Rechtsprechung
   OLG Dresden, 02.10.2002 - 10 WF 577/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19464
OLG Dresden, 02.10.2002 - 10 WF 577/02 (https://dejure.org/2002,19464)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02.10.2002 - 10 WF 577/02 (https://dejure.org/2002,19464)
OLG Dresden, Entscheidung vom 02. Oktober 2002 - 10 WF 577/02 (https://dejure.org/2002,19464)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,19464) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung der Eigenheimzulage bei Berechnung des Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe; Abzug von Aufwendungen für vermögenswirksame Leistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Pirna - 1 F 175/02
  • OLG Dresden, 02.10.2002 - 10 WF 577/02

Papierfundstellen

  • OLG-Report Dresden 2002, 551
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1993 - 3 W 289/93
    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2002 - 10 WF 577/02
    Nicht zum Einkommen zählt demgegenüber das Erziehungsgeld (OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 480; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1153; Senat, Beschluss vom 9. März 2001 - 10 WF 115/01 - und vom 10. November 2000 - 10 WF 517/00 -).
  • OLG Bremen, 18.03.1998 - 4 WF 16/98

    Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlungsvereinbarung für ein Scheidungsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2002 - 10 WF 577/02
    Steuererstattungen zählen jedoch seit jeher zum Einkommen und sind auf den Erstattungszeitraum zu verteilen (Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungskostenhilfe, 2. Aufl., G III Rdnr.239; OLG Bremen, OLG-Report 1998, 326).
  • OLG Koblenz, 06.12.2000 - 13 WF 698/00

    Voraussetzungen für den Erlass einer nachträglichen Ratenzahlungsanordnung;

    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2002 - 10 WF 577/02
    Nicht zum Einkommen zählt demgegenüber das Erziehungsgeld (OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 480; OLG Koblenz, FamRZ 2001, 1153; Senat, Beschluss vom 9. März 2001 - 10 WF 115/01 - und vom 10. November 2000 - 10 WF 517/00 -).
  • OLG Frankfurt, 09.07.1998 - 1 WF 29/98
    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2002 - 10 WF 577/02
    Als weiteres Einkommen ist der Klägerin Kindergeld in Höhe von 154, 00 EUR zuzurechnen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 8. März 2000 - 10 WF 611/99 - und vom 4. Januar 2000 - 10 WF 654/99 - OLG München, FamRZ 1999, 598 ; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 1603 ; Zöller, a.a.O., § 115 Rdnr.19 m.w.N. auch zur Gegenauffassung).
  • OLG München, 07.10.1998 - 12 WF 1216/98

    Ermittlung des einsetzbaren Einkommens bei der Prüfung eines Anspruchs auf

    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2002 - 10 WF 577/02
    Als weiteres Einkommen ist der Klägerin Kindergeld in Höhe von 154, 00 EUR zuzurechnen (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Beschluss vom 8. März 2000 - 10 WF 611/99 - und vom 4. Januar 2000 - 10 WF 654/99 - OLG München, FamRZ 1999, 598 ; OLG Frankfurt, FamRZ 1998, 1603 ; Zöller, a.a.O., § 115 Rdnr.19 m.w.N. auch zur Gegenauffassung).
  • OLG Köln, 15.02.1993 - 2 W 15/93

    Prozeßkostenhilfeentscheidung; Einkommen; Antragsteller; Familieneinkommen;

    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2002 - 10 WF 577/02
    Zwar werden diese in der Regel langfristig angelegt und stehen daher für die Prozessfinanzierung nicht zur Verfügung; die Zahlungen auf den zugrunde liegenden Vertrag können jedoch in Erwartung eines bevorstehenden Rechtsstreites ohne weiteres ausgesetzt werden, wenn dieser ansonsten nicht finanziert werden kann (a.A. OLG Köln, FamRZ 1993, 1333 f.; Zöller-Philippi, ZPO , 23. Aufl., § 115 Rdnr.12; wie hier OLG Bamberg, JurBüro 1987, 1414).
  • OLG Bamberg, 08.05.1987 - 1 WF 88/87
    Auszug aus OLG Dresden, 02.10.2002 - 10 WF 577/02
    Zwar werden diese in der Regel langfristig angelegt und stehen daher für die Prozessfinanzierung nicht zur Verfügung; die Zahlungen auf den zugrunde liegenden Vertrag können jedoch in Erwartung eines bevorstehenden Rechtsstreites ohne weiteres ausgesetzt werden, wenn dieser ansonsten nicht finanziert werden kann (a.A. OLG Köln, FamRZ 1993, 1333 f.; Zöller-Philippi, ZPO , 23. Aufl., § 115 Rdnr.12; wie hier OLG Bamberg, JurBüro 1987, 1414).
  • OLG Stuttgart, 15.10.2004 - 8 WF 107/04

    Prozesskostenhilfeabänderungsverfahren für den Kindesunterhalt einklagenden

    1.) Zahlungen auf einen Vertrag zur vermögenswirksamen Anlage sind keine besonderen Belastungen im Sinn des § 115 Abs. 1 Satz 3 ZPO (strittig; vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.6.2004, AZ: 18 WF 130/04; OLG Dresden OLGR 2002, 551; a.A. Zöller-Philippi ZPO 24. Aufl., § 115 RN 12 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 23.07.2020 - 5 WF 122/20
    Zu keiner anderen Bewertung führt auch der Umstand, dass die Ansparung auf die fondsgebundene Lebensversicherung im Rahmen des Bezugs vermögenswirksamer Leistungen des Arbeitgebers der Antragsgegnerin erfolgt, denn auch insoweit handelt es sich um eine Vermögensbildung aus eigenen zur Verfügung stehenden Einkommen, die mit Rücksicht auf die Möglichkeit einer Aussetzung der Zahlungen und die anzunehmende Zumutbarkeit hierdurch verursachter Zulageneinbußen keine besondere Belastung im Sinne von § 115 Abs. 1 Nr. 5 ZPO darstellt (OLG Dresden OLGR 2002, 551; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 1183; Dürbeck/Gottschalk, a.a.O., Rn. 344; MüKoZPO/Wache, 6. Auflage 2020, § 115 Rn. 15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht