. September 2000, NVwZ 2000, 1438).

    Die darin liegende Benachteiligung der Halter im einzelnen aufgeführter Rassen beruht unter Berücksichtigung des Schutzzwecks der angegriffenen Regelungen auf hinreichend sachbezogenen Gesichtspunkten, die die damit verbundenen Einschränkungen der Haltung ihrer Art und ihrem Gewicht nach zu rechtfertigen vermögen (BVerfG a.a.O.; VerfGH a.a.O. m.w.N.; BayVerfGH, NVwZ 1995, 262; OVG Bremen, NVwZ 2000, 1435).

    Der insoweit - gerade mit Blick auf den generellen Maulkorbzwang - in Teilen der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung, eine durch einen positiven Wesenstest widerlegbare Vermutung der Gefährlichkeit sei zur Gefahrenabwehr ausreichend, entsprechende Ausnahmen vom Maulkorbzwang seien daher geboten (vgl. OVG Bremen, NVwZ 2000, 1435; VGH Kassel, NVwZ 2000, 1438), folgt die Kammer nicht, denn sie wird schon der bereits angesprochenen Unberechenbarkeit tierischen Verhaltens nicht gerecht.

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2004 - 10 S 2237/02

    Zur Rechtmäßigkeit einer landesrechtlichen und über die Anforderungen nach dem

    Während bei der konkreten Gefahr auf den zu beurteilenden konkreten Einzelfall abgestellt wird, ist eine abstrakte Gefahr gegeben, wenn aus den von der Rechtsnorm erfassten Handlungen oder Zuständen nach den Erfahrungen des täglichen Lebens oder nach den Erkenntnissen fachkundiger Stellen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit im konkreten Einzelfall Schäden für die öffentliche Sicherheit einzutreten pflegen und daher Anlass besteht, dieser Gefahr mit generell-abstrakten Mitteln, also einem Rechtssatz, zu begegnen (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347 m.w.Nachw.; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, VBlBW 1983, 302; OVG Bremen, Beschl. v. 21.09.2000 - 1 B 291/00 -, NVwZ 2000, 1435-1438).
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