Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 05.01.1999

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   OLG Frankfurt, 22.12.1998 - 20 W 143/97   

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https://dejure.org/1998,16305
OLG Frankfurt, 22.12.1998 - 20 W 143/97 (https://dejure.org/1998,16305)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.12.1998 - 20 W 143/97 (https://dejure.org/1998,16305)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Dezember 1998 - 20 W 143/97 (https://dejure.org/1998,16305)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses zur Verwalterwahl; Existenz eines Anspruches der Wohnungseigentümer auf ordnungsgemäße Verwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 1999, 261
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 05.02.1988 - 2 W 11/87

    Anspruch auf Verabschiedung eines Wirtschaftsplans; Rechtmäßigkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.1998 - 20 W 143/97
    eines Wirtschaftsjahres noch für das Vorjahr erfolgen (Eigentümerbeschluß vom 18.01.1995 TOP 2), auch wenn eine nicht allzu erhebliche Überschreitung der Frist des § 17 der Teilungserklärung (31.01.) für sich allein noch keinen wichtigen Grund darstellen würde, der gegen die Verwalterwahl angeführt werden könnte (Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 28 Rn. 10; OLG Hamburg OLGZ 88, 299).
  • OLG Frankfurt, 12.12.1978 - 20 W 692/78

    Beschlussfähigkeit einer Eigentümerversammlung; Interessengerechte Auslegung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.1998 - 20 W 143/97
    Bedenken tatsächlicher oder rechtlicher Art hat, kann er nicht eigenmächtig von der Durchrührung absehen (Mülltonnenverkleidung, Nichtteilnahme an Versammlungen), sondern muß für eine Korrektur der Beschlüsse in der Versammlung oder vor Gericht (§ 43 I Nr. 4 WEG) sorgen, wie es jetzt auch geschehen ist (Versammlung vom 03.06.1997 TOP 6 und 12.04.), damit sie als Rechtsgrundlage nicht in Anspruch genommen werden können Schließlich hat das vorliegende Verfahren ergeben, daß die Vertretungsregelung des § 8 der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung nicht richtig angewendet worden ist (vgl. zur Zulässigkeit einer Vertretungsbeschränkung: OLG Frankfurt OLGZ 79, 134 = Rpfleger 79, 218).
  • OLG Stuttgart, 18.12.1985 - 8 W 338/85
    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.12.1998 - 20 W 143/97
    Zur auf einen Mehrheitsbeschluß beruhenden Verwalterwahl hat das Landgericht zutreffend ausgeführt, daß für die Beurteilung, ob ein wichtiger, gegen die Bestellung sprechender Grund vorliegt, schärfere Maßstäbe anzulegen sind als bei der Abberufung, bei der sich eine Mehrheit gegen einen Verwalter ausspricht (Bärmann/Pick/Merle, WEG, 7. Aufl., § 26 Rn. 38; BayObLG WuM 89, 264; OLG Stuttgart NJW-RR 86, 315/317).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.01.1999 - 20 W 307/98   

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https://dejure.org/1999,18758
OLG Frankfurt, 05.01.1999 - 20 W 307/98 (https://dejure.org/1999,18758)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.01.1999 - 20 W 307/98 (https://dejure.org/1999,18758)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Januar 1999 - 20 W 307/98 (https://dejure.org/1999,18758)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwirkung des Rechts zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses nach Bestellung eines Verwalters; Vermeidung von Rechtsunsicherheiten als Zweck einer Frist im Wohneigentumsgesetz

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 1999, 261
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