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   OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9842
OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04 (https://dejure.org/2004,9842)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30.06.2004 - 1 W 35/04 (https://dejure.org/2004,9842)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 1 W 35/04 (https://dejure.org/2004,9842)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutz gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Erstattung von Reisekosten im Rahmen der Beauftragung eines Unterbevollmächtigten; Unterbevollmächtigung als Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung; Festsetzung fiktiver Fahrtkosten

  • Judicialis

    BGB § 247; ; ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 S. 1, 2. Hs.; ; ZPO § 278 Abs. 6; ; BRAGO § 28; ; BRAGO § 53; ; BRAO §§ 18 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erstattungsfähigkeit von Mehrkosten für die Beauftragung eines Unterbevollmächtigten am Gerichtsort bei überörtlich tätiger Sozietät

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abrechnung von Reisekosten und Prozesskostensparsamkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Bamberg 2005, 127
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 08.03.2002 - 11 W 927/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Reiseauslagen eines auswärtigen Mitglieds einer

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04
    Deshalb sind keine Reisekosten einer überörtlichen Sozietät erstattungsfähig, wenn am Gerichtssitz Anwälte der Kanzlei residieren (vgl. Zöller, ZPO, 24. Aufl., § 91 RdNr. 13, Stichwort "Reisekosten des Anwalts"; OLG München, Beschluss vom 08.03.2002, OLG Report 2002, S. 155-196, NJW 2002, 1435; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.07.2002, OLG Report 2003, S. 152).
  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Bamberg, 30.06.2004 - 1 W 35/04
    den am Wohnort der Partei ansässigen Rechtsanwalt der Partei Termine beim Prozessgericht wahrnimmt, sind notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung i.S. von § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten, nämlich Tage- und Abwesenheitsgeld sowie Fahrtkosten nach § 28 BRAGO erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.2002, VIII Z? 30/02 = MDR 2003, 233-236 = JurBüro 2003, 202-205).
  • BGH, 16.04.2008 - XII ZB 214/04

    Erstattugsfähigkeit der Reisekosten eines am Wohn- oder Geschäftssitz der

    Es greift bereits zu kurz, die Erstattung der mit der Terminswahrnehmung verbundenen Reisekosten des am Wohnsitz der Klägerin ansässigen Prozessbevollmächtigten allein mit dem Hinweis auf das formale, mit den am Gerichtsort niedergelassenen Sozien bestehende Mandatsverhältnis abzulehnen (so aber mit dem Beschwerdegericht die wohl h.M., vgl. OLG Hamburg OLGR 2003, 152; OLG Bamberg OLGR 2005, 127 f.; OLG Brandenburg MDR 2007, 245; OLG Nürnberg MDR 2007, 56 f.; OLG Köln OLG-Report 2007, 66 f.; OLG München FamRZ 2002, 1129; Zöller/Herget ZPO 26. Aufl. § 91 Rdn. 13 Stichwort: Reisekosten des Anwalts; Thomas/Putzo/Hüßtege ZPO 28. Aufl. § 91 Rdn. 42 a; Musielak/Wolst ZPO 5. Aufl. § 91 Rdn. 19).
  • OLG Brandenburg, 08.06.2006 - 6 W 147/05

    Kostenerstattungsanspruch: Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Mitglieds

    Da auf Grund dieses Mandates alle Rechtsanwälte der Sozietät die Termine wahrnehmen konnten, war die Anreise des weiter vom Prozessgericht entfernt ansässigen Rechtsanwaltes zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig (KG NJW-RR 2005, 655; OLG München JurBüro 2004, 599; OLG München NJW 2002, 1435; OLG Hamburg OLG-Report 2003, 152).
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