Weitere Entscheidung unten: OLG Celle, 04.12.2000

Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.11.2000 - 2 U 258/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9791
OLG Celle, 23.11.2000 - 2 U 258/00 (https://dejure.org/2000,9791)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.11.2000 - 2 U 258/00 (https://dejure.org/2000,9791)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. November 2000 - 2 U 258/00 (https://dejure.org/2000,9791)
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Inanspruchnahme des Bürgen nach Löschung der GmbH

§§ 767, 768 BGB, eingeschränkte Akzessorietät der Bürgschaft, wenn der Hauptschuldner vor Ablauf der Verjährungsfrist aufgrund Löschung (§ 141a FGG) aufgehört hat zu existieren: Weiterhaftung des Bürgen

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Bürgschaft: Inanspruchnahme des Bürgen trotz verjährter Hauptforderung beim Untergang der Hauptschuldnerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 768
    Verjährung der Hauptschuld bei Vermögenslosigkeit der Hauptschuldnerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldner wird im Handelsregister gelöscht: Bürgschaftsinanspruchnahme noch möglich? (IBR 2001, 368)

Verfahrensgang

  • LG Lüneburg - 8 O 104/00
  • OLG Celle, 23.11.2000 - 2 U 258/00

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2001, 87
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 28.01.2003 - XI ZR 243/02

    Erhebung der Einrede der Verjährung der Hauptschuld durch den Bürgen

    b) Anders als das Berufungsgericht - in Übereinstimmung mit einem Teil der Instanzrechtsprechung und Literatur (KG aaO S. 1207 f.; OLG Celle OLGR 2001, 87; Reinicke/Tiedtke, Bürgschaftsrecht 2. Aufl. Rdn. 264 f.; Lettl WM 2000, 1316, 1321) - meint, steht dem Bürgen auch in einem solchen Fall weiterhin die Einrede der Verjährung der Hauptschuld zu (so auch LG Würzburg WM 1989, 405, 406; offengelassen in BGHZ 139, 215, 219 f.).
  • OLG Saarbrücken, 21.02.2008 - 8 U 109/07

    Verstoß gegen das Verbot der Fremddisposition nach § 768 Abs. 2 BGB bei

    Soweit sich die Klägerin auf eine gegenteilige obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. KG NJW-RR 1999, 1206 ff.; KGR Berlin 2002, 294 f.; OLG Celle OLGR Celle 2001, 87; OLG Köln GmbHR 2004, 1020 ff.) beruft, ist diese durch die vorstehend zuletzt zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt.
  • KG, 21.05.2002 - 21 U 311/01

    Urkundsprozess; Urkundenbeweis; Abgrenzung Bürgschaft Schuldübernahme; Abgrenzung

    Dieser gesetzgeberischen Wertung entspricht es, dem Bürgen auch das Risiko zuzuweisen, dass die Hauptschuld aufgrund des Wegfalls des Hauptschuldners wegen Vermögenslosigkeit ihre Verjährbarkeit verliert, denn darin verwirklicht sich ebenso das vom Bürgen übernommene Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Hauptschuldners (KG NJW-RR 1999, 1206, [1207]; OLG Celle OLGR Celle 2001, 87; Reinicke/Tiedtke, Bürgschaftsrecht, 2. Auflage, Rdnr. 264).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.12.2000 - 4 U 113/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5151
OLG Celle, 04.12.2000 - 4 U 113/00 (https://dejure.org/2000,5151)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.12.2000 - 4 U 113/00 (https://dejure.org/2000,5151)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Dezember 2000 - 4 U 113/00 (https://dejure.org/2000,5151)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Enteignungsrechtlicher Ausgleichsanspruch wegen Lärmbeeinträchtigung infolge gesteigerten Verkehrsaufkommens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 14 GG; Art. 15 GG
    Enteignungsgleicher Eingriff; Verkehrslärmentwicklung ; Wohnhaus; Ausgleichsanspruch; Zumutbarkeitsschwelle; Langzeitentwicklung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Enteignungsgleicher Eingriff; Verkehrslärmentwicklung ; Wohnhaus; Ausgleichsanspruch; Zumutbarkeitsschwelle; Langzeitentwicklung

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; GG Art. 15

  • rechtsportal.de

    GG Art. 14, Art. 15
    Enteignungsgleicher Eingriff - Ausgleichsansprüche bei Verkehrslärmentwicklung eines Wohnhauses

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Steigerung des Verkehrslärms - Entschädigungsanspruch des Grundstückseigentümers? (IBR 2001, 400)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2001, 87
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.04.1986 - III ZR 202/84

    Entschädigung wegen Verkehrsimmissionen

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2000 - 4 U 113/00
    a) Soweit der Kläger auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verweist (neben der vorzitierten Entscheidung u. a. auch auf BGHZ 97, 361, 364), berücksichtigt er nicht hinreichend, ob es um Lärmbeeinträchtigung im Rahmen von Alt- oder Neustraßen geht.
  • BGH, 21.01.1999 - III ZR 168/97

    Entschädigung für passive Schallschutzmaßnahmen; Eigentumsrechtlicher Schutz

    Auszug aus OLG Celle, 04.12.2000 - 4 U 113/00
    Im Übrigen hat selbst in solchen Fällen der Bundesgerichtshof dem Anlieger, der durch Enteignung eines Teils seines Grundstücks Enteignungsentschädigung verlangen kann, einen Entschädigungsanspruch für passive Schutzmaßnahmen - solche macht der Kläger im Rahmen der von ihm verlangten Kosten für den Einbau von Schallschutzfenstern auch geltend - bei Straßenmaßnahmen, die vor dem 12. Juni 1990, also dem Inkrafttreten der Verkehrslärmschutzverordnung abgeschlossen waren, jedoch abgesprochen (BGH NJW 1999, 1247 ff.).
  • VG Karlsruhe, 30.01.2002 - 4 K 333/01

    Anliegerschutz gegen faktischen Straßenbau aufgrund informeller Planung

    Dieser Umstand würde eine für den einzelnen Anlieger - also auch für die Kläger - spürbare Lärmerhöhung bedeuten (vgl. Strick, Lärmschutz an Straßen, Rdnrn. 77 u. 118; Jarass, BImSchG, Komm., 4. Aufl., § 41 RdNr. 25; Nagel, a.a.O., § 37 Rdnrn. 8 u. 70 ff.; s.a. BVerwG, Urt. v. 05.10.1990, NVwZ-RR 1991, 129; OLG Celle, Urt. v. 04.12.2000 - 4 U 113/00, nachgewiesen bei juris), die dann nicht mehr als eine lediglich unwesentliche, völlig zu vernachlässigende Beeinträchtigung betrachtet werden könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 04.06.1986, BVerwGE 74, 234).
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