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   OLG Frankfurt, 26.06.1997 - 15 U 97/96   

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https://dejure.org/1997,15127
OLG Frankfurt, 26.06.1997 - 15 U 97/96 (https://dejure.org/1997,15127)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26.06.1997 - 15 U 97/96 (https://dejure.org/1997,15127)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 15 U 97/96 (https://dejure.org/1997,15127)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch wegen arglistigen Verschweigens eines Fehlers bei Kaufvertragsabschluss; Nichtigkeit eines vereinbarten Gewährleistungsausschlusses; Unzureichende Feuchtigkeitsisolierung an Wohngebäude; Erheblicher Mangel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 1998, 39
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 133/91

    Auftragsübertragung an Dritten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.1997 - 15 U 97/96
    Auf den bei ihnen bestehenden Verdacht eines Mangels der Bauwerksabdichtung mußten die Beklagten den Kläger bei Vertragsschluß wegen der Bedeutung eines derartigen Mangels hinweisen, zumal ihnen nach § 4 des Vertrages die ausdrückliche Erklärung abverlangt worden war, verdeckte Mängel seien ihnen nicht bekannt (vgl. BGH NJW 1993, 1704).
  • BGH, 05.03.1993 - V ZR 140/91

    Aufklärungspflicht des Grundstücksverkäuferns bei trotz Renovierung fortdauernden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.1997 - 15 U 97/96
    Denn eine unzureichende Feuchtigkeitsisolierung stellt nach der Verkehrsauffassung einen schwerwiegenden Mangel eines Wohngebäudes dar, und nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, besteht eine Aufklärungspflicht des Verkäufers bereits bei dem bloßen Verdacht erheblicher Mängel (vgl. BGH NJW 1993, 1703, 1704; vgl. auch OLG Celle MDR 1971, 392).
  • BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 10/70

    Zulassung eines hessischen Landtagsabgeordneten als Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 26.06.1997 - 15 U 97/96
    Denn eine unzureichende Feuchtigkeitsisolierung stellt nach der Verkehrsauffassung einen schwerwiegenden Mangel eines Wohngebäudes dar, und nach höchstrichterlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, besteht eine Aufklärungspflicht des Verkäufers bereits bei dem bloßen Verdacht erheblicher Mängel (vgl. BGH NJW 1993, 1703, 1704; vgl. auch OLG Celle MDR 1971, 392).
  • OLG Karlsruhe, 19.10.2004 - 17 U 7/04

    Gewährleistung beim Grundstückskauf: Unzureichende Isolierung des

    Hier kommt hinzu, dass dem Beklagten die ausdrückliche Erklärung abverlangt worden war, verdeckte Mängel seien ihm nicht bekannt (BGH, NJW-RR 1992, 333, 334 m. w. N.; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 39, 40).

    Allerdings handelt bei der Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels grundsätzlich nur derjenige arglistig, der einen Fehler zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, NJW-RR 1992, 333, 334; NJW-RR 2003, 989, 990; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 39, 40).

  • OLG Saarbrücken, 09.09.2003 - 7 U 126/03

    Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer eines Hausgrundstückes wegen

    Anerkanntermaßen muss der Verkäufer Feuchtigkeitsschäden, die an dem Hausanwesen aufgetreten sind, ungefragt offenbaren, und zwar auch dann, wenn ein bereits erfolgter Sanierungsversuch zweifelhaft erscheint oder der Verkäufer zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat (vgl. BGH, NJW 1993, S. 1703;BGH, NJW-RR 1990, S. 78 ff; OLG Frankfurt, OLGR 1998, S. 39 ff, m.w.N.; Palandt-Heinrichs, aaO, § 13, Rdnr. 8, m.w.N.).
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 11 U 19/00

    Anspruch auf Schadensersatz in Form der Rückzahlung des Kaufpreises bei Erwerb

    Eine Offenbarungspflicht besteht vielmehr schon dann, wenn aufgrund greifbarer Anhaltspunkte der Verdacht erheblicher Mängel besteht (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1703, 1704; OLG Frankfurt, OLGR 1998, 39 f.).
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