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   OLG Celle, 15.01.2004 - 14 U 144/03   

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https://dejure.org/2004,24031
OLG Celle, 15.01.2004 - 14 U 144/03 (https://dejure.org/2004,24031)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.01.2004 - 14 U 144/03 (https://dejure.org/2004,24031)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Januar 2004 - 14 U 144/03 (https://dejure.org/2004,24031)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Schlüssigkeit der Klage bei Verschweigen von Vorschäden; Entbehrlichkeit eines Sachverständigengutachtens bei Vorlage eines Privatgutachtens; Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2004, 175
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2008 - 1 U 181/07

    Zur Ermittlung der Schadenshöhe nach einem Verkehrsunfall mit einer einzigen

    Denn aufgrund des nicht kompatiblen Schadens lasse sich nicht ausschließen, dass auch die kompatiblen Schäden durch ein früheres Ereignis verursacht worden sein könnten (OLG Frankfurt ZfS 2005, 69; OLG Celle OLGR 2004, 175; OLG Köln NZV 1999, 378; KG Schaden Praxis 2008, 21; dagegen: OLG München NZV 2006, 261).
  • OLG Saarbrücken, 28.02.2013 - 4 U 406/11

    (Gestellter Verkehrsunfall: Eigentumsvermutung zugunsten des Fahrzeugbesitzers;

    Die Frage der Kompatibilität kann nicht nur anhand der Fahrzeuge selbst, sondern natürlich auch - das ist sogar der Regelfall - an Hand von Fotos geprüft werden, erst recht bedarf es nicht zwingend einer Begutachtung vor Ort (OLG Celle OLGR 2004, 175, 176).
  • LG Frankenthal, 09.06.2021 - 1 O 4/20

    Autounfall: Kein Schadensersatz bei nicht reparierten Vorschäden

    Denn wenn - wie hier - nicht sämtliche Schäden, die das Fahrzeug aufweist, auf das Unfallereignis zurückzuführen sind, und der Anspruchsteller zu den nicht kompatiblen Schäden keine Angaben macht, er das Vorliegen solcher Vorschäden bestreitet, so ist ihm auch für diejenigen Schäden, die dem Unfallereignis zugeordnet werden könnten, kein Ersatz zu leisten (OLG Frankfurt, Urteil vom 07.06.2004, 16 U 195/03, zitiert nach juris; OLG Celle, Urteil vom 15.01.2004, 14 U 144/03, BeckRS 2003 18344).
  • OLG Koblenz, 04.10.2005 - 12 U 1114/04

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Einwilligung des Verletzten in

    Bei der genannten auffälligen Häufung manipulationstypischer Indizien wird der sich hieraus ergebende Anscheinsbeweis für einen gestellten Unfall (vgl. OLG Celle OLG-Report Celle 2004, 175 ff.) nicht dadurch erschüttert, dass die Schäden an den beteiligten Fahrzeugen kompatibel sind (vgl. HansOLG Bremen VersR 2003, 1553, 1554).
  • OLG Saarbrücken, 19.12.2006 - 4 U 318/06

    Schadenersatz wegen Beschädigung eines Wohnmobils auf Kaufhausparkplatz -

    Zwar können für die behauptete Einwilligung in die Schädigung Beweisanzeichen - mit Einschränkungen auch die Grundsätze des Anscheinsbeweises - herangezogen werden (zu alldem: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., § 7 Rdnr. 48; BGHZ 71, 339, 340 ff.; aus der Kasuistik: OLGR Koblenz 2006, 386; OLGR Celle 2004, 175; OLG Frankfurt ZfSch 2004, 501; OLGR Zweibrücken 2005, 98).
  • OLG Dresden, 05.06.2019 - 4 U 548/19

    Berechnung eines Verdienstausfallschadens

    Bestreitet allerdings der Gegner die zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen oder die gutachterlichen Schlussfolgerungen, so kann er den Gegenbeweis durch Antrag auf Einholung eines Gerichtsgutachtens antreten ((OLG Celle, Urteil vom 15. Januar 2004 - 14 U 144/03 -, Rn. 6 - 7, juris Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 402 Rn. 6c).
  • OLG Düsseldorf, 19.05.2008 - 1 U 199/07

