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   OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07   

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https://dejure.org/2007,7602
OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07 (https://dejure.org/2007,7602)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.09.2007 - 3 U 44/07 (https://dejure.org/2007,7602)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. September 2007 - 3 U 44/07 (https://dejure.org/2007,7602)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwaltshaftungsprozess: Entscheidung des Berufungsgerichts über einen Anspruch nach Grund und Höhe bei einem in erster Instanz zu Unrecht ergangenen Grundurteil; Eintritt eines (Schein-)Sozius in einen bestehenden Anwaltsvertrag; Verjährung nach Wegfall des ...

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzanspruch gegen einen Anwalt wegen Schlechterfüllung eines anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer anwaltlichen Pflichtverletzung; Entscheidung des Berufungsgerichts über ein in erster Instanz zu Unrecht ergangenes ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch gegen einen Anwalt wegen Schlechterfüllung eines anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrages; Anspruch auf Schadensersatz wegen einer anwaltlichen Pflichtverletzung; Entscheidung des Berufungsgerichts über ein in erster Instanz zu Unrecht ergangenes ...

  • Judicialis

    ZPO § 304; ; ZPO § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; ; BGB aF § 209; ; BGB aF § 211

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einbeziehung eines Scheinsozius in die Anwaltshaftung - Entscheidung über ein zu Unrecht ergangenes Grundurteil in der Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2008, 136
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 12.10.1999 - VI ZR 19/99

    Begriff des triftigen Grundes nach § 211 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07
    (b) Nach ständiger Rechtsprechung findet § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. aber auch dann keine Anwendung, wenn eine Partei einen triftigen Grund hatte, untätig zu bleiben (vgl. etwa BGH, NJW 2000, 132 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 11; NJW 1999, 1101 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 14; NJW 2001, 218 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 13 f.).

    Insofern ist kein zwingend rechtlicher, sondern nur ein prozesswirtschaftlich vernünftiger Grund erforderlich, der auch darin liegen könnte, den Ausgang eines vorgreiflichen Verfahrens abzuwarten (vgl. BGH, NJW 2000, 132 ff., Juris Rn. 11 f.).

  • BGH, 27.01.1999 - XII ZR 113/97

    Hemmung der Verjährung durch Stillhalteabkommen; Unterbrechung der Verjährung

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07
    (b) Nach ständiger Rechtsprechung findet § 211 Abs. 2 Satz 1 BGB a.F. aber auch dann keine Anwendung, wenn eine Partei einen triftigen Grund hatte, untätig zu bleiben (vgl. etwa BGH, NJW 2000, 132 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 11; NJW 1999, 1101 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 14; NJW 2001, 218 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 13 f.).

    Selbst wenn man annimmt, dass es letztlich darum ging, sämtliche im Beiaktenverfahren I erhobene Beweise zu verwerten und es mit Blick auf den Inhalt des Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. S. durchaus nicht fern lag, dass entweder das Landgericht Frankfurt/Oder oder das Oberlandesgericht Brandenburg ein ergänzendes Sachverständigengutachten einholen würde, ein Zuwarten aus damaliger Sicht daher durchaus sinnvoll erscheinen konnte, muss der Grund für das weitere Untätigbleiben für den anderen Teil zumindest erkennbar sein (BGH NJW 1999, 1101, hier zitiert nach Juris Rn. 16 ff.; Palandt/Heinrichs, BGB, 61. A., § 211 Rn. 3).

  • BGH, 02.07.1992 - IX ZR 268/91

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen Steuerberater bei Außenprüfung

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07
    Ein Schaden, der regelmäßig einen vertraglichen Ersatzanspruch und dessen Verjährungsbeginn gemäß den genannten Verjährungsvorschriften auslöst, entsteht, sobald sich die Vermögenslage des Auftraggebers durch die Pflichtverletzung des Rechtsanwalts objektiv verschlechtert, ohne dass bereits feststehen muss, dass der Schaden bestehen bleibt und damit endgültig wird (BGHZ 119, 69, 70 ff.; ständige Rechtsprechung).
  • BGH, 19.01.1994 - XII ZR 190/92

