Rechtsprechung
OLG Celle, 27.09.1996 - 4 U 164/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eine Baulast entfaltet grundsätzlich keine privatrechtliche Duldungspflicht! (IBR 1997, 120)
Papierfundstellen
- OLG-Report Celle 1997, 1
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Karlsruhe, 15.02.2001 - 4 U 72/00
Anschluss an Versorgungs- und Abwasserleitung - Gemeinschaftsdrainage von …
Sie gewährt weder dem Kläger einen Nutzungsanspruch noch verpflichtet sie den Beklagten zu einer Duldung gegenüber dem Kläger (vgl. OLG Celle OLGR 1997, 1; BGH BauR 1985, 716). - FG Niedersachsen, 20.10.2009 - 15 K 472/08
Abzug einer Entschädigungszahlung für die Übernahme einer Baulast als sofort …
Die Baulast gewährt aber privatrechtlich weder dem Eigentümer des begünstigten Grundstücks einen Nutzungsanspruch, noch verpflichtet sie den Eigentümer des belasteten Grundstücks zur Duldung (vgl. OLG Celle Urteil vom 27. September 1996 4 U 164/95, OLGR Celle 1997, 1).