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   OLG Frankfurt, 28.10.1997 - 20 W 366/97   

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https://dejure.org/1997,10541
OLG Frankfurt, 28.10.1997 - 20 W 366/97 (https://dejure.org/1997,10541)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.10.1997 - 20 W 366/97 (https://dejure.org/1997,10541)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Oktober 1997 - 20 W 366/97 (https://dejure.org/1997,10541)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inhaftierung eines Ausländers zur Sicherung seiner Abschiebung; Rechtmäßigkeit der Anordnung einer einstweiligen Freiheitsentziehung durch den Abschiebungshaftrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 1998, 71
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 19.06.2002 - 16 Wx 41/02

    Unterlassene persönliche Anhörung in der Beschwerdeinstanz

    1998, 24 = InfAuslR 1998, 114; OLG Hamm FGPrax 1997, 77 = NVwZ-Beil.
  • OLG Rostock, 31.05.2006 - 3 W 36/06

    Kosten bei Verzögerung der Erledigungserklärung

    Dem Kläger, der nach dem bisherigen Sach- und Streitstand obsiegt hätte, können nach billigem Ermessen die Kosten anteilig auferlegt werden, die dadurch angefallen sind, dass er die Erledigung verspätet abgegeben hat (OLGR Frankfurt 1998, 71).
  • OLG Dresden, 31.01.2000 - 8 W 1377/99

    Ablösung einer Bürgschaftsforderung durch ein Darlehen; Begriff der alsbaldigen

    So hat der Kläger bei verspäteter Abgabe der Erledigungserklärung die dadurch entstandenen Mehrkosten zu tragen (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 1998, 71; Zöller/Vollkommer a.a.O., § 91 a Rdn. 25 m.w.N.).
  • OLG München, 05.07.2016 - 10 W 890/16

    Vorschusszahlung einer Kfz-Haftpflichtversicherung zur "beliebigen Verrechnung"

    Bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung ist der gesamte Tatsachenstoff abzuwägen und zu fragen, wie der Rechtsstreit unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstandes zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer zum Zeitpunkt der letzten Erledigterklärung und die Kenntnis des Gerichts hiervon, vgl. OLG Frankfurt OLGR 1998, 71; OLG Hamm WRP 1993, 339) ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich ausgegangen wäre (BGH NJW 2007, 3429; Senat in st. Rspr., zuletzt etwa Beschl. v. 20.10.2015 - 10 W 1719/15; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 91a Rz. 47).
  • OLG Celle, 25.11.2004 - 16 W 136/04

    Dokumentationspflicht den Polizeibehörden über die Reihenfolge der

    2004, 129; KG FGPrax 2001, 40; OLGR Frankfurt 1998, 71 und InfAuslR 1997, 315; OLG Braunschweig InfAuslR 2004, 166; vgl. auch Marschner/Volckart, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 4. Aufl., § 13 FEVG, Rn. 2).
  • OLG München, 26.02.2018 - 10 W 270/18
    Bei der zu treffenden Billigkeitsentscheidung ist: der gesamte Tatsachenstoff abzuwägen und zu fragen, wie der Rechtsstreit unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Sfreitstandes zum Zeitpunkt des erledigenden Ereignisses (genauer zum Zeitpunkt der letzten Erledigterklärung und die Kenntnis des Gerichts hiervon, vgl. OLG Frankfurt OLGR 1998, 71; OLG Hamm WRP 1993, 339) ohne Eintritt des erledigenden Ereignisses voraussichtlich ausgegangen wäre (BGH NJW 2007, 3429, Senat in st. Rspr., vgl. etwa Beschl. v. 20.10.2015 - 10 W 1719/15; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, >37. "Aufl. 2016; 8.91 a Rz. an).
  • OLG Köln, 09.03.2001 - 16 Wx 33/01

    Berechnung der Vierwochenfrist im Asylrecht

    1998, 24 = InfAuslR 1998, 114; OLG Hamm FGPrax 1997, 77 = NVwZ-Beil.
  • OLG Brandenburg, 14.02.2007 - 13 U 21/06

    Anschluss an Erledigungserklärung in jeder Instanz möglich - Zur

    Diese Erwägung kommt allein zu Lasten der klagenden Partei in Betracht, sofern sie besondere Kosten dadurch verursacht, dass sie nach Eintritt des erledigenden Ereignisses vorerst an dem (erledigten, aber bis zur Erledigung begründeten) Hauptsachebegehren festhält (vgl. dazu OLGR Frankfurt 1998, 71; KGR 2006, 74 f).
  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 65/01

    Asylrecht: Absehen von einer Anhörung des Betroffenen

    1998, 24 = InfAuslR 1998, 114; OLG Hamm FGPrax 1997, 77 = NVwZ-Beil.
  • LG Ingolstadt, 04.08.2020 - 22 T 1834/20

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Abschiebung, Asylantrag, Beschwerde, Asylverfahren,

    Der im Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) wurzelnde Grundsatz des fairen Verfahrens garantiert dem Betroffenen, sich zur Wahrung seiner Rechte in einem Freiheitsentziehungsverfahren von einem Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten zu lassen und billigt ihm das Recht zu, diesen Bevollmächtigten zu der Anhörung hinzuzuziehen; ist der Betroffene anwaltlich vertreten, ist deshalb auch sein Rechtsanwalt zum Anhörungstermin zu laden (MüKoFamFG/Wendtland, 3. Aufl. 2019 Rn. 2, FamFG § 420 Rn. 2, vgl. OLG Frankfurt a. M. InfAuslR 1998, 114 (115).
  • AG Rottweil, 22.10.2004 - 3 XIV 77/04

    Abschiebungshaft: Notwendige richterliche Präventivkontrolle; verspätete Stellung

  • OLG Frankfurt, 11.09.2003 - 5 WF 6/02
  • OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 5 WF 264/00
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