Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.05.1993

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 26.01.1993 - 6 W 123/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4265
OLG Frankfurt, 26.01.1993 - 6 W 123/92 (https://dejure.org/1993,4265)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.01.1993 - 6 W 123/92 (https://dejure.org/1993,4265)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Januar 1993 - 6 W 123/92 (https://dejure.org/1993,4265)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 93 § 99 Abs. 2 § 306
    Kostenentscheidung bei sofortigem Klageverzicht

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 62
  • GRUR 1993, 931
  • OLG-Report Frankfurt 1993, 202
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 25.05.2005 - VIII ZR 301/03

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters nach Aufhebung der Zwangsverwaltung)

    Zwar soll nach einer teilweise in der Rechtsprechung vertretenen Ansicht der Beklagte die Kosten tragen, wenn der Kläger sofort nach dem Zeitpunkt, in dem seine bis dahin objektiv begründete Klage unbegründet wurde, sein Begehren darauf beschränkt, dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen (OLG Frankfurt/M., NJW-RR 1994, 62).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2001 - 6 W 91/01

    Eilantrag; Fehlen der Passivlegitimation; Verzichtsurteil ; Kosten des

    Soweit das Landgericht - wie hier - im Verzichtsurteil unter umgekehrt analoger Anwendung von § 93 ZPO dem Beklagten oder Antragsgegner die Kosten auferlegt hat, ist hiergegen in (ebenfalls analoger) Anwendung von § 99 Abs. 2 ZPO das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegeben (vgl. Senat NJW-RR 94, 62).

    Zwar hat der erkennende Senat in der Vergangenheit die umgekehrt analoge Anwendung von § 93 ZPO auf Fälle des sofortigen Klage- oder Antragsverzichts grundsätzlich für möglich gehalten (vgl. WRP 79, 799; WRP 82, 422; NJW-RR 94, 62).

  • OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 16 UF 512/01

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis des erstinstanzlich erfolgreichen

    Zwar wird die analoge Anwendung des § 93 auch im Bereich des § 306 für gewisse Fälle befürwortet (OLG Frankfurt, OLGZ 81, 99, 100; NJW-RR 1994, 62, 63), doch liegt dies deutlich ferner als nach der hier vertretenen Lösung (dagegen Musielak, ZPO, § 306 Rdz. 7).
  • OLG Bremen, 16.08.2010 - 3 U 33/09

    ZwVollstr. aus evident unrichtiger Kostenentscheidung

    Der Verweis der Beklagten auf die Entscheidung OLG Frankfurt in NJW-RR 94, 62 ff greift nicht, da dort die analoge Anwendung des § 99 Abs. 2 ZPO auf Verzichtsurteile nur für den Fall des sofortigen Verzichts und einer auf § 93 ZPO analog beruhenden Kostenentscheidung angenommen wird.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.05.1993 - 27 W 13/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,7337
OLG Frankfurt, 07.05.1993 - 27 W 13/93 (https://dejure.org/1993,7337)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.05.1993 - 27 W 13/93 (https://dejure.org/1993,7337)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Mai 1993 - 27 W 13/93 (https://dejure.org/1993,7337)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 651f § 823 Abs. 1 § 831 Abs. 1 S. 1
    Haftung des Reiseveranstalters für einen Unfall auf einer Ausflugsfahrt

Verfahrensgang

  • LG Kassel - 9 O 2268/92
  • OLG Frankfurt, 07.05.1993 - 27 W 13/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1993, 1329
  • OLG-Report Frankfurt 1993, 202
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2000 - 22 U 138/99

    Verkehrssicherungspflicht des Reiseveranstalters bei Übertragung von Leistungen

    Im Gegensatz zu den einzelnen Leistungsträgern (Hotel- und Beförderungsunternehmen) gehört allerdings neben den im Inland beschäftigten Angestellten und Arbeitnehmern auch der im Zielgebiet tätige örtliche Reiseleiter eines Reiseveranstalters zu dessen Verrichtungsgehilfen (vgl. OLG Frankfurt OLGR 1993, 202, 203).
  • LG Koblenz, 09.08.2004 - 16 O 573/02

    Busunfall am Urlaubsort / Reisemangel / Schadensersatz / Allgemeines Lebensrisiko

    Insoweit ist das Reiseunternehmen als Veranstalter auch der Beförderungsleistung anzusehen, so dass es für die Sicherheit der Reiseteilnehmer zumindest mitverantwortlich ist (vgl. OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 1993, 1329).
  • AG Düsseldorf, 17.02.1998 - 35 C 19166/97

    Gefährliches Meer - allgemeines Lebensrisiko

    Diese Grundsätze sind in der Rechtsprechung auch anerkannt (vgl. Palandt-Thomas, BGB, 56. Aufl., § 651 a Rz. 6 ae. m. w. N., besonders deutlich etwa OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, Seite 1329 m. w. N.).
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