    Anforderungen an die Unterbrechung der Verjährung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07
    Danach braucht die Prozesshandlung nicht das prozessuale Gewicht einer Klageerhebung oder eines prozessleitenden Schriftsatzes zu haben, sondern es genügt jede Prozesshandlung, die geeignet ist und den Willen erkennen lässt, den Prozess fortzusetzen und der Erledigung zuzuführen (BGH, NJW-RR 1994, 514 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 14).
  • BGH, 12.12.2005 - II ZR 283/03

    Klarstellung zum Vertrauensschutz hinsichtlich der Haftung des einer

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07
    Ein Vertrauensschutz steht ihm insoweit nicht zu, denn er musste bei Eintritt in die Sozietät damit rechnen, für Verbindlichkeiten der (Schein)Gesellschafter wegen Schlechterfüllung eines Rechtsanwaltsmandats einzustehen (vgl. BGH WM 2006, 187 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 17).
  • BGH, 24.01.1989 - XI ZR 76/88
    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07
    Die Vorschrift des § 211 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. ist dann nicht anwendbar, wenn der Stillstand des Verfahrens auf einer vom Gericht beschlossenen Aussetzung und damit nicht auf der Untätigkeit der Parteien beruht (BGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - XI ZR 76/88, hier zitiert nach Juris Rn. 9, BGHZ 106, 295, 298).
  • BGH, 24.01.1989 - XI ZR 75/88

    Unterbrechung der Verjährung bei Aussetzung der Verhandlung

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07
    Die Vorschrift des § 211 Abs. 1 Satz 1 BGB a. F. ist dann nicht anwendbar, wenn der Stillstand des Verfahrens auf einer vom Gericht beschlossenen Aussetzung und damit nicht auf der Untätigkeit der Parteien beruht (BGH, Urteil vom 24. Januar 1989 - XI ZR 76/88, hier zitiert nach Juris Rn. 9, BGHZ 106, 295, 298).
  • BGH, 07.06.1983 - VI ZR 171/81

    Neuberechnung des Schadenersatzes in der Anschlussberufung; Schadenersatz bei

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07
    Eine Entscheidung über den gesamten Anspruch nach Grund und Höhe ist jedenfalls dann ohne Weiteres möglich, wenn die Parteien von der Einbeziehung des Betragsverfahrens in das Berufungsurteil nicht überrascht werden (BGH, VersR 1983, 735 ff., hier zitiert nach Juris Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 31.10.1991 - 5 U 1249/90

    Berufung; Entscheidung über Betrag; Zurückweisung; Verurteilung zur Zahlung

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07
    Im Interesse der Prozessbeschleunigung hat eine Aufhebung und Zurückverweisung der Sache im Sinne von § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 ZPO zu unterbleiben, wenn der Streit über den Betrag zur Endentscheidung reif ist (Gerken, in: Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. A., § 538 Rn. 55; Grunsky, in: Stein/Jonas, ZPO, 21. A, § 538 Rn. 24; vgl. auch OLG Koblenz, MDR 1992, 805 ff, hier zitiert nach Juris Rn. 33).
  • BGH, 30.10.1984 - VI ZR 18/83

    Berücksichtigung des Mitverschuldens bei Bemessung der Entschädigung

    Auszug aus OLG Celle, 12.09.2007 - 3 U 44/07
    Gleichwohl hat das Berufungsgericht bei Entscheidungsreife aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit auch über den Betrag mitzuentscheiden (BGH, NJW 1986, 182; Grunsky, a. a. O. Rn. 25).
  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 218/05

    Haftung einer Anwaltssozietät für Handeln eines Scheinsozius

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 65/01

    Haftung einer Rechtsanwaltssozietät für Verbindlichkeiten der Einzelanwälte

  • BGH, 18.10.2000 - XII ZR 85/98

    Weiterbetreiben des Rechtsstreits

  • RG, 14.03.1921 - IX 521/30

    Unter welchen Voraussetzungen ist nach Vorabentscheidung des Landgerichts über

  • BGH, 10.03.2005 - VII ZR 220/03

    Voraussetzungen eines Grundurteils; Voraussetzungen der Zurückverweisung durch

  • BGH, 13.05.1980 - VI ZR 276/78

    Zulässigkeit eines Grundurteils im Anwaltshaftungsprozeß

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2001 - 2 U 201/99

    Ozon (Arbeitnehmererf.)

