Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 11.06.2003

Rechtsprechung
   BVerfG, 18.03.2003 - 2 BvR 246/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

mehr
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde alleinerziehender Mütter und Väter gegen die stufenweise Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde alleinerziehender Mütter und Väter gegen die stufenweise Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages erfolglos

  • IWW (Kurzinformation)

    Streit um den Haushaltsfreibetrag sorgt für vorläufige Steuerbescheide

mehr
  • 123recht.net (Pressebericht)

    Abschmelzung von Haushaltsfreibetrag // Beschwerden nicht angenommen

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde alleinerziehender Mütter und Väter gegen die stufenweise Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages erfolglos

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde alleinerziehender Mütter und Väter gegen die stufenweise Abschmelzung des Haushaltsfreibetrages erfolglos

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 32 Abs 7 S 6
    Familienförderung; Haushaltsfreibetrag

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 3406 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 832
  • NVwZ 2003, 1249



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Wird zitiert von ...  

  • BVerfG, 07.11.2007 - 2 BvR 412/04  

    Haushaltsbegleitgesetz 2004 verfassungswidrig? - Warum Sie gegen Ihren

    Setzt die Durchführung der angegriffenen Vorschrift rechtsnotwendig oder auch nur nach der tatsächlichen Verwaltungspraxis einen besonderen Vollzugsakt voraus, so muss der Beschwerdeführer zunächst diesen Akt angreifen und den gegen ihn eröffneten Rechtsweg erschöpfen, bevor er die Verfassungsbeschwerde erhebt; dies gilt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts selbst dann, wenn der Vollzugsakt von der Verwaltung nach der eindeutigen und klaren Gesetzesregelung ohne jeden Entscheidungs- und Prüfungsspielraum erlassen werden muss (s. BVerfGE 72, 39 ; BVerfGK 3, 241 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2003 - 2 BvR 246/02 -, NvWZ 2003, S. 1249).

Rechtsprechung
   BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • VG Karlsruhe, 12.12.2001 - 10 K 2957/00
  • VGH Baden-Württemberg, 12.07.2002 - 7 S 269/02
  • BVerfG, 11.06.2003 - 1 BvR 1573/02

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2003, 3548 (Ls.)
  • FamRZ 2003, 1263
  • NVwZ 2003, 1249



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Wird zitiert von ... (3)  

  • OVG Sachsen, 23.11.2012 - 1 B 351/12  
    Vor diesem Hintergrund dürfen Alleinerziehende, die sich die Pflege nicht mit dem Partner teilen können, nicht benachteiligt werden (vgl. BVerfG, Urt. v. 3. April 2001, BVerfGE 103, 242 und Kammerbeschl. v. 11. Juni 2003, FamRZ 2003, 1263; Rothe/Blanke, BAföG, Stand April 2012, § 7 Rn. 42.4 und Beschl. v. 3. Juli 1985, BVerfGE 70, 230).
  • BVerwG, 21.04.2004 - 5 B 3.04  
    Die Klägerin wird als allein erziehende Mutter bei der Förderung ihrer Ausbildung nicht in verfassungswidriger Weise gegenüber verheirateten Frauen oder Personen benachteiligt, die sich ohne wirtschaftliche Sorgen ganz der Kindererziehung widmen können (vgl. zu derartigen Fällen etwa BVerfG, 1. Senat 2. Kammer, Beschluss vom 26. November 1999 - 1 BvR 653/99 - , und 3. Kammer, Beschluss vom 11. Juni 2003 - 1 BvR 1573/02 - ), denn sie kann auch bei der von ihr als diskriminierend angesehenen elternabhängigen Förderung (einschließlich der ihr bewilligten Vorausleistungen) unzumutbare Benachteiligungen bei der Ausbildung vermeiden (vgl. S. 22 des Urteils).
  • BVerwG, 21.04.2004 - 5 PKH 4.04  
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