    Haftung eines Beklagten für die Unfallschäden aufgrund einer Kollision im

    Liegen (unbeseitigte) Vorschäden vor oder ist es dem Geschädigten nicht gelungen zu beweisen, dass alle geltend gemachten Beschädigungen mit dem Unfallereignis kompatibel sind, darf allerdings entgegen einer in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht (KG Schaden Praxis 2008, 21; KG DAR 2006, 323; OLG Frankfurt ZfS 2005, 69; OLG Celle OLGR 2004, 175; OLG Köln NZV 1999, 378; OLG Köln NZV 1996, 241), der das Landgericht folgt, die Klageforderung nicht mit dem Argument insgesamt abgewiesen werden, allein das Vorhandensein nicht kompatibler Vorschäden ließe es nicht ausschließen, dass auch kompatible Schäden durch ein früheres Unfallereignis verursacht worden sind.
  • OLG Dresden, 15.05.2019 - 4 U 548/19

    Berechnung eines Verdienstausfallschadens

    Bestreitet allerdings der Gegner die zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen oder die gutachterlichen Schlussfolgerungen, so kann er den Gegenbeweis durch Antrag auf Einholung eines Gerichtsgutachtens antreten ((OLG Celle, Urteil vom 15. Januar 2004 - 14 U 144/03 -, Rn. 6 - 7, juris Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 402 Rn. 6c).
  • LG Hildesheim, 20.09.2019 - 4 O 91/15

    Verkehrsunfall - Indizien für einen gestellten Unfall

    Eine solche typische Situation liegt vor, wenn objektive Tatumstände oder Indizien feststehen oder bewiesen werden, aus deren Vorliegen nach dem allgemeinen Verlauf der Dinge auf die Vereinbarung einer Manipulation und die entsprechende subjektive Haltung der Beteiligten geschlossen werden kann (BGHZ 71, 339, 346; BGH ZfS 09, 207f; BGH VersR 78, 862, 864; 79, 281, 282; 79, 514, 515; OLG Hamm VersR 86, 280, 281; OLG Frankfurt/M VersR 87, 756f; OLG Frankfurt/M ZfS 04, 501, 503 m.w.N.; OLG Zweibrücken VersR 88, 970f; OLG Köln VersR 89, 163; OLG Celle VRS 102, 254, 255; 102, 258; OLG Celle OLGR 04, 175, 177) Dabei ist dem gestellten Verkehrsunfall eigen, dass die Beteiligten bei ihren Verabredungen die Entkräftung des Betrugsverdachts einplanen (BGHZ 71, 339, 346; OLG Hamm VersR 86, 280, 282).

    Die Klage ist vielmehr insgesamt abzuweisen, wenn Zweifel verbleiben, ob und inwieweit auch die mit dem Unfallereignis kompatiblen Schäden schon durch einen vorausgegangenen Unfall verursacht worden sein könnten (OLG Köln, NZV 1996, 241; OLG Frankfurt, VersR 1991, 1070; OLG Hamburg, OLGR 2003, 499; OLG Celle, OLGR 2004, 175; OLG Nürnberg, DAR 2003, 559; KG, NJW 2008, 106 und ZfS 2009, 20).

  • OLG Saarbrücken, 25.09.2009 - 4 U 205/08

    Anforderungen an den Nachweis eines gestellten Unfalls und unfallursächlicher

    Die von der Berufung zitierte Entscheidung OLG Hamm RuS 1999, 321 betrifft die Beweislast beim Manipulationsvorwurf, die anderen Rechtsgrundsätzen folgt: Dort trägt bei nachgewiesenem äußeren Tatbestand der Rechtsgutverletzung der in Anspruch genommene Halter (Versicherer) die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass der den Schadensersatz begehrende Gläubiger mit der Schadensverursachung einverstanden war (Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 Rdnr. 48; BGHZ 71, 339, 340 ff.; aus der Kasuistik: Senat OLGR 2009, 394; 2007, 310; OLGR Koblenz 2006, 386; OLGR Celle 2004, 175; OLG Frankfurt ZfSch 2004, 501; OLGR Zweibrücken 2005, 98).
  • LG Köln, 23.10.2015 - 7 O 53/13

    Kein Ersatzanspruch bei inkompatiblen Fahrzeugschäden

  • LG Duisburg, 12.10.2021 - 4 O 175/20

    Fingierter/manipulierter Verkehrsunfall, Indizien

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2008 - 1 U 266/07

    Nachweis des Entstehens eines quantifizierbaren Neuschadens oder einer fassbaren

  • OLG Braunschweig, 24.09.2014 - 7 U 99/13

    Verkehrsunfall - Voraussetzungen eines manipulierten Unfalls

  • OLG Saarbrücken, 27.02.2014 - 4 U 248/11

    Verkehrsunfall -Anforderungen an den Nachweis eines manipulierten

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