  • OLG Karlsruhe, 16.05.2017 - 17 U 81/16

    Verbraucherdarlehensvertrags: Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung; Widerruf

    Allerdings kann auch im Fall des unzulässigen Grundurteils der Streit insoweit in die zweite Instanz gezogen und darüber betragsmäßig entschieden werden (OLG Celle, Urteil vom 12.09.2007 - 3 U 44/07 -, juris Rn. 33 mwN; zum Teilurteil auch BGH, Urteil vom 12.01.1994 - XII ZR 167/92 -, juris Rn. 25).
  • OLG Hamm, 10.05.2012 - 28 U 166/11

    Auslegung des Verhaltens des Vermieters bei Rückgabe einer Mietwohnung;

    Das hat der Bundesgerichtshof bereits durch Urteil vom 13. Mai 1980 entschieden (VI ZR 276/78, VersR 1980, 825, unter II 1a; im Anschluss daran ebenso die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte; siehe Senatsurteil vom 30. August 2005 - 28 U 60/04, unveröffentlicht; OLG Celle, Urteil vom 12. September 2007 - 3 U 44/07, BeckRS 2007, 17740).
  • OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 6 U 56/08

    Verkehrssicherungspflicht bei Baugerüsten: Haftung für Sturz vom Gerüst bei

    Der Grundsatz der Prozessökonomie gebietet vorliegend eine eigene Sachentscheidung des Senates im Wege des Heraufziehens der beim Landgericht infolge des Verfahrensmangels noch anhängigen Feststellungsklage (OLG Celle, OLGR 2008, 136, Juris, Rnr. 33; OLG Frankfurt, OLGR 2002, 324, Juris, Rnr. 2; vgl. BGH, NJW-RR 1994, 379, Juris, Rnr. 25 für den Fall eines unzulässigen Teilurteils; vgl. OLG Rostock, OLGR 2007, 887, Juris, Rnr. 23; Zöller/Vollkommer, aaO, Rnr. 23).
  • OLG Dresden, 29.01.2014 - 7 U 792/13

    Geltendmachung zivilrechtlicher Schadensersatzansprüche aus der Verschmutzung

    Nach der Rechtsauffassung des Senats war die Sache bei Erlass des Grundurteils allerdings bereits entscheidungsreif, weshalb nach entsprechendem Hinweis in der mündlichen Verhandlung vom 11.12.2013 der in erster Instanz noch anhängige Streitteil "heraufgezogen" wurde und der Senat mithin in der Sache abschließend entscheiden konnte (vgl. OLGR Celle 2008, 136).
  • OLG Düsseldorf, 05.02.2013 - 21 U 48/12

    Keine echte Vorentscheidung: Grundurteil unzulässig!

    Im Anwaltshaftungsprozess gehört jedenfalls dann, wenn dem Anwalt vorgeworfen wird, seine Vertragspflichten bei der Durchsetzung eines Anspruchs - sei es in einem Prozess oder außergerichtlich - verletzt zu haben, die Frage, ob jener Anspruch überhaupt bestand, zu dem was § 304 ZPO unter dem "Grund" des geltend gemachten Anspruchs versteht (vgl. BGH, Urteil vom 13.05.1980, VI ZR 276/78, MDR 1980, 925f zitiert nach juris Tz.12; OLG Celle, Urteil vom 12.09.2007, 3 U 44/07, BeckRS 17740 ; Zöller/Vollkommer, a.a.O., Rz. 14).
  • OLG Hamm, 08.04.2016 - 11 U 141/14
    Der Senat hat daher nach entsprechendem Hinweis gegenüber den Parteien den noch beim Landgericht anhängigen Teil der Klage an sich gezogen und abschließend entschieden (zur Zulässigkeit dessen vgl. OLG Celle, OLGR 2008, S. 136).
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