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   OLG Frankfurt, 04.04.2001 - 7 U 56/00   

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https://dejure.org/2001,16627
OLG Frankfurt, 04.04.2001 - 7 U 56/00 (https://dejure.org/2001,16627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.04.2001 - 7 U 56/00 (https://dejure.org/2001,16627)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. April 2001 - 7 U 56/00 (https://dejure.org/2001,16627)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    Unfallversicherung: Ärztlich Feststellung des Vorliegens einer Invalidität

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfallversicherung: Ärztlich Feststellung des Vorliegens einer Invalidität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Private Unfallversicherung: Anforderungen an eine ärztliche Feststellung der Invalidität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB 88 § 7 Nr. I.1 Abs. 2
    Anforderungen an die ärztliche Feststellung des Invaliditätsgrades in der Unfallversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2001, 221
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 27.10.1995 - 10 U 290/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2001 - 7 U 56/00
    Der Zweck der Regelung, dass der Versicherer nicht für Spätschäden, die in der Regel schwer aufklärbar und unübersehbar sind, eintreten müsse, rechtfertigt die Beschränkung des Versicherungsschutzes, mit der im Interesse einer rationellen arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen werden (vgl. auch OLG Frankfurt 10 U 247/93 und 10 U 290/93 sowie OLG Frankfurt in VersR 1993.174).
  • OLG Frankfurt, 23.06.1995 - 10 U 247/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2001 - 7 U 56/00
    Der Zweck der Regelung, dass der Versicherer nicht für Spätschäden, die in der Regel schwer aufklärbar und unübersehbar sind, eintreten müsse, rechtfertigt die Beschränkung des Versicherungsschutzes, mit der im Interesse einer rationellen arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen werden (vgl. auch OLG Frankfurt 10 U 247/93 und 10 U 290/93 sowie OLG Frankfurt in VersR 1993.174).
  • OLG Frankfurt, 20.12.2000 - 7 U 55/00

    Zulässige Berufung auf 15-Monats-Frist bei nachträglich von Versicherer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2001 - 7 U 56/00
    Anderenfalls wäre der Versicherer gehalten, zum Nachteil der Versicherten mit Ablauf der 15-Monatsfrist jegliches Bemühen um medizinische Klärung und damit die Ermöglichung kulanzweiser Regelungen einzustellen, um nicht den Einwand der Fristversäumung aufs Spiel zu setzen (vgl. OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Frankfurt a.a.O; Knappmann in Prölss-Martin a.a.O.; Senatsentscheidung vom 20. Dezember 2000 -- 7 U 55/00).
  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 39/11

    Private Unfallversicherung: Wirksamkeit der Fristenregelung für die ärztliche

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte nennt als Voraussetzung für eine Treuwidrigkeit des Einwands ebenfalls dem Versicherten vom Versicherer zugemutete "Untersuchungen mit erheblichen körperlichen und seelischen Unannehmlichkeiten", "beschwerliche ärztliche Diagnosemaßnahmen" oder "umfangreiche Untersuchungen mit belastenden Eingriffen", die der Versicherte verweigert hätte, wenn er mit einer Anspruchsablehnung wegen Fristversäumnis hätte rechnen müssen (OLG Hamm VersR 1992, 1255; OLG Karlsruhe VersR 1998, 882, 883; OLG Frankfurt OLGR 2001, 221, 222).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2002 - 7 U 147/01

    Unfallversicherung: Anforderungen an die ärztliche Invaliditätsfeststellung;

    Der Zweck der Regelung, dass der Versicherer nicht für Spätschäden, die in der Regel schwer aufklärbar und unübersehbar sind, eintreten müsse, rechtfertigt die Beschränkung des Versicherungsschutzes, mit der im Interesse einer rationellen Arbeits- und kostensparenden Abwicklung Spätschäden vom Versicherungsschutz ausgenommen werden (so auch Senat in 7 U 56/00; OLG Frankfurt- 10 U 247/93; OLG Frankfurt-10 U 290/93;OLG Frankfurt VersR 1993, 174; zustimmend auch Grimm "Unfallversicherung", 3. Aufl., § 7 Rdn. 8).
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